Wasserschaden

Wasserschaden: Welche Versicherung haftet?

Ein Wasserschaden stellt alles auf den Kopf. Die richtige Versicherung bei einem Wasserschaden schützt Sie vor hohen Kosten.

Erstellt in Zusammenarbeit mit den Zurich Fachbereichen für HausratversicherungStand: 10. August 2026

Bei einem Wasserschaden kommt es darauf an, welche Bereiche betroffen sind: 
Für Schäden am Gebäude ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig, 
für beschädigte Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte die Hausratversicherung.

Wie häufig und relevant Wasserschäden im Alltag sind, zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer:

Schäden an Wohngebäuden

49 % aller Schäden am Wohngebäude
entstehen durch Leitungswasser

Leitungswasserschäden

1,1 Mio. Leitungswasserschäden pro Jahr

Leitungswasser

6,7 Mrd. Euro Schaden
durch Leitungswasser

höchste Kosten

Leitungswasserschäden verursachen die höchsten Kosten –
stehen aber weniger im Fokus als Sturm oder Naturgefahren

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Was versteht man unter einem Wasserschaden?

Von einem Wasserschaden spricht man, wenn in einer Wohnung oder einem Haus plötzlich Wasser aus einer der Wasserleitungen oder einem Gerät austritt und Dinge beschädigt.

Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, kommt es auf vier Punkte an:

  • Herkunft: Das Wasser kommt aus einer Leitung (zum Beispiel durch Rohrbruch) oder einem angeschlossenen Gerät (zum Beispiel einer defekten Waschmaschine).
  • Austritt: Der Wasseraustritt ist bestimmungswidrg.
  • Ursache: Die Ursache ist unvorhergesehen.
  • Zustand: Die Ursache beruht nicht auf einer fehlenden Wartung oder Vernachlässigung.

Wichtige Abgrenzungen:

  • Regenwasser, das von außen eindringt, gilt nicht als Leitungswasserschaden.
  • Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen zählen zu den Elementarschäden, für die eine Elementarversicherung erforderlich ist.
Risk Management

Kurz gesagt: Damit die Versicherung bei einem Wasserschaden anfallende Kosten übernimmt, muss das Wasser aus einer Leitung oder einem Gerät kommen sowie bestimmungswidrig austreten und der Schaden darf nicht durch Vernachlässigung entstanden sein.

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Wasserschäden passieren plötzlich.

Ein defektes Rohr oder eine ausgelaufene Waschmaschine reichen aus: Die Zurich Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände zum Neuwert und unterstützt Sie auch bei vielen Folgekosten.

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Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden kommt es darauf an, wo der Schaden entsteht und wodurch er verursacht wurde, denn je nach Situation ist eine andere Versicherung zuständig: in der Regel die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung.

Hausratversicherung
Sie übernimmt Schäden an beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen wie Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten, vorausgesetzt, es handelt sich um einen Leitungswasserschaden.
Beispiel: Die Waschmaschine läuft aus und beschädigt Sofa, Schrank und Laptop: Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden zum Neuwert.

Wohngebäudeversicherung
Sie zahlt, wenn das Gebäude selbst oder fest eingebaute Bestandteile beschädigt werden, zum Beispiel Wände, Böden oder Türen.
Beispiel: Ein Rohrbruch in der Wand setzt das Mauerwerk unter Wasser und beschädigt den Boden: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Trocknung und Reparatur.

Privathaftpflichtversicherung
Sie greift, wenn Sie selbst einen Wasserschaden bei anderen verursachen.
Beispiel: Ihre Waschmaschine läuft aus und beschädigt die Wohnung unter Ihnen: Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden beim Nachbarn.

Wenn Wasser zum Problem wird, zählt der richtige Schutz
Ob defektes Rohr oder ausgelaufene Waschmaschine: Mit der passenden Hausratversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Jetzt unverbindlich berechnen und absichern.

