Unfallversicherung im Ausland

Zuletzt aktualisiert:01.09.2025
4Minuten
Von:Zurich Redaktion
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Vater und Tochter blicken über nebelverhangenes Tal in den Bergen

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Weltweiter Schutz: Die PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich gilt in allen Tarifen weltweit sowohl bei Urlaubsreisen als auch bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt.
  • Umfassende Leistungen: Je nach Tarif und gewählten Leistungsarten erhalten Sie im Schadenfall eine Kapitalleistung, eine lebenslange Unfall-Rente, Krankenhaustagegeld, oder auch Bergungskosten und Rücktransport nach Hause, letzteres auch für mitreisende Partner und Kinder.
  • Spezielle Unterstützung: Im Rahmen der optional versicherbaren Unfall-Assistance erhalten Sie nach einem Unfall Hilfeleistungen wie die Vermittlung von ärztlicher Betreuung, Medikamentenversand oder die Kosten eines Krankenbesuchs.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Diese greift im Ausland nur bei beruflicher Tätigkeit im Rahmen einer Entsendung und unter bestimmten Voraussetzungen.

Gilt die Unfallversicherung im Ausland?

Die private Unfallversicherung von Zurich bietet weltweiten Versicherungsschutz und gilt somit in vollem Umfang auch im Ausland. 
So sind Sie mit der Unfallversicherung in allen Tarifen sowohl während Urlaubsreisen als auch bei einer beruflichen Auslandstätigkeit abgesichert. Sie ist damit auch eine wichtige Auslandsversicherung. Denn in welchem Land auch immer der Unfall passiert: Sie können sich, sofern im Versicherungsumfang des Vertrages enthalten, auf Leistungen wie eine monatliche Unfall-Rente und Krankenhaustagegeld, aber auch einen gegebenenfalls notwendigen Rücktransport nach Hause verlassen. Selbst die Kosten für die Heimreise mitreisender minderjähriger Kinder und der mitreisenden Partnerin oder des Partners werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen übernommen. Ausgenommen sind jedoch Unfälle, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden. Im Basis-Tarif gilt hier lediglich Versicherungsschutz innerhalb der ersten sieben Tage nach überraschendem Kriegsbeginn, und im Top-Tarif für maximal 30 Tage.

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Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Egal ob im Job, in der Freizeit oder im Haushalt. Mit der leistungsstarken Unfallversicherung von Zurich sind Sie nach einem Unfall finanziell abgesichert.
Unfallversicherung

Welche Leistungen erbringt die PrivatSchutz Unfallversicherung inkl. Unfall-Assistance bei einem Auslandsaufenthalt?

Schon ein Unfall zu Hause ist eine Herausforderung – gesundheitlich, organisatorisch und finanziell. Doch im Ausland wirft er in der Regel noch mehr Fragen auf und erfordert besondere Unterstützung – genau dafür bietet die private Unfallversicherung von Zurich umfassenden Schutz. Denn neben den allgemeinen Leistungen enthält die zusätzlich optional versicherbare Unfall-Assistance auch speziell auf Auslandsreisen abgestimmte Hilfe.

Hilfsleistungen im Ausland – weltweit

  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
    Nach einem Unfall im Ausland informieren wir Sie auf Wunsch über ärztliche Versorgungsmöglichkeiten, stellen den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her und übernehmen die entstehenden Kosten.
  • Arzneimittelversand
    Benötigen Sie auf einer Auslandsreise nach einem Unfall dringend ein verschreibungspflichtiges Medikament, das vor Ort nicht verfügbar ist und für das es keinen Ersatz gibt, organisiert Zurich nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt den Versand und übernimmt die Kosten.
  • Rücktransport des versicherten Unfallopfers
    Organisation und Kostenübernahme des Rücktransports zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person, sofern diese medizinisch notwendig ist.
  • Kosten für Krankenbesuch
    Bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland von über zwei Wochen übernehmen wir bis zu 600 EUR für Fahrt- und Übernachtungskosten einer nahestehenden Person, die Sie besuchen möchte.

Rückholung mitreisender Kinder
Können mitreisende angehörige Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise infolge Todes oder Erkrankung der versicherten Person weder von dieser noch von einem anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug ab 1.000 km Entfernung.

  • Hilfe im Todesfall
    Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland übernimmt die Versicherung die Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz – je bis 10.000 EUR.
  • Hilfe in besonderen Notfällen
    Geraten Sie auf einer Auslandsreise in eine besondere Notlage, die nicht durch andere Leistungen abgedeckt ist, organisiert Zurich die notwendige Hilfe und übernimmt die Kosten bis zu 300 EUR pro Schadenfall.

