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Informationen rund ums Auto und Verkehr.

Verkehrstipps

Von Tipps zum Neuwagenkauf über das richtige Verhalten bei Verkehrskontrollen bis zu wichtigen Infos zu Bußgeldern und Verkehrsverstößen und vieles mehr: Hier erhalten Sie nützliche Tipps, Informationen und Checklisten rund um Fahrzeuge und Verkehr.

  • Neuwagenkauf
  • Benzin sparen
  • Verkehrskontrolle
  • Bußgeld-ABC
  • Bußgeld und Punktekatalog
  • Führerschein
  • Verwarnungsgelder
  • Welcher Fahrzeugtyp passt?

    Limousine oder Kombi? Coupé oder Cabrio? SUV oder Van?

    Wieviel Sitzplätze soll das Fahrzeug haben? Brauchen Sie mehr als die üblichen vier oder fünf Plätze, sollten Sie an einen Van oder Kleinbus denken.

    Zwei- oder viertürig?

    Reicht eine große Heckklappe und umlegbare Rücksitze oder soll es einen getrennten Kofferraum haben?

    Transportmöglichkeiten?

    Möchten Sie sperrige Gegenstände, wie z. B. Surfbretter, Fahrräder oder Skier auf dem Dach oder im Innenraum transportieren? Für den sicheren Transport auf dem Dach sind Aufnahmepunkte für Spezialträger erforderlich. Um diese zu befestigen, ist eventuell eine Anhängerkupplung sinnvoll.

    Anhänger?

    Wird das Fahrzeug auch mit Anhänger betrieben? Wie hoch ist die Anhängelast? Bei schweren Anhängern ist eventuell ein Automatikgetriebe oder ein Allradantrieb sinnvoll.

    Besondere Sitze und Türen?

    Wer selbst oder eine häufig mitfahrende Person eine besondere Körpergröße oder ein Gebrechen hat, benötigt eventuell besondere Sitze oder weit öffnende Türen. Fahrzeuge mit Schiebedach haben meist eine geringere Kopffreiheit.

    Sicherheit?

    Beim Thema Sicherheit sollte man nicht sparen. Airbags für Fahrer und Beifahrer und Gurtstraffer sollten Standard sein. Informationen zum Crashverhalten finden Sie im Internet, z. B. unter: www.adac.de und www.euroncap.com

    Antriebsart?

    Vorderrad- oder Hinterradantrieb ist bei modernen Fahrwerken nicht entscheidend. In den Bergen oder wenn öfter auf unbefestigten Strecken gefahren wird, sind Fahrzeuge mit zuschaltbarem Allradantrieb sinnvoll. Das gleiche gilt, wenn schwere Anhänger zu ziehen sind. Einen permanenten Allradantrieb haben am häufigsten Geländewagen und SUV. Geländewagen sind aber schwer und haben einen hohen Kraftstoffverbrauch.

  • Diesel - ja oder nein?

    Mit einem Diesel-PKW, der über neue Abgasstandards EURO 6 d TEMP bzw. Euro 6 d verfügt, dürfen Sie in städtischen Umweltzonen fahren, auch wenn Fahrverbote gelten.

    • Wird das gewünschte Modell in diesen Schadstoffnormen nicht angeboten, können Sie Alternativen zum Diesel prüfen.
    • Eine weitere Möglichkeit: Sie warten ab, bis Modelle mit den neuen Abgasstandards auf den Markt kommen.
    • Wegen zu hoher Stickoxidemissionen bei gebrauchten oder neu zugelassenen Diesel-Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 a bis Euro 6 c riskieren Sie, nicht mehr in alle Innenstädte fahren zu dürfen.
    • Für den Kauf eines Diesels spricht: geringerer Verbrauch als beim Benziner, Reichweitenstärke, günstigere Spritpreise.
    • Gegen den Diesel sprechen: höherer Neuwagenpreis als beim Benziner, höhere Kfz-Steuer, ungünstige Konditionen bei Versicherungen, zunehmende Fahrverbote in bestimmten Städten für ältere Diesel, möglicher Wertverlust bei älteren Euronormen.

    Aktuelle Fahrverbotszonen in deutschen Städten:

    • Berlin (spätestens Juni 2019)
      Elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt inklusive zentraler Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Mitte und Alt-Moabit, z. B. Leipziger- und Friedrichstraße.

    • Bonn (April 2019)
      Zwei vielbefahrene und belastete Straßen.

    • Darmstadt (Mitte 2019)
      Hügel- und Heinrichstraße.

    • Essen (ab 1. Juli 2019)
      Innerhalb der aktuellen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“, u.a. Teilstrecken der BAB 40.

    • Frankfurt (Umsetzung offen)
      Voraussichtlich die aktuelle Umweltzone, die Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt.

    • Gelsenkirchen (1. Juli 2019)
      Kurt-Schumacher-Straße.

    • Hamburg (seit Juni 2018)
      Max-Brauer-Allee für PKW, LKW und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zwischen Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen PKW und Omnibusse) zwischen Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp.

    • Köln (April 2019)
      Gesamte Umweltzone.

    • Mainz (evtl. 1. September 2019)
      Zonen noch nicht bekannt.

    • Stuttgart (seit 1. Januar 2019)
      Gesamtes Stadtgebiet = aktuelle Umweltzone.

    (Quelle: ADAC, Stand März 2019)

  • Elektro- oder Hybridfahrzeug?

