Diebstahlversicherung – welche Versicherung zahlt?

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Diebstahlversicherung – das Wichtigste kurz erklärt

Ein schwerer Diebstahl oder ein Einbruch in die eigene Wohnung ist ein Schock. Besonders schlimm wird es, wenn der Dieb nicht gefasst wird und keine Versicherung die Kosten übernimmt. Gut, wenn Sie mit einer Diebstahlversicherung rechtzeitig Vorsorge treffen, die Ihnen Hab und Gut zum Neuwert ersetzt.

  • Eine Diebstahlversicherung ist fester Bestandteil der Hausratversicherung von Zurich. Sie ersetzt gestohlene Gegenstände zum Neuwert.
  • Der Versicherungsschutz der Hausrat deckt jedoch auch einen Diebstahl außerhalb des Hauses oder während des Urlaubs, denn in die Police ist eine Außenversicherung eingeschlossen.
  • Einfacher Diebstahl wie Taschendiebstahl ist nicht über die Hausratversicherung mitversichert. Die Versicherung deckt nur Diebstahl durch Raub und Einbruchdiebstahl.

Was zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Eine Hausratversicherung sichert Ihr Zuhause im Falle eines Einbruchdiebstahls ab und ersetzt Ihnen die versicherten Gegenstände zum Neuwert. Ob die Hausratversicherung auch bei einfachem Diebstahl zahlt, ist vom Tarif abhängig. Von einem einfachen Diebstahl spricht man, wenn der Dieb kein Hindernis überwinden oder Gewalt anwenden musste, um an das Diebesgut zu kommen, wenn der Dieb also zum Beispiel über die offen gelassene Terrassentür ins Haus gelangt ist.

Was zahlt die Haftpflicht bei Diebstahl?

Nach einem Einbruch in die eigenen vier Wände stellt sich die Frage: Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl? Einige Versicherte gehen davon aus, dass ihre Haftpflicht für den Schaden nach einem Einbruch aufkommt. Doch das ist ein Irrtum: Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Diebstahl. Denn der Versicherungsumfang der Haftpflicht umfasst Personen- und Sachschäden, die der Versicherungsnehmer selbst Dritten zufügt. Das heißt, Schäden, die ihm zugefügt werden, sind von der Haftpflicht ausgeschlossen.

Was ist ein Einbruchdiebstahl?

Einbruchdiebstahl ist über die Hausratversicherung abgesichert. Doch was versteht man darunter? Wie es der Name vermuten lässt, treffen bei Einbruchdiebstahl zwei Tatbestände zusammen: Einbruch und Diebstahl. Das bedeutet, Diebe verschaffen sich widerrechtlich und in den meisten Fällen gewaltsam Zutritt zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, um Ihr Eigentum zu stehlen.

Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruch allerdings auch dann, wenn die Einbrecher mit einem gestohlenen Schlüssel in Ihr Zuhause gelangen. Haben die Diebe den Schlüssel zum Beispiel während eines Überfalls gestohlen, liegt ein Einbruchdiebstahl vor, der durch die Hausratversicherung abgedeckt ist.

Einfacher Diebstahl zu Hause

Ein einfacher Diebstahl zu Hause liegt vor, wenn Diebe etwas entwenden, ohne dass sie Gewalt anwenden. Zu Hause ist das der Fall, wenn zum Beispiel Ihre Fenster oder Türen nicht abgeschlossen sind oder das Garagentor offen steht. In solchen Fällen greift in der Regel keine Diebstahlversicherung.

Ohne gewaltsam in Ihre vier Wände einsteigen zu müssen, können Kriminelle auch Gartenmöbel oder den teuren Grill von der Terrasse stehlen. Auch einen solchen Diebstahl deckt die Hausratversicherung in vielen Fällen nicht. Bei Zurich sind im Top-Schutz jedoch ungesicherte Gegenstände wie Gartenmöbel, Grill und Rasenmäher automatisch mitversichert.

Einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung

Einfacher Diebstahl geschieht häufig außerhalb der eigenen vier Wände. Ehe wir uns versehen, sind dann Handy, Geldbeutel oder Laptop gestohlen. Solche Verluste sind in der Außenversicherung der Zurich Hausrat bei einfachem Diebstahl nur teilweise abgedeckt. Mit dem Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung können Sie Wertgegenstände auch an abweichenden Risikoorten absichern. Versicherungsnehmer können zum Beispiel den Diebstahl ihrer persönlichen Sachen, die ihnen am Arbeitsplatz oder aus einem Krankenzimmer entwendet werden, versichern.

