Das sagen unsere Kunden:
Was ist eine Tierhalterhaftpflicht?
Ob Pferd, Pony oder Hund: Als Halter müssen Sie für Schäden einstehen, die Ihr Tier bei anderen verursacht – egal ob Ihr Pferd einen Fahrradfahrer zu Fall bringt oder Ihr Hund einen Besucher beißt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen und entlastet Sie rechtlich. Für Hundebesitzer ist die Tierhalterhaftpflicht in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Basis-Schutz
Übernimmt die Kosten bei Schäden durch Ihr Tier (Hund oder Pferd) zum Beispiel durch:
- Verletzungen von Personen
- Beschädigung fremder Sachen
- wirtschaftliche Folgelasten
Top-Schutz
Erweitert den Leistungsumfang des Basis-Schutzes um Bereiche, die im Alltag häufig relevant werden, unter anderem:
- Schäden an beweglichen Sachen in gemieteten Ferienimmobilien
- weltweite Auslandsaufenthalte
- Bergungs- und Rettungskosten für das eigene Tier
- Forderungsausfalldeckung (wenn der eigentliche Verursacher nicht leisten kann)
Unser Angebot: Schon ab 5,99 EUR im Monat sind Sie und Ihr Tier zuverlässig abgesichert.
Tierhalterhaftpflicht: Was ist versichert?
Die Haftpflichtversicherung für Tiere von Zurich schützt Sie finanziell, wenn durch Ihren Hund oder Ihr Pferd Schäden entstehen. Die Leistungen gliedern sich in zwei Schutzvarianten.
1. Basis-Schutz
Deckt die wesentlichen Schadenarten ab, die typischerweise durch ein Tier verursacht werden können, auch ohne Verschulden des Halters. Versicherte Schäden sind unter anderem:
Personenschäden: Kosten infolge von Verletzungen Dritter (zum Beispiel medizinische Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall)
Sachschäden: Ersatz oder Reparatur fremder Gegenstände (zum Beispiel beschädigtes Fahrrad, Kleidung, Geräte)
Vermögensfolgeschäden: Finanzielle Folgen eines Personen- oder Sachschadens
Mietsachschäden: Schäden an nicht beweglichen Bauteilen in gemieteten Räumen und Gebäuden (zum Beispiel Böden, Türen, Wände in Ferienwohnungen oder Stallboxen)
Deckakt & Fortpflanzung: Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt
Flurschäden & Weideschäden (bei Pferden): Beschädigte Weidezäune oder landwirtschaftliche Flächen beispielsweise
2. Top-Schutz
Erweitert den Leistungsumfang und bietet höheren Schutz in besonderen Situationen, unter anderem:
Schäden in Ferienunterkünften: Schäden an beweglichen Teilen in gemieteten Räumen und Gebäuden (wie Einrichtungsgegenstände, Inventar)
Rettungs- und Bergungskosten für das eigene Tier: Kosten für Rettung und Bergung des Tieres nach einem Unfall im Gelände oder bei einem Notfall
Forderungsausfalldeckung: Eigene Schäden, wenn der Verursacher nicht zahlen kann
Auslandsdeckung weltweit: Deckt Aufenthalte im weltweiten Ausland bis 5 Jahre ab
Erhöhte Deckungssummen: für alle versicherten Schadenarten
Sofort online abschließen
Was die meisten Kunden noch interessiert.
In der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Hunde und Reittiere versichert. Dazu gehören vor allem:
- Hunde aller Rassen
- Listenhunde (als gefährlich eingestufte Hunde)
- Pferde
- Ponys
- Gnadenbrotpferde
- Maultiere
- Esel
Gut zu wissen: Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Vögel benötigen keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung, sie sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
In Deutschland ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde (Hundehaftpflicht) nicht bundesweit einheitlich geregelt. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorgaben.