    • Elektroautos haben keinen Verbrennungsmotor. Angetrieben werden sie mit Hilfe einer Batterie durch Strom. Sie sind sauber, leise, sparsam und gelten als besonders umwelt- und klimafreundlich. Vorausgesetzt, der Strom kommt aus regenerativen Quellen.
    • Je nach Modell liegt die Reichweite von einer „Tankfüllung“ zwischen 80 und mehr als 400 Kilometern. Die Ladedauer unterscheidet sich je nach Fahrzeug und Ladestation.
    • Der Ausbau von Stromtankstellen wird weiter vorangetrieben. Nicht jede Tankstelle verfügt derzeit über Ladestationen.
    • Wer eine Garage mit Stromanschluss besitzt, kann die Batterie für das Fahrzeug z. B. über Nacht selbst aufladen. Kleinere Elektroautos können mit üblichen Haus-haltssteckdosen aufgeladen werden. Größere Fahrzeuge mit einer höheren Batteriekapazität benötigen spezielle Anschlüsse. Installationsvorschriften der Kfz-Hersteller sind unbedingt zu beachten. Die Installation ist von einem zugelassenen Elektrofachmann auszuführen.
    • Hybridfahrzeuge sind eine Alternative zum reinen Elektroauto. Sie verfügen über einen zusätzlichen Verbrennungsmotor (in der Regel Benzin). Die Kombination von zwei Antriebsarten hat den Vorteil, für kürzere Strecken den Elektromotor zu nutzen und bei Bedarf auf den Verbrennungsmotor zu wechseln.
    • Hybridfahrzeuge sind sparsam im Verbrauch und haben einen geringen CO²-Ausstoß. Die Kfz-Steuer wird wie bei normalen PKW berechnet. Sie profitieren aber bei der Berechnung der Steuer durch den niedrigeren CO²-Ausstoß.
    • Der Anschaffungspreis für Hybridautos ist relativ hoch. Die Technik wird auch als Übergang zum reinen Elektromotor angesehen.
    • Käufer von Elektroautos erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie von 4.000 EUR, finanziert je zur Hälfte von der Bundesregierung und Automobilindustrie. Für Plug-in-Hybride liegt die mögliche Prämie bei 3.000 EUR. Der Netto-Listenpreis darf 60.000 EUR nicht überschreiten. Mehr Infos erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de. Sie finden dort auch eine Liste der Modelle, für die der Umweltbonus beantragt werden kann.
    • Bis 2020 sind reine Elektroautos für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Danach werden sie nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert.
    • Der Steuersatz von 5,63 EUR je angefangene 200 kg liegt bei der Hälfte des Satzes für leichte Nutzfahrzeuge.
    • Für ein 1.500 kg schweres Elektroauto liegt der Steuersatz nach Auslaufen der Steuerbefreiung bei jährlich 45 EUR.
  • Kaufen oder leasen

    Beim Leasing bezahlen Sie für die Nutzung des Fahrzeugs eine monatliche Rate. Zu Beginn des Vertrags wird meist eine Anzahlung fällig. Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Besitz des Leasinggebers.

    Als Leasingnehmer sind Sie für Reparaturen und Wartung zuständig. Das Fahrzeug gehört Ihnen nicht, Sie sind aber für jeden Kratzer und jede Beschädigung verantwortlich. Am Ende des Leasingvertrags ist das Fahrzeug ohne Mängel zurückzugeben.

    Der Leasingvertrag legt eine jährliche Kilometer-Obergrenze fest. Bei Vertragsende werden die zu viel gefahrenen Kilometer mit dem Leasingnehmer abgerechnet.

    Wer den Kaufpreis eines Fahrzeugs nicht aus eigenen Mitteln aufbringen möchte, kann bei seiner Hausbank nach einer Autofinanzierung oder beim Händler nach einer Ratenzahlung fragen. Als Sicherheit behält die Bank bzw. der Händler den Fahrzeugbrief solange, bis die letzte Rate bezahlt ist. Dann kann frei über das Fahrzeug verfügt werden.

    Finanzierung über Bankkredit

    • Bei einer langen Laufzeit sind die Monatsraten niedriger. Dafür kostet der Kredit insgesamt mehr an Zinsen.
    • Beabsichtigen Sie, den Kredit vorzeitig zurück zu zahlen, vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss das Recht zur Sondertilgung. Ansonsten wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
    • Bei Krediten von einer herstellergebundenen Bank (z. B. Autobank) gibt es oft günstige Konditionen, z. B. für Sondermodelle oder weniger gängige Fahrzeuge.

    Kraftfahrzeug-Leasing

    • Holen Sie verschiedene Angebote ein, vergleichen Sie die Bedingungen genau, bevor Sie sich entscheiden.
    • Handeln Sie nicht unter Zeitdruck, lesen Sie auch das Kleingedruckte. Machen Sie sich bewusst, welche Verpflichtungen Sie über einen längeren Zeitraum eingehen. Vertrauen Sie nicht auf mündliche Versprechen.
    • Sind die Leasing-Raten realistisch aufzubringen und ist es möglich und sinnvoll, Sonderzahlungen zu leisten?
    • Können Sie das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zum Restwert bzw. zu welchen Konditionen übernehmen?
  • Probefahrt

    Achten Sie bei einer Probefahrt besonders auf folgende Punkte:

    • Können Sie leicht einsteigen und sind die Sitze so einstellbar, dass man auch bei längeren Strecken ermüdungsfrei sitzt? Ist bei optimal eingestellten Vordersitzen noch genügend Beinfreiheit für hintere Mitfahrer? Wie weit lassen sich die Türen öffnen?
    • Sind Kopfstützen und Sicherheitsgurte korrekt auf die jeweilige Körpergröße einzustellen?
    • Wie ist die Position des Lenkrads? Der Fahrersitz ist so einzustellen, dass die Oberschenkel auf der Sitzfläche aufliegen und sich die Pedale voll durchtreten lassen. Der obere Rand des Lenkrads muss ohne Vorbeugen zu greifen sein.
    • Sind alle wichtigen Armaturen und Kontrollleuchten im Blickfeld oder vom Lenkrad oder den Händen verdeckt?
    • Wie übersichtlich ist das Fahrzeug beim Einparken? Sind Front und Heck zu sehen? Wie übersichtlich ist der Blick in den Rückspiegel?
    • Hat der Kofferraum eine niedrige Ladekante und eine genügend große Öffnung, um auch größere Gegenstände einzuladen?
    • Sind das Reserverad, der Wagenheber und das Warndreieck gut erreichbar? Hat das Fahrzeug ein Notrad oder ein vollwertiges Ersatzrad?
    • Lässt sich der Motor problemlos starten? Kommen Sie mit dem Entschärfen der Wegfahrsperre gut zurecht?
    • Lassen sich Kupplung und Schaltung leicht und exakt bedienen? Ist eine Betätigung des Gas- und Bremspedals gefühlvoll möglich?
    • Nimmt der Motor spontan Gas an und beschleunigt er gut? Wie verhält sich der Motor, wenn er hoch gedreht wird? Wie ist dabei die Beschleunigung und die Lautstärke?
    • Wie verhält sich das Fahrzeug bei höherer Geschwindigkeit? Liegt es gut auf der Straße oder haben Sie ein ungutes Gefühl? Ist die Lenkung zielgenau und vermittelt sie einen guten Kontakt zur Fahrbahn?
    • Wie viel Zuladung ist bei der gewählten Ausstattung noch erlaubt? Die Angaben zum Leergewicht in den Fahrzeugpapieren und Prospekten beinhalten viele Zusatzausstattungen nicht.
  • Rechte beim Neuwagenkauf

    Wichtige Punkte, die aus rechtlicher Sicht zu beachten sind:

    Bei der Bestellung

    • Sind im Kaufvertrag genaue Ausstattung, genauer Liefertermin und Preis angegeben?
    • Lassen Sie sich ausdrücklich bestätigen, dass es sich bei der Lieferung um ein Fahrzeug aus der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Modellreihe handelt.
    • Stimmen Sie mit Ihrem Fachhändler die Bedingungen bei der Inzahlungnahme eines gebrauchten Fahrzeugs ab und halten sie diese schriftlich fest.

    Bei der Lieferung oder Abholung

    • Machen Sie vor der Abnahme des Fahrzeugs mit dem Händler zusammen eine Probefahrt.
    • Prüfen Sie das Fahrzeug auf sichtbare Mängel. Meist achtet der Händler darauf, dass z. B. Sitzpolster und Innenverkleidung sauber sind, der Lack keine Mängel hat und die Karosserie dicht ist. Sollten Sie Mängel feststellen, machen Sie den Händler darauf aufmerksam und klären Sie das weitere Vorgehen.

    Nach der Abnahme

    • Innerhalb der Neuwagen-Garantiezeit ist eine kostenlose Nachbesserung von Mängeln einschließlich Abschleppen zur nächstgelegenen Fabrikwerkstatt gewährleistet. Entdeckte Defekte und Mängel müssen Sie dem Händler unverzüglich schriftlich melden.
    • Kein Anspruch besteht bei üblichem Verschleiß, z. B. an Kupplung, Bremsbelägen, Reifen oder Wischergummis. Sollte jedoch frühzeitiger Verschleiß auftreten, melden Sie Ihre Ansprüche beim Händler an.
    • Durch die Beseitigung eines Mangels verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Nur wenn der Fehler innerhalb der Garantiezeit nicht beseitigt werden kann, verlängert sich die Frist für das betroffene Teil entsprechend bis zur endgültigen Mangelbeseitigung.
    • Rostschutzgarantien sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
    • Mobilitätsgarantien, die verschiedene Hersteller zusätzlich gewähren, bieten bei einer Panne in bestimmtem Umfang Leistungen an, um dem Fahrer und Mitreisenden wieder zur Mobilität zu verhelfen.
    • Nach Ablauf der Neuwagengarantie sind die meisten Hersteller noch für eine Zeit bereit, sich an den Reparaturkosten zu beteiligen (Kulanz). Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
  • Zulassung

    Die meisten Händler bieten Kunden den Service an, das neue Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Der Händler benötigt dazu von Ihnen eine Vollmacht.

    Bei der Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen verlangt:

    • Personalausweis (alternativ Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohner-meldeamts)
    • Versicherungsbestätigung inkl. der neuen VB-Nummer oder EVB-Nummer (Versicherungsbestätigungs-Nr./ Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr.)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)- Bankverbindung (damit die Kfz-Steuer vom Bankkonto eingezogen werden kann)
    • Vollmacht (wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle gehen)
  • Versicherungen

    Die Kfz-Versicherung von Zurich bietet Rundumschutz für Sie, Ihr Fahrzeug und Ihre Mitfahrer.

    • Auto-Haftpflicht und Kaskoversicherung: Bei uns finden Sie die passende Absicherung: Von der Pflichtversicherung bis zur Vollkaskoversicherung.
    • Kfz-Schutzbrief : In Notfällen erhalten Sie schnelle und zuverlässige Hilfe.
    • Insassen-Unfallversicherun: Falls Sie oder Ihre Mitfahrer bei einem Unfall zu Schaden kommen.
    • Unfallmeldedienst (UMD): Mit unserem UMD sind Rettungs- oder Servicekräfte umgehend alarmiert und rasch an der Unfallstelle.
    • Fahrerschutz: Umfassende Absicherung im Falle eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls.
    • Internationale Versicherungskarte: Als Gültigkeitsnachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz
    • Service- und Notfall-Telefon: Ist rund um die Uhr für Sie zu erreichen.
    • Verkehrsrechtsschutz: Finanzielle Absicherung gegen die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten im Straßen-verkehr.
    • Fahrzeuge und Verkehr: Alles was Sie sonst noch brauchen – von der Zulassung bis zum Bußgeld-ABC
  • Tankstelle

    Die freien Tankstellen bieten kein qualitativ schlechteres Benzin als Markentankstellen an. Dennoch ist das Tanken an freien Tankstellen meist billiger, die Preisunterschiede können bei mehreren Cent pro Liter liegen. Eine Gesamtliste kann beim Bundesverband Freier Tankstellen e.V., Ippendorfer Allee 1d, 53127 Bonn angefordert werden.