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Was ist der Unterschied zwischen Leitungswasserschaden und Elementarschaden?
Leitungswasserschaden = Wasser tritt aus Rohren, Leitungen oder angeschlossenen Geräten aus (zum Beispiel Rohrbruch, defekte Waschmaschine) und verursacht Schäden im Gebäude oder am Hausrat.
Elementarschaden = Wasser kommt von außen durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau und dringt ins Gebäude ein.

Wichtig zu wissen: Leitungswasserschäden sind in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung von Zurich enthalten. Elementarschäden dagegen sind nur mit zusätzlichem Elementarschutz versichert.

Leistungen der Zurich Hausratversicherung bei Wasserschaden

Die PrivatSchutz Hausratversicherung von Zurich zahlt bei einem Wasserschaden für beschädigte oder zerstörte Gegenstände in Ihrer Wohnung, wenn es sich um einen versicherten Leitungswasserschaden handelt. Erstattet werden in der Regel der Neuwert beschädigter Sachen sowie zusätzliche Kosten, die durch den Schaden entstehen.

Über die PrivatSchutz Hausratversicherung von Zurich versichert:

  • Hausrat aller Art wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Teppiche
  • Wertsachen im Rahmen der vereinbarten Limits (zum Beispiel Schmuck, Bargeld)
  • Neuwertentschädigung – Ersatz zum aktuellen Wiederbeschaffungswert
  • Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung beschädigter Gegenstände
  • Hotelkosten, wenn Ihre Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist
  • Folgekosten wie Aufräumungs- und Entsorgungskosten sowie Transport- und Lagerkosten
  • Zusatzleistungen im Zurich Top-Schutz, etwa:
    • Datenrettungskosten
    • Kosten für Wasser-, Gas- oder Heizölverlust
    • Mehrkosten durch Preissteigerungen

Nicht über die PrivatSchutz Hausratversicherung von Zurich versichert:

  • Wertsachen über den vereinbarten Limits
  • Kosten, die nicht direkt durch den Schaden entstanden sind
  • Verletzung von Pflichten wie fehlende Sorgfalt oder unzureichendes Heizen kann zu Leistungskürzungen führen
     
Risk Management

Kurz gesagt: Die Zurich PrivatSchutz Hausratversicherung umfasst alles, was nach einem Wasserschaden wichtig ist, ersetzt Hausrat und Wertsachen, bezahlt Reparaturen, Hotelkosten und Aufräumungsarbeiten. All das sorgt dafür, dass Sie sich darauf verlassen können, dass die wichtigsten Folgen eines Wasserschadens geregelt sind.

Wasserschaden vorbeugen: So geht’s

Viele Wasserschäden lassen sich vermeiden, wenn einfache Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, etwa die Leitungen regelmäßig zu prüfen oder richtig zu heizen.

Regelmäßig prüfen und warten

Viele Schäden entstehen durch Verschleiß oder kleine Defekte, die lange unentdeckt bleiben.

Deshalb sollten Sie:

  • Leitungen und Anschlüsse regelmäßig kontrollieren
  • Wasch- und Spülmaschinen fachgerecht anschließen lassen
  • Heizungsanlage regelmäßig warten lassen

Verstopfungen vermeiden

Verstopfte Leitungen können Druck aufbauen und Schäden verursachen.

Sinnvolle Gegenmaßnahmen:

  • Abflüsse sauber halten und regelmäßig prüfen
  • Rohre bei Bedarf reinigen lassen

Frostschäden vorbeugen

Besonders für Wasserschäden gefährdet sind unbeheizte Räume und selten genutzte Gebäude.

