
Betriebshaftpflichtversicherung
"Weil Haftung schnell teuer werden kann"
- Schutz bei Personen-, Sach und Vermögensfolgeschäden
- 5 Mio. EUR Grundversicherungssumme
- Branchenspezifische Zusatzbausteine
Das sagen unsere Kunden:
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler vor finanziellen Folgen, wenn durch Sie, Ihre Mitarbeitenden oder Ihre betriebliche Tätigkeit ein Dritter geschädigt wird. Sie übernimmt:
- Prüfung der Haftungsfrage
- Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Zurich Betriebshaftpflichtversicherung besteht aus einem Basis-Schutz sowie individuelle Zusatzbausteine für branchenspezifische Risiken.
Basis-Schutz (Haftpflicht):
Der Basis-Schutz (Betriebsrisiko, Produktrisiko, Umweltrisiko) deckt die gesetzliche Haftpflicht Ihres Unternehmens ab. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Zusatzschutz für branchenspezifische Risiken.
Betriebshaftpflichtversicherung: Was ist versichert?
Die Betriebshaftpflicht von Zurich schützt Ihr Gewerbe bei typischen Haftungsrisiken. Hier sehen Sie, welche Schäden und welche Personengruppen abgedeckt sind.
Basis-Schutz
Der Basis-Schutz greift, wenn Ihr Unternehmen für Schäden gegenüber Dritten haftet.
- Personenschäden: z. B. Verletzungen von Kunden oder Besuchern.
- Sachschäden: z. B. Beschädigung fremden Eigentums bei Arbeiten
- Vermögensschäden, die infolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen: z. B. Umsatzeinbußen eines Restaurants infolge eines Wasserschadens, den Sie verursacht haben.
Bausteine der Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit verursachen. Darüber hinaus gibt es Haftpflichtbausteine, die als Standardbestandteil jeder Betriebshaftpflichtversicherung gelten.
Branchenspezifische Lösungen u.a. für:
- Bauhandwerk
- Bewachung & Security
- Gastgewerbe
- Hausverwalter
- Heilwesen
- Kfz-Handel & -Handwerk
- Landwirtschaft
- Medien
- Speditionen/Logistik
- Veranstaltungen & Vereine
Versicherte Personengruppen
In der Betriebshaftpflichtversicherung von Zurich sind folgende Personen mitversichert:
- Sie selbst als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler
- festangestellte Mitarbeitende
- Aushilfen und Praktikanten
- Familienangehörige, die unentgeltlich im Betrieb mitarbeiten
Was die meisten Kunden noch interessiert.
Nein, eine Verpflichtung zum Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung besteht nicht generell. Manchmal allerdings kann es vorkommen, dass ein Auftraggeber oder auch Vermieter, etwa von Büroflächen, von Ihnen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung verlangt.
Für einige Berufsgruppen ist hingegen eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für:
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Ärzte
- Architekten
- Bewachungsunternehmer
Die Betriebshaftpflichtversicherung bezahlt Schäden, die anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit entstehen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Personenschäden, z. B. wenn ein Kunde auf einer nicht gesicherten Baustelle stürzt oder sich ein Besucher in Ihren Räumen verletzt.
- Sachschäden, z. B. wenn bei Installationsarbeiten eine Wasserleitung beschädigt wird oder beim Rangieren ein Kundenfahrzeug zu Schaden kommt.
- Vermögensschäden, z. B. wenn ein von Ihnen verursachter Wasserschaden beim Auftraggeber einen Produktionsstillstand und damit Umsatzausfälle auslöst.
Nein, die Betriebshaftpflicht deckt lediglich Schäden ab, die anderen entstehen. Schäden an Ihrer eigenen Betriebseinrichtung oder Ihren Waren sind nicht versichert.
Hierfür eignet sich eine Inhaltsversicherung, die Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren z. B. gegen Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl absichert.
Leistungen der Zurich Betriebshaftpflicht
„Weil Haftung schnell teuer werden kann“
| Leistung | FirmenSchutz Haftpflichtversicherung – so hilft Zurich konkret |
|---|---|
| Prüfung der Haftungsfrage | Zurich prüft, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt haften. |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche | Unbegründete Forderungen wehren wir für Sie ab, notfalls vor Gericht. |
| Zahlung berechtigter Schadensersatzforderungen | Zurich übernimmt im Haftungsfall die Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. |
| 5 Mio. EUR Grundversicherungssumme (sofern nicht anders vereinbart) | Die Versicherung übernimmt Schäden bis zu 5 Mio. EUR je Schadensfall – für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Summe steht bis zu dreimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung. |
| Übernahme von Anwalt- und Gerichtskosten | Prozess-, Gutachter- und Verteidigungskosten sind im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert. |
| Weltweiter Versicherungsschutz | Ihre betrieblichen Tätigkeiten sind weltweit geschützt (im Rahmen der Bedingungen, USA/Kanada soweit vereinbart). |
| Vorsorgeversicherung | Wenn sich Ihr Betrieb erweitert oder neue Tätigkeiten hinzukommen, besteht dafür bis zur nächsten Vertragsprüfung zunächst automatisch Versicherungsschutz. |
| Mitversicherung von Mitarbeitenden | Schäden, die durch Ihre Angestellten entstehen, sind mitversichert. |
| Tätigkeitsschäden/Obhutsschäden | Schäden an Sachen, die Sie bearbeiten oder in Obhut haben, sind mitversichert. |
| Mietsachschäden | Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumen sind abgesichert. |
| Schlüsselverlust | Der Verlust fremder Schlüssel, Codekarten oder Transponder ist abgesichert. |
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Betriebshaftpflichtversicherung: Für wen ist sie sinnvoll?

Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler
Schutz vor finanziellen Haftungsrisiken

Für Unternehmen mit Kundenkontakt
Schutz bei Personen- und Sachschäden
Wer Geschäftsräume betreibt, Baustellen unterhält oder Kunden vor Ort betreut, trägt Verkehrssicherungspflichten. Kommt es zu Verletzungen oder Sachschäden, können erhebliche Forderungen entstehen.

Für Unternehmen, die an fremdem Eigentum arbeiten
Absicherung bei Tätigkeits- und Obhutsschäden
Wer Sachen seiner Kunden bearbeitet oder in Obhut hat, haftet für Beschädigungen. Entsprechende Risiken sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert.

Für Hersteller, Händler und Dienstleister
Schutz entlang der Liefer- und Leistungskette
Wer Produkte herstellt oder Leistungen erbringt, haftet für daraus entstehende Schäden, auch für Folgekosten durch Produktmängel.

Für Unternehmen mit besonderen Risikoprofilen
Branchenspezifische Ergänzungen
Je nach Tätigkeitsfeld – etwa Bauhandwerk, Gastgewerbe, Heilwesen oder Logistik – lassen sich passende Zusatzbausteine integrieren. Wenn Ihr Betrieb stark von Maschinen oder technischen Anlagen abhängt, sollten Sie zusätzlich eine Maschinenversicherung prüfen. Sie schützt bei Bedienfehlern, Materialfehlern oder unvorhergesehenen Beschädigungen.
Was die meisten Kunden noch interessiert.
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen und Unternehmen mitversichert, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit handeln. Bei Zurich sind dies zum Beispiel:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie für den Betrieb arbeiten
- Geschäftsführung/gesetzliche Vertreter
- mitversicherte Unternehmen im Inland (z. B. verbundene Firmen)
- Personen, die vorübergehend für Sie im Einsatz sind (z. B. projektbezogen)
In den meisten Fällen ja. Selbstständige und Freiberufler haften für Schäden aus ihrer beruflichen Tätigkeit, häufig mit ihrem gesamten Geschäfts- und unter Umständen auch mit ihrem Privatvermögen.
Eine Betriebshaftpflicht ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- Sie regelmäßig bei Kunden vor Ort tätig sind
- Sie mit Kunden, Patienten oder Klienten arbeiten
- Sie an fremden Sachen arbeiten oder fremde Geräte nutzen
- aus einem Fehler hohe Folgekosten entstehen können
- Auftraggeber einen Versicherungsnachweis verlangen
Nein. Eine private Haftpflichtversicherung ist für private Risiken unverzichtbar, deckt jedoch keine Schäden aus einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit ab.
Schäden, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, sind dort in der Regel ausgeschlossen. Für diese Haftungsrisiken ist eine separate Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.
Schadenrisiko & Kosten: die Fakten
Haftpflichtschäden sind ein unternehmerisches Risiko, denn sie können Kosten von ein paar Hundert Euro bis zu hohen sechsstelligen Beträgen verursachen.
Beispiele für Haftpflichtschäden
Die Grafik zeigt beispielhaft, welche finanziellen Belastungen im Schadenfall auf Sie zukommen können.
Gut zu wissen: Schadenfälle lassen sich nicht vollständig vermeiden. Eine angemessene Haftpflichtabsicherung hilft, finanzielle Risiken planbar zu machen und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu sichern. Lassen Sie sich von den Expertinnen und Experten von Zurich zu individuellen Lösungen beraten.

