Verkehrsrechtsschutzversicherung

Verkehrsrechtsschutz

"Weil Ihr gutes Recht mitfährt"

  • Hilfe bei Bußgeld & Streit
  • Anwälte & Gericht abgedeckt
  • Fahrverbot & Führerschein geschützt

Das sagen unsere Kunden:

Verkehrsrechtsschutz: Was ist versichert?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift bei rechtlichen Konflikten im Straßenverkehr, etwa bei Unfällen, Bußgeldverfahren oder behördlichen Maßnahmen. Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Streitfälle im Straßenverkehr durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

  1. Verkehrsunfälle und Schadenersatzstreitigkeiten
    Versichert sind rechtliche Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall, zum Beispiel wenn:
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  • die Schuldfrage ungeklärt ist
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  • Sie als Fahrer, Mitfahrer oder Fußgänger betroffen sind
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  • Sie als Unfallopfer Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen
  1. Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
    Der Versicherungsschutz greift auch bei Konflikten mit Behörden, etwa bei:
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  • Bußgeldbescheid wegen Verkehrsverstößen
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  • drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug
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  • Streit über Punkte, Messverfahren oder Sanktionen
  1. Verwaltungsverfahren im Straßenverkehr
    Kommt es im Straßenverkehr zu verwaltungsrechtlichen Vorwürfen, sind auch diese Fälle abgesichert, zum Beispiel bei:
    • verwaltungsrechtlichen Vorwürfen nach einem Unfall
    • Auseinandersetzungen mit Führerschein- oder Zulassungsbehörden
    • außergerichtliche und gerichtliche Verfahren
  2. Streitigkeiten rund um Fahrzeuge und Mobilität
    Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift ebenfalls bei rechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Fahrzeugen, etwa bei:
    • Streitigkeiten rund um Kauf, Reparatur oder Leasing
    • Auseinandersetzungen bei der Nutzung eines Mietwagens
    • Konflikten mit Vertragspartnern im Verkehrsbereich
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Was die meisten Kunden noch interessiert

Ja, die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann auch greifen, wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind und es zu einem rechtlichen Streitfall im Straßenverkehr kommt.

Versichert sind Sie in Fahrzeugen, die Sie vorübergehend gemietet haben, zum Beispiel:

  • Mietwagen auf privaten Fahrten
  • Ersatzwagen während einer Reparatur
  • Leihwagen im Urlaub (im Rahmen des vereinbarten Geltungsbereichs)

Nicht abgedeckt (oder nicht automatisch) sind Sie zum Beispiel bei:

  • Mietwagen auf gewerblichen Fahrten oder im beruflichen Einsatz
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit
  • Fälle außerhalb des vereinbarten Aufenthalts-/Geltungsbereichs

Ja, die Verkehrsrechtsschutzversicherung von Zurich ist für Sie auch im Ausland da, wenn es dort zu einem versicherten Verkehrsfall kommt, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einem Bußgeldbescheid.

Versichert sind rechtliche Streitfälle im Ausland, etwa:

  • Verkehrsunfälle auf Reisen innerhalb Europas
  • Auseinandersetzungen nach einem Unfall mit ausländischen Unfallgegnern
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen im Ausland

Der Schutz gilt dabei im vereinbarten Geltungsbereich und für private Aufenthalte im Ausland. Im Top-Tarif besteht dieser Schutz zudem für private oder berufliche Auslandsaufenthalte von maximal zwei Jahren.

Ja, die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann auch bei Bootsunfällen greifen, wenn

  • Sie ein privat genutztes Wasserfahrzeug nutzen
  • ein verkehrsrechtlicher Streitfall vorliegt – zum Beispiel nach einer Kollision mit einem anderen Boot, bei der die Schuldfrage geklärt werden muss.

Tipp der Zurich Experten: Im Top-Tarif können drei ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge zu Wasser mit einem maximalen Neuwert von 150.000 EUR und drei ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge in der Luft mit einem maximalen Neuwert von 150.000 EUR mitversichert werden. Der Tarif erhöht sich beispielsweise um 14,08 EUR, wenn man ein Fahrzeug zu Wasser oder in der Luft mit einem Neuwert von 1.000 EUR hinzufügt.

