
Diebstahlversicherung – welche Versicherung zahlt?
Die Hausratversicherung von Zurich ist Ihre Diebstahlversicherung für Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und weiteren Diebstahlarten wie Fahrrad- oder Trickdiebstahl.

Alle 5 Minuten wird in Deutschland statistisch gesehen in eine Wohnung oder ein Haus eingebrochen. 2025 wurden den Versicherungen 100.000 Einbrüche gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte höher sein.
Bei jedem Einbruch entsteht seit Jahren ein immer größerer durchschnittlicher Schaden: 2025 waren es 3.850 EUR.
Quelle: GDV
Zurich Hausratversicherung
Im Vergleich zu den Schäden eines Einbruchs sind die Kosten für die Hausratversicherung von Zurich günstig: Schon ab 4,50 EUR im Monat erhalten Sie eine finanzielle Absicherung. Hier können Sie Ihren Beitrag in wenigen Sekunden selbst berechnen:
Oder lassen Sie sich individuell von den Zurich Expertinnen und Experten beraten:
Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl?
Welche Diebstahlversicherung zahlt, hängt davon ab, was gestohlen wurde und wie der Diebstahl passiert ist: Für Einbruchdiebstahl in der Wohnung ist meist die Hausratversicherung zuständig, geht es um gestohlene Fahrzeuge oder Schäden bei anderen Personen, greifen dagegen andere Versicherungen.
Was zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl?
Die Hausratversicherung von Zurich schützt Ihren Hausrat bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.
Im PrivatSchutz Basis-Tarif versichert sind z. B.:
- Möbel, Kleidung und Elektrogeräte
- Schmuck, Uhren und Wertsachen bis zur vereinbarten Höchstgrenze
- Smartphones, Computer, Kameras
- Bargeld bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze
- Gegenstände im Keller und in der Garage
- viele persönliche Gegenstände auch unterwegs über die Außenversicherung
- Optional zusätzlich absicherbar sind unter anderem:
Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Pedelecs
Im Top-Schutz der Hausratversicherung von Zurich sind zusätzlich weitere Diebstahlarten abgesichert, darunter
- Trickdiebstahl
- Taschendiebstahl
- Diebstahl versicherter Sachen auf dem Versicherungsgrundstück z.B. Gegenstände im Garten wie Gartenmöbel, Grill, Poolroboter und Rasenmäher.
Was zahlt die Haftpflichtversicherung bei Diebstahl?
Die private Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nicht für gestohlene Gegenstände. Der Versicherungsumfang Ihrer Haftpflicht umfasst Personen- und Sachschäden, die Sie selbst anderen zufügen. Schäden, die Ihnen zugefügt werden, sind von der Haftpflicht ausgeschlossen.
Expertenhinweis von Zurich: Eigentümer eines Hauses sollten prüfen, welche Schäden abgesichert sind. Einen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber zu den Versicherungen für Ihr Haus.
Was sind Einbruchdiebstahl und andere Diebstahlarten?
- Diebstahl: Jemand entwendet unerlaubt fremde Sachen, etwa ein unbeaufsichtigtes Handy im Café – in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert.
- Einbruchdiebstahl: Hier verschaffen sich Täter gewaltsam Zutritt zu Wohnung, Haus, Keller oder Garage und stehlen dort Gegenstände – bereits im PrivatSchutz Basis-Tarif enthalten.
- Trickdiebstahl: Täter gelangen unter einem Vorwand in die Wohnung und stehlen anschließend Wertsachen – im PrivatSchutz Top-Tarif mitversichert.
- Taschendiebstahl: Dabei werden Geldbörse oder Handy unbemerkt aus Tasche oder Rucksack gestohlen – im PrivatSchutz Top-Tarif mitversichert.
- Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück: Versichert ist z. B. der Diebstahl von Gartenmöbeln direkt vom Grundstück – im PrivatSchutz Top-Tarif mitversichert.
- Raub: Liegt vor, wenn Gegenstände unter Gewalt oder Bedrohung weggenommen werden – bereits im PrivatSchutz Basis-Tarif enthalten.
- Vandalismus nach einem Einbruch: Dabei beschädigen Täter nach einem Einbruch zusätzlich Möbel oder andere Hausratgegenstände in der Wohnung – im PrivatSchutz Basis-Tarif enthalten.
