Paar beim Zukleben von Umzugskartons

Hausratversicherung bei Umzug

Umziehen ohne Versicherungslücke: So bleibt Ihr Hausrat geschützt

Kartons gepackt, Transporter organisiert, Nachsendeauftrag gestellt – beim Umzug gilt es, an vieles zu denken. Nur eines wird oft vergessen: Passt die Hausratversicherung noch zur neuen Wohnung? Denn mit dem Umzug können sich wichtige Angaben ändern, sodass der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

Nach dem Umzug sollten Sie Ihre Hausratversicherung prüfen, wenn …

house

… die neue Wohnung größer oder kleiner ist
Bei Zurich orientiert sich der Versicherungsschutz an der Wohnfläche.

A to B

… sich der Versicherungsort ändert
Wer in eine andere Stadt oder Region oder auch nur in eine Nebenstraße zieht, sollte die neue Adresse angeben.

team

… sich die Wohnsituation verändert
Zum Beispiel durch Eigentum statt Miete oder zusätzliche Bewohner.

check

… neue Ausstattung dazukommt
Ein Umzug ist ein guter Zeitpunkt, den Versicherungsschutz insgesamt zu prüfen

Zurich Hausratversicherung
Die gute Nachricht: Die Anpassung ist meist schnell erledigt und sorgt dafür, dass Ihr Hausrat auch am neuen Wohnort passend geschützt bleibt. Mit der Zurich Hausratversicherung schützen Sie Ihr Hab und Gut bereits ab 4,50 EUR im Monat. In nur wenigen Sekunden berechnen Sie hier Ihren individuellen Beitrag: 

Meinen Preis berechnen

Oder lassen Sie sich individuell von Expertinnen und Experten von Zurich beraten:

Unverbindlich beraten lassen

Was bedeutet ein Umzug für die Hausratversicherung?

Ein Umzug kann Auswirkungen auf Ihre Hausratversicherung haben. Denn mit der neuen Wohnung oder dem neuen Haus ändern sich oft Faktoren, die für den Versicherungsschutz und die Beitragsberechnung wichtig sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Wohnfläche: Mehr oder weniger Quadratmeter können Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und den Beitrag haben.
  • Versicherungsort: Je nach Wohnort und Tarifzone kann sich der Versicherungsbeitrag ändern.
  • Wohnsituation: Ziehen zwei Haushalte zusammen oder ändern sich die Lebensumstände, sollte geprüft werden, welcher Vertrag bestehen bleibt.
  • Zusätzlicher Schutzbedarf: Mit einer neuen Wohnsituation ändern sich manchmal auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz, etwa bei Wertsachen oder Fahrrädern.
  • Vertragsdaten: Nach dem Umzug sollten Adresse und Wohnfläche aktualisiert werden.

Informieren Sie Zurich deshalb möglichst früh über den Umzug. So stellen Sie sicher, dass Ihr Hausrat auch am neuen Wohnort ausreichend geschützt ist.

information

Was ist eine Unterversicherung und wie verhindert man sie?

  • Unterversicherung: Von Unterversicherung spricht man, wenn der Hausrat zu niedrig abgesichert ist. Dann kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung kürzen. Ursache ist häufig eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme.
  • Unterversicherungsverzicht bei Zurich: Zurich verzichtet auf die Prüfung einer Unterversicherung. Das bedeutet: Im Versicherungsfall wird der Schaden am versicherten Hausrat vollständig ersetzt, vorausgesetzt, die Angaben zur Wohnung sind korrekt und aktuell.
  • Hausratversicherung mit Quadratmetermodell: Grundlage für den Versicherungsschutz sind bei Zurich vor allem die Wohnfläche und der Versicherungsort. Eine individuell Versicherungssumme muss nicht festgelegt werden. Nach einem Umzug sollten deshalb insbesondere Adresse und Wohnfläche aktualisiert werden. 

Ändert sich die Hausratversicherung bei einem Umzug?