    Günstige Tankstellen in Ihrer Stadt finden Sie im Internet unter www.clever-tanken.de.

    Folgende Apps helfen beim preisbewussten Tanken:

    • tanken.t-online.de
    • Tankfuchs – günstig tanken
    • ADAC Spritpreise
    • richtig-tanken.de
    • kraftstoff-billiger.de
  • Reifen

    Kontrollieren Sie regelmäßig den Reifendruck. Ein zu geringer Luftdruck in den Reifen erhöht den Rollwiderstand und führt zu erhöhtem Spritverbrauch. Wechseln Sie rechtzeitig von Winter- auf Sommerreifen.
  • Luftwiderstand und Mehrgewicht

    • Entsteht am Auto Luftwiderstand, erhöht sich der Benzinverbrauch. Demontieren Sie Dachaufbauten wie Fahrrad- oder Skiträger, wenn diese nicht benötigt werden.
    • Auch offene Fenster oder Schiebedächer erhöhen den Luftwiderstand.
    • Zusätzliches Gewicht steigert den Spritverbrauch. Kontrollieren Sie regelmäßig den Inhalt Ihres Kofferraums und entfernen Sie unnötigen Ballast.
  • Energie sparen

    • Vermeiden Sie Kurzstrecken. Der Motor braucht im kalten Zustand mehr Sprit und erreicht erst ab ca. vier Kilometern seine optimale Betriebstemperatur.
    • Lassen Sie den Motor nicht im Stand warmlaufen und legen Sie kurze Strecken besser zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den Öffentlichen Verkehrsmitteln zurück.
    • Fassen Sie, wann immer möglich, einzelne Fahrten zusammen.
    • Bedenken Sie bei der Verwendung von Klimaanlage, beheizbaren Scheiben oder Sitzen, dass diese die Lichtmaschine beanspruchen und Kraftstoff verbrauchen.
  • Ökonomisch fahren

    • Fahren Sie vorausschauend und vermeiden Sie unnötige, spritfressende Brems- und Beschleunigungsvorgänge.
    • Frühzeitiges Schalten in den nächsthöheren Gang und niedertouriges Fahren senken den Kraftstoffverbrauch.
    • Eine konstante Geschwindigkeit zwischen 100 und 130 km/h auf der Autobahn ist ökonomisch. Sie kommen meist genauso schnell, aber gelassener am Fahrziel an.
  • Motor ausschalten

    Stellen Sie bei längeren Wartezeiten im Stau, an der Ampel oder an Bahnschranken den Motor ab. Bereits ab 10 Sekunden Standzeit sparen Sie Sprit ein, wenn Sieanschließend ohne Gas starten. Spätestens ab 30 Sekunden sparen Sie mit fast allen Modellen.
  • Regelmäßige Wartung

    Der Motor läuft am sparsamsten, wenn er gut eingestellt und der technische Zustand einwandfrei ist. Abgenutzte Zündkerzen und verstopfte Luftfilter werden bei der Wartung ausgetauscht bzw. gereinigt. Regelmäßige Wartungen sind wichtig. Sie vermeiden unnötigen Verbrauch und können kritische Situationen im Straßenverkehr entschärfen.
  • Leichtlauf Motoröle

    Der ADAC hat untersucht, ob Leichtlauf-Motoröle im Vergleich zu herkömmlichen Mineralölen den Kraftstoffverbrauch reduzieren können. Das Ergebnis der Untersuchung geht von folgenden Spareffekten aus:

    • Kurzstrecken: 4 % - 6 %
    • Stadt-/Überlandfahrten (gemischt): 2 % - 4 %
    • Autobahnfahrten: bis zu 2 %

    Die Werte variieren je nach Motor-Typ, Außentemperatur und Betriebsbedingungen.

  • Fahrgemeinschaften bilden

    Fahrgemeinschaften lohnen sich immer und schonen die Umwelt. Fahren Sie z. B. gemeinsam mit Nachbarn zum Einkaufen oder mit Kollegen zur Arbeit.
  • Spritspar-Training

    Mit den richtigen Fahrgewohnheiten sparen Sie überraschend viel Sprit. Vertiefen und optimieren können Sie das unter Anleitung erfahrender Trainer.

    Mehr Infos dazu unter www.adac.de/produkte/fahrsicherheitstraining.

Die Polizei winkt am Straßenrand mit der Kelle. Als Autofahrer bekommt man oft gleich ein unangenehmes Gefühl: Ist mit dem Fahrzeug alles in Ordnung? Habe ich die Warnweste und das Warndreieck griffbereit, den Führerschein und die Fahrzeugpapiere dabei? Wann habe ich zuletzt den Verbandskasten kontrolliert? 

Wer die Zeichen oder Anweisungen der Polizei nicht befolgt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen.

Was darf die Polizei und wie verhalten Sie sich richtig? 

  • Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf die Polizei Sie zum Anhalten auffordern. Fahren Sie rechts ran, bleiben Sie stehen und schalten Sie den Motor ab. Öffnen Sie das Seitenfenster. Aussteigen sollten Sie nur, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Klug ist, wer sich so verhält, dass die Polizisten sich nicht bedroht fühlen. Wenn Sie kooperativ sind, bringen Sie die Kontrolle am schnellsten hinter sich. Von Beamten in Zivil können Sie sich den Dienstausweis zeigen lassen. 
  • Werden Sie dazu aufgefordert, müssen Sie Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere, manchmal auch den Ausweis zeigen. Die Polizei darf Warndreieck und Warnweste, den Verbandskasten sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, wie z. B. Licht, Reifen, Bremsen und TÜV-Plakette überprüfen. 
  • Auf Fragen zu Ihren Personalien müssen Sie Auskunft geben: Name, Anschrift und Geburtsdatum. Weitere Fragen müssen Sie nicht beantworten, z. B. wo Sie herkommen oder hinwollen, ob Sie Alkohol getrunken haben. Auch zu Vorwürfen müssen Sie sich nicht äußern. Bleiben Sie freundlich und entgegenkommend, das entschärft die Situation. 
  • Ihr Fahrzeug darf nur durchsucht werden, wenn ein „Anfangsverdacht“ besteht. Zum Beispiel, dass eine Straftat begangen wurde. Ein Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum kann sich durch auffälliges Verhalten bei der Befragung oder in der Fahrweise, z. B. Verstoß gegen Verkehrsregeln ergeben. Zur Durchsuchung ist grundsätzlich eine richterliche Erlaubnis erforderlich, außer wenn „Gefahr im Verzug“ ist. 
  • Eine Atem-Alkoholmessung oder ein Drogen-Schnelltest kann verweigert werden, macht aber misstrauisch. Die Polizei bringt den Fahrer dann meistens auf das Revier oder ins Krankenhaus für eine Blutabnahme. 
  • Verwarnungsgeld 
    Die Verwarnung erspart das Bußgeldverfahren und den Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Verwarnungsgelder werden bis zu einer Höhe von 55 EUR ausgestellt und sind innerhalb einer Woche zu zahlen. Ein Bußgeldverfahren aufgrund desselben Regelverstoßes ist ausgeschlossen.
  • Bußgeld
    Die Höhe der Bußgelder kann erheblich von den hier angegebenen Regelsätzen abweichen, wenn bei dem Verkehrsvergehen andere gefährdet oder geschädigt werden. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
  • Fahrverbot

    Bei Verstößen, die in grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden, kann die Verwaltungsbehörde oder das Gericht ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängen. Wurde in den letzten zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot erteilt, kann der Verkehrsteilnehmer den Termin für die Abgabe seines Führerscheins innerhalb einer Frist von vier Monaten festlegen.

    Um Missbrauch auszuschließen, ist beim Fahrverbot neben dem nationalen Führerschein auch der internationale Führerschein abzugeben. Der Führerschein wird nach Ablauf der Fahrverbotsfrist ohne besonderen Antrag wieder ausgehändigt.

    Achtung: Die Verbotsfrist läuft erst an, wenn alle Dokumente vorschriftsmäßig hinterlegt sind.
  • Führerscheinentzug / MPU-Gutachten

    Bei schweren Verstößen sowie bei 8 Punkten im Verkehrszentralregister innerhalb von zwei Jahren wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Bei 8 Punkten in mehr als zwei Jahren wird ein Gutachten von einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) angeordnet. Dieses Gutachten fällt in der Regel nur bei 50% der Kandidaten positiv aus. Nach Ablauf des Führerscheinentzugs ist eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen.

    Die Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

    Bei einem Führerscheinentzug wegen Punkten sowie bei Trunkenheitsverfahren ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung von einem medizinisch-psychologischen Gutachten abhängig gemacht.
  • Parkrempler

    Autofahrer, die sich beispielsweise nach einem harmlosen Parkrempler unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, müssen sich innerhalb von 24 Stunden melden, um eine Bestrafung zu vermeiden. Diese Regelung gilt nur dann, wenn der Unfall außerhalb des sogenannten fließenden Verkehrs geschah und weder ein Personen- noch Sachschaden entstanden ist
  • Punktestand

    Sie können Ihren eigenen Punktestand in Flensburg kostenlos unter der folgenden Adresse schriftlich abfragen. Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des Antragstellers von der Polizei oder der Gemeinde beglaubigt sein muss.

    Kraftfahrt-Bundesamt
    Verkehrszentralregister
    24932 FlensburgVer
  • Falschparken

    Parken Bußgeld in EUR Punkte Fahrverbot in Monate
    an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen

    60

    1

    -

    in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen

    65

    1

    -

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

    Alkohol / Drogen Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    Kfz geführt mit


    0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol bei auffälliger Fahrweise und Unfall

    5001)



    2


    11)

    0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol oder nachgewiesenem Drogenkonsum 5001)

    2

    1

    Verstoß gegen Alkoholverbot für Fahranfänger 250

    1

    -

    1) gilt nur bei erstmaligem Vergehen. Bei wiederholtem Überschreiten der Grenzen erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 1.500 EUR und es wird ein Fahrverbot für 3 Monate erteilt. Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, sie wird mit einer Geldstrafe, 3 Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet. In besonders schwerwiegenden Fällen kann eine Freiheitsstrafe drohen.

  • Erhöhte Geschwindigkeit

    Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld in EUR Punkte Fahrverbot in Monate
    Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener
    Ortschaften überschritten um


    21-25 km/h

    80

    1


    -

    26-30 km/h 100  11)
     31-40 km/h 160  2 1
     41-50 km/h 200  2 1
     51-60 km/h 280  2 2
     61-70 km/h 480  2 3
    mehr als 70 km/h 680  2 3
    Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener
    Ortschaften überschritten um

    21-25 km/h
    70  1 -
    26-30 km/h 80  11)
     31-40 km/h 120  1 11)
     41-50 km/h 160  1
     51-60 km/h 240  2 1
     61-70 km/h 440  2 2
     über 70 km/h 600  2 3

    1) Fahrverbot gilt, wenn innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h festgestellt wurde.

