Das sagen unsere Kunden:
Was ist eine private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie anderen Menschen oder deren Eigentum aus Versehen einen Schaden zufügen.
Denn: Schon ein kleiner Fehler kann teure Folgen haben. Und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Sie uneingeschränkt und mit Ihrem gesamten Vermögen für von Ihnen verursachte Schäden bei anderen.
Genau hier schützt Sie die private Haftpflichtversicherung von Zurich, die berechtigte Schadenersatzansprüche für Sie übernimmt, zum Beispiel für
- Personenschäden
zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten - Sachschäden
zum Beispiel beschädigte Gegenstände oder fremdes Eigentum - Vermögensschäden
zum Beispiel Verdienstausfall oder andere finanzielle Folgen eines Schadens - Unberechtigte Forderungen werden zudem für Sie abgewehrt – das nennt man passiven Rechtsschutz.
Unser Angebot: Schon ab 4,18 EUR im Monat sind Sie vor existenziellen Haftungsrisiken zuverlässig geschützt.
Haftpflichtversicherung: Was ist versichert?
Eine private Haftpflichtversicherung versichert Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden sowie spezielle Risiken wie Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden, Internetschäden oder Schlüsselverlust.
Sachschäden: Reparatur oder Ersatz von fremdem Eigentum (zum Beispiel zerbrochene Vase, zerkratzter Autolack).
Personenschäden: Kosten bei unbeabsichtigter Verletzung anderer Personen (zum Beispiel Unfall, Sport oder Spiel).
Vermögensschäden: finanzielle Nachteile, die aus einem Schaden resultieren (zum Beispiel Verdienstausfall einer verletzten Person).
Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Wohnräumen (zum Beispiel Sprung in der Badewanne).
Gefälligkeitsschäden: Schäden bei unentgeltlicher Hilfe für andere (zum Beispiel Unterstützung beim Umzug).
Internetschäden: Schäden durch unbeabsichtigte Weitergabe von Schadsoftware (zum Beispiel Virus auf USB-Stick).
Schlüsselverlust: Kosten für den Verlust fremder Schlüssel (zum Beispiel Ersatzkosten für das Auswechseln von Schlössern).
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Was die meisten Kunden noch interessiert:
Nein, eine private Haftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Absicherung.
- Die „Pflicht“ in der Haftpflichtversicherung
Der Begriff „Pflicht“ bezieht sich auf die Haftpflicht im Schadenfall, also darauf, dass Sie für verursachte Schäden aufkommen müssen. - In Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet, für Schäden zu haften, die Sie anderen zufügen.
In Deutschland haften Sie gesetzlich für Schäden, die Sie anderen zufügen. Diese Haftung kann schnell hohe Kosten verursachen. Genau hiervor schützt Sie die private Haftpflichtversicherung von Zurich.
- Umfassende Absicherung: Abgedeckt sind Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden bis zu 50 Mio. EUR.
- Wichtige Zusatzleistungen: Mitversichert sind Mietsachschäden, Schlüsselverlust und weitere Alltagsrisiken.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Prüfung und Abwehr unbegründeter Forderungen sind enthalten – bei Bedarf auch vor Gericht.
- Flexibler Versicherungsschutz: Er gilt weltweit und oft für die gesamte Familie.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass Sie die Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben: als Sonderausgabe bei den „Vorsorgeaufwendungen“.
