unfallversicherung-kinder_850x850_2021_03

Unfallver­sicherung für Kinder

  • Weltweiter Rund-um-die-Uhr-Schutz
  • Reparatur oder Erneuerung der Zahnspange bis 1.500 EUR
  • Rückholungskosten aus dem Ausland bis 2.500 EUR

Kinderunfallversicherung - Unser Angebot für Sie

Unfallversicherung für Kinder: Das Wichtigste kurz erklärt

Harte Tischkanten, eine vergessene Schere oder ein unbeobachteter Moment am Wickeltisch – zu Hause und außerhalb des eigenen Heims gibt es für Kinder zahlreiche Gefahrenquellen. Stehen sie dann auf eigenen Beinen, kommen noch weitere Risiken, wie beispielsweise die Teilnahme am Straßenverkehr, hinzu.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihnen nur lückenhaften Schutz, denn 80% der Unfälle passieren in der Freizeit. Sichern Sie die finanzielle Zukunft Ihres Kindes deshalb mit der Zurich Unfallversicherung für Kinder.

Ihre Vorteile

  • Weltweiter Rund-um-die-Uhr-Schutz
  • Schäden durch Vergiftungen bei Kindern bis 18 Jahren mitversichert
  • Reparatur oder Erneuerung der Zahnspange bis 1.500 EUR
  • Heimreisekosten Ihrer Kinder und des mitreisenden Partners aus dem Ausland (bis 2.500 EUR)

Was ist eine Unfallversicherung für Kinder?

Ein Sturz von der Schaukel oder ein Fahrradunfall – wenn Kinder sich in neue Abenteuer stürzen und die Welt entdecken, kann einiges schiefgehen. Bei den meisten Unfällen gibt es zum Glück lediglich eine Beule oder Blessur. Im Fall einer schweren Verletzung mit langfristigen Gesundheitsschäden, zahlt die Kinderunfallversicherung Ihnen, bereits ab einer Invalidität von 1%, die vereinbarte Invaliditätsleistung aus. Diese kann Ihnen dabei helfen, die Unfallkosten zu stemmen und die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs, neuer Prothesen sowie nötige Umbau- oder Behandlungskosten zu finanzieren. Zudem können Sie weitere Leistungen, wie eine lebenslange Unfallrente, mit in Ihren Versicherungsschutz aufnehmen.

Wer braucht eine Unfallversicherung für Kinder?

Unfälle können jedem passieren, aber Kinder sind ganz besonders gefährdet. Beim Sport, beim wilden Herumtoben oder beim Spielen mit Freunden – Kinder sind aktiv, ständig in Bewegung und stets auf der Suche nach neuen Abenteuern, wobei sie ihre Gefahrenlage nicht immer richtig einschätzen können. Somit ist ihr Verletzungsrisiko höher als bei Erwachsenen. Hinzu kommen viele Gefahren im Straßenverkehr.

Als Elternteil können Sie für Ihr Kind eine Unfallversicherung der Zurich abschließen, um Ihrem Kind nach einem Unfall die bestmögliche Pflege zu ermöglichen und sich selbst vor den hohen Kosten zu schützen, die ein schwerer Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen haben kann. Eine private Unfallversicherung für Kinder bietet umfassenden Rundumschutz: auf dem Schulweg, im Kindergarten, zu Hause oder auf Reisen. Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen bietet nur Schutz auf dem direkten Weg zur Bildungsstätte (Kindergarten, Schule, etc.) und in der Einrichtung selbst.

Kinderunfallversicherung bei Zurich

Jedoch passieren die meisten Unfälle in der Freizeit und zu Hause, wobei hier die gesetzliche Unfallkasse nicht für die gesundheitlichen Schäden aufkommt. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich nur 18% der Unfälle in Betreuungseinrichtungen . Der Großteil der Unfälle passiert somit in der Freizeit oder im Straßenverkehr. Das macht den Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Kinder mit einem weltweiten 24/7-Schutz besonders sinnvoll.