  • Verkehrswidriges Überholen

     
    Überholen Bußgeld in EUR Punkte Fahrverbot in Monate

    Überholen unter Missachtung von Verkehrszeichen

    70

    1

    -

    mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der Überholte überholt 80  -
     rechts überholen außerorts 100 1 -
    Überholen bei unklarer Verkehrslage oder möglicher Behinderung des Gegenverkehrs 100  1 -
     Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot 150  1 -


    Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung


    250

    2

    1
    Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung 300 2 1
  • Geringes Abstandhalten

    Abstand nicht eingehalten Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    zu geringer Abstand bei mehr als 80 km/h


    Abstand weniger als 5/10 d. h. T. 1) / 2) 

    75



    1


    -

    Abstand weniger als 4/10 d. h. T 100

    1

    -
    Abstand weniger als 3/10 d. h. T 160

    2

    13)

    Abstand weniger als 2/10 d. h. T 240

    2

    23)

    Abstand weniger als 1/10 d. h. T 320

    2

    33

    zu geringer Abstand bei mehr als 130 km/h


    Abstand weniger als 5/10 d. h. T. 1) / 2)

    100


     

    1


    -

    Abstand weniger als 4/10 d. h. T. 180

    1

    -

    Abstand weniger als 3/10 d. h. T. 240

    2

    1

     Abstand weniger als 2/10 d. h. T. 320   2
     Abstand weniger als 1/10 d. h. T. 400   3

    1) d. h. T. = des halben Tachowerts
    2) Beispiel: halber Tachowert bei 80 km/h entspricht 40 m Abstand
    3) bei mehr als 100 km/h 

  • Autobahn / Kraftfahrstraße


    Autobahn / Kraftfahrstraße Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    gegen Rechtsfahrgebot verstoßen und andere Verkehrsteilnehmer behindert

    80

    1

    -

    auf Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt

    70

    1

    -

    Seitenstreifen benutzt, um am Stau vorbeizufahren

    75

    1

    -

    beim Einfädeln die Vorfahrt nicht beachtet und den Vorfahrtberechtigten gefährdet

    75

    1

    -

    außerhalb der Anschlussstellen eingefahren mit Gefährdung anderer

    75

    1

    -

     einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn geschaffen

    240

    2

    1

     - mit Gefährdung

    280

    2

    1

     - mit Sachbeschädigung

    320

    2

    1

    Wenden oder Rückwärtsfahren


    entgegen der Fahrtrichtung in Einfahrt / Ausfahrt


    75


    1


    -

    auf Nebenfahrbahn / Seitenstreifen

    130

    1

    -

    auf durchgehender Fahrbahn

    200

    2

    1

  • Missachtung von Vorfahrt, Stopp-Zeichen oder Ampel


    Vorfahrt / Stopp-Zeichen / Ampel Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    Missachtung der Vorfahrt und Gefährdung des Vorfahrtberechtigten

    100

    1

    -

    Stopp-Zeichen nicht befolgt mit Gefährdung des Vorfahrtberechtigten

    100

    1

    -

    Rotlicht der Ampel missachtet

    90

    1

    -

    – mit Gefährdung

    200

    2

    1

    – mit Sachbeschädigung

    240

    2

    1

    Rotlicht der Ampel länger als 1. Sek. missachtet

    200

    2

    1

    – mit Gefährdung

    320

    2

    1

    – mit Sachbeschädigung

    360

    2

    1

  • Rechtsabbiegen mit Grünpfeil



    Vergehen beim Rechtsabbiegen mit
    Grünpfeil
    Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    vor dem Abbiegen nicht angehalten

    70

    1

    -

    beim Abbiegen den Querverkehr gefährdet

    100

    1

    -

  • Fußgängerüberweg


    Fußgängerüberweg Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    an einem Fußgängerüberweg, den jemand erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht

    80

    1

    -

    an einen Fußgängerüberweg, den jemand erkennbar benutzen wollte, nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren

    80

    1

    -

    an einem Fußgängerüberweg überholt

    80

    1

    -

  • Technische Mängel


    Technische Mängel am Fahrzeug Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    amtliches Kennzeichen abgedeckt, z. B. mit Glas oder Folie

    65

    -

    -

    Kraftfahrzeug in mangelhaftem Zustand gefahren, beispielsweise mit abgefahrenen Reifen oder defekter Lenkung/Bremsen

    60

    1

    -

  • Verspätete Abgas- oder Hauptuntersuchung


    Abgas- oder Hauptuntersuchung Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    Frist der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten

    60

    1

    -

  • Unzureichende Personensicherung


    Personensicherung missachtet Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert

    60

    1

    -

    Kind im Kfz ohne Sicherung befördert

    60

    -

    -

  • Telefonieren ohne Freisprechanlage


    Missachtung des Handyverbotes Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    Telefonieren durch den Kfz-Führer ohne Freisprechanlage und das Benutzen von Tablets, i-Pods, E-Books, Navigeräten etc. bei laufendem Motor

    100

    1

    -

     - mit Gefährdung

    150

    2

    1

     - mit Sachbeschädigung

    200

    2

    1

  • Verkehrsverstöße als Radfahrer

    Art der Verstöße Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    Als Radfahrer


    mehr als 0,3 Promille Blutalkohol1) bei auffälliger Fahrweise und Unfall

     

    -

     

    -


    Strafanzeige

    mehr als 1,6 Promille Blutalkohol1)