Allgemeine Versicherungspflicht für alle Hunde
In diesen Bundesländern muss jeder Hund – je nach Landesregelung – ab etwa 3 oder 6 Monaten haftpflichtversichert sein:
- Berlin
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen
In diesen Bundesländern gilt die Pflicht nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel für als gefährlich eingestufte Hunderassen oder nach behördlicher Einstufung:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
Keine generelle Versicherungspflicht
- Mecklenburg-Vorpommern (Ausnahmen können für als gefährlich eingestufte Hunde gelten)
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland, sofern der Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt, also zum Beispiel im Urlaub oder bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten:
- Europa (Basis- & Top-Schutz): unbegrenzt
- weltweit (Basis-Schutz): bis zu 3 Jahre
- weltweit (Top-Schutz): bis zu 5 Jahre
- Voraussetzung: Hauptwohnsitz bleibt in Deutschland
Tiere können jederzeit Schäden verursachen, weil sie instinktiv handeln und oft nicht steuerbar sind. Für die Folgen haften Sie als Halterin oder Halter:
- persönlich
- unbegrenzt
- unabhängig vom Verschulden.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt solche Schadenersatzforderungen und schützt vor finanziellen Belastungen. Ohne Versicherung müssen Sie die Kosten selbst tragen, beispielsweise:
- Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall (Personenschäden)
- beschädigtes Eigentum (Sachschäden)
- Verdienstausfall, Reha-Kosten (Vermögensfolgeschäden)
Leistungen der Zurich Tierhalterhaftpflicht
„Weil Tierliebe Verantwortung heißt“
Zwei Tarife zur Auswahl
| Tierhalterhaftpflicht Basis-Schutz ab 5,99 EUR/Monat | Tierhalterhaftpflicht Top-Schutz ab 7,07 EUR/Monat | |
|---|---|---|
| In beiden Tarifen für Hunde und Reittiere enthalten | ||
| Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Vorsorgeversicherung, pauschal | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Mietsachschäden z. B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Wohnräumen | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Schäden durch tierische Ausscheidungen | ✓ | ✓ |
| Umweltschäden | ✓ | ✓ |
| Flurschäden (z. B. an landwirtschaftlichem Grund) und Weideschäden (z. B. an Zäunen) | ✓ | ✓ |
| gewollter/ungewollter Deckakt des versicherten Tieres | ✓ | ✓ |
| Welpen/Fohlen des versicherten Muttertieres, solange sie noch bei der Mutter leben | 12 Monate | 12 Monate |
| Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins/Reitvereins (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) | ✓ | ✓ |
| Besuch einer Hunde-/Reitschule (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) | ✓ | ✓ |
| Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und Rennen (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) | ✓ | ✓ |
| versicherte Personen: Halter/Halterin, Mithalter/Mithalterin, Eigentümer/Eigentümerin, Miteigentümer/Miteigentümerin, Familienangehörige, fremde Hüter (sofern nicht gewerblich tätig) | ✓ | ✓ |
| Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | 6 Monate | 6 Monate |
| Schutz speziell für Hunde (in beiden Tarifen enthalten) | ||
| Anspruch auf Leistungen auch bei Missachtung eines Leinen- und Maulkorbzwangs bei versicherten Hunden | ✓ | ✓ |
| Aufenthalt in Hundepension (subsidiär) | ✓ | ✓ |
| Schutz speziell für Reittiere (in beiden Tarifen enthalten) | ||
| Anspruch auf Leistungen auch beim Reiten ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel bei versicherten Pferden (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) | ✓ | ✓ |
| Reitbeteiligung (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) | max. 3, namentliche Nennung | max. 3, namentliche Nennung |
| Schäden durch Fremdreiter | ✓ | ✓ |
| privater Gebrauch eigener und fremder Fuhrwerke ohne Motor (Schlitten, Kutschen) (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) | ✓ | ✓ |
| Nur im Top-Schutz für Hunde und Reittiere enthalten | ||
| Forderungsausfalldeckung | - | 50 Mio. EUR |
| Forderungsausfalldeckung inkl. Gewaltopferschutz | - | 100 Mio. EUR |
| Besitz und Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Hunde-/Pferdetransportanhänger | - | 2.500 EUR |
| Rettungs- und Bergungskosten (für das versicherte Tier) | - | 25.000 EUR |
| Schäden an zur Tierhaltung gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (nicht an Kfz) | - | ✓ |
| Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienimmobilien | - | ✓ |
| Allmählichkeitsschäden | - | ✓ |
| Nutzung des versicherten Tieres zu therapeutischen Zwecken, Besuchs-, Rettungs- oder Suchhund (privat und Ehrenamt) | - | ✓ |
| Ansprüche versicherter Personen untereinander (Personenschäden) | - | ✓ |
| Auslandsaufenthalte: Kautionsleistung in EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra | - | 1 Mio. EUR |
| versichert sind auch Personen in häuslicher Gemeinschaft | - | ✓ |
| Geltungsbereich | ||
| Auslandsaufenthalt in EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra (bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes) | zeitlich unbegrenzt | zeitlich unbegrenzt |
| Auslandsaufenthalt weltweit (bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes) | 3 Jahre | 5 Jahre |
✓ mitversichert
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Tierhalterhaftpflichtversicherung: Für wen ist sie sinnvoll?