Für den Ernstfall kann eine private Kinderunfallversicherung auch eine wichtige finanzielle Stütze für Sie und Ihre Familie sein. Im Versicherungsfall erhalten Sie eine im Voraus vereinbarte Invaliditätsleistung, die Sie nutzen können, um nötige Umbaumaßnahmen zu finanzieren, damit sich Ihr Kind so unabhängig wie möglich im Haus bewegen kann.

Zusätzlich können Sie auch noch eine lebenslange Unfallrente mit in den Versicherungsschutz aufnehmen. Ist der Unfall so schwer, dass Ihr Kind anschließend berufsunfähig wird, dann kann die Unfallrente der Zurich die finanzielle Zukunft Ihres Kindes sichern.

Leistungen der Unfallversicherung für Kinder

Unser Angebot: Solide Grundabsicherung

Tarif Basis

Jetzt berechnen

 

Ein Auszug von Leistungen des Basis-Schutzes in der Übersicht:

  • Weltweiter Versicherungsschutz, rund um die Uhr
  • Optionaler Einschluss von Assistance-Leistungen mit Reha-Management
  • Progressionsstaffel wählbar bis 500 %
  • Übernahme von Bergungskosten (z. B. Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze) bis 20.000 EUR

Unser Empfehlung: Umfassender Schutz

Tarif Top

Jetzt berechnen

 

Ein Auszug von Leistungen des Top-Schutzes in der Übersicht:

  • Weltweiter Versicherungsschutz, rund um die Uhr
  • Optionaler Einschluss von Assistance-Leistungen mit Reha-Management
  • Beitragsfreier Familienvorsorgeschutz für neue Ehegatten, neu eingetragene Lebenspartner und Neugeborene (max. 12 Monate)
  • Optionaler Einschluss von Sofortleistung bei Knochenbruch
  • Schutz auch bei Gesundheitsschädigungen durch Infektionen, Schutzimpfungen oder Tierbisse und -stiche inklusive
  • Progressionsstaffel wählbar bis 1.000 %
  • Übernahme von Bergungskosten (z. B. Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze) bis 75.000 EUR
  • Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen bis 75.000 EUR
  • Premium-Baustein (optional wählbar)
    • Behinderungsbedingte Mehraufwendungen ab 50% Invalidität – max. 7.500 EUR
    • Verzicht auf die Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen
    • Vereinzelt höhere Versicherungssummen für mitversicherte Deckungen

Unfallversicherung für Erwachsene

Sobald Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann es zum Erwachsenentarif unserer privaten Zurich Unfallversicherung wechseln. Mit dem privaten Unfallschutz von der Zurich sind Sie nicht nur auf der Arbeit, sondern auch in Ihrer Freizeit optimal abgesichert.

Was deckt die Unfallversicherung für Kinder ab?

Die private Zurich Unfallversicherung für Kinder leistet, wenn Ihr Kind aufgrund eines Unfalls dauerhaft körperlich oder geistig eingeschränkt wird; d.h. wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen und eine Änderung dieses Zustandes nicht zu erwarten ist. Je nach gewähltem Schutz können unter anderem folgende Leistungen in der Kinderunfallversicherung abgedeckt werden:

Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen

Krankenhaustagegeld

Unfallrente

Kosmetische Operationen

Rooming-In

Die private Unfallversicherung für Kinder der Zurich ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung. Auch wenn Sie selbst bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, ist eine Kinderunfallversicherung sinnvoll, da Ihr Kind nicht automatisch über Sie mitversichert ist. Zudem ist es sehr empfehlenswert eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, falls Ihr Kind versehentlich einer fremden Person oder deren Eigentum Schaden zufügt.

Beispielsituationen, in denen Sie eine Unfallversicherung für Ihr Kind benötigen

Zeckenbiss

Beim Spielen in einer Wiese wird Ihr Kind von einer Zecke gebissen und mit Borreliose infiziert. Die Borrelien breiten sich über die Blutlaufbahn aus und befallen das Nervensystem und die Gelenke. Es kommt zu schweren gesundheitlichen Langzeitfolgen. Hierbei zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme.