    Geldstrafe

    -

    MPU3)

    unter Drogeneinfluss -

    -

    Strafanzeige und MPU2)

    entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder in eine Einbahnstraße gefahren

    20

    -

    -

    – mit Behinderung

    25

    -

    -

    – mit Gefährdung

    30

    -

    -

    – mit Sachbeschädigung

    35

    -

    -

    bei Rotlicht über die Ampel gefahren

    60

    13)

    -

    – mit Gefährdung

    100

    13)

    -

    – mit Sachbeschädigung

    120

    13)

    -

    während der Fahrt telefoniert

    25

    -

    -

    Verstöße gegen Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung)


    ohne Klingel oder Lampen gefahren auffälliger Fahrweise und Unfall


    10

    -


    -

    bei Dunkelheit ohne Licht gefahren

    20

    -

    -

    mit defekter Fahrradbeleuchtung gefahren

    20

    -

    -

    Nebeneinander gefahren


    ohne Behinderung

    20

    -


    -

    mit Behinderung

    25

    -

    -

    mit Gefährdung

    30

    -

    -

    mit Sachbeschädigung

    35

    -

    -

    Missachtung der Radwegbenutzungspflicht (inkl. Fahren in nicht
    zugelassener Richtung)



    ohne Behinderung


    20

    -


    -

    mit Behinderung

    25

    -

    -

    mit Gefährdung

    30

    -

    -

    mit Sachbeschädigung

    35

    -

    -

    Im Fußgängerbereich einen Fußgänger gefährdet


    bei dort zugelassenem Fahrzeugverkehr


    20

    -


    -

    bei dort nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr

    25

    -

    -

    1) Die Alkoholgrenze mit dem Fahrrad liegt bei 1,6 Promille. Dieser Wert gilt als „absolute Fahruntauglichkeit“. Eine „relative Fahruntauglichkeit“ besteht schon ab 0,3 Promille. Fährt ein Radfahrer mit 0,3 Promille fahrauffällig, kann es ebenfalls zu einer Strafanzeige kommen.Überschreiten Fahrradfahrer die festgelegte Promillegrenze, drohen Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot für das Auto.

    2) Medizinisch-Psychologische Untersuchung

    3) nur bei Besitz eines gültigen Führerscheins

     

  • Verkehrsverstöße als Fußgänger


    Art der Verstöße Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    trotz Gehweg oder Seitenstreifen auf der Fahrbahn gegangen 5

    -

    -

    außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen 5

    -

    -

    Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem schnellsten Weg oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten mit Gefährdung eines anderen 5

    -

    -

    – mit Unfallfolge 10

    -

    -

    an Rotlicht über die Straße gegangen 5

    -

    -

    – mit Unfallfolge 5

    -

    -

    Autobahn oder Kraftfahrstraße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle betreten 10

    -

    -

  • Winterreifen

    Art der Verstöße Bußgeld
    in EUR
    Punkte Fahrverbot
    in Monate
    Fahren ohne Winterreifen bei Schnee, Eis und Matsch 60

    1

    -

    – mit Behinderung 80

    1

    -

  • Durchfallquoten steigen bei praktischer Prüfung
    Bei der praktischen Prüfung für den PKW-Führerschein steigen die Durchfallquoten bundesweit seit Jahren. In 2017 sind 32 Prozent der Prüflinge durchgefallen. Auch ein zweiter Versuch scheitert nicht selten.

    Verkehrsexperten können sich den Trend nicht eindeutig erklären. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) will jetzt nach den Ursachen forschen.

    Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), wie auch ADAC, TÜV und die Fahrlehrer nennen als möglichen Grund, den deutlich komplexer gewordenen Verkehr. Hinzu kommen Schul- und Freizeitstress, der Berufsstart etc. Der Führerschein steht dann nicht an erster Stelle.

    Auch Prüfungsangst und die besondere Situation bedeutet Stress, der während der praktischen Fahrprüfung zu Unsicherheiten und Fehlern führen kann.
  • Tipps bei Prüfungsangst

    • Einfach aber wirkungsvoll ist ausreichend Schlaf. Stärken Sie Ihre geistige und körperliche Fitness auch mit einer gesunden, leichten Ernährung: Obst, Salat und Gemüse.
    • Durch Bewegung, körperliche Aktivitäten bauen Sie Stresshormone ab. Mit den Stresshormonen nimmt auch die Angst ab.
    • Vermeiden Sie Zeitdruck. Erscheinen Sie frühzeitig zum Prüfungstermin.
    • Wenn der Stresspegel steigt, hilft Ihnen bewusstes Atmen. Tiefes Aus- und Einatmen versorgt den Körper mit Sauerstoff, die Anspannung lässt nach.
    • Spielen Sie die Prüfungssituation in Gedanken durch. Stellen Sie sich genau vor, wie Sie konzentriert und sicher auf die Anweisungen des Prüfers reagieren und die Übungen in den Fahrstunden ruhig abrufen.
    • Kehren Sie negative Gedanken und Befürchtungen ins Positive um. Sagen Sie sich immer wieder „Ich bin gut vorbereitet“ anstatt „Ich schaffe das vielleicht nicht“. Üben Sie dieses Umdenken regelmäßig und nicht erst am Prüfungstag.
    • Machen Sie sich klar, was im schlimmsten Fall passiert, wenn Sie die Prüfung nicht schaffen. Meist sind die Konsequenzen nicht so dramatisch, wie die Angst davor es Glauben macht.
    • Wer eine Entspannungsmethode (wie z. B. Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung) beherrscht, kann mit Nervosität und Stress besser umgehen. Und: Wer entspannt ist, hat keine Angst.
    • Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Kursangeboten z. B. bei Ihrer Krankenkasse oder an der Volkshochschule. Zum selbst lernen einer Entspannungstechnik gibt es Audio-CDs mit konkrete Anleitungen im Handel.
  •  Verwarnungsgelder ab 10 Euro