Leistungen der Zurich Verkehrsrechtsschutz

„Weil Ihr gutes Recht mitfährt“

Basis-Schutz icon

Basis-Schutz

Ab5,84 EUR

In allen Tarifen enthalten
Geltungsbereich Europa (je Fall)
unbegrenzt
bis 1 Mio. EUR
Geltungsbereich weltweit (je Fall)
bis 1 Mio. EUR max. 2 Jahre privater oder beruflicher Aufenthalt
bis 100.000 EUR max. 6 Wochen privater Aufenthalt
auf Sie oder mitversicherte Personen zugelassene, privat genutzte Kfz (bis 9 Pers.), vorübergehend gemietete Fahrzeuge (z. B. Mietwagen), mitgeführte Anhänger
Schadenersatzrechtsschutz (Verkehr)
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Strafrechtsschutz (Verkehr)
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Strafkaution (als Darlehen)
500.000 EUR
60.000 EUR
Versicherte Kosten
Anwälte in Deutschland und im Ausland
Übersetzer für Unterlagen oder Verfahren im Ausland
Sachverständige im Ausland
Reisekosten, wenn Sie selbst zu einem Gericht im Ausland müssen
Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Mediation
Kosten bis 1. Instanz
Kosten bis 1. Instanz
Korrespondenzanwälte in Deutschland, wenn das Gericht über 100 km entfernt ist
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
6
3
Verfahren vor Verwaltungsbehörden
anwaltliche Beratung zur rechtlichen Einschätzung
325 EUR je Versicherungsfall, auch für Erstberatung
325 EUR je Versicherungsfall, auch für Erstberatung
inländischer Anwalt für Kfz-Regulierung im EU-Ausland
10.000 EUR
10.000 EUR
Versicherte Personen
Sie
Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner1,2
Ihr nichtehelicher/nicht eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen im selben Haushalt lebt (Erstwohnsitz)1,2
Ihre unverheirateten Kinder, die zur Schule gehen oder sich in einer anschließenden Berufsausbildung befinden und nicht berufstätig sind
ohne Altersbegrenzung
bis zum 30. Lebensjahr
Ihre unverheirateten Kinder, die nach Abschluss ihrer Schul- oder Berufsausbildung noch bei Ihnen im Haushalt leben und berufstätig sind
ohne Altersbegrenzung
ohne Altersbegrenzung
Stief-, Adoptiv-, Enkel- (in Obhut) und Pflegekinder , die den leiblichen Kindern entsprechen1
nicht berufstätige Eltern, Großeltern und Geschwister, die mit Ihnen im selben Haushalt (Erstwohnsitz) leben1,2
alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge auf privaten Fahrten
Nur im Top-Schutz enthalten
Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland
Verzicht auf Selbstbeteiligung nach Erstberatung oder Mediation
Mitversicherung von privat genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen (max. Neuwert 150.000 EUR)
einschließbar
Anwalt „auf Rädern“ (erhöhte Erstberatung)

1 nicht in der Single-Deckung mitversichert
2 nicht in der Single mit Kind/ern-Deckung mitversichert

✓ mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

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Für wen ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll?

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Für alle Verkehrsteilnehmer

Unfall, Bußgeld & Schuldfrage

Typische Streitfälle im Straßenverkehr – rechtlich abgesichert

Konflikte im Straßenverkehr entstehen schnell: nach einem Unfall, bei ungeklärter Schuldfrage oder bei einem Bußgeldbescheid. Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – ob als Autofahrer, Mitfahrer, Radfahrer, Fußgänger oder Unfallopfer.

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Für Vielfahrer & Pendler

Ärger mit Behörden & Fahrverbot

Schutz bei Bußgeld, Punkten und Maßnahmen im Straßenverkehr

Vielfahrer haben häufiger Probleme mit Bußgeldern, Punkten, drohenden Fahrverboten oder Streit bei Mess- und Kontrollverfahren. Der Verkehrsrechtsschutz hilft, diese Fälle rechtlich zu klären, und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
 

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Für Urlaub & Ausland

Mietwagen, Behörden & Auslandsfälle

Leistungen bei Streitfällen im Ausland – je nach Tarif auch erweitert

Im Ausland kommt es schnell zu komplexen Situationen: Mietwagenunfälle, Streit mit Behörden oder Sprachbarrieren. Der Verkehrsrechtsschutz hilft bei der rechtlichen Klärung und bietet erweiterten Schutz bei längeren Aufenthalten oder Mietwagen.