Sturz beim Spielen

Ihr Kind klettert auf einen Baum, rutscht ab und fällt herunter. Dabei erleidet es einen gebrochenen Arm und große Schürfwunden im Gesicht, die nach der Wundheilung unschöne Narben hinterlassen. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen kosmetischen Eingriff nicht, kann die Kinderunfallversicherung bei einem Betrag bis zu maximal 20.000 EUR einspringen.
Im Top-Tarif sogar 75.000 EUR und, wenn vereinbart, 1.000 EUR für den Knochenbruch.

Verkehrsunfall

Nach einem Besuch bei Freunden fährt Ihr Kind mit dem Fahrrad nach Hause. Dabei wird es von einem Auto übersehen und angefahren. Der Zusammenprall führt zu einer Querschnittslähmung. Mit der Auszahlung der Versicherungssumme können Sie beispielsweise Umbaukosten im Haus oder die Anschaffung eines elektronisch gesteuerten Rollstuhls finanzieren.

Verbesserte Gliedertaxe

Die Gliedertaxe legt den Invaliditätsgrad fest, der sich durch den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen errechnet. In der privaten Unfallversicherung bestimmt der Invaliditätsgrad die Höhe der Invaliditätsleistung. Die Grafik zeigt Ihnen an ausgewählten Beispielen die Unterschiede zwischen der normalen Gliedertaxe und der verbesserten Zurich Gliedertaxe im Top-Schutz:

Körperteil / Sinnesorgan Top-Schutz Basis-Schutz

1) Kopf

Auge 60 % 50 %
Gehör auf einem Ohr 40 %
30 %
Geruchssinn 20 %
10 %
Geschmackssinn 10 %
5 %
Verbesserte Leistung bei beidseitigem Sehkraftverlust (ein Auge war bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles vollständig verloren) 100 %

Verbesserte Leistung bei beidseitigem Gehörverlust (sofern das Gehör auf einem Ohr vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits vollständig verloren war) 60 %

Vollständiger Stimmverlust 100 %

2) Innere Organe

3) Arme und Hände

4) Beine und Füße

Warum Zurich der richtige Versicherungspartner für Sie ist

Mit der Zurich haben Sie einen starken und erfahrenen Versicherungspartner an Ihrer Seite, der Sie bei der Bewältigung der Unfallfolgen Ihres Kindes finanziell unterstützt.

Ihre Vorteile sind:

  • Weltweiter Unfallschutz
  • Schäden durch Infektionen, Schutzimpfungen, Insektenstiche/-bisse, Tierbisse und Wundinfektionen sind mitversichert
  • Kostenübernahme für die Reparatur oder die Erneuerung der Zahnspange (bis 1.500 EUR)
  • Übernahme der Heimreisekosten Ihrer Kinder und des mitreisenden Partners aus dem Ausland (bis 2.500 EUR)
  • Rooming-In, falls Ihr Kind stationär behandelt werden muss
  • Schäden durch Vergiftung für Kinder bis 18 Jahren sind mitversichert
  • Kosten für kosmetische Operationen (bis 75.000 EUR)
  • Kurgeld (bis 5.000 EUR)
  • Erhöhung der Invaliditätsgrundsumme um 25%, falls die Helmpflicht erfüllt wird
  • Schulausfallgeld in Höhe von 25 EUR pro Tag (maximal 100 Tage)
  • Sofortleistung, z.B. bei Schwerverletzung (bis 25.000 EUR) und Raubüberfall/Geiselnahme (bis 3.000 EUR)

Alle Tarife der Unfallversicherung für Kinder im Vergleich

Sie können den Versicherungsschutz der Zurich Unfallversicherung für Ihr Kind flexibel gestalten, sodass er zu Ihren Lebensumständen passt. Unter anderem haben Sie die Möglichkeit, die Höhe der Invaliditätsleistung selbst festzulegen. Für einen möglichst weitreichenden Versicherungsschutz können Sie im Top-Tarif viele weitere Zusatzleistungen, wie z.B. Sofortleistungen, hinzufügen.

  • Invalidität
  • Unfall
  • Kostenübernahme
  • Fristen
  • Zusatzschutz
  • Privatimmobilien
  • Sonstiges

Was gilt als Unfall?