Ein Umzug hat oft Auswirkungen auf die Hausratversicherung, bei Zurich bleibt der Vertrag aber in der Regel bestehen – Angaben wie die Wohnfläche, der Versicherungsort und damit gegebenenfalls auch die Tarifzone sollten aktualisiert werden. Auf dieser Grundlage passt Zurich den Versicherungsschutz und den Beitrag an die neue Wohnung an.

Wichtig ist deshalb, Zurich Ihren Umzug möglichst früh mitzuteilen. So kann geprüft werden, ob die Angaben im Vertrag noch zur neuen Wohnsituation passen.

information

Was ist eine Tarifzone?

Versicherer teilen Wohnorte in unterschiedliche Tarifzonen ein. Grundlage sind regionale Risikofaktoren, zum Beispiel die Häufigkeit von Einbruchdiebstählen oder anderen Schäden. Ziehen Sie um, kann sich dadurch der Beitrag Ihrer Hausratversicherung erhöhen oder verringern. 

hausratversicherung_300x300_2023_09

Hausratversicherung beim Umzug: damit Ihr Schutz mitzieht.

Ein Wohnungswechsel bringt viele Veränderungen mit sich. Mit der Zurich Hausratversicherung bleibt Ihr Hausrat auch am neuen Wohnort zuverlässig und in unbegrenzter Höhe abgesichert – nach einer Anpassung an die neue Wohnsituation.

Meinen Preis berechnen

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht der Hausratversicherung bei Umzug?

Ein Umzug allein berechtigt in der Regel nicht zur Kündigung der Hausratversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

Zum Beispiel:

  • wenn sich durch den Umzug der Beitrag erhöht
  • wenn sich Vertragsleistungen zu Ihrem Nachteil ändern
  • wenn zwei Haushalte zusammenziehen und bereits Hausratversicherungen bestehen
  • bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland

Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen meist einen Monat ab Mitteilung der Änderung beziehungsweise ab Eintritt des Kündigungsgrundes.

Wenn Sie Ihren Vertrag ändern oder kündigen  wollen oder müssen, helfen wir Ihnen gerne, eine geeignete Lösung zu finden.

Expertenhinweis von Zurich: Ziehen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen, wird für den gemeinsamen Haushalt in der Regel nur eine Hausratversicherung benötigt. Der später abgeschlossene Vertrag kann dann meist im Rahmen des Sonderkündigungsrechts beendet werden.

Umzug an Hausratversicherung nicht gemeldet – was kann passieren?

Melden Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig, kann das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben, denn wichtige Vertragsdaten wie Wohnfläche oder Wohnort konnten dann nicht an die neue Wohnsituation angepasst werden.

Mögliche Folgen sind:

  • Nicht gedeckte Schäden: Tritt in Ihrem neuen Zuhause ein Schaden auf, ohne dass die Versicherung über den Umzug informiert wurde, kann das Folgen haben. Unter Umständen sind Schäden an Ihrem Hausrat dann nicht oder nicht vollständig abgedeckt.
  • Unterversicherung: Teilen Sie der Versicherung eine größere Wohnfläche nach dem Umzug nicht mit, kann das eine Kürzung der Versicherungsleistung zur Folge haben. Im Schadenfall erhalten Sie dann möglicherweise nur einen Teil des Schadens ersetzt.
  • Fehlender Versicherungsschutz: Wurde Ihre Hausratversicherung gekündigt, weil der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wurde, kann eine Lücke im Versicherungsschutz entstehen. Das gilt zumindest so lange, bis Sie eine neue Hausratversicherung abgeschlossen haben.

Muss man die Hausratversicherung bei einem Zusammenzug anpassen?

Ziehen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen, brauchen sie für den gemeinsamen Haushalt in der Regel nur eine Hausratversicherung. Deshalb lohnt es sich zu prüfen, welcher Vertrag bestehen bleiben soll. Häufig kann die später abgeschlossene Hausratversicherung im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts beendet werden. So vermeiden Sie eine Doppelversicherung, die keinen zusätzlichen Schutz bietet.

