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Unfalltipps

Richtiges Verhalten bei einem Unfall.

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Bleiben Sie trotzdem ruhig. Informieren Sie sich darüber, welche Punkte zu beachten sind und wie Sie sich am besten verhalten.

Rettungsgassen retten Leben

Bei einem Unfall auf mehrspurigen Fahrbahnen ist sofort eine Rettungsgasse freizuhalten. Sie ist lebensrettend, wenn Einsatzfahrzeuge und Notarzt schnell zum Unfallort vordringen müssen. Rechnen Sie damit, dass dem ersten Einsatzfahrzeug noch weitere folgen. Die Rettungsgasse darf deshalb nicht zu schnell wieder geschlossen werden.

Jeder Autofahrer ist verpflichtet, bereits bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Außerortsstraßen eine Rettungsgasse zu bilden. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von 55 Euro bis zu 115 Euro belegt werden. Vom Bundesverkehrsministerium ist eine Erhöhung auf 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg im Gespräch.

Wer einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn schafft, muss mit einem Bußgeld von 240 EUR, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer liegt das Bußgeld bei 280 EUR, einer Sachbeschädigung bei 320 EUR. Hinzu kommen jeweils 2 Punkte im Flensburger Strafregister und ein Monat Fahrverbot

So funktioniert die Rettungsgasse

  • Die Rettungsgasse ist immer zwischen der linken Fahrbahn und den übrigen Fahrbahnen zu bilden. Wer auf der linken Fahrbahn fährt, weicht nach links aus. Wer auf den übrigen Fahrbahnen unterwegs ist, fährt nach rechts.
  • Benutzen Sie Ihre Blinker.
  • Reduzieren Sie die Geschwindigkeit. Fahren Sie langsam noch ein paar Meter weiter, damit das Fahrzeug hinter Ihnen ebenfalls Platz machen kann. Halten Sie Abstand zum Vordermann.
  • Halten Sie das Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung, das Fahrzeugheck darf nicht in die Rettungsgasse ragen.
  • Den Standstreifen dürfen Sie zur Hälfte benutzen.
  • Halten Sie die Rettungsgasse so lange offen, bis der Verkehr wieder normal rollt.
  • Innerorts gilt: Oft steht nur eine Fahrspur zur Verfügung. Alle Fahrzeuge müssen dann möglichst weit rechts an den Straßenrand fahren.

Nach einem Unfall: So verhalten Sie sich richtig

  • Sichern Sie die Unfallstelle ab
    Sichern Sie als erstes die Unfallstelle, um sich und andere vor weiterem Schaden zu schützen. Halten Sie unbedingt an: Wenn Sie einfach weiterfahren, begehen Sie Unfallflucht.
  • Halten Sie an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein
    Ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf: gut sichtbar und in ausreichendem Abstand am Fahrbahnrand. Auf Landstraßen oder Autobahnen sollte das Warndreieck in etwa 100 m entfernt vom Fahrzeug stehen.
  • Leisten Sie Erste Hilfe

    Wird bei einem Unfall jemand verletzt, sind Sie verpflichtet, Verletzten Erste Hilfe zu leisten und wenn notwendig Rettungsdienst oder Polizei anzurufen. Auf Autobahnen gibt es alle zwei Kilometer Notrufsäulen. Pfeile auf den Markierungspfosten zeigen in Richtung des kürzesten Wegs. Warten Sie Rückfragen ab, bevor Sie auflegen und schildern Sie den Unfall nach den bekannten fünf W:

    • Wo ist es passiert?
    • Was ist passiert?
    • Wie viele Verletzte?
    • Welche Art von Verletzungen (zum Beispiel: Ist jemand eingeklemmt)?
    • Wer meldet den Unfall?
  • Wann Sie die Polizei rufen sollten

    Rufen Sie die Polizei in folgenden Fällen:

    • Personenschaden
    • hoher Sachschaden (über 500 EUR)
    • unklare Schuldfrage
    • mehrere Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt
    • Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort
    • Unfallgegner kann seine Daten nicht darlegen
    • Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen oder Unfallbeteiligte wohnen im Ausland

    Schildern Sie der Polizei sachlich, was passiert ist. Überprüfen Sie, ob im Polizeiprotokoll Ihre Aussagen inhaltlich richtig festgehalten wurden. Lassen Sie die Polizei alle Fakten aufnehmen, beispielsweise Beulen, die offenkundig bereits vor dem Unfall am gegnerischen Fahrzeug waren. Informieren Sie Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, wenn die Schuldfrage unklar ist.

    Sichern Sie selbst Beweise und machen Sie Fotos, auch wenn die Polizei kommt und der Unfallgegner seine Schuld einräumt. Der Unfallbeteiligte kann es sich später anders überlegen.

    Bei kleineren Blechschäden (bis zu einer Schadensumme von ca. 500 EUR) oder klarer Schuldfrage sollten Sie sich am besten ohne Polizei mit dem Unfallgegner einigen. Fertigen Sie noch am Unfallort eine Skizze und ein Protokoll an und lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. Verwenden Sie den Europäischen Unfallbericht. Achtung: Die Unterschrift im Unfallbericht bedeutet kein Schuldanerkenntnis.

  • Notieren Sie sich die Daten der Unfallbeteiligten

    Damit Sie für die Zeit nach dem Unfall für alle Eventualitäten gut gewappnet sind, ist zu empfehlen, am Unfallort die wichtigsten Informationen selbst aufzunehmen. Notieren Sie den Unfallhergang sorgfältig. Von Vorteil ist es, den "Europäischen Unfallbericht" herunterzuladen und auszudrucken.