Versicherungsumfang Top-Schutz Basis-Schutz
Als Unfall gelten Gesundheitsschädigungen
durch Strahlen

durch Gase, Dämpfe
durch sonstige schädliche Mittel
-
durch Nahrungsmittelvergiftung
-
durch Vergiftungen infolge Einnahme schädlicher Stoffe

- für versicherte Personen unter 18 Jahren

- für versicherte Personen ab 18 Jahren 









-
durch psychische und nervöse Störungen aufgrund organischer Erkrankung des Nervensystems  oder Epilepsie nach einem Unfall  -
durch Pedi-, Maniküre sowie Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut -
durch tauchtypische Unfälle 
durch Ertrinken, Ersticken oder Erfrieren
durch Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug -
durch Sonnenbrand oder Sonnenstich -
durch Rettung von Menschenleben, Sachen und Tieren 
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörung durch Alkoholeinnahme mit einem Blutalkoholgehalt (aber nicht bei nachgewiesener Abhängigkeit):
- beim Lenken von motorisierten Fahrzeugen unterhalb  1,1 ‰  0,5 ‰ 
- bei der Nutzung eines Fahrrades unterhalb  1,6 ‰ 1,6 ‰ 
- in allen sonstigen Fällen unterhalb 2,0 ‰ 2,0 ‰
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente - 
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch die ungewollte Einnahme von GHB (Gammahydroxybuttersäure) (K.O.-Tropfen) - 
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Krampfanfälle -
Premium: ✓
- 
durch Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Übermüdung oder Einschlafen -
durch erhöhte Kraftanstrengung
durch erhöhte Kraftanstrengung, die zu Bauch- und Unterleibsbrüchen führen  -
durch Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt -
durch Eigenbewegung   -
durch innere Unruhen -
durch Infektionen, Schutzimpfungen, Insektenstiche/-bisse, Tierbisse, allergische Reaktionen oder Wundinfektionen  

✓ mitversichert
- nicht versichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

 

 

Leistungen bei Unfall

Versicherungsumfang Top-Schutz Basis-Schutz
Unfall-Todesfallleistung (wenn vereinbart)
Zusätzlich als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln  Erhöhung der Unfall-Todesfallleistung um 10.000 EUR
-
Vollwaisenleistung doppelte Todesfallsumme bei gleichzeitigem Tod beider Elternteile für Kinder unter 16 Jahren, max. 50.000 EUR -
Bei Verschollenheit
-
Invaliditätsvorschussleistung vor Abschluss des Heilverfahrens

Vorableistungsanspruch
-
Krankenhaustagegeld (KHT) 
Maximale Leistungsdauer 5 Jahre
3 Jahre
Doppeltes Krankenhaustagegeld (Genesungsgeld)  max.
500 Tage
max.
150 Tage
Auch bei Notfalleinweisung in Nicht-Akuthäuser oder Entfernung von Osteosynthesematerial -
auch bei stationärer Behandlung in einem Rehabilitationszentrum, unmittelbar anschließend an die stationäre Behandlung, für max. 90 Tage  -
Doppelter Tagessatz bei Unfall im Ausland  max.
4 Wochen
-
Als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln Tagessatz erhöht um 20 EUR -
Auch Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe während des Krankenhausaufenthaltes (wenn mind. ein Kind unter 16 Jahren im Haushalt)  50 EUR pro Tag, max. 100 Tage  -
Bei ambulanten Operationen (einmalig) fünffacher Tagessatz  einfacher Tagessatz
Doppeltes Krankenhaustagegeld bei mindestens 8-tägiger vollstationärer Heilbehandlung in einem mehr als 250 Kilometer entfernten Krankenhaus   - 
Kosten für Rooming-In bei Übernachtung eines Eltern-, Großelternteiles oder eines Paten mit dem Kind im Krankenhaus, einfacher Tagessatz Krankenhaustagegeld max. 
100 Tage und 6.000 EUR
max. 
30 Tage
Kurgeld
Kuraufenthalt nach einem Unfall  max. 5.000 EUR max. 1.500 EUR
Psychologische Therapie nach verschiedenen schicksalhaften unfallbedingten Ereignissen für bis zu 25 Sitzungen, max. 1.000 EUR -
alternativ
Selbstverteidigungskurs für Opfer von Gewaltstraftaten  für bis zu 10 Tage, max. 1.000 EUR -

