Erklärung zur Barrierefreiheit
Zurich ist bestrebt, ihre Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften für alle zugänglich zu machen und die dazu vorgesehenen Bereiche ihrer Website barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung bietet nachfolgend konkrete Informationen zur Barrierefreiheit auf dieser Website.
Diese Erklärung gilt nur für bestimmte Inhalte, die auf der Domain www.zurich.de veröffentlicht sind. Sie gilt nicht für andere Websites der Zurich, Websites von Partnerunternehmen der Zurich oder verlinkte Materialien.
Um die Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit unserer Websites und mobilen Anwendungen weiter zu verbessern, setzt Zurich die Software Accessiway ein. Diese bietet verschiedene Funktionen zur Barrierefreiheit an. So können Sie unsere digitalen Angebote und Services leichter nutzen und die Inhalte individuell an Ihre Sehbedürfnisse anpassen.
Beschreibungen unserer Dienstleistungen
Über die Website der Zurich können sich Kundinnen und Kunden umfassend über die angebotenen Produkte informieren. Dazu gehören z. B. detaillierte Produktbeschreibungen, Tarifinformationen, Leistungsvergleiche, FAQs und Online-Rechner zur Beitrags- und Leistungseinschätzung.
Viele Versicherungsprodukte können auch direkt online abgeschlossen werden.
Für jede Versicherung, die wir auf www.zurich.de anbieten, finden Sie dort eine kurze, verständliche Erklärung. Diese Erklärungen stehen immer am Anfang der Seite, auf der Sie die jeweilige Versicherung online abschließen können. Auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie die wichtigsten Versicherungsarten in Leichter Sprache zum Lesen und zum Hören.
Darüber hinaus bietet die Broschüre der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen verständlichen Überblick zur Abwicklung von Versicherungsverträgen.
Status Barrierefreiheit
Der Zugang zu unseren Produkten ist barrierefrei gestaltet und genügt dem technischen Standard EN 301 549 v.3.2.1 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag_2_2/wcag-2-2-node.html
Der letzte Test dazu, ob unsere Produkte barrierefrei erlangt werden können, erfolgte am 27.06.2025.
Die Website wurde getestet mit:
- Siteimprove, automatisiertes Crawling
- Interne manuelle Tests an globalen Komponenten
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Barriere melden
Trotz unserer besten Bemühungen, die erforderliche Barrierefreiheit sicherzustellen, ist es möglich, dass dies nicht überall zu Ihrer Zufriedenheit gelungen ist.
Updates unserer Systeme und Dienstleistungen können zudem gelegentlich die Barrierefreiheitsniveaus beeinträchtigen.
Sollten Sie also diesbezüglich etwaige Barrieren entdecken oder Fragen zur Barrierefreiheit auf unserer Website haben, dann teilen Sie uns dies gerne mit und kontaktieren uns zum Beispiel über die untenstehende Möglichkeit.
So melden Sie eine Barriere:
- Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Webseite Sie eine Barriere festgestellt haben. Kopieren Sie dazu den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.
- Senden Sie den Link gemeinsam mit einer kurzen Beschreibung, welcher Text oder Service für Sie nicht zugänglich war, an: barrierefreiheit@zurich.com
Wichtig: An diese E-Mail-Adresse können Sie ausschließlich Hinweise zum Thema „Barrierefreiheit“ senden. Bitte schicken Sie keine persönlichen Daten oder Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung – so helfen Sie uns, unsere Angebote für alle zugänglich zu machen!
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Wenn Ihre Kontaktaufnahmen mit Zurich nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) um Unterstützung bitten.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung sind genauere Informationen zu dieser Behörde noch nicht bekannt. Bis zur Bekanntgabe können Sie sich an die „Überwachungsstelle Barrierefreiheit NRW“ wenden:
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