Einfacher Diebstahl: Was ist das?
Von einfachem Diebstahl spricht man, wenn Gegenstände ohne Gewalt oder Einbruch gestohlen werden. In der Hausratversicherung besteht hierfür meist kein Versicherungsschutz.
Einfacher Diebstahl zu Hause
Ein einfacher Diebstahl liegt beispielsweise vor, wenn Gegenstände ohne Einbruch aus Haus, Wohnung oder Garten gestohlen werden, etwa durch eine offene Tür oder frei zugängliche Bereiche.
Typische Beispiele:
- Ihre Geldbörse verschwindet aus der offenen Wohnung.
- Ein Paket wird vor der Haustür gestohlen.
- Ihr Fahrrad wird ungesichert vor dem Haus gestohlen.
Einfacher Diebstahl unterwegs
Auch unterwegs gilt oft nur eingeschränkter Versicherungsschutz.
Typische Beispiele für einfachen Diebstahl sind:
- Ihr unbeaufsichtigtes Handy im Café wird entwendet.
- Eine Tasche wird im Restaurant gestohlen.
- Ihr Kopfhörer liegt offen herum und verschwindet.
Im Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung sind bestimmte Fälle wie Taschendiebstahl mitversichert.

Damit Diebstahl nicht zum finanziellen Verlust wird
Sie möchten sich gegen Einbruchdiebstahl und weitere Diebstahlarten absichern?
Mit der Diebstahlversicherung im Rahmen der Hausrat von Zurich schützen Sie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Wertsachen und viele weitere Gegenstände vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls – bereits ab 4,50 EUR im Monat.
- Schutz bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Im Top-Schutz zusätzlich u. a. Trickdiebstahl und Taschendiebstahl
- Fahrraddiebstahl optional absicherbar
- Neuwertentschädigung für versicherte Gegenstände
Leistungen der Zurich Hausratversicherung bei Diebstahl
Die Zurich Hausratversicherung ersetzt bei einem versicherten Diebstahl nicht nur gestohlene Gegenstände, sondern übernimmt je nach Tarif auch viele Folgekosten und zusätzliche Leistungen.
PrivatSchutz Hausratversicherung von Zurich
Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif und den vereinbarten Bausteinen ab. Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Pedelecs können beispielsweise zusätzlich gegen Diebstahl abgesichert werden.
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Neuwertentschädigung = Sie erhalten den Betrag, den ein gestohlener Gegenstand heute bei einer Neuanschaffung kostet, nicht den oft deutlich niedrigeren Zeitwert.
- Außenversicherung = Ihr Hausrat ist auch außerhalb Ihrer Wohnung versichert, zum Beispiel im Urlaub, Hotel oder einer Ferienwohnung. Voraussetzung ist ein versicherter Einbruchdiebstahl.
- Versicherungsgrundstück = Das ist das Grundstück, auf dem sich Ihr versichertes Haus oder Ihre Wohnung befindet. Dazu können beispielsweise Garten, Hof oder gemeinschaftlich genutzte Flächen gehören.
- Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten = Nach einem Einbruch entstehen oft zusätzliche Kosten, um Schäden zu beseitigen und Ihr Eigentum zu sichern. Die Hausratversicherung von Zurich übernimmt beispielsweise die Kosten für das Aufräumen beschädigter Gegenstände, das Ausräumen oder Umstellen von Möbeln sowie Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Schäden.
Sind Raub und Taschendiebstahl versichert?
Raub ist in der Hausratversicherung von Zurich generell versichert, Taschendiebstahl ist dagegen nur im Top-Schutz.
- Von Raub spricht man, wenn Ihnen Gegenstände durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt weggenommen werden, etwa wenn Sie zur Herausgabe von Handy oder Bargeld gezwungen werden oder Ihnen die Handtasche gewaltsam entrissen wird.
Raub ist im PrivatSchutz Basis- und Top-Tarif versichert. - Taschendiebstahl liegt vor, wenn Geldbörse oder Smartphone unbemerkt aus einer Tasche oder einem Rucksack gestohlen werden.
Im PrivatSchutz Top-Tarif der Zurich Hausratversicherung ist Taschendiebstahl bis zur Entschädigungsgrenze mitversichert.
Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl aus dem Auto oder am Auto?