    Ideal ist es, das Unfallgeschehen zu fotografieren. Halten Sie in jedem Fall folgende Informationen fest:

    • Name und Anschrift der Unfallbeteiligten
    • Name und Anschrift von Zeugen
    • Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten
    • Kfz-Kennzeichen
    • Versicherungsgesellschaft
    • Kurze Beschreibung des Unfallhergangs (evtl. mit Skizze)
    • Unfallort (Straßennamen etc.)
    • Datum und Uhrzeit des Unfalltages

    Lassen Sie die Beteiligten unterschreiben. Diese Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis – weder für Sie noch für den Unfallgegner.

    Laden Sie sich hier den „Europäischen Unfallbericht“ zum Ausdrucken herunter:

    Jetzt herunterladen

  • Der Unfallgegner ist nicht an der Unfallstelle
    Wenn Sie ein anderes Auto beschädigen und Sie den Fahrer nicht bei seinem Fahrzeug antreffen, müssen Sie an der Unfallstelle warten beziehungsweise die Polizei rufen. Die Dauer der Wartezeit hängt von der Schwere des Schadens, dem Ort und der Tageszeit ab. Haben Sie zum Beispiel ein anderes Fahrzeug beim Einparken beschädigt, bewerten Gerichte etwa 30 Minuten als angemessene Zeit. Aber auch dann dürfen Sie nicht einfach wegfahren. Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift am Unfallort. Der zuständigen Polizeidienststelle müssen Sie unverzüglich Ihre Unfallbeteiligung melden.
  • Was bei einem Blechschaden zu tun ist

    Die meisten Kollisionen im Straßenverkehr enden mit kleineren Blechschäden. Nach einem solchen Bagatellunfall sind alle Beteiligten verpflichtet, die Fahrbahn so schnell wie möglich zu räumen. Die Straße darf nicht blockiert werden, bis die Polizei kommt. Trotzdem ist es wichtig, vor dem Räumen der Unfallstelle die Beweise zu sichern. Experten empfehlen, die folgenden Punkte zu beachten:

    • Sichern Sie die Unfallstelle: Schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf
    • Fotografieren Sie die Stellung der beteiligten Fahrzeuge auf der Fahrbahn
    • Fertigen Sie Übersichtsaufnahmen an, einschließlich Fotos von Spuren, möglichst aus verschiedenen Perspektiven
    • Notieren Sie Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten
    • Zeichnen Sie die Position der Fahrzeuge auf der Fahrbahn mit Wachskreide auf. Markieren Sie dabei entweder die Ecken der Fahrzeuge mit einem rechten Winkel oder die Aufstandspunkte aller Räder mit einem "T" neben dem Rad
    • Zeichnen Sie sichtbare Spuren auf der Fahrbahn an, etwa Bremsspuren oder die Lage von einzelnen Fahrzeugteilen
    • Fahren bzw. schieben Sie die Fahrzeuge erst dann von der Fahrbahn, wenn diese Beweise gesichert sind

    Erstellen Sie anschließend Detailfotos und Nahaufnahmen der Schäden an den Fahrzeugen. Fertigen Sie eine Unfallskizze an. Vergessen Sie nicht, sich die Daten Ihres Unfallgegners zu notieren – die Versicherung, das Kennzeichen und natürlich seine Anschrift.

  • Ungebetene Abschleppwagen oder Unfallhelfer
    Falls Sie an der Unfallstelle eintreffende Unfallhelfer, Gutachter oder Abschleppdienste nicht gerufen haben, prüfen Sie diese ganz besonders und lassen Sie sich Preise für deren Dienste unbedingt schriftlich bestätigen. Am besten greifen Sie auf die von Automobilclubs oder Autobahnmeistereien empfohlenen Unternehmen zurück. Treten Sie am Unfallort etwaige Ansprüche keinesfalls gegenüber Abschleppunternehmern oder sonstigen Dritten ab.

    Rufen Sie uns an

    Sie haben einen Auto-Schutzbrief von Zurich? Dann setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung:

    Service-Telefon bei Schadenfällen

  • Was bei einem Wildunfall zu tun ist
    Wenn Sie mit einem Wild kollidiert sind gilt: Fassen Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es nicht mit. Informieren Sie sofort die Polizei oder das Forstamt, auch wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Lassen Sie das beschädigte Fahrzeug unbedingt von Ihrer Kfz-Versicherung begutachten, insbesondere dann, wenn der Schaden dadurch entstand, dass Sie dem Tier ausgewichen sind.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung

    Ist ein Schaden, den Sie vollständig oder teilweise verschuldet haben, so gering, dass Sie ihn privat regulieren möchten, ist eine Schadenmeldung nicht notwendig. Ansonsten sollte jeder Unfall / Schaden, an dem Sie die alleinige Schuld oder eine Teilschuld tragen, innerhalb einer Woche gemeldet werden. Wurde jemand schwer verletzt oder getötet, ist dies innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Hat Ihr Unfallgegner den Schaden definitiv allein verschuldet, wenden Sie sich bitte direkt an dessen Haftpflichtversicherung.Was Sie wie und wann melden sollten, erfahren Sie hier:

    Zum Schaden-Service

Unfall-Checkliste

Laden Sie sich die Unfall-Checkliste herunter und drucken Sie sie aus. So haben Sie die wichtigsten Punkte für richtiges Verhalten schnell zur Hand, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt.

Service- und Notfalletelefon, In- und Ausland

Zentralruf der Autoversicherer, Inland

Service-Telefon bei Mopedschäden

Zentralruf der Autoversicherer, Ausland