Für Halter von Hunden
Schutz bei Schadenfällen durch Hunde
Deckt Schäden ab, wenn Ihr Hund anderen Personen oder Sachen Schaden zufügt.
Als Hundebesitzer haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Die Haftpflicht für Hunde ist deshalb wichtig – in Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen sogar vorgeschrieben, insbesondere bei Listenhunden. Die Tierhalterhaftpflicht von Zurich erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

Für Halter von Pferden & Ponys
Sicherheit auch bei großen Tieren
Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Ihr Pferd oder Pony.
Pferde, Ponys und andere Reittiere können hohe Schäden verursachen, zum Beispiel bei Ausritten oder auf der Koppel. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen ab, auch bei Reitbeteiligungen oder Fremdreitern.

Für Halter von Kleintieren
Katzen & Kleintiere sind anders versichert
Typische Kleintiere wie Katzen, Kaninchen, Hamster oder Vögel sind über die private Haftpflichtversicherung geschützt. Eine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in diesen Fällen in der Regel nicht erforderlich. Die private Haftpflichtversicherung ist generell sehr wichtig.
Was die meisten Kunden noch interessiert.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung lohnt sich für Halter von Hunden, Pferden, Ponys und vergleichbaren Reittieren, weil diese Tiere sehr hohe Personen- und Sachschäden verursachen können, für die Halter in unbegrenzter Höhe haften.
- relevant und teilweise Pflicht für Hunde jeder Rasse (inkl. Listenhunde)
- relevant für Pferde, Ponys, Gnadenbrotpferde und andere Reittiere
- schützt vor hohen Kosten durch Personen- und Sachschäden
- entlastet rechtlich bei Schadenersatzforderungen
Für Hunde besteht in vielen Bundesländern eine Versicherungspflicht, für Pferde und Kleintiere hingegen nicht.
- Hunde: in mehreren Bundesländern Pflicht, bei Listenhunden nahezu flächendeckend
- Pferde/Ponys: keine gesetzliche Pflicht, aber empfohlen wegen hoher Schadenrisiken
- Kleintiere: keine Pflicht und keine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Nein, für Katzen und andere Kleintiere gilt folgende Regelung:
- Für Katzen, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Ziervögel und andere Kleintiere benötigen Sie keine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Schäden durch Kleintiere sind über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Tierhaltung & Kosten in Deutschland: die Fakten
Mit einem Haustier fallen regelmäßig Ausgaben für Futter, Pflege, Gesundheit und Unterbringung an – während Hundebesitzer im Durchschnitt mit rund 1.000 EUR pro Jahr rechnen, können die jährlichen Kosten bei Pferden schnell in den vierstelligen Bereich gehen. Trotz dieser Kosten lieben die Deutsche Haustiere.