Bei Diebstahl aus einem Auto oder von Fahrzeugteilen kommen je nach Schadenfall die Hausratversicherung oder die Kaskoversicherung für den Verlust auf.
Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl aus dem Auto?
Wird in ein verschlossenes Auto eingebrochen und werden persönliche Gegenstände gestohlen, leistet die Außenversicherung der Hausratversicherung von Zurich im Top-Schutz bis 5.000 EUR.
Welche Versicherung zahlt bei gestohlenen Felgen?
Für fest montierte Felgen und andere Fahrzeugteile ist in der Regel die Kaskoversicherung der Autoversicherung zuständig.
Expertenhinweis von Zurich: Gerade im Urlaub befinden sich oft viele Wertgegenstände wie eine teure Sonnenbrille oder teure Sportausrüstung im Auto. Bei einem eingeschlagenen Seitenfenster übernimmt Ihre Autoversicherung nur die Reparaturkosten. Prüfen Sie deshalb, ob die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung ausreichend Schutz bietet. Im Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung sind bei Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug bis zu 5.000 EUR versichert.
Welche Versicherung zahlt bei Fahrraddiebstahl?
Bei einem Fahrraddiebstahl zahlt Ihre Hausratversicherung, sofern ein entsprechender Fahrradschutz vereinbart wurde. Die Versicherungssumme sollten Sie individuell an den Wert Ihres Fahrrads anpassen.
Mit der Hausratversicherung von Zurich können Sie bei einem Diebstahl absichern:
- Fahrräder
- Fahrradanhänger
- nicht versicherungspflichtige Pedelecs
Zurich schützt Sie damit weltweit und rund um die Uhr, also auch auf einer Fahrradtour, im Urlaub oder über Nacht.
Für hochwertige Fahrräder und Pedelecs ist es sinnvoll, eine spezielle Versicherung abzuschließen, mit der Sie sich auch bei einem Diebstahl finanziell absichern. Sie schützen je nach Tarif zusätzlich bei Unfallschäden, Vandalismus, Akku-Schäden oder Verschleiß. Für E-Bikes und E-Scooter sind eigene Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben.
Wie verhalte ich mich nach einem Einbruch oder Diebstahl?
Nach einem Einbruch oder Diebstahl sollten Sie schnell handeln, um den Schaden zu begrenzen und dafür zu sorgen, dass Ihre Hausratversicherung den Schaden möglichst schnell regulieren kann.
- Schritt 1: Polizei verständigen
Melden Sie den Einbruch oder Diebstahl umgehend der Polizei und erstatten Sie Anzeige. - Schritt 2: Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie beschädigte Türen, Fenster, Schlösser und alle weiteren sichtbaren Schäden. Erstellen Sie außerdem eine Liste der gestohlenen Gegenstände. - Schritt 3: Beweise sichern
Räumen Sie möglichst nichts auf, bevor die Polizei den Tatort aufgenommen hat. So bleiben wichtige Spuren erhalten. - Schritt 4: Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah Ihrer Hausratversicherung und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein. - Schritt 5: Schäden beheben und Wohnung sichern
Lassen Sie beschädigte Türen, Fenster oder Schlösser schnell provisorisch reparieren, damit kein weiterer Schaden entsteht.

„Viele Menschen denken bei Diebstahl zuerst an einen Einbruch zu Hause. Tatsächlich passieren viele Schäden aber unterwegs, etwa im Urlaub, vor dem Supermarkt oder am Fahrradständer. Deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen, welche Diebstahlarten versichert sind und ob die Entschädigungsgrenzen zum tatsächlichen Wert der eigenen Gegenstände passen.“
Dr. Clara von Gagern, Bereichsleiterin Privatkunden Non-Motor Komposit, Zurich Versicherung
Diebstahlschaden der Versicherung melden – so geht’s
Einen Einbruchdiebstahl oder versicherten Diebstahl sollten Sie möglichst schnell an Zurich melden, damit der Versicherungsfall zügig festgestellt und der entstandene Schaden schnell beglichen werden kann.
1. Diebstahl dokumentieren
- Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände.
- Halten Sie Einbruchspuren und Schäden an Türen, Fenstern oder Schlössern mit Fotos fest.
- Sammeln Sie vorhandene Kaufbelege, Rechnungen oder Fotos der gestohlenen Sachen.
