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Familienhaftpflichtversicherung

  • Partner und Familienmitglieder mitversichert
  • Schadenersatz für geliehene Gegenstände
  • weltweiter Schutz bis zu einer Deckungssumme von 50 Mio. EUR

Haftpflichtversicherung Familie: Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Familienhaftpflichtversicherung ist eine private Haftpflichtversicherung, welche Kinder, Partner und die gesamte Familie mitversichert.
  • Die Haftpflicht für Familien greift, wenn Dritte durch Sie oder ein anderes Familienmitglied zu Schaden kommen.
  • Bei Zurich können Sie die Familienhaftpflichtversicherung flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
  • Volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie sich in Ausbildung befinden oder im Haushalt ihrer Eltern leben.

Was ist eine Familienhaftpflicht?

Eine Familienhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie, Ihr Partner oder ein Familienmitglied versehentlich das Eigentum anderer beschädigt oder eine Person verletzt. Besonders Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen. Zurich Versicherung übernimmt die Kosten für solche Schadenfälle bis zu einer Höhe von 50 Mio. EUR.

Ein versicherter Schadenfall besteht, wenn ein Schaden versehentlich entstanden ist, Sie fremdes Eigentum verlieren oder auch bei privaten Internetrisiken.

Leistungen der Haftpflichtversicherung für die Familien

Versicherungsschutz Top-Schutz Basis-Schutz

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Personen- Sach- und Vermögensschäden pauschal

 

50 Mio. EUR

 

5 Mio. EUR

Vorsorge-Versicherung pauschal 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Mietsachschäden z. B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Wohnräumen 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Internetrisiko für durch Sie verursachte Schäden durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten weltweit 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Forderungsausfalldeckung für Personen- und Sachschäden die Ihnen durch einen Dritten zugefügt wurden und bei diesem nicht realisiert werden konnten 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Auslandsaufenthalt in der EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra zeitlich unbegrenzt zeitlich unbegrenzt
Ihr selbst genutztes Ein-/Zwei-/Dreifamilienhaus, und/oder (Ferien-) Wohnung/Haus
Zum Haus zugehörige Garagen, Gärten, 1 Schrebergarten, abgestellter Wohnanhänger
Verlust fremder privater Schlüssel/Codekarten 250.000 EUR 5.000 EUR (150 EUR Selbstbeteiligung)
Verlust fremder beruflicher Schlüssel/Codekarten; auch Dienstschlüssel 250.000 EUR -
Der Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) bis 500 g Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union
10 Mio. EUR -
Der Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) von 501 g bis 5 kg Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union

10 Mio. EUR

einschließbar

-
 Innovationsversprechen    
 Besitzstandsklausel    

✓ mitversichert

- nicht mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Verbraucher- & Produktinformationen

Leistungsübersicht

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Wann ist eine Haftpflichtversicherung für die Familie sinnvoll?

Die Familienhaftpflicht ist immer dann sinnvoll, wenn außer Ihnen auch Angehörige wie Kinder, Lebenspartner oder pflegebedürftige Eltern im Haushalt leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit Ihrem Partner oder alleine leben oder verheiratet sind. Auch Kinder, die sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, werden mit abgesichert, selbst wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.

Im Alltag kann es schnell zu Missgeschicken oder Unfällen kommen. Für diese lohnt es sich oft eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen. Solche Alltagszenarien sind beispielsweise:

Tochter macht versehentlich den Fernseher kaputt

Ihre 12-jährige Tochter besucht über das Wochenende die beste Freundin. Beim Spielen im Wohnzimmer stößt sie versehentlich den Fernseher um und die Frontscheibe wird beschädigt. Da es sich bei Ihrer Tochter um ein direktes Familienmitglied im Schulalter handelt, das einen versehentlichen Schaden verursacht hat, kann die Familienhaftpflichtversicherung für die Reparaturkosten aufkommen.

