Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit – das Wichtigste kurz erklärt
- Eine Rechtsschutzversicherung abschließen und sofort in Anspruch nehmen, funktioniert nicht immer.
- Bei vielen Rechtsschutzversicherungen gibt es eine Wartezeit, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können.
- Für manche Rechtsgebiete haben Sie einen sofortigen Versicherungsschutz.
- Bei einem Versicherungswechsel entfällt die Wartezeit.
In diesem Ratgeber
Warum gibt es Wartezeiten für den Rechtsschutz?
Manchmal ist ein Rechtsstreit abzusehen, zum Beispiel bei Ärger mit dem Chef oder den Nachbarn. Warum also nicht schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die bei Bedarf die Kosten für den Anwalt oder bei Gericht übernimmt? Würden viele Versicherte so vorgehen, würde das die Versicherungsunternehmen teuer zu stehen kommen. Die Tarife für die Rechtsschutzversicherung müssten stark angehoben werden, worunter auch alle anderen Versicherten leiden würden.
Um die Kosten für die Rechtsschutzversicherung für alle Versicherten im Rahmen zu halten, gibt es bei bestimmten Rechtsgebieten eine Karenzzeit. Das heißt, Sie müssen nach Abschluss Ihres Versicherungsvertrags erst einmal eine gewisse Zeit warten, bevor Sie die Leistungen für dieses Rechtsgebiet in Anspruch nehmen können.
Das sind die üblichen Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen
Wie lange Sie warten müssen, bevor Sie die Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung abrufen können, hängt vom Rechtsgebiet ab, für das Sie Unterstützung benötigen. Wartezeiten gelten also nicht für Ihre komplette Rechtsschutzversicherung, sondern unterscheiden sich je nach Rechtsfall.
Mit diesen Wartezeiten können Sie üblicherweise rechnen:
- im Arbeits-Rechtsschutz: 3 Monate
- im Miet-Rechtsschutz: 3 Monate
- im Steuer-Rechtsschutz: 3 Monate
- im Sozial-Rechtsschutz: 3 Monate
Bei der Zurich Rechtsschutzversicherung gilt bei folgenden Leistungen – sofern sie vereinbart wurden – eine Wartezeit:
Rechtsschutz | Beispiel | Wartezeit |
---|---|---|
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen | rechtliche Probleme mit Behörden, z. B. beim Einzug und der Wiedererlangung des Führerscheins | 3 Monate |
Arbeits-Rechtsschutz | rechtliche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber wie eine ungerechtfertigte Kündigung | 3 Monate |
Sozial-Rechtsschutz | Weigerung der Krankenkasse, bestimmte Therapien oder Arzneimittel zu übernehmen | 3 Monate |
Steuer-Rechtsschutz | rechtliche Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden, z. B. bei der Nichtanerkennung eines Arbeitszimmers | 3 Monate |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | Geltendmachung von Ansprüchen bei neu erworbenen Geräten wie einer nicht funktionierenden Waschmaschine | 3 Monate |
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz | Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter wie die Begleichung von Mietrückständen oder das Nichtausführen von Reparaturen | 3 Monate |
In diesen Fällen gibt es keine Wartezeiten beim Versicherungsschutz
Auch wenn viele Rechtsgebiete Wartezeiten erforderlich machen, gibt es doch Fälle, bei denen Sie sofort Zugriff auf die Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung haben.
Strafrechtsschutz
Beim Straf-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeit, es gilt für Sie sofortiger Versicherungsschutz durch Ihre Zurich Versicherung. Eine Situation, bei der Sie Straf-Rechtsschutz benötigen, wäre zum Beispiel, dass Sie angezeigt werden, weil Sie jemanden beleidigt oder verleumdet haben.
Wechsel des Versicherungsanbieters
Eine weitere Situation, bei der die Wartezeit keine Rolle spielt: Wenn Sie den Versicherungsanbieter wechseln, also zum Beispiel von einer anderen Versicherung zur Zurich Rechtsschutz kommen, haben Sie einen sofortigen Anspruch auf Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass der neue Rechtsschutzvertrag nahtlos den alten Vertrag ablöst und dieselben Rechtsgebiete versichert werden. Vor einem Wechsel sollten Sie also die Leistungen des neuen Vertrages mit denen des alten genau vergleichen. Auf die Wartezeit wird verzichtet, weil Versicherer bei einem Wechsel des Anbieters davon ausgehen, dass Sie die neue Police nicht wegen eines bevorstehenden Rechtsstreits abschließen, sondern weil die Versicherungskonditionen günstiger sind.
Anbieter ohne Wartezeiten
Es gibt Versicherer, die Ihren Kunden anbieten, dass sie keine Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung einhalten müssen und sofortigen Rechtsschutz in allen Rechtsgebieten erhalten. Das klingt verlockend, hat aber meist einen Haken: Die Beiträge sind in der Regel viel teurer, weil es bei den dort Versicherten häufiger zu Prozessen kommt als bei anderen Versicherungsanbietern. Auch die Versicherungskonditionen sind oft schlechter als bei Anbietern, die auf eine Wartezeit setzen. Unterm Strich lohnt sich der Abschluss einer solchen Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit also nicht.
Frühzeitig absichern mit der passenden Rechtsschutzversicherung
Da viele Rechtsgebiete eine Wartezeit verlangen, bevor Sie Zugriff auf Ihren Rechtsschutz haben, ist es sinnvoll, wenn Sie sich frühzeitig mit einer Rechtsschutzversicherung absichern. Kommt es tatsächlich zu Rechtsstreitigkeiten, brauchen Sie dann keine Sorge zu haben, dass Ihr Versicherungsschutz nicht greift.
Wichtig zu wissen: Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Vorsorgeversicherung. Das bedeutet: Ein Rechtsstreit, der sich vor und während der Wartezeit bereits angebahnt hat, wird von der Versicherung nicht übernommen – auch wenn er erst nach Ende der Wartezeit vor Gericht kommt oder ein Anwalt tätig wird. Eine Ausnahme ist der sogenannte „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“. Hierbei handelt es sich um Risiken, die vor dem Vertragsabschluss bereits bestanden. Diese Risiken müssen seit mindestens fünf Jahren bei uns versichert sein.
Es gibt verschiedene Anlässe, zu denen Sie über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken sollten, falls Sie noch keinen Versicherungsschutz haben. Wenn Sie zum Beispiel vorhaben, in absehbarer Zeit Ihre Stelle zu kündigen, empfiehlt sich, rechtzeitig eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung abzuschließen, falls es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen sollte. Mindestens 3 Monate vor der Kündigung sollte der Rechtsschutzvertrag unterschrieben sein.
Ein anderes Beispiel, wann der frühzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist: Sie ziehen in eine Mietwohnung. Für den Fall, dass es mit dem Vermieter zu Streitigkeiten wegen Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen kommt, ist eine frühzeitig abgeschlossene Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Auch im Mietrecht beträgt die Wartezeit in der Regel 3 Monate.
Fragen und Antworten zum Thema Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeiten
Ratgeber Rechtsschutzversicherung
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