„Kommen Dritte durch die Arbeit Ihrer Firma zu Schaden, zahlen wir bei versicherten Ereignissen Schadenersatz. Ungerechtfertigte Ansprüche wehren wir für Sie ab. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Versicherungsschutz noch passend ist.“
Sven Kemper, Teamleiter Produktentwicklung bei Zurich
Betriebshaftpflichtversicherung: Schadenfall melden
Es ist etwas passiert (Personen- oder Sachschaden)?
Sorgen Sie zuerst für Sicherheit, z. B. indem Sie die Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten und bei Bedarf den Notruf wählen.
Schaden dokumentieren
Notieren Sie Datum, Ort und Hergang und halten Sie alles fest, zum Beispiel:
- Fotos/Videos von der Schadenstelle und den beschädigten Sachen
- Kontaktdaten von Geschädigten und Zeugen
- Schriftwechsel, Rechnungen oder Kostenvoranschläge
- ggf. Angaben zu beteiligten Unternehmen (z. B. Subunternehmer)
Zurich kontaktieren.
Melden Sie den Schaden direkt bei Zurich, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen und Sie bei Bedarf unterstützen können.
- Online-Schadenformular
- 24/7-Service- und Notfalltelefon: +49 (0)221 7715-7780
Zurich prüft den Versicherungsschutz.
Wir prüfen Ihre Angaben, klären Leistungsansprüche und melden uns bei Rückfragen.
Rechtliche Unterstützung erhalten.
Nach der Prüfung übernehmen wir je nach versichertem Fall die Anwaltskosten, Gerichtskosten oder unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Klärung.
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Inhaltsversicherung
Sichert Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte z. B. gegen Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl ab.

Maschinenversicherung
Bietet finanziellen Schutz für stationäre oder fahrbare Maschinen, etwa bei Bedienfehlern, Materialfehlern oder unvorhergesehenen Beschädigungen.