Deshalb gilt:

  • alle Räume ausreichend beheizen (auch selten genutzte) und dies genügend häufig kontrollieren
  • Fenster geschlossen halten und nur kurzzeitig lüften
  • Außenleitungen und Gartenwasserhähne vor dem Winter entleeren

Bei Abwesenheit vorsorgen

So lassen sich viele Wasserschäden und typische Folgeschäden vermeiden, wenn unbemerkt Wasser austritt:

  • Bei nicht mehr genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen das Wasser z. B. am Hauptwasserhahn absperren, Leitungen entleeren und diese entleert halten
  • Nachbarn informieren oder Schlüssel hinterlegen

Technische Hilfe nutzen

Kleine Lecks können so früh erkannt werden:

  • Wassermelder an kritischen Stellen einsetzen
  • Leckageschutz installieren, der die Wasserzufuhr automatisch stoppt 
Frau wischt Wasserlache von Parkett auf und telefoniert dabei am HandySymbolbild: Eine Person kümmert sich um den Wasserschaden in ihrer Wohnung (KI-genierte Darstellung)
Dr. Clara von Gagern

„Bei einem Wasserschaden kommt es darauf an, Ursache und Verantwortung schnell zu klären. Prüfen Sie, woher das Wasser kommt, etwa aus einer defekten Leitung – dann müssen Sie schnell handeln! –, durch einen Starkregen oder durch eigenes Verhalten. So erkennen Sie, wer zuständig ist, und vermeiden Verzögerungen bei der Regulierung.“

Dr. Clara von Gagern, Bereichsleiterin Privatkunden Non-Motor Komposit, Zurich Versicherung

Wie verhalte ich mich bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, schnell zu handeln und die richtigen Sofortmaßnahmen Schritt für Schritt umzusetzen, um Schäden zu begrenzen, die Regulierung zu erleichtern und Feuchtigkeit früh zu erkennen, bevor größere Schäden oder Schimmelbildung entstehen.

Mit diesen 4 Schritten gehen Sie bei einem Wasserschaden vor:

  1. Sicherheit geht vor
    • Vermeiden Sie zusätzliche Gefahren durch Strom und Wasser.
    • Nehmen Sie keine elektrischen Geräte in Betrieb.
    • Unterbrechen Sie die Stromzufuhr.
    • Drehen Sie die Wasserleitung ab.
  2. Folgeschäden vermeiden
    Verhindern Sie, dass sich der Schaden ausweitet.
    • Schützen Sie Möbel und Gegenstände vor weiterer Feuchtigkeit.
    • Sichern Sie, wenn möglich, Ihr Inventar.
  3. Schaden melden
    Informieren Sie Ihre Zurich Versicherung unverzüglich. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie gerne beim weiteren Vorgehen.
  4. Fachunternehmen einschalten
    Bei der Regulierung des Schadens können improvisierte Lösungen den Schaden leicht vergrößern.
    Deshalb:
    • Beauftragen Sie ein Fachunternehmen für Reparatur und Trocknung beispielsweise mit einem Luftentfeuchter.
    • Versuchen Sie nicht, Leitungen selbst zu reparieren oder aufzutauen

Wasserschaden melden: So geht’s

Einen Wasserschaden sollten Sie möglichst schnell und vollständig melden, damit die Regulierung zügig starten kann.

Media Library

1. Schaden dokumentieren

  • Beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich.
  • Halten Sie den Schaden mit Fotos fest. 
checklist

2. Schadenmeldung übermitteln

Nutzen Sie den für Sie passenden Weg:

Expertenhinweis von Zurich: Alles, was uns hilft, den Schaden schnell zu erfassen und gut einzuschätzen, beschleunigt die Bearbeitung. Beschreiben Sie den Schaden daher möglichst genau und geben Sie alle relevanten Informationen an – so vermeiden Sie Rückfragen und kommen schneller zur Regulierung.

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Häufige Fragen & Antworten zum Wasserschaden

Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde und wodurch der Wasserschaden entstanden ist.