Beachten Sie die Höchstgrenze für Sonderausgaben:
- für Angestellte, Beamte und Rentner: 1.900 EUR/Jahr
- für Selbstständige: 2.800 EUR/Jahr
Leistungen der Zurich Privaten Haftpflichtversicherung
„Sicherheit für den Fall, den keiner plant“
Zwei Tarife zur Auswahl
| private Haftpflichtversicherung Basis ab 4,18 EUR/Monat | private Haftpflichtversicherung Top ab 6,35 EUR/Monat | |
|---|---|---|
| In beiden Tarifen enthalten | ||
| Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Vorsorgeversicherung, pauschal | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Mietsachschäden | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Internetrisiko für durch Sie verursachte Schäden | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Forderungsausfalldeckung für Personen- und Sachschäden | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Auslandsaufenthalt in einem EWR*-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland | zeitlich unbegrenzt | zeitlich ungegrenzt |
| Verlust fremder privater Schlüssel/Codekarten/Transponder | 5.000 EUR | 250.000 EUR |
| Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler zu privaten Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit | ✓ | ✓ |
| Innovationsversprechen | ✓ | ✓ |
| Besitzstandsklausel | - | ✓ |
| im Inland: Mieter, Besitzer und Pächter von Immobilien, Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien | ||
| Ihr/e selbst genutzte/s/er - Wohnung (eine oder mehrere) - Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus, und/oder (Ferien-, Wochenend-) Wohnung/Haus - Schrebergarten, fest installierter Wohnwagen und dazugehörige Garagen, Stellplätze und Gärten | ✓ | ✓ |
| Abwassergrube und/oder Kleinkläranlage | ✓ | ✓ |
| Nur im Top-Tarif | ||
| Verlust fremder beruflicher Schlüssel (Dienstschlüssel)/Codekarten/Transponder | - | 250.000 EUR |
| Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) bis 500 g, Geltungsbereich: geographische Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der EU | - | 10 Mio. EUR |
| Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) von 501 g bis 5 kg, Geltungsbereich: geographische Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der EU | - | 10 Mio. EUR einschließbar |
| im Ausland: Mieter, Besitzer und Pächter von Immobilien, Grundstücken und den dazugehörigen Heizöl-/ Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren Energien | ||
| Ihr/e selbstgenutzte/s/er - Ein -, Zwei-, Dreifamilienhaus - Ferienwohnung - Ferienhaus - Schrebergarten, abgestellter Wohnwagenanhänger und dazugehörige Garagen und Gärten | - | ✓ |
| Schäden aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung einer/s Ferienwohnung/-hauses einschließlich dazugehöriger Garagen, Gärten und eines Schrebergartens (weltweit) | - | ✓ |
| Versicherte Personen | ||
| Sie | ✓ | ✓ |
| Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner1 | ✓ | ✓ |
| Ihr Lebenspartner, sofern Sie unverheiratet zusammenwohnen, dort gemeinsam gemeldet sind und keine andere eingetragene Partnerschaft besteht1, 2 | ✓ ohne Antrag und Namensnennung | ✓ ohne Antrag und Namensnennung |
| Personen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind, z. B. Haushaltshilfen, Gärtner, Kinderbetreuung oder Pflegekräfte | ✓ | ✓ |
| minderjährige Personen, die bis zu 24 Monate in Ihrem Haushalt leben – zum Beispiel Au-pairs, Austausch- oder Gastschüler sowie Babysitter1 | ✓ | ✓ |
| Ihre nicht berufstätigen Eltern oder die nicht berufstätigen Eltern Ihres Lebenspartners, sofern sie mit Ihnen im gleichen Haushalt leben2 | - | ✓ |
| Eltern oder Großeltern – eigene oder die des Lebenspartners – die in einer Pflege- oder Betreuungseinrichtung leben (nur ergänzend zur Einrichtung)1, 2 | - | ✓ ohne Antrag und Namensnennung |
| unverheiratete Enkel, die mit Ihnen im selben Haushalt leben – bis zum Ende ihrer Schul- oder Berufsausbildung und ein Jahr darüber hinaus2 | ✓ | ✓ |
| alleinstehende Angehörige, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben | - | ✓ ohne Antrag und Namensnennung |
| unverheiratete Kinder (nicht in eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend) …1 | ||
| … bis zum Abschluss der Schule oder einer direkt anschließenden Berufsausbildung – ohne Unterbrechung | ✓ | ✓ |
| … nach Abschluss von Schule oder Ausbildung, wenn das Kind weiterhin mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt – ohne Altersbegrenzung | ✓ | ✓ |
| … nach Abschluss von Schule oder Ausbildung, wenn unmittelbar anschließend Arbeitslosigkeit eintritt – für maximal ein Jahr | ✓ | ✓ |
| … Personen mit geistiger Behinderung – ohne Altersgrenze –, die entweder mit Ihnen im selben Haushalt leben oder in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind (ergänzend zur Einrichtung) | ✓ | ✓ |
| … Personen mit körperlicher Behinderung – ohne Altersgrenze – ,die mit Ihnen im Haushalt oder in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind (ergänzend zur Einrichtung) | ✓ | ✓ |
| Personen, die rechtlich nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden können – zum Beispiel kleine Kinder oder Menschen mit entsprechenden Einschränkungen | - | 500.000 EUR Personen- und Vermögensschäden, 100.000 EUR Sachschäden |
1 nicht in der Single-Deckung mitversichert
2 nicht in der Single mit Kind/er-Deckung mitversichert
✓ mitversichert
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
- Verbraucher- & Produktinformationen
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
- Klauseln für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
- Bausteine für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
- Leistungsübersicht
- Produktblatt Einfache Sprache
Privathaftpflicht: Welcher Schutz passt zu Ihnen?