Versicherung für IT und Telekommunikation
Schützt, wenn durch Fehler in IT-Dienstleistungen oder Beratung reine Vermögensschäden entstehen, z. B. durch Systemausfälle oder Datenverluste.
Häufige Fragen & Antworten zur Betriebshaftpflichtversicherung
1. Allgemein
Beide Versicherungen zielen darauf ab, Haftpflichtschäden, die im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit entstehen, abzudecken.
Die Berufshaftpflicht ist vor allem für einzelne Berufsgruppen vorgesehen, etwa Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater oder Ingenieure. Für einige dieser Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Hier geht es vor allem um die Absicherung bei Vermögensschäden.
Die Betriebshaftpflicht sichert vor allem produzierende Unternehmen und Selbstständige sowie deren Mitarbeiter ab – sei es bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Ja, als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler können Sie die Beitragszahlungen für die Betriebshaftpflichtversicherung in der Steuererklärung bei den Betriebsausgaben angeben und so steuerlich absetzen.
Eine Betriebshaftpflicht ist sinnvoll für alle Unternehmer, Selbstständigen und Freiberufler, die im Rahmen ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit mit anderen Menschen oder fremdem Eigentum zu tun haben.
Zum Beispiel, wenn Sie:
- Kunden beraten oder vor Ort betreuen
- bei Kunden arbeiten oder montieren
- fremde Sachen bearbeiten oder nutzen
- Produkte herstellen oder Leistungen erbringen
Kurz gesagt: Sobald durch Ihre Arbeit ein Schaden bei anderen entstehen kann, sollten Sie sich absichern.
2. Abschluss & Laufzeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sie kommt für Personen- und Sachschäden auf, die durch Ihre unternehmerische Tätigkeit bei Dritten entstehen.
Der Schutz Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung gilt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Schäden, die ab diesem Zeitpunkt passieren, sind abgesichert.
Nein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten.
Schäden oder Ereignisse, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind, sind grundsätzlich nicht versichert. Deshalb ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit oder vor dem ersten Auftrag abzuschließen.
3. Kosten & Leistungen
Die Kosten der Zurich Betriebshaftpflichtversicherung sind abhängig vom individuellen Risiko Ihres Unternehmens. Eine pauschale Prämie gibt es deshalb nicht.
Die Beitragshöhe richtet sich insbesondere nach:
- Branche und Tätigkeit
- Unternehmensgröße und Anzahl der Mitarbeitenden
- Jahresumsatz
- gewählter Versicherungssumme
- vereinbarter Selbstbeteiligung
Je höher das Risiko und die Versicherungssumme, desto höher fällt in der Regel der Beitrag aus.
Ja, auch im Kleingewerbe oder im Einzelunternehmen können Missgeschicke schnell hohe Kosten verursachen, und für diese haften Sie im Zweifel selbst.
Besonders sinnvoll ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, wenn:
- Sie Kontakt zu Kunden oder Besuchern haben
- Sie bei Auftraggebern vor Ort arbeiten
- Sie mit fremdem Eigentum umgehen
- aus einem Schaden rasch Schadensersatz und weitere Folgeschäden entstehen können
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden versichert, die anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit entstehen können:
- Personenschäden (z. B. wenn ein Kunde in Ihrem Betrieb stürzt oder durch einen Montagefehler verletzt wird)
- Sachschäden (z. B. wenn Sie beim Auftrag Eigentum eines Kunden beschädigen)
- Vermögensschäden infolge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Umsatzausfälle nach einem von Ihnen verursachten Sachschaden)
4. Leistungsfälle im Schadensfall
Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden, bei Eigenschäden sowie bei bestimmten gesetzlich ausgeschlossenen Risiken.
In folgenden Fällen ist eine Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen:
- Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
- Schäden, die am Eigentum des Versicherungsnehmers selbst entstanden sind
- Fahrzeugschäden, die von der Kfz-Versicherung übernommen werden
- reine Vermögensschäden, die etwa durch Gutachten, Beratung oder Prüfung entstehen
- Nichteinhaltung von Terminen oder Kostenvoranschlägen
Die Betriebshaftpflicht greift, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit ein Schaden bei Dritten entsteht.
Typische Situationen sind zum Beispiel:
- Ein Kunde verletzt sich in Ihren Geschäftsräumen.
- Bei einer Montage wird fremdes Eigentum beschädigt.
- Auf einer Messe wird ein Ausstellungsstück eines anderen Ausstellers beschädigt.
- In gemieteten Räumen entstehen Schäden während Ihrer Nutzung.
- Ein von Ihnen verursachter Schaden führt beim Kunden zu finanziellen Einbußen.
Ja. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt auch dann, wenn Ihre Mitarbeitenden durch ihre Tätigkeit einen Schaden verursachen.
Wir sind ausgezeichnet
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