- Halten Sie das Aktenzeichen der Polizei bereit.
2. Schadenmeldung übermitteln
Sie können uns den Schaden online oder telefonisch mitteilen:
- Online melden
- Telefonische unter +49 (0)221 7715-7780
- Rückrufservice nutzen
Wie kann man sich vor Diebstahl schützen?
Ein wirksamer Diebstahl- und Einbruchschutz kombiniert sichere Türen und Fenster mit aufmerksamem Verhalten und moderner Sicherheitstechnik. Die Polizei empfiehlt insbesondere mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen.
Fenster und Terrassentüren sichern
- Abschließbare Fenstergriffe und Zusatzsicherungen erschweren Einbrechern das Aufhebeln. Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren.
Türen besser schützen
- Schließen Sie Haus- und Wohnungstüren immer vollständig ab.
- Zusätzliche Türschlösser, Panzerriegel oder Querriegelschlösser erhöhen den Einbruchschutz deutlich.
Anwesenheit simulieren
- Zeitschaltuhren, Smart-Home-Lösungen oder elektrische Rollläden können den Eindruck erwecken, dass jemand zu Hause ist.
- Lassen Sie Rollläden tagsüber nicht dauerhaft geschlossen, da dies Abwesenheit signalisieren kann.
Kameras, Alarmanlagen und Beleuchtung nutzen
- Bewegungsmelder, Außenbeleuchtung und Alarmanlagen können Einbrecher abschrecken.
- Kameras und Sensoren ermöglichen zusätzlich die Überwachung per Smartphone.
Typische Fehler vermeiden
- Fenster nicht gekippt lassen – gekippte Fenster gelten für Einbrecher als offene Fenster.
- Schlüssel niemals außen verstecken.
- Veröffentlichen Sie Urlaubsabwesenheiten möglichst nicht in sozialen Netzwerken.
Kurz gesagt: Oft haben viele kleine Maßnahmen eine große Wirkung: abgeschlossene Türen, gesicherte Fenster, gute Beleuchtung und sichtbare Sicherheitsvorkehrungen können Einbrecher abschrecken und einen Einbruch verhindern. Täter suchen meist den einfachsten Weg: Je schwieriger der Zugang, desto eher geben sie auf.
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Häufige Fragen & Antworten zur Diebstahlversicherung
Mit der Außenversicherung der Hausratversicherung von Zurich besteht auch außerhalb der Wohnung Versicherungsschutz bei vielen Formen des Diebstahls – und das bereits im Basis-Tarif.
Voraussetzung ist in der Regel, dass es sich um einen Einbruchdiebstahl oder Raub handelt. Wird beispielsweise auf Reisen oder im Ausland Ihre Kamera, Ihr Laptop oder Schmuck aus Ihrem verschlossenen Hotelzimmer, Ferienhaus, der Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil gestohlen, besteht Versicherungsschutz.
- Außenversicherung im PrivatSchutz Basis-Tarif
In der Außenversicherung der Hausratversicherung sind Gegenstände außerhalb der Wohnung bis 7.500 EUR für maximal 90 Tage versichert. - Außenversicherung im PrivatSchutz Top-Tarif
Hier beträgt die Versicherungssumme die Außenversicherung bis zu 40.000 EUR für maximal 180 Tage. Zudem ist im Top-Schutz auch Taschendiebstahl versichert.
Bargeld ist über die PrivatSchutz Hausratversicherung von Zurich bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert. Voraussetzung ist, dass das Bargeld bei einem versicherten Schaden, z. B. einem Einbruchdiebstahl, gestohlen wird.
- Basis-Schutz:
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge bis 1.000 EUR - Top-Schutz:
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge bis 2.000 EUR.
Die Entschädigungsgrenze im Top-Schutz kann individuell erhöht werden.
Die Versicherungssumme sollte so gewählt sein, dass Ihr gesamter Hausrat im Schadenfall ersetzt werden kann.
Bei der Zurich Hausratversicherung genügt die Angabe von Wohnfläche und Postleitzahl Ihrer Wohnung. Ihr Hausrat ist dann zum Neuwert und in unbegrenzter Höhe versichert
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Hausrat zum Neuwert versichert
- Deckung in unbegrenzter Höhe
- keine feste Entschädigungsobergrenze
- Schutz für Ihren gesamten Hausrat entsprechend den vereinbarten Bedingungen
Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass die Versicherung im Schadenfall nicht prüft, ob Ihr Hausrat möglicherweise zu niedrig versichert war.