Allgemeine Leistungen der PrivatSchutz Unfallversicherung

Auszug der wählbaren Leistungsarten:

  • Invaliditätsleistung inkl. wählbarer Progression
    Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme bei dauerhafter Beeinträchtigung, bei Vollinvalidität bis zum 10-Fachen der Grundsumme durch Progressionsstaffeln (Top-Tarif).
  • Wiederkehrende Zahlung der Grundversicherungssumme
    Bei hohen Invaliditätsgraden, die durch schwere Verletzungen bedingt sind, wird lebenslang alle 10 Jahre die vereinbarte Grundversicherungssumme erneut ausbezahlt. Voraussetzung: der Invaliditätsgrad liegt über 50 %.
  • Unfall-Rente
    Monatliche, lebenslange Rente ab einem Invaliditätsgrad von über 50 %.
  • Todesfallleistung
    Auszahlung an Hinterbliebene, wenn der Unfall innerhalb von zwei Jahren zum Tod führt (Premium-Baustein).
  • Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld
    Zahlungen während eines Krankenhausaufenthalts in Deutschland – bis zu drei Jahre (Basis-Tarif) oder bis zu fünf Jahre (Top-Tarif). Das Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie das Krankhaustagegeld im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt ausbezahlt.
  • Sofortleistung bei Knochenbruch
    Einmalzahlung von 1.000 EUR bei Knochenbrüchen, Muskel-, Sehnen-, und Bänderrissen (Top-Tarif).
  • Unfall-Assistance inkl. Rehamanagement
    Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben nach einem Unfall, zum Beispiel Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Pflegeorganisation sowie Hilfeleistungen im Ausland.

Auszug der im jeweiligen Tarif obligatorisch enthaltende Leistungen:

  • Kosmetische Operationen
    Abdeckung im Basis-Tarif bis 20.000 EUR und im Top-Tarif bis 75.000 EUR (mit Premium-Baustein bis 100.000 EUR) und Schäden an Schneide- und Eckzähnen sowie im Top-Tarif auch an allen natürlichen Zähnen und Implantaten (bis 20.000 EUR).
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten
    Übernahme der Kosten von Such- und Rettungseinsätzen sowie Bergungskosten im Basis-Tarif bis zu 20.000 EUR und im Top-Tarif bis zu 75.000 EUR – mit dem Premium-Baustein sogar bis zu 100.000 EUR.

Mit der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich erhalten Sie eine sinnvolle und wichtige Absicherung vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – egal ob im In- oder Ausland, ob im Urlaub oder während eines geschäftlichen Auslandsaufenthalts – und das je nach Risikoabsicherung schon ab 3,13 EUR pro Monat!

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Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung im Ausland?

Die gesetzliche Unfallversicherung greift generell – also auch in Deutschland – nur bei Unfällen während der Arbeit, einschließlich des Wegs zur Arbeit und zurück nach Hause. Dementsprechend leistet die gesetzliche Unfallversicherung auch im Ausland nur, wenn Sie dort eine berufliche Tätigkeit im Auftrag Ihres Arbeitgebers ausüben. Voraussetzung ist zudem, dass Ihr Auslandsaufenthalt von Anfang an zeitlich begrenzt ist und das Arbeitsverhältnis in Deutschland weiterbesteht (inklusive der Weisungsgebundenheit und Bezahlung).

Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten ist im Versicherungsfall in der Regel die deutsche Unfallversicherung zuständig. In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, übernimmt oft der Träger des Aufenthaltslandes die Bearbeitung des Unfalls, die Kosten werden jedoch von der deutschen Unfallversicherung getragen.

Mit welchen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen inklusive gesetzlicher Unfallversicherung?

Wenn Sie von Ihrem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden, bleibt der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung bestehen, wenn es zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Folgende Regelungen gelten:

  • EU, EWR, Schweiz und Vereinigtes Königreich
    Beschäftigte bleiben während einer Entsendung von bis zu 24 Monaten durch ihren deutschen Arbeitgeber versichert. Verlängerungen sind durch Ausnahmevereinbarungen möglich.
  • Länder mit bilateralem Abkommen
    In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wie der Türkei, Israel oder Kanada (Québec) bleibt der Schutz für 12 bis 36 Monate bestehen, auch hier können Verlängerungen beantragt werden.
  • Länder ohne bilaterales Abkommen
    In Ländern ohne Abkommen wie den USA oder China greift die sogenannte Ausstrahlungsregelung (§ 4 SGB IV), wenn das deutsche Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Entsendung zeitlich befristet ist. Es gilt also ebenfalls der deutsche Schutz, es gibt jedoch keine feste zeitliche Begrenzung.