Zahl der Haustiere in Deutschland 2024 laut Deutschem Tierschutzbund:
- ca. 10,6 Mio. Hunde
- ca. 1,3 Mio. Pferde
Was kostet ein Hund durchschnittlich?
Ein Hund verursacht im Laufe eines Jahres Kosten im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich, abhängig von Größe, Haltung und Gesundheitsbedarf.
Was kostet ein Pferd durchschnittlich?
Bei Pferden schießen die jährlichen Kosten in der Regel in den fünfstelligen Bereich, da Unterbringung und medizinische Versorgung deutlich teurer sind als bei Hunden.
Gut zu wissen: Im Verhältnis zu diesen Tierhaltungskosten ist der Beitrag für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gering: Für Hunde kostet der Versicherungsschutz bei Zurich ab 5,99 Euro im Monat, also rund 72 Euro im Jahr, und damit rund 3 bis 7 Prozent der gesamten Tierhaltungskosten.
Tierhalterhaftpflicht: Schadenfall melden
Schaden dokumentieren
Halten Sie den Vorfall möglichst genau fest:
- Fotos vom Schaden und vom Tier
- beteiligte Personen
- Ort, Uhrzeit, Ablauf
- Bei Unfällen mit Personenschäden oder im Straßenverkehr sollten Sie zusätzlich die Polizei informieren.
Keine Schuldeingeständnisse abgeben
Machen Sie bitte keine Zusagen oder Anerkenntnisse zur Haftung oder Kostenübernahme. Die Prüfung übernimmt die Versicherung.
Schaden online melden
Melden Sie jeden Schaden unverzüglich, auch wenn noch keine Forderungen erhoben wurden: Online-Schadenformular
Prüfung durch Zurich
Wir prüfen den Schadenfall und melden uns bei Rückfragen.
Unterstützen Sie uns bitte, indem Sie relevante Informationen zeitnah übermitteln, etwa Mahnverfahren, Klagen oder behördliche Schreiben, die sich gegen Sie richten.
Schadenregulierung
Nachdem wir den Vorgang geprüft haben, erhalten Sie die Erstattung oder Unterstützung bei der Schadenregulierung.
Tipp: Sie können Schäden 24/7 auch über das Service- und Notfalltelefon melden: +49 (0)221 7715-7780
Passende Ratgeber zur Tierhalterhaftpflicht

Ratgeber Haftpflicht & Recht
Hundebiss
Der Ratgeber erklärt, wie ein Hundebiss rechtlich bewertet wird, welche Haftungsregeln gelten und wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss.

Ratgeber Haftpflicht & Recht
Ist die Haftpflicht sinnvoll?
Der Ratgeber zeigt, in welchen Alltagssituationen eine private Haftpflichtversicherung vor finanziellen Risiken schützt, welche Schäden besonders relevant sind und für wen der Abschluss empfehlenswert ist – zum Beispiel für Haushalte mit Katzen, da Kleintiere über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Passende Produkte zur Tierhalterhaftpflicht

Krankenversicherung für Hunde und Pferde
Erstattet tierärztliche Behandlungen und medizinische Leistungen für Ihren Vierbeiner – von der Untersuchung über die Diagnostik bis zur Therapie.

OP-Versicherung für Hunde und Pferde
Übernimmt die Kosten für Operationen sowie notwendige Nachsorge nach Krankheiten oder Unfällen.

Katzenhaftpflicht
Für Katzen ist keine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich. Schäden gegenüber Dritten sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, sofern diese abgeschlossen wurde.

Familienhaftpflichtversicherung
Schützt die Familie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Alltag Dritten gegenüber entstehen können.

Hausratversicherung
Schützt Ihr Zuhause und die gesamte Einrichtung vor Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder andere versicherte Ereignisse. Ersetzt oder repariert beschädigte oder entwendete Gegenstände.