  • Hausratversicherung
    übernimmt Schäden an Ihrem beweglichen Besitz. 
    Beispiel: Die Waschmaschine läuft aus und Sofa, Schrank und Laptop werden beschädigt.
  • Wohngebäudeversicherung
    übernimmt Schäden am Gebäude und fest verbauten Teilen.
    Beispiel: Ein Rohrbruch in der Wand durchfeuchtet das Mauerwerk und beschädigt den Boden.
  • Privathaftpflichtversicherung
    zahlt, wenn Sie einen Wasserschaden bei anderen verursachen. 
    Beispiel: Wasser tritt aus Ihrer Wohnung aus und beschädigt die Decke der Nachbarwohnung.
  • Elementarversicherung (Zusatzschutz)
    deckt Schäden durch Naturereignisse.
    Beispiel: Überschwemmung setzt den Keller unter Wasser.

Gut zu wissen: Nützliche Infos zu den wichtigsten Versicherungen für Ihr Haus haben wir Ihnen in einem Ratgeber zusammengefasst.

Der Schutz der Wohngebäudeversicherung greift, wenn das Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten wie die Heizungsanlage beschädigt werden.

Abgedeckt sind in der Regel:

  • Gebäudeschäden
    zum Beispiel durchfeuchtete Wände, Decken oder Böden
  • fest eingebaute Teile
    zum Beispiel Heizungen oder Sanitäranlagen
  • Trocknung und Reparatur
    Maßnahmen zur Beseitigung von Feuchtigkeit und Schäden
  • Folgeschäden
    zum Beispiel Schimmelbildung nach einem Wasserschaden

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an Ihren beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen wie Möbeln oder Elektrogeräten entstehen.

Abgedeckt sind in der Regel:

  • Möbel und Einrichtung
    zum Beispiel Sofa, Schrank oder Tisch
  • Elektrogeräte
    zum Beispiel Laptop, Fernseher oder Waschmaschine
  • persönliche Gegenstände
    zum Beispiel Kleidung, Bücher oder Dekoration
  • Ersatz zum Neuwert
    Ersatz beschädigter Dinge zum aktuellen Wiederbeschaffungswert

Die Privathaftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn ein Dritter geschädigt wurde. Wenn zum Beispiel ein Rohr in Ihrer Wohnung geplatzt ist und deshalb die Wohnung unter Ihnen mit Wasser geflutet wurde.

Abgedeckt sind in der Regel:

  • Schäden bei anderen Personen
    zum Beispiel in der Wohnung unter Ihnen oder beim Nachbarn
  • Reparaturkosten beim Geschädigten
    zum Beispiel für beschädigte Decken, Wände oder Möbel
  • Schadenersatzforderungen
    Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Prüfung der Ansprüche
    Abwehr unberechtigter Forderungen

Wer zahlt, hängt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung davon ab, wer betroffen ist und wer den Schaden verursacht hat.

  • Hausratversicherung der Mieterin/des Mieters
    zahlt für Schäden am eigenen Besitz
    Beispiel: Wasser beschädigt Ihr Sofa, Ihren Schrank und Ihren Laptop.
  • Wohngebäudeversicherung der Vermieterin/des Vermieters
    zahlt für Schäden am Gebäude
    Beispiel: Ein Rohrbruch durchfeuchtet Wände, Decken oder Böden.
  • Privathaftpflichtversicherung der Mieterin/des Mieters
    zahlt, wenn Sie den Schaden verursacht haben
    Beispiel: Ihre Waschmaschine läuft aus und beschädigt die Wohnung unter Ihnen.
  • Privathaftpflicht der Nachbarin/des Nachbarn
    zahlt, wenn der Schaden von anderen kommt
    Beispiel: In der Wohnung über Ihnen tritt Wasser aus und beschädigt die Decke Ihrer Wohnung. 

Je nach abgeschlossenem Tarif sind Wasserschäden und Folgeschäden nicht oder nur beschränkt durch die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung abgedeckt. Das gilt insbesondere, wenn bestimmte Ursachen vorliegen oder Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

  • Nicht automatisch versichert:
    Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind nur mit zusätzlichem Elementarschutz abgedeckt.
  • Je nach Tarif eingeschränkt oder ausgeschlossen:
    Schäden durch undichte Stellen wie poröse Dichtungen oder langsam austretendes Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten sind oft nicht im Basisschutz enthalten.
  • Bei Pflichtverletzungen:
    Unzureichendes Heizen im Winter kann zu Frostschäden an Leitungen führen. Auch Vernachlässigung von Wartung oder Sorgfaltspflichten können zu Schäden führen. In solchen Fällen kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz ablehnen.