Der verbleibende Vertrag sollte anschließend an die neue Wohnsituation angepasst werden – insbesondere bei Änderungen der Wohnfläche oder des Versicherungsorts.

Expertenhinweis von Zurich: Bei vielen klassischen Hausratversicherungen sollte Sie nach einem Zusammenzug prüfen, ob die Versicherungssumme noch zur neuen Wohnsituation passt. Vermutlich haben Sie jetzt zwei Laptops, zwei Smartphones und mehr Schmuck in Ihrer Wohnung. Bei der Zurich Hausratversicherung mit Quadratmetermodell stehen dagegen vor allem die aktualisierte Wohnfläche und der Versicherungsort im Mittelpunkt.

Ist der Hausrat während des Umzugs versichert?

Schäden, die beim Transport des Hausrats entstehen, sind im Top-Schutz bis 3.000 EUR abgesichert.

Mögliche Absicherungen sind:

  • Umzugsunternehmen: Beauftragen Sie ein professionelles Umzugsunternehmen, haftet dieses grundsätzlich für Schäden am Umzugsgut.
  • Private Haftpflichtversicherung: Verursacht ein privater Umzugshelfer einen Schaden, kann dessen Privathaftpflichtversicherung leisten.


Prüfen Sie daher vor dem Umzug, welcher Versicherungsschutz für den Transport Ihres Hausrats besteht:

Umzug an Hausratversicherung melden – so geht’s

Melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel am besten so früh wie möglich, spätestens jedoch am Tag des Umzugs. So können wir Ihre Hausratversicherung rechtzeitig an die neue Wohnsituation anpassen.

Hier können Sie uns Ihren Umzug und Ihre neue Adresse mitteilen:

Diese Angaben benötigen wir von Ihnen:

  1. Umzugstermin
    Teilen Sie uns mit, an welchem Datum Sie umziehen.
  2. Neue Adresse
    Die vollständige Anschrift Ihrer neuen Wohnung oder Ihres neuen Hauses.
  3. Wohnfläche
    Geben Sie die Größe der neuen Wohnfläche an.
  4. Neue oder wegfallende Wertsachen
    Teilen Sie uns mit, wenn Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren, Kunstgegenstände, Sammlungen in der Wohnung dazu- oder weggekommen sind.

Zurich prüft im Anschluss, ob der Versicherungsschutz noch zu Ihrer neuen Wohnsituation passt oder ob Anpassungen an Ihrem Versicherungsvertrag nötig sind.

Hausratversicherung beim Umzug ins Pflegeheim

Bei einem Umzug ins Pflegeheim oder in ein Haus mit betreutem Wohnen sollte die Hausratversicherung überprüft werden. Entscheidend ist, was mit der bisherigen Wohnung passiert.

  • Die bisherige Wohnung wird vollständig aufgegeben:
    Die Hausratversicherung kann häufig beendet werden.
  • Die bisherige Wohnung bleibt bestehen:
    Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz weiterhin benötigt wird.

Informieren Sie Zurich möglichst frühzeitig über Ihren Umzug. So kann geklärt werden, ob der Vertrag weitergeführt, angepasst oder beendet werden sollte.

Ratgeber Haus & Wohnen

hausrat-fuer-zweitwohnung_352x220_2022_08

Ratgeber Haus & Wohnen

Hausrat für die Zweitwohnung

Ob Möbel oder teure Technik: Auch in einer Zweitwohnung kann sich wertvoller Hausrat befinden. Erfahren Sie im Ratgeber, wie Sie ihn richtig versichern.

hausratversicherung-fuer-mieter_352x220_2022_05

Ratgeber Haus & Wohnen

Hausratversicherung für Mieter

Warum eine Hausratversicherung für Mieter sinnvoll ist und wie Sie Möbel und elektrische Geräte absichern, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das könnte Sie auch interessieren

Privathaftpflicht

Private Haftpflichtversicherung

Ein Umzug oder Zusammenzug ist ein guter Zeitpunkt, die Privathaftpflichtversicherung zu prüfen. Ändern sich Haushaltsgröße oder Lebenssituation, sollte kontrolliert werden, ob alle Personen weiterhin passend abgesichert sind.