Schlüssel verloren im Seniorenheim

Ihr Vater ist vor Kurzem in ein Seniorenheim umgezogen und für den Fall der Fälle hat er den Schlüssel für Ihre Haustür erhalten. Leider ist der Schlüssel dort verloren gegangen und muss nun ersetzt werden.

In dem Top-Schutz der Familienhaftpflichtversicherung der Zurich sind auch Elternteile in Seniorenheimen versichert. Eine finanzielle Entschädigung für verlorene Schlüssel gehört daher auch in diesem Fall zu unseren Leistungen.

Unfall mit kaputtem Handy

Nicht selten passiert es, dass Smartphones im Alltag zu Bruch gehen – sei es wegen einer fehlenden Hülle oder weil es ein Missgeschick gab.

Weil Ihr Sohn nun zum ersten Mal allein mit dem Fahrrad zur Schule fährt, geben Sie ihm Ihr Handy mit – für den Fall, dass es einen platten Reifen gibt oder er sich verfährt. Als er versucht einen zu hohen Kantstein hochzufahren, fällt er vom Fahrrad und dabei rutscht auch Ihr Handy aus seiner Tasche. Zum Glück ist weder Ihrem Sohn noch dem Fahrrad etwas passiert – jedoch ist das Bildschirmglas des Handys zerbrochen und es entstanden Dellen am Rahmen.

In diesem Fall würde die Familienhaftpflichtversicherung nicht für die Reparaturkosten aufkommen, da der Schaden durch eine mitversicherte Person herbeigeführt wurde. Sie können jedoch eine separate Handyversicherung abschließen, um Ihr Mobiltelefon für alle Fälle abzusichern.

Wie lange sind volljährige Kinder mitversichert?

Sobald Ihre Kinder volljährig sind, sind diese selbst haftbar. Bei Zurich Versicherung sind volljährige Kinder jedoch bis zum Abschluss ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums über die Familienversicherung mitversichert. Lebt ihr Kind nach Abschluss seiner Berufsausbildung bzw. seines Studiums bei Ihnen im Haushalt und wählt diesen als Erstwohnsitz, bleibt der Versicherungsschutz unabhängig vom Alter weiter bestehen.

Welche Schäden deckt die Familienversicherung ab und welche nicht?

Im Familienalltag ist fast täglich mit kleinen Missgeschicken zu rechnen. Doch was, wenn Ihr Kind versehentlich den Fernseher kaputtmacht oder ein Auto beschädigt? Die Leistungen der Zurich Familienhaftpflichtversicherung schützen Ihre gesamte im Haushalt lebende Familie vor finanziellen Schäden, wenn solche Missgeschicke einmal zu höheren Kosten führen.

Mit der Familienhaftpflicht von Zurich Versicherung schützen Sie sich, Ihren Partner und Ihre Kinder vor vielen Risiken, darunter:

Was zahlt die Familienhaftpflicht im Schadensfall?

Je nach Tarif und gewähltem Baustein sind folgende Schäden mitversichert:

  • Personenschäden
  • Mietsachschäden
  • Sachschäden
  • Internetrisiken
  • Vermögensschäden
  • Forderungsausfalldeckung

Was zahlt die Familienhaftpflicht im Schadensfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Familienversicherung abgesichert:

  • vorsätzliche Beschädigungen
  • Schäden durch Umweltgefahren wie Erdrutsch, Überschwemmung oder Abwässer
  • fahrlässige Übertragung von Krankheiten, die zu Personen- oder Sachschäden führen
  • Diebstahl und Einbrüche
  • Schäden an Ihrem Handy und an gläsernen Besitztümern in Ihrem Haushalt

Haftpflichtversicherung und Aufsichtspflicht

Grundsätzlich haben Eltern eine gesetzliche Aufsichtspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Das bedeutet, dass sie dafür verantwortlich sind, dass ihre Kinder keinen Schaden verursachen und sich selbst nicht in Gefahr bringen. Für die Schuldfähigkeit von Kindern und Jugendlichen hat der Gesetzgeber verschiedene Altersgrenzen festgelegt.