✓ mitversichert
- nicht versichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Versicherungsumfang Top-Schutz Basis-Schutz
Übernahme von Kosten im Leistungsfall für
durch uns beauftragte Atteste 
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit  6 Monate 6 Monate 
medizinische Hilfsmittel  max. 5.000 EUR
Premium:
max. 10.000 EUR
kosmetische Operationen  max. 75.000 EUR
Premium:
max. 100.000 EUR
 
max. 20.000 EUR 
- inklusive Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Zahnlaborkosten  
- auch für Schneide-/Eckzähne 
auch für alle natürlichen Zähne max. 20.000 EUR
- 
auch für Implantate max. 20.000 EUR
- 

✓ mitversichert
- nicht versichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

 

Fristverlängerungen und –verkürzungen

Versicherungsumfang Top-Schutz Basis-Schutz
Fristen für 
die Schadenmeldung, wenn Sie Unfallfolgen zunächst nicht angenommen haben 
die Anzeige des Unfalltodes nach Kenntnisnahme innerhalb 7 Tagen  innerhalb 7 Tagen 
die Feststellung und Anzeige der Invalidität  30 Monate 18 Monate
die Neubemessung des Invaliditätsgrades (ab dem Unfalltag) auf unsere Veranlassung 
bei Kindern 5 Jahre 5 Jahre

✓ mitversichert
– nicht versichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

 
Zusatzschutz für Ihre mitversicherten Kinder unter 18 Jahren: Top-Schutz Basis-Schutz
Beitragsfreie Fortführung des Vertrages, falls Sie (Versicherungsnehmer) versterben (bis 18 Jahre) 
– oder unfallbedingt zu 50 % Invalide werden 
Beitragsfreie Fortführung des Vertrages, falls Ihr Ehegatte/Lebensgefährte verstirbt (bis 18 Jahre) 
– oder unfallbedingt zu 50 % Invalide wird 
Invaliditätsgrundsumme wird bei Tragen eines Schutzhelmes erhöht um  25 %
Schulausfallgeld je Tag (max. 100 Tage)  25 EUR 
Heimreisekosten Ihrer Kinder aus dem Ausland, wenn eine Betreuung durch Sie oder weitere Angehörige unfallbedingt vor Ort nicht möglich ist  max. 2.500 EUR max. 2.500 EUR
Kostenübernahme für die Unterbringung einer mitreisenden Begleitperson, sofern Ihr Kind durch einen Unfall im Ausland vollstationär behandelt werden muss  100 EUR bis zu 7 Tage 100 EUR bis zu 7 Tage
Kosten für die Reparatur oder, falls nicht möglich, für eine neue Zahnspange max. 1.500 EUR

✓ mitversichert
– nicht versichert
* nicht in Single-Deckung mitversichert 

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

 

Leistungserweiterungen für Inhaber von Privatimmobilien

Versicherungsumfang Top-Schutz Basis-Schutz
Leistungserweiterungen für Eigentümer von Privatimmobilien (Ein-/Zweifamilienhaus/Eigentumswohnung) 
Verdoppelung einer vereinbarten Invaliditätsleistung für Kinder unter 18 Jahren ab 50 % Invalidität 

✓ mitversichert
– nicht versichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Unfälle durch Krieg/Bürgerkrieg oder Teilnahme an Rennen & Bergungskosten

 

Versicherungsumfang Top-Schutz Basis-Schutz
Krieg/Bürgerkrieg
Unfälle verursacht durch Krieg oder Bürgerkrieg 
Bei Auslandsreisen von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen überrascht – vorübergehender Versicherungsschutz für die Dauer von  30 Tage 7 Tage
Teilnahme an Rennen als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges 
Fahrtveranstaltungen mit Motorfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt 