Privathaftpflichtversicherung
fahrradversicherung_300x300_2021_11

Fahrradversicherung

Mit dem Umzug ändern sich oft auch Abstellort und Nutzung des Fahrrads. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Fahrrad oder E-Bike bereits ausreichend geschützt ist oder ob zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll sein kann.

Fahrradversicherung
paar-tanzt-im-wohnzimmer

Wohngebäudeversicherung

Wer in ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zieht, sollte auch die Wohngebäudeversicherung prüfen. Sie schützt das Gebäude selbst, etwa bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm, und ergänzt damit die Hausratversicherung, die den beweglichen Hausrat absichert.

Wohn­gebäude­versicherung

Häufige Fragen & Antworten zur Hausratversicherung beim Umzug

Ja, eine Hausratversicherung bleibt auch bei einem Umzug bestehen, allerdings müssen Sie Ihrer Versicherung den Wohnungswechsel spätestens am Tag des Umzugs melden.

Nein, eine Hausratversicherung ist nicht an eine bestimmte Wohnung gebunden. Sie können den Vertrag bei einem Umzug in der Regel einfach auf Ihre neue Adresse übertragen lassen. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Umzug melden. Bei der Hausratversicherung von Zurich richtet sich der neue Versicherungsschutz nach der Wohnungsgröße und der Postleitzahl. Mithilfe dieser Angaben passen wir Ihren bestehenden Vertrag an die neue Wohnsituation an.

Grundsätzlich nein – ein Umzug allein berechtigt nicht zur Kündigung der Hausratversicherung.

Eine Ausnahme kann jedoch in folgenden Fällen bestehen:

  • Sie ziehen dauerhaft ins Ausland.
  • Sie ziehen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen und für den gemeinsamen Haushalt besteht bereits eine Hausratversicherung.
  • Der Beitrag erhöht sich nach dem Umzug oder die Vertragsleistungen ändern sich zu Ihrem Nachteil.

In diesen Fällen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

  • Sie ziehen selbst um:
    Verursachen Sie den Schaden selbst, besteht meist kein Schutz über die Hausratversicherung.
  • Freunde oder Familie helfen beim Umzug:
    Verursachen Helfer einen Schaden, kann unter Umständen deren Privathaftpflichtversicherung zuständig sein.
  • Sie beauftragen ein Umzugsunternehmen:
    Für Transportschäden haftet grundsätzlich das Umzugsunternehmen im Rahmen der gesetzlichen oder vereinbarten Haftung.

Sie sollten Ihrer Hausratversicherung den Umzug möglichst frühzeitig melden, spätestens am Umzugstag. So kann der Vertrag rechtzeitig an die neue Wohnsituation angepasst werden und Ihr Versicherungsschutz bleibt ohne Unterbrechung bestehen.

Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland können Sie Ihre Hausratversicherung in der Regel außerordentlich kündigen, denn der bestehende Vertrag lässt sich meist nicht auf einen Wohnsitz in einem anderen Land übertragen. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen passenden Versicherungsschutz in Ihrem neuen Heimatland. Für die Kündigung Ihrer bisherigen Hausratversicherung kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

Ein Umzug allein ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eintritt des Kündigungsgrundes kündigen.

Ja, vorübergehend kann das der Fall sein: Haben die Eltern eine Hausratversicherung im Zurich PrivatSchutz abgeschlossen, besteht beim Auszug der Kinder ein Vorsorge-Versicherungsschutz von bis zu 3 Monaten im Top-Schutz. Der zusätzliche Schutz soll den Übergang in die erste eigene Wohnung erleichtern. Danach sollte rechtzeitig geprüft werden, ob eine eigene Hausratversicherung sinnvoll ist.