Diebstahlversicherung im Urlaub

Im Rahmen der Außenversicherung der Zurich Hausrat sind auch Wertgegenstände versichert, die während eines Urlaubs im In- und Ausland gestohlen werden. Allerdings ist nur Einbruchdiebstahl versichert, das heißt Kamera, Laptop oder Handy müssen zum Beispiel aus einem verschlossenen Hotelzimmer, einem Ferienhaus, einer Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil entwendet worden sein.

Raub und Taschendiebstahl

Wenn Sie mit vorgehaltenem Messer gezwungen werden, Handy oder Bargeld herauszugeben, handelt es sich ganz eindeutig um Raub. Ebenso spricht man von Beraubung, wenn Ihnen ein Krimineller die Handtasche gewaltsam entreißt. In diesem Fall ersetzt Ihnen die Außenversicherung der Hausrat den Verlust.

Wenn jedoch ein Langfinger Ihre Unachtsamkeit ausnutzt und den Gelbbeutel aus der Handtasche stiehlt, spricht man von Taschendiebstahl. In diesem Fall ist die Hausratversicherung nicht zuständig.

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl von

  • Fahrrad: Im Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung ist auch der Diebstahlschutz für Fahrrad und E-Bike mit 1.000 Euro inklusive. Den Diebstahl deutlich wertvollerer Fahrräder und vieles mehr schützen Sie mit der Fahrradversicherung
  • Roller: Wer einen elektrischen Tretroller, einen sogenannte E-Scooter, gegen Diebstahl versichern möchte, schließt eine spezielle E-Scooter-Versicherung mit Teilkasko ab.
  • Handy: Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihr Handy wie alle anderen Wertgegenstände in Ihrem Hausrat gegen Einbruchdiebstahl versichern. Diese Versicherung beinhaltet aber keinen einfachen Diebstahl, wenn Ihnen das Handy beispielsweise aus der Handtasche gestohlen wird.
  • Grill: Im Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung besteht auch ein Versicherungsschutz für Grillgeräte ebenso wie für andere frei zugängliche Gegenstände im Garten wie Gartenmöbel, Poolroboter und Rasenmäher.
  • Bargeld / Geld: Für gestohlenes Bargeld und Ihre auf Geldkarten geladenen Beträge gilt im Basis-Schutz der Zurich Hausratversicherung eine Entschädigungsgrenze von 1.000 Euro, im Top-Schutz von 2.000 Euro.
  • Portemonnaie Geldbeutel / Geldbörse: Wem das Portemonnaie oder der Geldbeutel aus der Kleidung oder einer Tasche gestohlen wird, hat gegenüber der Hausratversicherung keine Ansprüche. Wird die Geldbörse jedoch bei einem Einbruch in die Wohnung gestohlen, ist der Verlust mitversichert.
  • Schmuck: Die Hausratversicherung ersetzt auch Wertgegenstände wie Schmuck. Im Basis-Schutz gilt hierfür eine summarische Höchstgrenze von 15.000 Euro, im Top-Schutz von 50.000 Euro. Diese Entschädigungsgrenze kann individuell erhöht werden.
  • Uhren / Rolex: Für Uhren gelten die gleichen Bedingungen wie für Schmuck (siehe oben).
  • Laptop / MacBook / iPad / Handy / iPhone / AirPods / Kamera: In der Zurich Hausratversicherung sind Laptop, MacBook, iPad, Handy, iPhone, AirPods und Kamera gegen Schäden durch Wohnungseinbruch abgesichert.
  • Jacke: Wird die teure Lederjacke bei einem Einbruch aus der eigenen Wohnung gestohlen, ist das Kleidungsstück über die Grunddeckung der Hausratversicherung mitversichert. Wird die Lederjacke auf einer Reise aus einem abgeschlossenen Hotelzimmer gestohlen, zahlt die Außenversicherung der Hausrat ebenso. Haben Sie die Jacke einfach irgendwo liegen gelassen, sind Sie für den Verlust selbst verantwortlich.
  • Kinderwagen: Viele Eltern kennen das Problem: Welche Versicherung zahlt, falls der Kinderwagen in einem für viele zugänglichen Hausflur oder vor einem Café entwendet wird? In diesem Fall ist der Schaden weltweit und in unbegrenzter Höhe im Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung integriert, nicht aber im Basis-Schutz.
  • Mähroboter / Rasenroboter: Mähroboter bzw. Rasenroboter sind im Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung mitversichert.