Von einer Unterversicherung spricht man, wenn der tatsächliche Wert Ihres Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. In diesem Fall kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen.
Bei der Hausratversicherung von Zurich müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen. Ihr Hausrat ist zum Neuwert und in unbegrenzter Höhe versichert.
Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Versicherung ihre Leistung kürzen – im Top-Schutz der Hausratversicherung von Zurich sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn naheliegende Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen werden und dadurch ein Schaden begünstigt wird. Alles zum Thema grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung finden Sie in unserem Ratgeber dazu.
Ja, im Top-Schutz der Hausratversicherung von Zurich ist Taschendiebstahl mitversichert.
Bei einem Taschendiebstahl wird Ihnen beispielsweise die Geldbörse, das Smartphone oder ein anderer Wertgegenstände unbemerkt aus der am Körper getragenen Tasche oder dem Rucksack gestohlen.
Für den PrivatSchutz Top-Tarif gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
- Taschendiebstahl bis 250 EUR
- Bargeld bis 50 EUR
Übrigens: Wird Ihnen eine Tasche oder Geldbörse unter Gewalt oder Androhung von Gewalt weggenommen, handelt es sich um Raub. Hierfür besteht im Basis- und Top-Tarif Versicherungsschutz.
Ja, mit der PrivatSchutz Hausratversicherung können Fahrräder, Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtige Pedelecs auf Wunsch gegen Diebstahl abgesichert werden. Der Schutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Die Versicherungssumme lässt sich individuell an den Wert Ihres Fahrrads anpassen.
Ihr wählbarer Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl:
- Schutz bei Fahrraddiebstahl weltweit
- Versicherungsschutz rund um die Uhr
- auch für Fahrradanhänger und nicht versicherungspflichtige Pedelecs
- individuell wählbare Versicherungssumme
Für besonders hochwertige Fahrräder und Pedelecs kann eine spezielle Fahrradversicherung oder Pedelec-Versicherung sinnvoll sein. Diese schützt je nach Tarif zusätzlich bei Unfallschäden, Vandalismus oder Akku-Schäden.
Nach einem Einbruch sollten Sie zunächst die Polizei verständigen und den Schaden dokumentieren.
- Polizei informieren und Anzeige erstatten
- Beschädigte Türen, Fenster und gestohlene Gegenstände fotografieren
- Möglichst nichts aufräumen, bevor die Polizei den Tatort aufgenommen hat.
- Eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen
- Kaufbelege, Rechnungen oder Fotos als Nachweise sammeln
- Melden Sie hier Ihren Schaden online
- Beschädigte Türen und Schlösser sichern, um weitere Schäden zu verhindern
Weitere Infos erhalten Sie auf der Beratungs-Website der Polizei.
Ja, im Top-Schutz der Hausratversicherung von Zurich sind Kinderwagen, Bollerwagen sowie Gegenstände auf dem Versicherungsgrundstück gegen Diebstahl versichert. Dazu zählen beispielsweise auch Mähroboter, Gartenmöbel oder Grills.
Ihr Schutz bei Diebstahl im Top-Tarif der Zurich Hausratversicherung:
- Kinder- und Bollerwagen weltweit versichert
- Mähroboter auf dem Versicherungsgrundstück versichert
- Gartenmöbel, Grills und weitere Gegenstände im Garten versichert
Die Diebstahlversicherung von Zurich ersetzt gestohlene Gegenstände in der Regel zum Neuwert. Das bedeutet, Sie erhalten den Betrag, der für eine Neuanschaffung eines gleichwertigen Gegenstands erforderlich ist.
Je nach Schadenfall übernimmt die Hausratversicherung beispielsweise:
- den Neuwert gestohlener Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und anderer Hausratgegenstände
- gestohlenes Bargeld bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze
- gestohlene Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren oder Sammlerstücke bis zur vereinbarten Höchstgrenze
- Schäden an Türen, Fenstern und Schlössern nach einem Einbruch
- Schlossänderungskosten, wenn Schlüssel gestohlen wurden
- Hotelkosten bis zur vereinbarten Grenze, wenn die Wohnung nach einem Einbruch vorübergehend unbewohnbar ist