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Was die meisten Kunden noch interessiert

Sie können den Verkehrsrechtsschutz immer dann in Anspruch nehmen, wenn es im Straßenverkehr zu einem rechtlichen Konflikt kommen kann, zum Beispiel bei

  • Unfall mit ungeklärter Schuldfrage
  • Bußgeldbescheid oder Punkten
  • drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug
  • Streitigkeiten mit Behörden oder anderen Verkehrsteilnehmern

Hinweis der Zurich Experten: Gerade nach einem Verkehrsunfall kann ein Anwalt helfen, Ihre Ansprüche zu prüfen und die Schuldfrage zu klären.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnt sich besonders für:

  • Autofahrer und Vielfahrer
  • Pendler
  • Familien mit mehreren Fahrern
  • Radfahrer und Fußgänger, die rechtlich abgesichert sein möchten

Ja. Der Verkehrsrechtsschutz greift nicht nur für Autofahrer, sondern auch, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer in einen Streitfall im Straßenverkehr geraten.

Verkehrsstreitfälle & Kosten: die Fakten

Über 11.000 Verkehrsverstöße im Straßenverkehr registriert das Kraftfahrtbundesamt Tag für Tag in Deutschland. Fast 6 Prozent davon sind Straftaten (2024: 238.223), die vor Gericht landen. Aber auch bei einer Vielzahl der fast 3,9 Millionen Ordnungswidrigkeiten kommen Anwälte zum Einsatz.

Unsere Grafik zeigt die zehn häufigsten Verkehrsverstöße 2024 in Deutschland:

Grafik zeigt die zehn häufigsten Verkehrsverstöße 2024 in Deutschland

Das finanzielle Risiko eines Verkehrsrechtsstreits

Ein Verkehrsrechtsstreit kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Laut GDV entstehen bei einem typischen Gerichtsverfahren folgende Kosten:

  • Streitwert: ca. 10.000 EUR
  • Anwalts- und Gerichtskosten: ca. 4.500 EUR

Gut zu wissen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt – je nach versichertem Fall – die Anwaltskosten, Gerichtskosten und weitere Verfahrenskosten. So schützen Sie sich vor hohen finanziellen Belastungen, egal ob der Fall außergerichtlich geklärt wird oder vor Gericht endet.

Arndt Alexander Stange

„Jedes Jahr kommt es zu Millionen Verkehrsverstößen und Tausenden Unfällen mit ungeklärter Schuldfrage. Viele Fälle werden außergerichtlich geklärt – mit anwaltlicher Unterstützung, als Mediation oder im Schlichtungsverfahren. Rechtsschutz schützt auch hier vor den entstehenden Kosten.“

Arndt Alexander Stange, Hauptgeschäftsführer der Zurich Rechtsschutz Deutschland GmbH

Schadenfall melden

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Streit wegen eines Unfalls, Bußgeldbescheids oder eines anderen Verkehrsrechtsfalls?

Melden Sie sich möglichst zeitnah! Wir unterstützen Sie dabei, den Fall strukturiert anzugehen und nichts Wichtiges zu verpassen.

Assistance

Verkehrsrechtsfall online melden.

Reichen Sie Ihren Fall einfach über das Online-Schadenformular auf Zurich.de ein 
Wichtig: Bei einem Unfall oder behördlichem Verfahren alle Fristen und Schreiben aufbewahren.

checklist

Unterlagen sammeln und Details festhalten.

Notieren Sie den Unfallhergang, die Schuldfrage, beteiligte Personen sowie relevante Dokumente (zum Beispiel Bußgeldbescheid, Zeugenaussagen).

Check Right

Wir prüfen Ihren Verkehrsrechtsfall.

Zurich bewertet Ihre Angaben, prüft den Versicherungsschutz und meldet sich bei Rückfragen direkt bei Ihnen.

euro

Rechtliche Unterstützung erhalten.

Nach der Prüfung übernehmen wir je nach versichertem Fall die Anwaltskosten, Gerichtskosten oder unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Klärung.

information

Tipp: Sie können Schäden 24/7 auch über das Service- und Notfalltelefon melden:  +49 (0)221 7715-7780

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Häufige Fragen & Antworten zum Verkehrsrechtsschutz

1. Allgemein

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei rechtlichen Streitfällen im Straßenverkehr und kann die dafür entstehenden Kosten übernehmen.

