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Reisegepäckversicherung

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Familienangehörige sind mitversichert
  • Reiseandenken und Geschenke abgesichert

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Reisegepäckversicherung von Zurich schützt Sie vor dem finanziellen Schaden, wenn Ihr Gepäck auf einer Reise verloren geht, es gestohlen oder beschädigt wird.
  • Die Zurich Gepäckversicherung bietet Ihnen weltweiten Versicherungsschutz.
  • Mitversichert sind alle mitreisenden Familienangehörigen.
  • Reiseandenken und Geschenke sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
  • Ob Flugzeug, Bus, Zug, Auto oder Schiff – das Reisegepäck ist unabhängig vom Transportmittel abgesichert.
  • Sie können die Reiseversicherung mit der Zurich Auslandsreisekrankenversicherung als MobilSchutz abschließen.

Was ist eine Reisegepäckversicherung?

Endlich am Urlaubsort angekommen und dann das: Ihr Koffer und die Sportausrüstung sind abhandengekommen. Mit einer Reisegepäckversicherung bieten wir Ihnen finanziellen Schutz, wenn Ihr Gepäck während einer Reise gestohlen wird oder verloren geht.

Ebenso leistet die Versicherung, wenn Ihr Gepäck beschädigt oder zerstört wird, zum Beispiel bei einem Unfall oder durch Feuer, Überschwemmung und Sturm. Die Gepäckversicherung gilt weltweit und schließt auch das Gepäck mitreisender Familienmitglieder ein.

Wir bieten unsere Zurich Gepäckversicherung in Kombination mit der Auslandskrankenversicherung als MobilSchutz an.

Leistungen der Reisegepäckversicherung 

Die Zurich Reisegepäckversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz für Sie und Ihre mitreisende Familie. Sie leistet Kostenerstattung für Ihr Gepäck bei:

Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung von Gepäck, das in Fremdgewahrsam gegebenen wurde – zum Beispiel einer Busgesellschaft oder eines Hotels

Unfall des Versicherten

strafbaren Handlungen wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Sachbeschädigung durch Dritte

Schäden durch höhere Gewalt wie Sturm, Brand, Blitzschlag und Explosion

Unfall des Transportmittels

Schäden durch bestimmungswidrig einwirkendes Wasser – zum Beispiel Regen und Schnee

Verlust – jedoch nicht, wenn Sie Ihr irgendwo Gepäck liegen, stehen bzw. hängen lassen

Warum ist eine Reisegepäckversicherung wichtig?

Eine Reisegepäckversicherung ist wichtig, weil sie Ihnen finanziellen Schutz bietet, wenn Ihr Gepäck während Ihrer Reise verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird. Ohne eine solche Versicherung könnten Sie möglicherweise hohe Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Gepäcks tragen müssen.

Eine Gepäckversicherung ist besonders ratsam, wenn Sie teure Gegenstände mit sich führen, wie zum Beispiel Kameras, Elektronik, Fahrräder oder Sportausrüstung. Die Versicherungssumme sollte dem Gesamtwert Ihres Gepäcks entsprechen.

Als Versicherungswert gilt derjenige Betrag, der erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich des Zeitwerts aufgrund von Alter, Abnutzung und Gebrauch.

Für wen lohnt sich eine Reisegepäckversicherung?

Singles, Paare, Familien, Studenten, Senioren – es kann jedem passieren, dass Gepäck auf einer Reise abhandenkommt oder beschädigt wird. Deshalb kann das Abschließen einer Reisegepäckversicherung sinnvoll sein – und zwar für alle Reisenden. Das gilt sowohl beim Urlaub im Luxushotel in Dubai als auch beim Campen am Baggersee.

Wer eine Hausratversicherung mit Außenversicherung abgeschlossen hat, dessen Gepäck ist zwar geschützt, falls in das verschlossene Hotelzimmer oder die verschlossene Ferienwohnung eingebrochen werden sollte, doch kann dieser Versicherungsschutz Lücken haben, die die Reisegepäckversicherung schließt.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an.

Warum ist die Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Beispiele, in denen eine Reisegepäckversicherung sinnvoll ist:
Schaden durch Brand

Im Hotel kommt es zu einem Brand. Dabei wird Ihr Gepäck, das Sie bei der Evakuierung auf dem Zimmer zurücklassen mussten, komplett zerstört. In diesem Fall können die Kosten für den Ersatz von Koffern, Taschen, Kleidung, persönlichen Gegenständen und anderen wichtigen Reiseutensilien hohe Kosten verursachen. Ihre Reisegepäckversicherung wird Ihnen den finanziellen Verlust erstatten.