Der Unterschied liegt in der Ursache und somit der Antwort auf die Frage, woher das Wasser kommt: aus dem Gebäude – dann liegt meistens ein Leitungswasserschaden vor, – oder von außen – dann ist es in der Regel ein Elementarschaden.

  • Leitungswasserschaden
    Wasser tritt innerhalb des Gebäudes aus zum Beispiel aus Rohren, Leitungen oder Geräten.
    Beispiel: Ein Rohr in der Wand platzt und Wasser beschädigt Möbel und Wände.
  • Elementarschaden
    Wasser dringt von außen durch Naturereignisse wie durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau in das Gebäude ein.
    Beispiel: Überschwemmung setzt den Keller unter Wasser.

Wichtig zu wissen: Leitungswasserschäden sind in der Regel mitversichert, Elementarschäden nur mit zusätzlichem Schutz.

Bei einem Wasserschaden sollten Sie sofort handeln, um Gefahren zu vermeiden und den Schaden zu begrenzen. Zu den Sofortmaßnahmen gehören:

  1. Wasser abstellen
  2. Strom ausschalten
  3. Schaden begrenzen und Gegenstände sichern
  4. Schaden dokumentieren
  5. Versicherung informieren

Die PrivatSchutz Versicherungen von Zurich zahlen bei grober Fahrlässigkeit – z.B. wenn Sie die heiße Pfanne mit Fett auf dem Herd unbeaufsichtigt lassen und es zu einem Brand kommt – je nach Tarif vollständig oder nur eingeschränkt.

PrivatSchutz Hausrat- und Wohngebäudeversicherung:

  • Im Basisschutz kann die Leistung gekürzt werden
  • Im Top-Schutz wird der Schaden in der Regel vollständig übernommen.

Privathaftpflichtversicherung:

  • Sie zahlt Schädigungen von Dritten in der Regel auch bei grober Fahrlässigkeit.

Eine Elementarversicherung ist notwendig, weil Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau nicht automatisch in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten sind.

  • Ohne Elementarzusatzschutz besteht kein Schutz bei Wasser von außen.
  • Starkregen kann überall auftreten, unabhängig von der Lage.
  • Das Hochwasserrisiko ist von Region zu Region unterschiedlich. Unser Ratgeber zu Hochwasser informiert Sie umfassend.

Ist Ihre Wohnung nach einem Wasserschaden unbewohnbar, übernimmt die zuständige Zurich PrivatSchutz Versicherung – Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – in vielen Fällen die Kosten für eine Ersatzunterkunft.

  • Hausratversicherung
    zahlt je nach Schaden und Tarif die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung
    Basis-Tarif: bis 100 EUR/Tag, max. 100 Tage
    Top-Tarif: bis 250 EUR/Tag, max. 2 Jahre
  • Wohngebäudeversicherung
    zahlt die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung je nach Schaden nur im Top-Tarif
    Top-Tarif: bis 200 EUR/Tag, max. 2 Jahre

Die Dauer der Schadenregulierung hängt davon ab, wie umfangreich der Schaden ist und wie vollständig die Informationen vorliegen.

Kleine Schäden

können oft schon innerhalb weniger Tage bis Wochen reguliert werden.

Größere Schäden

dauern auch mal mehrere Wochen oder Monate (zum Beispiel bei Trocknung und Gutachten).

Wichtig zu wissen: Je schneller und umfangreicher Sie einen Schaden melden, umso rascher kann die Bearbeitung durch Zurich erfolgen. Rückfragen oder fehlende Angaben verzögern den Prozess unnötig.