Gliedertaxe und Progression in der Unfallversicherung: Wie die Versicherungsleistung bestimmt wird

Zuletzt aktualisiert : 25.07.2024
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Damit möchte keiner rechnen. Aber mitunter sind bei einem Unfall die Verletzungen so gravierend, dass Betroffene Körperteile verlieren.
  • In diesen Fällen greift die Gliedertaxe, die eines der wichtigsten Merkmale der privaten Unfallversicherung ist.
  • Die Gliedertaxe bestimmt, welchen Grad der Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad) die Versicherung annimmt, wenn nach einem Unfall Schäden an bestimmten Körperteilen bleiben.
  • Zusammen mit der gewählten Progression bestimmt der Invaliditätsgrad die Höhe der Leistung.
  • Je höher der Invaliditätsgrad, desto mehr Geld bekommen Sie von der privaten Unfallversicherung.

Was ist der Invaliditätsgrad?

Wenn ein Unfall zu einem dauerhaften körperlichen Schaden führt, zahlt die private Unfallversicherung einen Teil der vereinbarten Versicherungssumme. Die Höhe der Auszahlung hängt wesentlich vom Grad der Invalidität ab, der den Schweregrad der körperlichen oder geistigen Behinderung angibt.

Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto höher fällt die Zahlung der Versicherung aus.
Die Höhe des Invaliditätsgrads berechnet die Versicherung mithilfe der sogenannte Gliedertaxe.

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Unfallversicherung

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Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe hilft dabei, den Invaliditätsgrad zu ermitteln, wenn eine Person nach einem Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung erleidet.

Die Gliedertaxe wird meist in Form einer Tabelle dargestellt, die für jedes Körperteil oder jede Körperfunktion eine bestimmte Prozentzahl angibt, die den Grad der Invalidität bei Verlust oder Beeinträchtigung dieses Körperteils oder dieser Körperfunktion darstellt.

Beispielsweise kann einem Auge ein Wert von 50 Prozent, einem kompletten Bein ein Wert von 70 Prozent und einem Daumen ein Wert von 20 Prozent zugeordnet sein.

Gliedertaxe: Tabelle von Zurich

Die Gliedertaxe-Tabelle ist ein integraler Bestandteil der Versicherungsbedingungen der Zurich Unfallversicherung. Sie können diese in Ihrem Versicherungsvertrag einsehen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gliedertaxen auch von den Versicherungstarifen PrivatSchutz Basis und PrivatSchutz Top der Zurich Unfallversicherung abhängen.

Betroffener Körperteil
(hier beispielhaft aufgeführt)
PrivatSchutz
Basis
PrivatSchutz
Top
  Gliedertaxe
Arm 70% 80%
Bein 70% 80%
Auge 50% 60%
Daumen 20% 25%
Gehör 30% 40%
Geschmackssinn 5% 10%

Fallbeispiel: Gliedertaxe, wenn mehrere Körperteile betroffen sind

Verliert ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall mehrere Körperteile oder sind diese dauerhaft geschädigt, werden die entsprechenden Gliedertaxen zusammengezählt.

Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer der Zurich Unfallversicherung erleidet einen schweren Autounfall und verliert seinen rechten Arm und sein Gehör auf einem Ohr. In diesem Fall beträgt die Gliedertaxe im Tarif PrivatSchutz Basis von Zurich:

  • Gliedertaxe für einen Arm: 70 Prozent
  • Gliedertaxe für den Gehörsinn auf einem Ohr: 30 Prozent

Das bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer insgesamt 100 Prozent (70 Prozent (Arm) + 30 Prozent (Ohr)) der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt werden.

Wichtig zu beachten ist, dass eine Invalidität maximal 100 Prozent betragen kann und nicht mehr – auch wenn die Summe der betroffenen Körperteile höher ausfällt.

Fallbeispiel: Was gilt bei einem Teilverlust einer Gliedmaße?

Bei einem Teilverlust wird die vereinbarte Entschädigung anteilig berechnet und ausgezahlt.

Ein Beispiel: Angenommen, der Versicherungsnehmer hat eine Invaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro vereinbart, und verliert infolge eines Unfalls einen Teil seines Fußes (Vorfußamputation). Die vertraglich vereinbarte Gliedertaxe für den Verlust des ganzen Fußes beträgt 40 Prozent bei einer Entschädigung von 40.000 Euro. Durch eine Gebrauchsminderung des Fußes von 50 Prozent wird von den genannten 40 Prozent die Hälfte, also 20.000 Euro, an Entschädigung gezahlt.

Was bedeutet Progression in der Unfallversicherung?

Die vereinbarte Progression ist ein Zusatzbaustein in der privaten Unfallversicherung, der erhöhte Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent bietet (nicht bei Progression 100 Prozent). Je schwerwiegender die Verletzungsfolgen sind, desto höher fällt die Leistung aus. Dabei ist die Progression ein prozentualer Wert, um den sich die zu zahlende Summe schrittweise erhöht.

Die Progression stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer bei einem schwerwiegenden dauerhaften Körperschaden eine höhere finanzielle Unterstützung erhält.