Ob Single, Single mit Kind, Familie oder erhöhter Sicherheitsbedarf: Eine Privathaftpflichtversicherung ist für nahezu jeden sinnvoll, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die im Alltag schneller passieren, als man denkt.

Für alle Privatpersonen
Freiwillig, aber absolut notwendig
Ein kurzer Augenblick reicht und es wird teuer. Der Basis-Schutz hält Ihnen den Rücken frei, wenn Schadenersatzforderungen ernst werden.
Die private Haftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflicht, zählt aber zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen unbeabsichtigt zufügen.

Für Paare & Familien
Ein Vertrag für die ganze Familie
Eine Police, die an alle denkt: übersichtlich, flexibel und genau richtig fürs Familienleben, in dem nicht immer alles nach Plan läuft.
Ehe- oder Lebenspartner und im Haushalt lebende Kinder sind mitversichert. Deckt typische Alltagsrisiken im Familienleben ab – ob beim Spielen, in der Wohnung oder auf Besuch.

Für umfassenden Schutz
Hohe Deckungssumme für den Ernstfall
Wenn Schäden wirklich groß werden, zählt maximale Absicherung – mit starken Leistungen, die weit über den Standard hinausgehen.
Der Top-Tarif der Zurich Haftpflichtversicherung bietet Deckungssummen bis 50 Mio. EUR und sichert auch schwere Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Zusätzlich sind moderne Zusatzrisiken wie Schlüsselverlust, Forderungsausfall, Internetrisiken und längere weltweite Geltung enthalten.
Was die meisten Kunden noch interessiert:
Empfehlungen für die Deckungssumme bei der Privathaftpflichtversicherung:
- mindestens: 5 Mio. EUR
- besser: 50 Mio. EUR
Warum so hoch?
- Personenschäden können sehr teuer werden (zum Beispiel lebenslange Pflege, Verdienstausfall, Schmerzensgeld).
- Hohe Forderungen sind existenziell, wenn sie aus eigener Tasche zu zahlen wären.
Der Zurich Top-Tarif bietet bis zu 50 Mio. EUR Deckungssumme und damit maximale Sicherheit auch bei schweren Schadenfällen.
- Sachschäden an fremdem Eigentum sind die häufigsten Schäden, zum Beispiel an Handys, Autos, Türen oder Möbeln.
- Personenschäden sind die teuersten Schäden, da Behandlung, Verdienstausfall und vor allem hohe Folgekosten entstehen können.
- Wasser- und Mietsachschäden, die schnell hohe Reparaturkosten verursachen, zum Beispiel durch übergelaufene Badewannen.
- Schäden an fremdem Eigentum, etwa an Autos oder Elektronik.
- Schlüsselverlust, weil der Austausch von Schließanlagen sehr kostspielig ist.
Ja, der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt auch im Ausland und auf Reisen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
- innerhalb der EU/EWR (sowie Schweiz, Vereinigtes Königreich und Nordirland): zeitlich unbegrenzt versichert (bei deutschem Erstwohnsitz)
- weltweit außerhalb dieser Länder:
- Basis-Schutz: bis 3 Jahre Auslandsaufenthalt
- Top-Schutz: bis 5 Jahre Auslandsaufenthalt
- Voraussetzung: Hauptwohnsitz bleibt in Deutschland
Schäden in der Privathaftpflicht: die Fakten
Welche Schäden treten am häufigsten auf?
Vor allem Sachschäden im Alltag, zum Beispiel an:
- Fremden Schlüsseln
- Sachen des Vermieters
- Türen
- Möbeln
Welche Schäden werden besonders teuer?
Seltenere Personenschäden, die hohe Folgekosten auslösen können, zum Beispiel durch:
- Behandlung und Reha
- Verdienstausfall
- Langzeitpflege
Solche Fälle können 80.000 EUR oder mehr erreichen – selbst bei vermeintlich unspektakulären Unfällen.
Warum ist die private Haftpflichtversicherung so wichtig?
Weil Sie in Deutschland für verursachte Schäden mit Ihrem gesamten Vermögen haften und es keine gesetzliche Obergrenze für Schadenersatzforderungen gibt.
Die Verbraucherzentrale nennt die private Haftpflicht deshalb „ein absolutes Muss für alle“.
Viele Haushalte sind abgesichert
Laut GDV besitzt in Deutschland noch immer fast jeder fünfte Haushalt keine private Haftpflichtversicherung.
Private Haftpflichtversicherung: Schadenfall melden
Schaden passiert
Das ist ärgerlich, aber gut regelbar. Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Datum/Uhrzeit/Ort, Kontaktdaten der Geschädigten/Zeugen).
Wichtig: Bitte geben Sie keine Schuldanerkenntnisse oder Zahlungszusagen ab.
Haftpflichtschaden bei Zurich melden
Melden Sie sich bei uns:
- online: über die Schadenmeldung Haftpflicht
- telefonisch: +49 (0)221 7715-7780 (24 Stunden am Tag erreichbar)
- E-Mail: schaden@zurich.com
Unterlagen einreichen
Reichen Sie Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge, Forderungsschreiben sowie eine kurze, sachliche Schilderung des Hergangs ein.
Prüfung durch Zurich
Zurich prüft den Versicherungsschutz und die Haftung und meldet sich bei Rückfragen.
Regulierung oder Abwehr
Berechtigte Ansprüche werden ersetzt, unberechtigte Forderungen abgewehrt; anschließend erfolgt der Abschluss.
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Ratgeber Haftpflicht & Recht
Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen
Erklärt, wann und wie Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden können.

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Familienhaftpflicht
Wie eine Haftpflichtversicherung für Paare und Familien organisiert ist und wer im Vertrag mitversichert werden kann.
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Bauherren-Haftpflicht
Schützt Bauherren vor Schäden, die Dritten während der Bauphase entstehen können.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Absicherung für Hauseigentümer und Vermieter bei Schäden, die von Grundstück oder Immobilie ausgehen.

Drohnen und Multicopter
Deckt Schäden ab, die beim Betrieb von Drohnen oder Multicoptern entstehen.

Betriebshaftpflicht
Schützt Unternehmen vor Haftungsansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Häufige Fragen und Antworten zur privaten Haftpflichtversicherung
1. Allgemeine Fragen
Ja, sie lohnt sich für jeden, weil Schäden, die Sie anderen zufügen, grundsätzlich privat bezahlen werden müssen und diese ohne Versicherung schnell existenzbedrohend werden können. Sinnvoll ist sie:
- für jeden: Schon kleine Fehler können große Schäden verursachen.
- besonders bei Personenschäden: Langfristige Folgen wie Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit können sehr hohe Forderungen nach sich ziehen.
- aufgrund des finanziellen Schutzes: Die Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Kosten und schützt vor existenzbedrohenden Belastungen.
Sie ist vor allem im Alltag wichtig, wenn Ihnen bei Freunden oder Bekannten etwas zu Bruch geht oder eine andere Person verletzt wird.
Situationen, in denen eine Haftpflicht wichtig ist:
- bei Freunden: Smartphone oder Fernseher werden versehentlich beschädigt.
- im Familienalltag: Kinder verursachen Schäden bei Nachbarn.
- im Urlaub: Einrichtungsgegenstände in der Ferienwohnung gehen zu Bruch.
- im Straßenverkehr: Als Fußgänger lösen Sie einen Unfall aus.
- beim Umzug oder Helfen: Technik oder Möbel werden beschädigt.
- online: Eine weitergeleitete E-Mail enthält unbewusst Schadsoftware.
Ja, bei Zurich sind im Familientarif der privaten Haftpflichtversicherung folgende Personen automatisch mitversichert:
- Ehe- oder Lebenspartner, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben.
- Kinder im gemeinsamen Haushalt.
- Kinder in Ausbildung oder Studium, auch bei vorübergehendem Auswärtswohnen.
- vorübergehend im Haushalt lebende Personen, zum Beispiel Au-pair, Austauschschüler, Pflegepersonal.
- Großeltern und Eltern, wenn sie dauerhaft in Ihrer häuslichen Gemeinschaft leben.
Ehrlich gesagt: ja, denn das kann gravierende Folgen haben.
- Sie haften gesetzlich: Ohne Haftpflichtversicherung haften Sie persönlich und in unbegrenzter Höhe für verursachte Schäden.
- Hohe Kosten können auf Sie zukommen: Besonders bei Personenschäden können sehr hohe Forderungen entstehen – bis zu mehreren Hunderttausend Euro.
- Die finanziellen Folgen können gravierend sein: Können Sie die Kosten nicht zahlen, drohen Schulden, Pfändung von Gehalt und Vermögen – im Extremfall ein Leben lang.
2. Abschluss & Laufzeit
Eine eigene Haftpflichtversicherung sollten Sie abschließen, wenn:
- keine Mitversicherung mehr über Ihre Eltern besteht.
- Ausbildung oder Studium abgeschlossen sind und Sie in keinem gemeinsamen Haushalt mehr leben.