    • verbotswidrig gehalten
    • nicht platzsparend gehalten oder geparkt
    • ohne Parkscheibe oder gültigen Parkschein geparkt
    • Parkdauer um bis zu einer halben Stunde überschritten
    • bis 10 km/h zu schnell gefahren (außerorts)
    • Stopp-Zeichen nicht befolgt
    • Beleuchtungseinrichtungen trotz schlechter Sichtverhältnisse nicht benutzt
    • Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) nicht wie vorgeschrieben benutzt
    • kein Führerschein bei Fahrzeugkontrolle
    • Verkehrsgefährdung beim Ein- oder Aussteigen
    • nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz Gegenverkehr
    • im Tunnel ohne Licht gefahren
    • Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet
    • nach dem Überholvorgang nicht so bald wie möglich wieder rechts eingeordnet beim Fahren unnötig Lärm oder
  • Verwarnungsgelder ab 15 Euro

    • verbotswidrig geparkt
    • in zweiter Reihe gehalten
    • an enger oder unübersichtlicher Straßenstelle oder im Bereich scharfer Kurven geparkt
    • unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt
    • Parkdauer um bis zu einer Stunde überschritten
    • Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen
    • TÜV-Termin um zwei bis vier Monate überschritten
    • bis 10 km/h zu schnell gefahren (innerorts)
    • Bus- oder Taxispur benutzt
    • eine durch Vorschriftszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt und damit andere gefährdet
    • Warnweste nicht mitgeführt
  • Verwarnungsgelder ab 20 Euro

    • im Schienenbereich sowie in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt gehalten
    • in zweiter Reihe geparkt
    • unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt
    • Anhänger ohne Kfz länger als zwei Wochen geparkt
    • Parkdauer um bis zu zwei Stunden überschritten
    • Beleuchtungseinrichtungen trotz schlechter Sichtverhältnisse nicht benutzt
    • Verkehrsgefährdung beim Ein- oder Aussteigen
    • außerhalb geschlossener Ortschaften 11-15 km/h zu schnell gefahren
    • nicht rechtzeitig abgeblendet, trotz Gegenverkehr
    • als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
    • nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert
    • trotz stockenden Verkehrs in Kreuzung eingefahren und dabei andere behindert
    • Wendeverbotszeichen missachtet
  • Verwarnungsgelder ab 25 Euro

    • Parkdauer um bis zu drei Stunden überschritten
    • länger als eine Stunde das Parkverbot missachtet
    • verbotswidrig in zweiter Reihe geparkt und den Verkehr behindert
    • auf einer Sperrfläche, im Schienenbereich, in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt geparkt
    • innerhalb geschlossener Ortschaften 11-15 km/h zu schnell gefahren
    • bei einer Geschwindigkeit bis zu 80 km/h den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten
    • gegen die Einbahnstraße oder in falscher Richtung in den Kreisverkehr eingefahren
    • Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten behindert
    • außerhalb der Anschlussstelle von Autobahn oder Kraftstraße ausgefahren/eingefahren
    • Verkehrsgefährdung beim Ein- und Aussteigen mit Sachbeschädigung
    • vorgeschriebene Sicherungsmittel bei Ladungsbeförderung nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht
    • Reboard-Kindersitz auf dem Beifahrerplatz mit nicht abgeschaltetem Airbag befestigt
    • eine durch Vorschriftszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt und dadurch einen Sachschaden verursacht
  • Verwarnungsgelder ab 30 Euro

    • Parkdauer länger als drei Stunden überschritten
    • länger als eine Stunde auf Geh- und Radwegen geparkt und andere Verkehrsteilnehmer damit behindert
    • unzulässig auf Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten
    • länger als 15 Minuten in zweiter Reihe geparkt
    • Sicherheitsgurt nicht angelegt
    • als Kfz-Führer bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (bei einem Kind: 30 EUR, bei mehreren Kindern: 35 EUR)
    • ohne ausreichenden Seitenabstand überholt
    • beim Überholt werden beschleunigt
    • innerorts rechts überholt
    • 16-20 km/h zu schnell gefahren außerhalb geschlossener Ortschaften
    • Fahrspur gewechselt und dadurch andere gefährdet
    • nach Unfall / Panne Verkehr nicht gesichert
    • bei geringem Schaden nicht zur Seite gefahren
  • Verwarnungsgelder ab 35 Euro

    • in Feuerwehrzufahrt oder unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt
    • länger als drei Stunden mit Verkehrsbehinderung geparkt
    • im Schienenbereich geparkt und dabei den Schienenverkehr behindert
    • 16-20 km/h zu schnell gefahren innerhalb geschlossener Ortschaften
    • erforderlichen Abstand vom halben Tachowert bei weniger als 80 km/h nicht eingehalten mit Sachbeschädigung
    • beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Querverkehr behindert
    • den Kraftfahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert
    • Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt und damit einen Sachschaden verursacht
  • Verwarnungsgelder ab 40 Euro

    • Fahrzeug mit ungültigem Saisonkennzeichen/unvollständigem Wechselkennzeichen auf öffentlicher Straße abgestellt: 40 EUR
    • zulassungsfreies Fahrzeug ist ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einer öffentlichen Straße gefahren: 40 EUR
    • Fahrzeug mit ungültigem Saisonkennzeichen/unvollständigem Wechselkennzeichen in Betrieb genommen: 50 EUR
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen wurden von uns nach bestem Wissen aus verschiedenen Quellen zusammengestellt und sorgfältig geprüft. Trotzdem können wir für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

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