In folgenden Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein:

  • Verkehrsunfälle und Streit um die Schuldfrage
  • Bußgeldbescheide, Punkte oder Fahrverbot
  • Streit mit Behörden wie Führerschein- oder Zulassungsstelle
  • Konflikte rund um Mobilität wie Mietwagen oder Fahrradunfall

Bei einem Bußgeldverfahren entstehen Kosten für Bußgeld, Anwalt und Verfahren – wer sie trägt, hängt in der Regel vom Ausgang des Verfahrens ab:

  • Bußgeld: zahlt immer der Betroffene.
  • Gerichtskosten: trägt in der Regel der Betroffene, wenn der Einspruch erfolglos bleibt.
  • Anwaltskosten: zahlt der Betroffene selbst, wenn er einen Anwalt beauftragt.
  • Verfahrenskosten bei Erfolg: können reduziert oder dem Staat auferlegt werden, wenn der Einspruch erfolgreich ist.
  • bei vorsätzlichem Handeln: zahlt der Betroffene die Kosten in der Regel vollständig.
  • kein Kläger/Beklagter im Zivilrechtssinn: Bußgeldverfahren sind Verwaltungs- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Hinweis der Zurich Experten: Haben Sie keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, müssen Sie die Gerichtskosten und Anwaltskosten, die Ihnen auferlegt werden, bei einem Bußgeldverfahren selbst tragen.

2. Abschluss & Laufzeit

Der Verkehrsrechtsschutz gilt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn – in der Regel besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Schutz greift. Für bestimmte Fälle entfällt diese Wartezeit, zum Beispiel bei fabrikneuen Fahrzeugen oder im Top-Schutz bei Jahreswagen bei einem Alter von bis zu 12 Monaten.

Das bedeutet: 

  • Versichert sind Streitfälle, deren Ursache nach Ablauf der Wartezeit entsteht.
  • Nicht versichert sind laufende Verfahren oder Streitfälle.
  • Für bestimmte Fälle (zum Beispiel beim Fahrzeugkauf) können je nach Tarif Ausnahmen gelten.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von 1 bis 3 Jahren und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Für die Verkehrsrechtsschutz von Zurich gilt:

  • Mindestvertragslaufzeit: 1 oder 3 Jahre (je nach gewählter Option)
  • Vertragsbeginn: ab vereinbartem Versicherungsbeginn
  • automatische Verlängerung: jeweils um 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres
  • Sonderkündigung: möglich nach einem Leistungsfall

3. Kosten & Leistungen

Die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz hängen davon ab, wie umfangreich der Schutz ist und für wen er gelten soll.

Verkehrsrechtsschutz von Zurich

  • grundlegend abgesichert (Basis-Schutz): ab 5,84 EUR im Monat
  • rundum abgesichert (Top-Schutz): ab 6,58 EUR im Monat

Der Preis hängt in erster Linie davon ab, wie umfangreich der Schutz ist, wo dieser gelten soll und wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist.

Diese Faktoren beeinflussen die Kosten der Verkehrsrechtsschutzversicherung:

  • Leistungsumfang: Basis- oder Top-Schutz
  • Selbstbeteiligung: zum Beispiel 150 EUR, 250 EUR oder 500 EUR
  • mitversicherte Personen: zum Beispiel Kinder nach der Schulausbildung
  • Geltungsbereich: Schutz in Europa oder weltweit

Im Verkehrsrechtsschutz sind in der Regel die privat genutzten Kraftfahrzeuge versichert, die auf Sie oder Ihre mitversicherten Familienangehörigen zugelassen sind.

  • alle Kraftfahrzeuge des Versicherungsnehmers
  • alle Kraftfahrzeuge der Familie – dazu gehören eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und mitversicherte Kinder (nicht im Single-Tarif)
  • teilweise auch fremde Fahrzeuge (wie Mietwagen)

4. Leistungsfälle im Schadenfall

Ja, Sie können Ihren Anwalt frei wählen. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen aber auch gute Anwälte aus unserem exzellenten APRAXA Partnernetzwerk empfehlen. Als Kunde von Zurich profitieren Sie von einer bevorzugten Terminvergabe.

Nicht versichert sind in der Regel Fälle, bei denen der Rechtsstreit schon vor Vertragsbeginn bestand oder bewusst herbeigeführt wurde.

Zu den nicht versicherten Fällen gehören zum Beispiel:

  • Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsbeginn entstanden sind
  • Fälle, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Streit im Zusammenhang mit gewerblicher oder selbstständiger Nutzung
  • Streitfälle außerhalb des versicherten Geltungsbereich

*Der Preis von 5,84 EUR je Monat für die Verkehrsrechtsschutzversicherung von Zurich gilt für einen angestellten Single im Basis-Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR. Die gewünschte Versicherungsdauer beträgt 5 Jahre. Es wurden keine Zusatzbausteine mit eingeschlossen. Berechnungszeitraum ist der 10.04.2026.

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