  • Bis 7 Jahre
    Ist das Kind unter 7 Jahre alt, kann es die Folgen seines Handelns noch nicht überschauen und ist deshalb deliktunfähig und noch nicht haftbar. Die geschädigte Person bleibt dadurch auf den Kosten sitzen, es sei denn, Sie haben Ihre Aufsichtspflicht gegenüber Ihrem Kind verletzt. In diesem Fall haften Sie selbst für den entstandenen Schaden. Gut, wenn Sie in einem solchen Fall auf die Familienversicherung von Zurich zurückgreifen können.
  • 7 bis 10 Jahre
    Kinder, die zwischen 7 und 10 Jahre alt sind, gelten als eingeschränkt schuldfähig. Hat das Kind nicht vorsätzlich gehandelt, kann es im motorisierten Straßenverkehr nicht haftbar gemacht werden. Im ruhenden Verkehr, wenn das Kind beispielsweise einen Schaden an einem parkenden Auto verursacht, ist es jedoch bereits haftbar. In diesem Fall kommt die Familienhaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten auf.
  • Älter als 10 Jahre
    Bei Kindern, die älter als zehn Jahre sind, kann die Schuldfähigkeit individuell geprüft werden. Sofern das Kind für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, kommt Zurich Versicherung für die daraus entstandenen Kosten auf.
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Fragen und Antworten zur Haftpflichtversicherung für Familien

  • Sind Austauschschüler in der Familienhaftpflicht mitversichert?
    Ja, in der Familienhaftpflichtversicherung von Zurich sind sowohl Austauschschüler als auch Au-Pairs für bis zu 12 Monate mitversichert, wenn diese minderjährig sind.
  • Wie lange bin ich in der Haftpflicht bei den Eltern mitversichert?
    Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in der Haftpflicht ihrer Eltern mitversichert, auch wenn sie bereits volljährig sind.
  • Wer zahlt, wenn Kinder Schäden anrichten?
    Sollte Ihr Kind Ihr eigenes Eigentum kaputtmachen, so kommt die Familienhaftpflichtversicherung nicht auf. Bei einem Schaden bei Freunden, Nachbarn oder Fremden, der durch Ihr Kind verschuldet wird, ist der Versicherungsschutz allerdings gültig. Vorsätzliche Schäden sind dabei nicht abgedeckt.
  • Sind Großeltern in der Familienhaftpflicht mitversichert?
    Wenn Sie sich für den Familienhaftpflicht Top-Schutz bei Zurich entscheiden, sind auch Ihre Eltern oder die Eltern ihres Partners mitversichert, wenn diese im Altenheim leben. Darüber hinaus sind Eltern bzw. Großeltern mitversichert, wenn diese im gleichen Haushalt leben wie Sie.
  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Familienhaftpflicht sein?
    Die Höhe der Versicherungssumme der Familienhaftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe der Familie, dem Alter der Familienmitglieder und der individuellen Risikobereitschaft ab. Damit der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens optimal abgesichert ist, sollten Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeitenden von Zurich bei der Wahl der Versicherungssumme beratend zur Seite.
  • Wann brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung?

    Es gibt verschiedene Fälle, in denen eine eigene Haftpflichtversicherung nötig ist und eine Mitversicherung über die Familienhaftpflicht nicht ausreicht:

    • Das volljährige Kind zieht aus dem elterlichen Haushalt aus und hat seine Berufsausbildung oder sein Studium bereits abgeschlossen.
    • Wenn sich die Eltern trennen, sollte der Elternteil, der nicht mehr mit den Kindern zusammenlebt, eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen.
    • Bei einem längeren Auslandsaufenthalt kann der Abschluss einer speziellen Auslandshaftpflichtversicherung nötig sein.

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