Beschädigung durch Unfall

Während der Fahrt mit Ihrem Reisebus kommt es zu einem Unfall, bei dem auch Ihr Koffer beschädigt wird. In einer solchen Situation können Sie Ihre Reisegepäckversicherung kontaktieren und einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Die Versicherung wird dann den Wert Ihres beschädigten Koffers bewerten und Ihnen den entsprechenden Betrag erstatten, um die Kosten für Reparatur oder Ersatz zu decken.

Raub auf der Straße

Sie sind auf einer Reise in einer fremden Stadt und werden auf der Straße überfallen. Dabei wird Ihre Reisetasche mit Ihrer Kleidung und Geschenken, die Sie für Ihre Lieben zu Hause gekauft haben, geraubt. Auch in dieser Situation ersetzt Ihnen Ihre Gepäckversicherung den finanziellen Schaden.

Diebstahl auf Kreuzfahrt

Sie sind auf einer Kreuzfahrt und Ihnen wird Ihr Gepäck aus der Kabine gestohlen. In diesem Fall übernimmt die Reisegepäckversicherung die Kosten für den Ersatz von Kleidung und persönliche Wertgegenstände. Auch bei Verlust des Gepäcks auf dem Weg zum Schiff und den dadurch entstehenden Kosten für Ersatzkäufe wie Hygieneartikel und Wechselkleidung bis zum Auffinden des Gepäcks greift der Versicherungsschutz.

Reisegepäckversicherung: Was ist versichert und was nicht?

Welche Gegenstände sind mitversichert?

Alle Gegenstände, die Sie für den persönlichen Reisebedarf mitführen, sind versichert. Dazu gehören:

  • Kleidung und Schuhe
  • Reisegepäck, Koffer, Taschen
  • Spielzeug
  • Reiseandenken und Geschenke
  • Fahrräder und andere Sportausrüstungen (bis zu einem bestimmten Betrag)
  • Kameras (bis zu einem bestimmten Betrag)

Was ist nicht mitversichert?

In der Regel nicht mitversichert sind unter anderem Wertgegenstände wie:

  • Bargeld
  • Brillen
  • Wertpapiere
  • Urkunden
  • Hörgeräte
  • Kontaktlinsen
  • Kreditkarten
  • Prothesen

Fahrräder und Sportgeräte mitversichert

Fahrräder und andere Sportgeräte gelten als persönlicher Reisebedarf und sind dementsprechend bei der Reisegepäckversicherung mitversichert. Allerdings sind Fahrräder und Sportgeräte meist nur während des Transports versichert, nicht also im Gebrauch. Um ein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec gegen Diebstahl und Schäden durch Unfall oder Elementarereignisse auf Reisen zu versichern, können Sie bei Zurich eine eigene Fahrradversicherung abschließen.

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Reisegepäckversicherung: Wichtig zu wissen

Brauche ich eine Reisegepäckversicherung oder ist eine Hausratversicherung ausreichend?

Falls Sie eine Außenversicherung als Teil der Hausratversicherung abgeschlossen haben, kann es sein, dass Ihr Gepäck auf Reisen bereits in einigen Situationen geschützt ist. Es lohnt sich deshalb, einen genaueren Blick in Ihren Versicherungsschein zu werfen. Jedoch ist zu beachten, dass viele Hausratversicherungen Ihr Hab und Gut nur bei Einbruch oder Raub schützen; das heißt, im Falle eines Diebstahls wären Sie über die Hausratversicherung nicht abgesichert.

Was ist bei Gepäckdiebstahl zu tun?

Sollten Sie bei Ankunft am Urlaubsort feststellen, dass Ihr Gepäck verschwunden bzw. gestohlen wurde, wenden Sie sich umgehend an die zuständige Fluggesellschaft, das Bahn- oder Busunternehmen. Lassen Sie sich den Verlust schriftlich bestätigen. Es ist wichtig, sowohl das Ticket als auch den Gepäckschein sorgfältig aufzubewahren.

Falls Ihr Gepäck tatsächlich gestohlen wurde, melden Sie dies umgehend bei der Polizei. Nach der Anzeige bei der Polizei sollten Sie Ihre Versicherung sofort benachrichtigen und nach Ihrer Rückkehr alle entsprechenden Dokumente einreichen.

Beschädigung des Reisegepäcks – wer zahlt?

Gerade auf Flugreisen kommt es immer wieder vor: Koffer und Reisetaschen sehen bei der Ankunft am Flughafen nicht mehr so aus wie beim Einchecken. Ramponierte Ecken, abgebrochene Rollen und zerbrochene Hartschalen sind keine Seltenheit.

Die Airline ist in diesem Fall zwar für den Schaden haftbar, jedoch ist die Haftung auf 1.200 EUR begrenzt. Eine Reisegepäckversicherung deckt den tatsächlichen Zeitwert des entstandenen Schadens ab und kann gegebenenfalls die Airline in Regress nehmen. Insbesondere bei verloren gegangenem Gepäck ist die Schadensbegrenzung durch die Airline oft niedriger als der tatsächliche Wert des Gepäcks.