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl aus dem Auto oder am Auto?

  • Diebstahl aus dem Auto: Ob Taschen oder Sonnenbrillen – Einbruch aus einem verschlossenen Kfz ist im Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung bis zu 5.000 Euro versichert. Ausnahme sind Kameras, Laptops und Wertsachen für die kein Versicherungsschutz besteht.
  • Diebstahl von Felgen: Diebstahl von Sonderausstattung wie zum Beispiel teuren Alufelgen erstattet die Kaskoversicherung. Den Kaufpreis weisen Sie im Schadensfall durch Rechnungen aus.
  • Diebstahl von Reifen: Beim Diebstahl von Reifen kommt es auf den Aufbewahrungsort an, ob die Hausratversicherung für den Schaden aufkommt. Werden die Reifen aus einer für viele Personen zugänglichen Tiefgarage gestohlen, besteht kein Versicherungsschutz. Wird jedoch in ein verschlossenes Kellerabteil eingebrochen, greift der Versicherungsschutz der Hausratsversicherung.

Wie schütze ich mich effektiv vor Diebstahl?

  • Fenstersicherung: Fenster und Fenstertüren können Sie mit einbruchhemmenden Zusatzsicherungen wie abschließbaren Fenstergriffen und Fenstergittern sichern.
  • Türsicherung: Auch Türsicherungen können Sie nachrüsten, zum Beispiel mit einem Panzerriegel, Zusatzschlössern oder den altbekannten Türketten. In einen Neubau sollten Sie von Anfang an einbruchhemmende Türen integrieren.
  • Überwachung: Wirksam abschrecken können Sie Einbrecher mit der Überwachung durch Kameras und Sensoren. Dabei haben Sie heute viele Möglichkeiten – bis hin zur Fernüberwachung via Smartphone. Beachten Sie dabei aber unbedingt das Datenschutzrecht!
  • Abschreckung: Alarmanlagen können Einbrecher in die Flucht schlagen, ehe sie etwas stehlen. Zudem können elektrische Rollläden oder Zeitschaltuhren Anwesenheit simulieren und Diebe abschrecken, bei Ihnen einzubrechen.
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Fragen und Antworten zum Thema Diebstahlversicherung

  • Wie bin ich auf Reisen und im Ausland gegen Diebstahl versichert?
    In den meisten Fällen haftet die Hausratversicherung für einen Diebstahl im Ausland, wenn sie eine Außenversicherung beinhaltet. Wichtig: Taschendiebstahl ist jedoch über die Hausratversicherung nicht mitversichert. Die Versicherung deckt nur Diebstahl durch Raub und Einbruchdiebstahl im Ausland ab.
  • Wie viel Bargeld ist durch die Hausratversicherung geschützt?
    Mit zum Hausrat gehören auch Wertsachen wie Bargeld. Nach einem Einbruch entschädigt der Versicherer gestohlenes Geld jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Im Top-Schutz von Zurich liegt diese Grenze bei 2.000 Euro.
  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
    Die korrekten Angaben der Quadratmeterzahl der Wohnfläche und die Postleihzahl reichen aus, damit Sie im Fall des Falles Ihr gesamte Hab und Gut ersetzt bekommen. Im Gegensatz zu anderen Versicherern ist Ihr Hausrat bei der Zurich Versicherung in unbegrenzter Höhe versichert.
  • Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
    Eine Unterversicherung besteht dann, wenn der Neuwert des Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Sollte dann ein Schadenfall vorliegen, zahlt ihre Versicherung nur einen Teilbetrag. Wird ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, bedeutet das, dass der Versicherer im Schadenfall unabhängig von der festgesetzten Versicherungssumme in vollem Umfang leistet. Bei uns müssen Sie sich keine Gedanken, um das Thema Unterversicherung machen, denn wir versichern Ihren Hausrat in unbegrenzter Höhe im Gegensatz zu anderen Hausratversicherungen.
  • Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
    Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass durch das eigene Verhalten ein Einbruch leichter verübt werden kann. Sie ziehen zum Beispiel die Wohnungstür nur zu, ohne sie abzuschließen, oder der Einbrecher findet einen hinterlegten Schlüssel. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung nicht im vollen Umfang eintritt.

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