Häufige Fragen & Antworten zur Tierhalterhaftpflicht
1. Gesetzliche Vorschriften & Voraussetzungen
Als Tierbesitzer haften Sie für Schäden, die Ihr Tier anderen Menschen oder deren Eigentum zufügt. Die Haftung ist in Deutschland gesetzlich geregelt und gilt für Tierhalter in voller und unbegrenzter Höhe – unabhängig davon, ob Sie den Vorfall hätten verhindern können.
Finanziell einstehen müssen Tierhalter zum Beispiel, wenn:
- eine Person verletzt wird (zum Beispiel durch Tritt, Biss, Schreckreaktion).
- fremdes Eigentum beschädigt wird (zum Beispiel Kleidung, Möbel, Auto).
- weitere Kosten entstehen (zum Beispiel Verdienstausfall oder Schmerzensgeld).
Versichert sind in der Regel Hunde aller Rassen sowie Reit- und Zugtiere.
Tiere, die über die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert sind:
- Hunde (inklusive Listenhunde)
- Pferde und Ponys
- Gnadenbrotpferde
- Esel, Maultiere (Mulis)
Nicht über die Tierhalterhaftpflichtversicherung abzusichern sind
- Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel (über private Haftpflicht mitversichert)
- Nutztiere wie Rinder, Schweine, Ziegen (gesonderte Tierhalterhaftpflicht für Landwirtschaft)
Ja, private bzw. nicht gewerbliche Hüter sind bei Zurich im Basis- und im Top-Schutz mitversichert.
Im Basis- und Top-Schutz versichert:
Personen, die Ihr Tier gelegentlich betreuen (zum Beispiel Gassigehen, Stallversorgung):
- Freunde oder Bekannte
- Nachbarn
- Familienmitglieder im Haushalt
- nicht-gewerbliche Reitbeteiligungen (bis 3 namentliche Nennungen bei Pferden)
Nicht versichert:
- gewerbliche Betreuung (zum Beispiel Hundesitter gegen Bezahlung, Reitschulen)
2. Abschluss & Laufzeit
Sie sollten die Tierhalterhaftpflichtversicherung idealerweise vor oder spätestens mit Anschaffung des Tieres abschließen, weil Sie ab diesem Zeitpunkt für Schäden haften.
Typische Anlässe für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind:
- vor dem Kauf oder Einzug eines Hundes oder Pferdes
- vor dem ersten Bewegen im öffentlichen Raum (zum Beispiel Spaziergänge, Ausritte, Reitbeteiligung)
- vor Reisen oder Aufenthalten in Ferienunterkünften
- wenn Fremdhüter das Tier betreuen (zum Beispiel Nachbarn, Freunde)
Hinweis der Zurich Experten: Besteht für Ihren Hund eine Versicherungspflicht wie in bestimmten Bundesländern oder bei Listenhunden, muss bei der Anmeldung des Hundes beim Amt oder der Ordnungsbehörde, beim Hunderegister oder bei der Kommune ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Der Schutz beginnt an Ihrem gewählten Startdatum. Ab dann übernimmt die Versicherung Schäden.
Informationen zum Versicherungsbeginn:
- Startdatum ist der im Vertrag festgelegte Tag, der meist frei gewählt werden kann.
- Bei Online-Abschluss ist ein schneller Versicherungsbeginn möglich.
- Der Schutz gilt nicht rückwirkend: Schäden vor Vertragsbeginn sind nicht abgedeckt.
Ja, die Tierhalterhaftpflichtversicherung verlängert sich in der Regel automatisch, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen.
- Verträge laufen meist ein Jahr
- automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
- ordentliche Kündigung üblicherweise mit Frist von drei Monaten zum Vertragsende
- Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall möglich
Hinweis der Zurich Experten: Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung endet nicht automatisch beim Tod oder Verkauf Ihres Tieres. Hier müssen Sie aktiv kündigen oder ummelden.
3. Kosten & Leistungen
Für Hunde beginnt der Beitrag bei Zurich bei 5,99 EUR im Monat, bei Pferden starten die Kosten bei 11,63 EUR im Monat.
