
Sturmschäden: Welche Versicherung haftet?
Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Sturmschäden, zum Beispiel an Dächern, Fenstern oder Inventar.
Sturmschäden können hohe Kosten an Haus, Wohnung und Fahrzeug verursachen – je nachdem, was beschädigt wird, greifen Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung.
2024 leisteten Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen für Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen, Sturm und Hagel 4,4 Mrd. EUR, Autoversicherungen 1,15 Mrd. EUR.
Elementarschäden: 2.600 Mio. EUR
Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen und Erdrutsche.
Kfz-Sturm/Hagel: 1.050 Mio. EUR
Fahrzeugschäden infolge von Sturm oder Hagel.
Sturm/Hagel (gesamt): 1.800 Mio. EUR
Alle versicherten Schäden durch Sturm und Hagel.
Kfz-Überschwemmung: 100 Mio. EUR
Fahrzeugschäden infolge von Hochwasser oder Überflutung.
Zurich Versicherungsschutz bei Sturmschäden:
Hausratversicherung: deckt Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte im Inneren ab.
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Wohngebäudeversicherung: versichert Ihr Haus und fest verbaute Bestandteile wie Dach, Fenster oder Solaranlage, wenn gesondert vereinbart.
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Was versteht man unter einem Sturmschaden?
Ein Sturmschaden entsteht, wenn Sturm, Hagel oder starke Windböen Gebäude, Hausrat oder Fahrzeuge beschädigen, zum Beispiel durch abgedeckte Dächer, zerstörte Fenster, umgestürzte Bäume oder eindringendes Regenwasser.
Besonders häufig betroffen sind Dächer, Fassaden, Rollläden, Wintergärten oder Gegenstände im Außenbereich. Aber auch innerhalb des Hauses können durch Sturm Folgeschäden entstehen, etwa wenn Regenwasser durch beschädigte Dächer oder Fenster eindringt und Möbel, Böden oder Elektrogeräte ruiniert.
Expertenhinweis von Zurich: Für Sturmschäden am Gebäude ist in der Regel der Eigentümer beziehungsweise Vermieter zuständig. Deshalb ist für Hausbesitzer die Wohngebäudeversicherung besonders wichtig. Schäden an Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten sind dagegen Sache des Bewohners. Eine Hausratversicherung für Mieter übernimmt in diesem Fall die finanziellen Risiken.
Welche Versicherung zahlt bei einem Sturmschaden?
Bei einem Sturmschaden am Haus übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Schäden am Gebäude. Schäden an der Einrichtung trägt die Hausratversicherung und Schäden am Auto die Teil- oder Vollkasko der Autoversicherung.
- Hausratversicherung
Sichert bewegliche Gegenstände im Haus oder in der Wohnung ab, etwa Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. - Wohngebäudeversicherung
deckt fest verbaute Bestandteile wie Dach, Fenster, Fassade, Garage oder Solaranlagen, wenn gesondert vereinbart. - Autoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko)
Übernimmt Schäden am Auto durch Sturm, Hagel oder umgestürzte Äste.
Wenn das Wetter umschlägt, sollte Ihr Schutz bleiben.
Sturm, Hagel oder Starkregen können innerhalb weniger Minuten große Schäden verursachen. Mit der Zurich Wohngebäude- und Hausratversicherung schützen Sie Ihr Zuhause und Ihren Besitz vor den finanziellen Folgen – zuverlässig und unkompliziert.
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Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung den Sturmschaden?
Versicherungen sprechen meist dann von einem versicherten Sturmschaden, wenn Windstärke 8 oder mehr auf der Beaufort-Skala erreicht wurde. Das entspricht Windgeschwindigkeiten ab etwa 62 km/h. Hagelschäden gelten in der Regel auch ohne diese Voraussetzung als versichert. Bei Zurich gilt:
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
- leisten in der Regel ab Windstärke 8 (ab 62 km/h).
- Hagelschäden sind meist auch ohne nachgewiesene Windstärke versichert.
Autoversicherung
- Teilkasko zahlt direkte Sturm- und Hagelschäden am Auto meist ebenfalls ab Windstärke 8.
- Vollkasko kann zusätzlich Schäden durch Unfälle oder Ausweichmanöver während des Sturms abdecken.
Expertenhinweis von Zurich: Als Nachweis der Windstärke können die Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes oder dokumentierte Schäden in der Nachbarschaft und sichtbare Sturmspuren wie umgestürzte Bäume oder abgedeckte Dächer dienen.
Woran Sie Windstärken erkennen
- Starker Wind = Windstärke 6 (39–49 km/h)
Dicke Äste bewegen sich deutlich, Regenschirme lassen sich schwer halten. - Steifer Wind = Windstärke 7 (50–61 km/h)
Ganze Bäume schwanken, das Gehen gegen den Wind wird spürbar anstrengend. - Stürmischer Wind/Sturm = Windstärke 8 (62–88 km/h) – Sturm
Äste brechen ab, erste Schäden an Dächern oder losen Gegenständen können auftreten. - Schwerer Sturm = Windstärke 10 (89–102 km/h)
Bäume können entwurzelt werden, größere Schäden an Gebäuden sind möglich. - Orkanartiger Sturm/Orkan = Windstärke 12 (ab 103 km/h)
Schwere Verwüstungen und massive Schäden an Gebäuden und Infrastruktur möglich.
Quelle: https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/begriffe/B/Beaufort-Skala.html
Leistungen der Zurich Hausratversicherung bei Sturmschäden
Die Leistungen der Zurich Hausratversicherung reichen bei Sturmschäden vom Ersatz beschädigter Möbel und Elektrogeräte bis hin zu Hotelkosten, Aufräumungsarbeiten oder provisorischen Reparaturen nach einem Unwetter. Je nach Tarif unterscheiden sich einzelne Leistungen im Basis- und Top-Schutz.
Kurz gesagt: Während der Basis-Schutz der Zurich Hausratversicherung bereits klassische Sturm- und Hagelschäden absichert, erweitert der Top-Schutz den Versicherungsschutz deutlich, zum Beispiel bei Folgekosten, Schäden durch umstürzende Bäume oder längerer Unbewohnbarkeit der Wohnung.
Sturmschaden am Auto: Welche Versicherung zahlt?
Bei einem Sturmschaden am Auto übernimmt in der Regel die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko) die Kosten, zum Beispiel bei Hagel, herabfallenden Ästen oder umgestürzten Bäumen.
Welche Kfz-Versicherung zahlt, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist:
- Teilkasko
Zahlt meist bei direkten Sturm- und Hagelschäden am Fahrzeug etwa durch Hagel, Dachziegel, Äste oder Überschwemmung. Voraussetzung ist in der Regel Windstärke 8 oder mehr. - Vollkasko
Kann zusätzlich Schäden übernehmen, die durch ein Ausweichmanöver oder einen Unfall während des Sturms entstehen, wenn Sie zum Beispiel wegen eines umgestürzten Baums von der Straße abkommen.
Hagelschäden am Auto sind in der Regel bereits über die Teilkasko versichert.
Kurz gesagt: Die Teilkasko übernimmt meist direkte Sturm- und Hagelschäden am Auto, die Vollkasko kann zusätzlich leisten, wenn der Schaden durch ein Ausweichmanöver oder einen Unfall während des Sturms entsteht.
Was deckt die Versicherung bei einem Sturmschaden ab?
Die Hausratversicherung deckt bei einem Sturm Schäden an Möbeln, Kleidung oder persönlichen Gegenständen ab, die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst.
Über die Hausratversicherung können zum Beispiel diese Schäden abgesichert sein:
- beschädigte Möbel oder Teppiche
- zerstörte Elektrogeräte
- durch Regenwasser unbrauchbar gewordene Kleidung
- beschädigte persönliche Gegenstände
- zerstörte Balkonkraftwerke, wenn sie nicht fest verbaut sind (Top-Schutz)
Typische Schäden, die über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sind:
- abgedeckte oder beschädigte Dächer und Dachziegel
- zerstörte Fenster, Rollläden oder Fassaden
- durch eindringendes Regenwasser zerstörtes Parkett
- Schäden an Garagen, Carports oder fest verbauten Solaranlagen
Je nach Tarif können zusätzlich auch Folgekosten in unterschiedlicher Höhe übernommen werden, etwa Aufräumungsarbeiten, Hotelkosten oder provisorische Reparaturen nach dem Unwetter.
Sturmschäden vorbeugen: 10 Maßnahmen zur Vorbeugung
Mit einfachen Vorsorgemaßnahmen lassen sich viele Sturmschäden am Haus, am Hausrat oder am Auto verhindern oder zumindest deutlich reduzieren.
Maßnahmen, die Sie generell treffen sollten
- Dach regelmäßig kontrollieren lassen. Lassen Sie Dachziegel, Befestigungen und Dachabdichtungen regelmäßig prüfen.
- Bäume und Äste zurückschneiden. Kontrollieren Sie Bäume auf Ihrem Grundstück und entfernen Sie instabile Äste rechtzeitig.
- Dachrinnen und Abflüsse reinigen. So kann Regenwasser besser ablaufen und staut sich nicht am Gebäude.
- Lose Dachziegel zusätzlich sichern. Spezielle Dachklammern können Dächer widerstandsfähiger gegen Sturm machen.
- Ersatzmaterial bereithalten. Planen, Folien oder Ersatzdachziegel helfen bei schnellen Notmaßnahmen nach einem Sturm.
Maßnahmen bei einer Sturmwarnung
- Gartenmöbel und lose Gegenstände sichern. Bringen Sie Möbel, Blumenkästen oder Sonnenschirme rechtzeitig in Sicherheit.
- Fenster, Türen und Rollläden schließen. So verhindern Sie, dass Wind und Regen ins Gebäude eindringen.
- Auto geschützt abstellen. Parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst in einer Garage oder unter einem stabilen Carport.
- Abstand zu Bäumen halten. Stellen Sie Fahrzeuge bei Sturm möglichst nicht unter große Bäume oder lockere Schilder.
- Wetterwarnungen beachten. Nutzen Sie Warn-Apps wie NINA oder die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.
Expertenhinweis von Zurich: Wie Sie Sturm und andere Naturgefahren vorbeugen können, erfahren Sie in unserem PDF-Ratgeber.
Welche Versicherungen Hausbesitzer schützen, erfahren Sie im Überblick zu Hausversicherungen.
Wie verhalte ich mich bei einem Sturmschaden?
Nach einem Sturmschaden sollten Sie zuerst sich selbst und andere in Sicherheit bringen, anschließend Schäden dokumentieren und die Versicherung möglichst schnell informieren.
Schritt 1: Sicherheit geht vor
- Meiden Sie beschädigte Dächer, Fassaden oder umgestürzte Bäume.
- Betreten Sie beschädigte Gebäude nur, wenn keine Gefahr besteht.
- Achten Sie auf lose Stromleitungen oder beschädigte Solaranlagen.
Schritt 2: Schäden dokumentieren
- Fotografieren Sie alle Schäden möglichst direkt nach dem Sturm.
- Dokumentieren Sie auch Folgeschäden durch Regenwasser oder Hagel.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Schadenhergang.
Schritt 3: Folgeschäden verhindern
- Decken Sie beschädigte Fenster oder Dächer provisorisch ab.
- Entfernen Sie Wasser möglichst schnell aus Wohnräumen.
- Bewahren Sie beschädigte Gegenstände zunächst auf.
Schritt 4: Zurich informieren
- Melden Sie den Schaden möglichst schnell bei Zurich.
- Halten Sie Fotos, Rechnungen und eine Schadenliste bereit.
- Bei Kfz-Schäden helfen zusätzlich Fotos vom Fahrzeug und vom Umfeld.
Schritt 5: Reparaturen abstimmen
- Größere Reparaturen sollten Sie möglichst erst nach Rücksprache mit der Versicherung beauftragen.
- Notmaßnahmen zur Schadenbegrenzung dürfen Sie in der Regel sofort durchführen lassen.
Kurz gesagt: Wer Schäden schnell dokumentiert, Folgeschäden verhindert und die Versicherung früh informiert, erleichtert meist die spätere Regulierung.
Sturmschäden melden – so geht’s!
Einen Sturmschaden sollten Sie möglichst schnell bei Zurich melden – idealerweise direkt nach dem Unwetter.
Für die Schadenmeldung hilfreich sind:
- Fotos der Schäden
- eine kurze Schadenbeschreibung
- Rechnungen oder Kaufbelege beschädigter Gegenstände
Den Schaden können Sie bei Zurich melden:
Nutzen Sie den für Sie passenden Weg:
- online über den Schadenservice
- telefonisch rund um die Uhr beim Service- und Notfalltelefon: +49 (0)221 7715-7780
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Häufige Fragen & Antworten zu Sturmschäden
Bei Sturmschäden greifen je nach Schaden und Ursache die drei Versicherungen:
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Kaskoversicherung (Autoversicherung)
Unter bestimmten Umständen ist ein Extra-Schutz durch eine Elementarversicherung notwendig.
Werden Haus, Nebengebäude, Garage oder Carport durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Entsteht durch den Sturm ein Schaden innerhalb Ihrer vier Wände, zahlt die Hausratsversicherung.
Bei einem Sturmschaden am Dach übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Ob zusätzlich die Haftpflichtversicherung des Nachbarn greift, hängt davon ab, ob dieser seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, etwa bei einem erkennbar kranken oder beschädigten Baum.
Eine zusätzliche Elementarversicherung brauchen Sie, wenn Sie Ihr Haus oder Ihren Hausrat auch gegen Naturgefahren absichern wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkungen, Lawinen oder Schneedruck möchten. Diese Risiken sind in der Grundabsicherung nicht vollständig enthalten.
Sie können die Elementarversicherung als Zusatzbaustein abschließen für:
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Wohngebäudeversicherung:
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Nach einem Sturm dürfen Sie notwendige Sofortmaßnahmen durchführen, um weitere Schäden zu verhindern, größere Reparaturen sollten jedoch möglichst erst nach Rücksprache mit der Versicherung erfolgen.
Das sollten Sie beachten:
- Schäden zuerst dokumentieren: Fotografieren Sie beschädigte Dächer, Fenster, Möbel oder Fahrzeuge möglichst direkt nach dem Sturm.
- Folgeschäden verhindern: Beschädigte Dächer oder Fenster dürfen Sie provisorisch abdichten. Auch eingedrungenes Wasser sollten Sie möglichst schnell entfernen.
- Gefahrenstellen absichern: Lose Dachziegel, beschädigte Äste oder überflutete Bereiche sollten gesichert werden, damit keine weiteren Schäden entstehen.
- Beschädigte Gegenstände nicht sofort entsorgen: Kaputte Möbel oder Geräte sollten möglichst erst nach Rücksprache mit der Versicherung entsorgt werden.
Die Windstärke müssen Versicherte nicht selbst messen, häufig reichen Wetterdaten oder sichtbare Sturmschäden als Nachweis aus.
Mögliche Nachweise:
- Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes
- offizielle Sturmwarnungen
- dokumentierte Schäden in der Nachbarschaft
- sichtbare Sturmspuren wie umgestürzte Bäume oder abgedeckte Dächer
Die Zurich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen bei Sturmschäden nicht jede Art von Wetterschaden, entscheidend sind Ursache, Versicherungsumfang und vereinbarte Zusatzbausteine.
Nicht oder nur eingeschränkt versichert sind häufig:
- Schäden unterhalb von Windstärke 8, sofern kein Hagelschaden vorliegt
- Überschwemmung oder Rückstau ohne Elementarversicherung
- Schäden durch fehlende Instandhaltung, zum Beispiel bei erkennbar maroden Dächern oder schadhaften Gebäudeteilen
- nicht versicherte Gegenstände oder Risiken, etwa bestimmte Außenanlagen oder zusätzliche Gefahren, die nicht Bestandteil des gewählten Tarifs sind
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit im Basis-Schutz, im Top-Schutz verzichtet Zurich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Die Zurich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung können Hotelkosten übernehmen, wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach einem Sturmschaden vorübergehend unbewohnbar wird.
Im Zurich PrivatSchutz gelten je nach Tarif unterschiedliche Leistungen.
- Basis-Schutz: Hotelkosten bis zu 100 EUR pro Tag für maximal 100 Tage.
- Top-Schutz: Hotelkosten bis zu 250 EUR pro Tag für maximal 2 Jahre.
- In der Wohngebäudeversicherung kann alternativ auch ein Mietwert- oder Mietausfallersatz übernommen werden.
Ja, die Zurich Versicherungen können auch für Schäden an Solaranlagen durch Sturm oder Hagel leisten – entscheidend ist, ob es sich um eine fest verbaute Photovoltaikanlage oder ein Balkonkraftwerk handelt.
- Fest verbaute Photovoltaikanlagen
Fest installierte Solaranlagen können über die Photovoltaikversicherung von Zurich abgesichert werden. Versichert werden können dabei unter anderem Solarmodule, Wechselrichter und weitere Komponenten der Anlage. - Balkonkraftwerke
Nicht fest verbaute Balkonkraftwerke inklusive Batteriespeicher sind im Top-Schutz der Hausratversicherung von Zurich mitversichert.
Sturmschäden an Gartenmöbeln und Gartengeräten können bei Zurich versichert sein, insbesondere im Top-Schutz der Hausratversicherung.
- Hausratversicherung
Im Top-Schutz der Hausratversicherung von Zurich sind Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Sturm und Hagel mitversichert. Dazu können zum Beispiel Gartenmöbel, Grills oder Gartengeräte gehören. - Wohngebäudeversicherung
Zusätzlich übernimmt der Top-Schutz der Wohngebäudeversicherung von Zurich auch Aufräumungskosten für umgestürzte Bäume sowie Kosten für die Wiederbepflanzung mit Jungpflanzen.
Expertenhinweis von Zurich: Verursachen umgestürzte Bäume, Äste oder herumfliegende Gartengegenstände von Ihrem Grundstück Schäden bei anderen, kann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung greifen.