- Sie einen eigenen Haushalt gründen (zum Beispiel die erste Wohnung).
- Sie dauerhaft eigenes Einkommen haben.
Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein festgelegten Datum nach Vertragsabschluss.
Bei Ihrer Zurich Haftpflicht gelten folgende Regelungen:
- Ordentliche Kündigung: Sie können Ihre private Haftpflichtversicherung bei Zurich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, indem Sie drei Monate vor Ablauf eine Kündigung einreichen.
- Mindestlaufzeit: Der Vertrag hat jedoch mindestens zwölf Monate Laufzeit.
- Außerordentliche (Sonder-)Kündigung: Sie können innerhalb eines Monats nach bestimmten Ereignissen außerordentlich kündigen, zum Beispiel
- nach einer Beitragserhöhung, ohne dass sich Leistungen erhöhen (Sonderkündigungsrecht).
- nach einem Schadenfall, wenn es zu einer Schadenersatzzahlung kommt.
Der Vertrag bei Zurich läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Versicherung nicht fristgerecht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
3. Kosten & Leistungen
- ab 4,18 EUR monatlich im Basis-Tarif
- Kosten sind abhängig von:
- Versicherungsnehmern (Single oder Familie)
- Leistungsumfang (Basis- oder Top-Schutz, Zusatzbausteine)
- Sparmöglichkeiten:
- Selbstbeteiligung wählen
- jährlich statt monatlich zahlen
Ja. In der Familien-Privathaftpflichtversicherung sind Schäden, die Kinder verursachen, mitversichert, wenn sie rechtlich haftbar sind.
Sonderfall: kleine Kinder (unter 7 Jahren)
- Kleine Kinder gelten oft als deliktunfähig und sind dann nicht haftbar.
- Zurich zahlt trotzdem, wenn die PrivatSchutz Top-Deckung vereinbart ist (Verzicht auf Einwand der Deliktunfähigkeit).
Nein. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Eigenschäden, sondern ausschließlich Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.
- Minderjährige Kinder: immer mitversichert.
- Volljährige Kinder: mitversichert, solange sie sich in einer ununterbrochenen Schul- oder beruflichen Erstausbildung befinden (zum Beispiel Schule, Lehre, Studium inklusive direkt anschließendem Master). Übergangszeiten bis 15 Monate gelten nicht als Unterbrechung.
- Nach der Ausbildung:
- ohne Altersgrenze, wenn das unverheiratete Kind mit den Eltern zusammenlebt.
- bis zu einem Jahr, wenn das Kind nach der Erstausbildung arbeitslos ist und nicht im Haushalt lebt.
- Ausnahme:
Kinder mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit bleiben mitversichert, wenn sie im Haushalt oder in einer Betreuungseinrichtung leben.
4. Leistungen im Schadenfall
Ja, Zurich übernimmt auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, solange sie nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Beispiele:
- Beim Putzen ein Fenster offen gelassen – Blumentopf fällt herunter und beschädigt ein parkendes Auto.
- Beim Kochen Herd unbeaufsichtigt gelassen – entstandener Brand beschädigt die Nachbarwohnung.
Typische Schäden, bei denen Zurich leistet, sind zum Beispiel:
- Personenschäden: Verletzung einer anderen Person.
- Sachschäden: Beschädigung fremder Gegenstände (zum Beispiel Kleidung, Werkzeug, Vase).
- Vermögensschäden: finanzielle Folgen nach einem Schaden (zum Beispiel Verdienstausfall).
- Mietsachschäden: Schäden in der Mietwohnung (zum Beispiel Badewanne, Parkett).
- Gefälligkeitsschäden: Schäden bei Hilfsaktionen (zum Beispiel beim Umzug).
- Schlüsselverlust: Austausch von Schließanlagen.
Wenn jemand durch Sie zu Schaden kommt und Geld von Ihnen möchte, können Sie das Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn…
- jemand verletzt wird und Behandlungskosten entstehen,
- fremde Gegenstände beschädigt werden,
- finanzielle Nachteile im Anschluss geltend gemacht werden,
- besondere Situationen auftreten – etwa Schlüsselverlust, Hilfe bei Freunden oder digitale Schäden (zum Beispiel durch einen weitergeleiteten Virus).
*Der Preis von 4,18 EUR je Monat für die Private Haftpflichtversicherung von Zurich gilt für einen Single im Basis-Tarif. Es wurden keine Zusatzbausteine miteingeschlossen. Berechnungsdatum ist Februar 2026.
Wir sind ausgezeichnet
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