Bei einem Arbeitsunfall im Ausland erhalten Sie Sachleistungen, zum Beispiel Erste Hilfe, medizinische Behandlung oder Rehabilitation, nach den im jeweiligen Land geltenden Standards. In Ländern ohne entsprechende Regelungen müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen und können sich diese später in Deutschland von der gesetzlichen Unfallversicherung erstatten lassen.

Wichtig zu wissen:
Kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht,

  • wenn Sie sich privat im Ausland aufhalten,
  • keine Entsendung im Rahmen eines deutschen Arbeitsverhältnisses vorliegt,
  • der Aufenthalt unbefristet ist,
  • für mitreisende Familienangehörige.

Für diese Fälle sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen.

Unfallversicherung bei Auswanderung

Wenn Sie aus Deutschland auswandern und Ihren Erstwohnsitz ins Ausland verlegen (außerhalb Deutschlands), erlischt der Versicherungsschutz Ihrer PrivatSchutz Unfallversicherung bei Zurich ab dem Datum Ihrer Abmeldung. Der Vertrag wird in diesem Fall automatisch beendet. Sie sind verpflichtet, die Abmeldebescheinigung unverzüglich bei Ihrer Versicherung einzureichen. Möchten Sie weiterhin unfallversichert bleiben, sollten Sie sich vor der Abmeldung über Alternativen informieren, etwa über den Abschluss einer neuen Unfallversicherung im Ausland.

Fragen und Antworten zur Unfallversicherung im Ausland

Mit der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich genießen Sie weltweiten Schutz. Es gibt also kein Land, in dem Sie im Falle eines Unfalls keine Leistungen erhalten.
Beachten sollten Sie jedoch, dass Sie nicht versichert sind, wenn Sie einen Unfall haben, der unmittelbar oder mittelbar durch bestehende Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird. 
Sofern Sie von Krieg im Ausland überrascht werden, haben sie Versicherungsschutz für sieben Tage im Basis-Tarif und für 30 Tage im Top-Tarif.
 

Ja, Ihre PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich ist weltweit gültig, sofern ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt. Erst wenn Sie auswandern, Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen und sich in Deutschland abmelden, erlischt die Versicherung automatisch.

Der Hauptunterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Auslandsreisekrankenversicherung liegt darin, dass eine Unfallversicherung langfristige finanzielle Risiken durch dauerhafte Gesundheitsschädigungen aufgrund von Unfällen absichert, während die Auslandsreisekrankenversicherung akute medizinische Kosten übernimmt.  

Unfallversicherung:
Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, egal ob im In- oder Ausland.

  • Leistungen (je nach gewähltem Tarif und vereinbarten Leistungsarten):
    • Kapitalzahlungen bei Invalidität
    • Unfall-Rente bei Invalidität über 50 %
    • Todesfallleistung an Hinterbliebene
    • zusätzliche Leistungen wie Kosten einer Bergung oder kosmetischen Operationen

Auslandsreisekrankenversicherung:
Übernahme medizinischer Kosten bei Krankheiten oder Unfällen während einer Reise ins Ausland – nur für einen begrenzten Zeitraum

  • Leistungen:
    • Arzt- und Krankenhauskosten
    • fallbehandlungen und Medikamente.

Bei einem Arbeitsunfall im Ausland zahlt die deutsche gesetzliche Unfallversicherung, wenn Sie vorübergehend von Ihrem Arbeitgeber entsandt wurden. Innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen werden die Leistungen meist durch lokale Träger erbracht, die Kosten übernimmt Deutschland. In Ländern ohne Abkommen müssen Sie Kosten möglicherweise vorstrecken, können diese aber bei der deutschen Unfallversicherung einreichen.
Eine private Unfallversicherung leistet darüber hinaus, unabhängig des Aufenthaltsgrunds im Ausland.
 

Schickt Sie Ihr Arbeitgeber ins Ausland, sind Sie mit der PrivatSchutz Unfallversicherung weiterhin umfassend abgesichert. Der Schutz gilt weltweit und deckt Unfälle während der Arbeit genauso wie in der Freizeit ab. Das bedeutet, dass Sie auch bei einem Unfall im Ausland Anspruch auf Leistungen wie Invaliditätszahlungen, Unfall-Rente oder Rücktransport haben – unabhängig davon, ob Sie beruflich oder privat unterwegs sind.

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