Die Höhe der Progression (Progressionsstaffel) wird vertraglich individuell festgelegt. Grundsätzlich gilt: Je höher die gewählte Progression ausfällt, desto höher ist die Invaliditätsleistung, die die Versicherung auszahlt. Bei der Zurich Unfallversicherung haben Sie die Wahl einer Progression von:

  • 100 Prozent (gilt immer, wenn keine andere Progression gewählt wird)
  • 225 Prozent
  • 350 Prozent
  • 500 Prozent
  • 1.000 Prozent (nur im Top-Tarif)

Die Progression kann je nach Bedarf gewählt werden.
Die Progressionsstaffel bestimmt den Faktor, um den die Invaliditätsleistung erhöht wird, wenn der Versicherungsnehmer einen bestimmten Invaliditätsgrad erreicht. Die Progression 100 Prozent entspricht dabei der Grundversicherungssumme ohne erhöhte Leistung bei einem hohen Invaliditätsgrad durch schwere Verletzungen.

Grundsumme, Invaliditätsgrad, Progression: Diese Faktoren sind maßgeblich

Bei einer privaten Unfallversicherung mit Progression gibt es drei Faktoren, die über die Höhe der Versicherungsleistung entscheiden:

  • Versicherungssumme: Die Basis für die Auszahlung bildet die Grundsumme, die Sie mit der Versicherung vereinbart haben. Diesen Betrag erhalten Sie bei einer 100-prozentigen Invalidität ohne Progression (= Progression 100 Prozent).
  • Invaliditätsgrad: Den Grad der Invalidität ermitteln Versicherer mithilfe der Gliedertaxe, die in Form einer Tabelle im Vertrag der privaten Unfallversicherung enthalten ist. Diese Tabelle teilt den menschlichen Körper in verschiedene Gliedmaßen und Organe auf und legt fest, wie viel Prozent des Versicherungsschutzes im Falle einer Invalidität ausgezahlt werden.
  • Progression: Die Progression ist der dritte vertraglich festgelegte Faktor in der privaten Unfallversicherung. Je höher die gewählte Progression desto höher die Auszahlung bei einem festgestellten Invaliditätsgrad > 25 Prozent.

Beispiel Progression:
Sie haben eine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einer Progression von 350 Prozent abgeschlossen. Wenn Sie durch einen Unfall eine Invaliditätsgrad von 70 Prozent erleidet, würde die Versicherung ohne Progression (=Progression 100 Prozent) 70.000 Euro auszahlen (70 Prozent von 100.000 Euro).

Durch die Progression von 350 Prozent ergibt sich jedoch eine höhere Auszahlung. Die Progression wird dabei in Schritten von 25 Prozent des Invaliditätsgrades berechnet. Für den ersten Schritt (0-25%) würde die Versicherung 25.000 Euro auszahlen. Für den zweiten Schritt (25-50%) würde die Versicherung 75.000 Euro auszahlen (das Dreifache der Invaliditätsgrundsumme). Für den dritten Schritt (50-70%) würde die Versicherung 100.000 Euro auszahlen (das Fünffache der Invaliditätsgrundsumme). Insgesamt würde die Versicherung also 200.000 Euro auszahlen (25.000 Euro + 75.000 Euro + 100.000 Euro).

Wenn Sie eine Unfallversicherung mit einer höheren Progression von beispielsweise 500 Prozent abgeschlossen hätten, würde die Auszahlung entsprechend höher ausfallen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine höhere Progression auch zu höheren Versicherungsprämien führen kann. Es ist daher ratsam, verschiedene Optionen zu vergleichen und die individuellen Bedürfnisse und Risiken zu berücksichtigen.

Wie verändert sich die Versicherungssumme mit Progression?
Grundsumme/Invaliditätsgrad 100.000 Euro/70 Prozent
ohne Progression (Progression 100 Prozent) 70.000 Euro
mit Progression 350 Prozent 200.000 Euro
mit Progression 500 Prozent 260.000 Euro
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Die häufigsten Fragen zum Thema Gliedertaxe in der Unfallversicherung

  • Ist die Gliedertaxe bei allen Versicherungen gleich?
    Nein, die Gliedertaxe ist nicht bei allen Versicherungen gleich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt zwar unverbindliche Empfehlungen heraus. Versicherer können aber von diesen Empfehlungen abweichen und abweichende Werte in ihren Versicherungsbedingungen festlegen.
  • Wie viel Geld bekommt man bei Invalidität?
    Die Höhe der Invaliditätsleistung bei einer Unfallversicherung hängt von Faktoren wie der vereinbarten Versicherungssumme, der gewählten Progression und dem Invaliditätsgrad ab, den die Versicherung mithilfe der Gliedertaxe ermittelt.
    Durch eine höhere Progression kann die Entschädigungsleistung bei einem schweren Unfall um ein Vielfaches steigen.
  • Wann greift die Gliedertaxe?
    Die Gliedertaxe greift bei der Ermittlung des Invaliditätsgrads einer versicherten Person, welcher die Höhe der Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung bestimmt.
  • Wie wird der Grad der Invalidität berechnet?
    Der Invaliditätsgrad richtet sich nach dem Wert, der in der Gliedertaxe aufgeführt ist. Sie ist Basis der Leistung in der privaten Unfallversicherung. Die Gliedertaxe gibt die Prozentwerte an, die für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen angesetzt werden.
  • Wie berechnet sich Schmerzensgeld bei der Unfallversicherung?

    In der privaten Unfallversicherung gibt es keine pauschale Schmerzensgeldzahlung. Stattdessen basiert die Leistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen oder Invalidität auf der vereinbarten Versicherungssumme, der gewählten Progression und der Gliedertaxe.

    Es besteht allerdings die Möglichkeit, optional den Zusatzbaustein „Sofortleistung bei Knochenbruch“ zu vereinbaren. Dieser leistet im Falle eines Knochenbruchs eine Art Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 EUR.

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