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Fragen und Antworten zur Reisegepäckversicherung

  • Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?
    Falls Sie eine Hausratversicherung haben, bietet diese nur begrenzten Schutz für Ihr Gepäck, sodass es sinnvoll sein kann, Lücken im Versicherungsschutz mit einer speziellen Reisegepäckversicherung zu füllen. Sie lohnt sich vor allem auf Schiffs- und Busreisen. Wir haben einige Beispiele für Sie zusammengefasst.
  • Welche anderen Reise- und Zusatzversicherungen gibt es?
    Für eine perfekte Absicherung Ihres nächsten Urlaubs empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine Reiserücktrittversicherung und eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
  • Bis wann muss ich eine Reisegepäckversicherung abschließen?
    Sie können eine Reisegepäckversicherung zu jedem Zeitpunkt vor Ihrer Reise abschließen. Wenn Sie während der gesamten Dauer Ihrer Urlaubsreise geschützt sein möchten, dann stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung spätestens ab dem Tag Ihrer Abreise gültig ist. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald die Prämie erhalten wurde.
  • Sind Bargeld und Dokumente bei der Reisegepäckversicherung mitversichert?
    Versichert sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Dazu gehören auch amtliche Ausweise und Visa. Bargeld und Wertpapiere sind in der Reisegepäckversicherung jedoch nicht mitversichert.
  • Ist Reisegepäck im Auto mitversichert?
    Ihr Gepäck ist versichert, wenn Ihr Auto in einem geschlossenen Raum abgestellt wird – zum Beispiel in einer Garage oder einem Parkhaus mit Schranke. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um Ihr eigenes Auto oder einen Mietwagen handelt. Auch Schäden, die durch einen Unfall des Transportmittels verursacht werden, sind mitversichert.
  • Ist die Reisegepäckversicherung steuerlich absetzbar?
    Steuerlich absetzbar sind meist nur Versicherungen, die der gesundheitlichen Vorsorge und der Einkommensabsicherung dienen. Eine Reisegepäckversicherung sichert meist ein privates Risiko ab. Sie ist somit eine reine Sachversicherung, die in der Regel nicht steuerlich abgesetzt werden kann.
  • Welche Nachweise muss ich bei meiner Reisegepäckversicherung erbringen?
    • Im Falle eines Diebstahls sollten Sie den Schaden unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeistelle melden und eine Liste aller verlorenen Sachen anfertigen. Die Bestätigung der Polizei reichen Sie dann bei der Zurich Versicherung ein.
    • Bei Schäden oder Verlust von aufgegebenem Reisegepäck melden Sie sich bitte unverzüglich bei dem entsprechenden Beförderungsunternehmen oder Beherbergungsbetrieb und halten Sie die jeweiligen Reklamationsfristen ein. Sie erhalten dann einen abschließenden Bescheid, den Sie uns vorlegen müssen.
    • Bei Beschädigung Ihres Reisegepäcks lassen Sie sich bitte eine Bestätigung vom Beförderungsunternehmen ausstellen und reichen Sie diese zusammen mit dem abschließenden Bescheid bei uns ein.

    Für alle Fälle gibt es eine Schadensanzeige, die Sie downloaden, ausfüllen und an Zurich schicken müssen.

  • Was genau gilt als Reisegepäck?
    Als Reisegepäck gelten alle persönlichen Gegenstände, die während einer Reise mitgeführt, am Körper und in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel (zum Beispiel Busunternehmen oder Fluggesellschaft) befördert werden. Das können Kleidung, Schuhe, Reiseutensilien wie Koffer, Reisetaschen und Rucksäcke sowie elektronische Geräte wie Handys und Laptops sein. Auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden, zählen dazu.
  • Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz bei der Reisegepäckversicherung?
    Der Versicherungsschutz beginnt, wenn die versicherten Sachen zum Zwecke der Reise aus der Wohnung der versicherten Person entfernt werden, frühestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Der Schutz endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn das Reisegepäck wieder in der Wohnung der versicherten Person eintrifft.
  • Welche Wertgegenstände sind in der Reisegepäckversicherung abgesichert?

    In der Reisegepäckversicherung können grundsätzlich verschiedene Wertgegenstände abgesichert werden, je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. In der Reisegepäckversicherung von Zurich sind Pelze, Schmuck, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör mitversichert. Voraussetzung ist jedoch, dass sie entweder

    • bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden,
    • in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden,
    • einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind oder,
    • sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, eines Passagierschiffes oder in einer bewachten Garderobe befinden.
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