Der Teil, bei dem es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, z. B. Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten 
Kartfahren (sofern keine organisierte Fahrtveranstaltung einer Kart-Serie)
Kitesurfen gilt ausdrücklich nicht als ausgeschlossene Luftsportart
Führen von zulassungspflichtigen Zweirädern, Trikes und Quads

Bergungskosten für
max. 75.000 EUR
Premium:
max. 100.000 EUR

max. 20.000 EUR
– Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze 
– Transport in das nächste Krankenhaus 
– Rückreisemehraufwand 
– Überführung 
– Heimreisekosten für Kinder und den mitreisenden Partner
– Unterbringungskosten für Kinder und den mitreisenden Partner             





max. 2.500 EUR
für bis zu 7 Tage, max. 100 EUR/Tag




max. 2.500 EUR
für bis zu 7 Tage, max. 100 EUR/Tag

✓ mitversichert
– nicht versichert 

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Was Sie in beiden Tarifen beachten sollten

Basis-Schutz oder doch lieber der umfassende Rundum-Schutz im Top-Tarif mit zusätzlich wählbarem Premium-Baustein? Diese Optionen bieten Ihnen weltweiten Schutz rund um die Uhr. Dennoch gibt es Unterschiede, auf die Sie bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes für Ihr Kind achten sollten:

Progressionsstaffeln

Beide Tarife ermöglichen es Ihnen, die Versicherungssumme durch Progression zu erhöhen. Je nach Grad der Verletzung steigt die versicherte Grundsumme dann um die vereinbarte Progression an. Im Basis-Schutz können Sie eine Progression von 100%, 225%, 350% oder 500% abschließen. Im Top-Schutz ist zusätzlich eine Progression von 1.000% möglich.

Sofortleistungen

Sofortleistungen und schnelle Hilfe bei Invalidität können nur im Top-Schutz versichert werden. Dazu gehören unter anderem verbesserte Übergangsleistung, eine sofortige Teil-Auszahlung der Versicherungssumme bei einer schweren Verletzung nach einem Unfall, wie beispielsweise die Auszahlung von 1.000 EUR bei Knochenbruch und 15 EUR pro Tag (max. 12 Wochen).

Zusatzschutz, falls Ihnen als Elternteil etwas zustößt

Sowohl im Basis- als auch im Top-Schutz ist die beitragsfreie Fortführung des Vertrages gewährleistet, falls Sie sterben und Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Top-Schutz gilt die Beitragsbefreiung auch, falls Sie unfallbedingt 50% invalide werden.

Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung für Kinder

  • Gilt die private Unfallversicherung für Kinder auch im Ausland?

    Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Ausgeschlossen sind lediglich Aufenthalte in Kriegs- und Krisengebieten. Bei überraschend eintretenden Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen gilt dieser Ausschluss nicht.

  • Kinderunfallversicherung – bis zu welchem Alter kann sie abgeschlossen werden?

    Den Kindertarifs der Zurich Unfallversicherung können Sie für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, abschließen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Versicherungsschutz mit dem Erwachsenentarif angepasst werden.

  • Kann ich die Beiträge zur Unfallversicherung für Kinder steuerlich geltend machen?
    Ja, in den meisten Fällen können Eltern, die für Ihr Kind eine Unfallversicherung abschließen, die Beiträge als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen.

Sie haben Interesse an der Unfallversicherung für Kinder von Zurich?


Online berechnen

Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Unfallversicherung für Kinder


Persönliche Beratung

Ihre Zurich Versicherungsagentur in Ihrer Nähe

Sie möchten einen Schaden melden?

Melden Sie uns Ihren Schaden jetzt ganz einfach online:

Das könnte Sie auch interessieren

Privathaftpflicht

Private Haftpflichtversicherung

Kleine und große Missgeschicke passieren schnell. Mit der privaten Haftpflichtversicherung von Zurich genießen Sie und Ihre Familie weltweiten Versicherungsschutz. Gilt auch für Internet- und Gefälligkeitsschäden.

mann-wandert-in-bergen_300x300_2020_11

Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Egal ob im Job, in der Freizeit oder im Haushalt. Mit der leistungsstarken Unfallversicherung von Zurich sind Sie finanziell nach einem Unfall abgesichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.