Prämien für Hundehaftpflicht:
- Einstiegstarife ab ca. 5,99 EUR/Monat
- höherer Beitrag je nach Rasse und bei erweiterten Leistungen (zum Beispiel Top-Schutz, höhere Deckungssummen)
Prämien für Pferdehaftpflicht:
- Einstiegstarife ab ca. 11,63 EUR/Monat
- höhere Monatsbeiträge bei zusätzlichen Leistungen wie Absicherung von Reitbeteiligungen oder Auslandsnutzung
Der Beitrag zur Tierhalterhaftpflichtversicherung richtet sich vor allem nach Tierart, Rasse, Risiko und Leistungsumfang.
Kostenfaktoren der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind unter anderem
- Tierart (Hund oder Pferd)
- Hunderasse (Dackel, Schäferhund, französische Bulldogge)
- Leistungsumfang (Basis- oder Top-Schutz)
- Deckungssumme
- weltweite Auslandsaufenthalte (3 oder 5 Jahre)
- Reitbeteiligungen
Die Tierhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Tier Dritten zufügt.
- Personenschäden – wenn Personen verletzt werden (zum Beispiel Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall)
- Sachschäden – wenn fremde Gegenstände beschädigt werden (zum Beispiel Kleidung, Handy, Möbel, Fahrzeug)
- Vermögensschäden – finanzielle Folgen eines Schadens (zum Beispiel Einkommensausfall)
Nicht über die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt:
- Schäden am eigenen Eigentum
- gewerbliche Nutzung (zum Beispiel Reitschule, Hundesitter gegen Bezahlung ohne Absprache)
4. Leistungen im Schadenfall
Typische Schäden entstehen, wenn Ihr Tier andere Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt – im Alltag, auf Reisen oder wenn andere Ihren Hund ausführen oder mit Ihrem Pferd unterwegs sind.
Typische Schäden, die die Tierhalterhaftpflichtversicherung abdeckt:
- Verletzungen durch Biss, Tritt oder Schreckreaktionen
- beschädigtes Eigentum wie Kleidung oder Möbel
- Verdienstausfall oder Betreuungskosten nach einem Unfallschaden eines anderen durch Ihr Tier
- Schäden in gemieteten Ferienunterkünften
- Schäden durch private Hüter (Freunde, Nachbarn, Familie)
- Schäden durch Deckakte sind mitversichert
Nein, eigene Schäden sind grundsätzlich nicht mitversichert, da eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur Schäden bezahlt, die anderen durch Sie (private Haftpflichtversicherung) oder Ihr Tier (Tierhalterhaftpflichtversicherung) entstehen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt finanziell bei Schäden an:
- fremden Personen
- fremdem Eigentum
- fremden Vermögenswerten
Nicht versichert sind in der Tierhalterhaftpflichtversicherung:
- Schäden am eigenen Eigentum
- Schäden an Familienmitgliedern im selben Haushalt
- Schäden im Zusammenhang mit gewerblicher Tiernutzung (ohne entsprechenden Einschluss)
Sollte sich Ihr eigenes Tier verletzten und zum Beispiel Tierarztkosten anfallen, kümmert sich um diese etwa:
- Tierkrankenversicherung
- OP-Versicherung für Tiere
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich an Zurich und dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos und Angaben zum Ablauf.
So gehen Sie vor:
Schaden dokumentieren
- kurze Beschreibung des Vorfalls
- Fotos von Schäden, Umgebung und Beteiligten
- Kontaktdaten von Zeugen oder Beteiligten
Schaden melden
- Online-Schadenformular
- Service-Telefon: +49 (0) 221 7715-7780
*Der Preis von 5,99 EUR je Monat für die Tierhalterhaftpflichtversicherung von Zurich gilt für einen Hund im Basis-Tarif. Es wurden keine Zusatzbausteine miteingeschlossen. Berechnungsdatum ist März 2026.
Wir sind ausgezeichnet
So bewerteten uns unsere Kunden bei Trusted Shops in den letzten 12 Monaten:

