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Betriebshaftpflichtversicherung

  • Erweiterte Produkthaftpflicht mitversichert
  • Vermögensschäden durch z.B. Internetnutzung inkl.
  • Schlüssel- und Codekartenverlust mitversichert

Das Wichtigste kurz erklärt

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig und umfangreich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die durch Ihr Verschulden oder das eines Mitarbeiters entstanden sind.
  • Hohe Versicherungssummen für alle versicherten Schäden, z.B. Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden und Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Sonderkonzepte für Berufsgruppen wie Baunebengewerbe und Gastgewerbe
  • Vermögensschäden durch Datenlöschung, Datenveränderung, Datenschutzverletzung und Internetnutzung sind versichert

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Sie dient dazu, Unternehmen, Gründer und Selbstständige vor den finanziellen Folgen zu schützen, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen können. Sie leistet dann, wenn Dritte durch betriebliche Aktivitäten des Unternehmens zu Schaden kommen – dabei kann es sich sowohl um Personenschäden als auch Sachschäden und Vermögensschäden handeln. Beispielsweise springt die betriebliche Haftpflichtversicherung ein, wenn Sie als Handwerker Eigentum des Kunden beschädigen oder ein Kunde in Ihrem Geschäft auf dem glatten Boden ausrutscht und sich verletzt. Und löscht einer Ihrer Mitarbeiter versehentlich wichtige Daten, sind Sie ebenfalls gegen die finanziellen Folgen wie Schadensersatzforderungen abgesichert. Ebenso zählen zu den Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung mögliche Anwalts- und Gerichtskosten, für den Fall, dass es zu juristischen Auseinandersetzungen kommt.

Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

Fügen Sie als Unternehmer oder einer Ihrer Mitarbeiter anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit Schaden zu, haften Sie für die entstandenen Kosten. Je nach Umfang des Schadens können hierbei sehr hohe, unter Umständen existenzbedrohende Summen auf Sie zukommen, für die Sie ohne Versicherungsschutz mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Die Betriebshaftpflichtversicherung springt bei allen Schäden ein, die durch Ihr Verschulden oder das eines Mitarbeiters entstehen.

Man unterscheidet drei Arten von Schäden


Personenschäden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch Ihr Verschulden die Gesundheit eines Dritten geschädigt wird. Dies kann bspw. durch den Sturz eines Kunden in Ihrem Ladenlokal geschehen oder durch den Einsturz eines von Ihnen montierten Dachstuhls.

Sachschäden
Ein Sachschaden liegt vor, wenn durch Ihr Verschulden die Sache eines Dritten beschädigt wird. Dies könnte dadurch passieren, dass Sie bei Baggerarbeiten Erdleitungen beschädigen oder bei Malerarbeiten den Parkettboden Ihres Kunden ruinieren.

Vermögensschäden
Bis auf wenige Ausnahmen sind ausschließlich Vermögensfolgeschäden versichert. Das sind Vermögensschäden, die infolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen. Dies können z.B. Umsatzeinbußen eines Restaurants infolge eines Wasserschadens sein, den Sie verursacht haben.

Bausteine der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit verursachen. Darüber hinaus gibt es Haftpflichtbausteine, die als Standard Bestandteil jeder Betriebshaftpflichtversicherung sind.

Produkthaftpflicht:

In der Produkthaftpflicht sind Schäden versichert, die durch von Ihnen hergestellte Erzeugnisse oder geleistete Arbeiten entstehen.

Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung:

Diese Bausteine decken Schäden ab, bei denen die Schadenursache über die Luft, Wasser oder den Boden verbreitet wird.

Erweiterte Produkthaftpflicht:

Versichert sind Kosten, die Dritten durch die Weiterverarbeitung Ihrer mangelhaften Produkte entstehen.

Bauherrenhaftpflicht:

Versichert sind Schadensersatzan­sprüche, für die Sie als Bauherr herangezogen werden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:

Versichert sind Schadenersatzan­sprüche, für die Sie als Haus- und Grundbesitzer herangezogen werden.

Versicherte Personengruppen

Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung beziehen sich sowohl auf Sie selbst als Unternehmer oder Selbstständigen als auch auf Ihre Mitarbeiter, Aushilfen und Praktikanten. Auch Familienmitglieder, die unentgeltlich im Betrieb mitarbeiten, unterliegen dem Versicherungsschutz.

Subunternehmer hingegen müssen in den meisten Fällen eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?

Auch wenn der Name das Wort „Pflicht“ enthält: Eine Verpflichtung zum Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung besteht nicht generell, jedoch für einige Berufsgruppen. Manchmal allerdings kann es vorkommen, dass ein Auftraggeber oder auch Vermieter, etwa von Büroflächen, von Ihnen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung verlangt.

Berufe, in denen eine Betriebshaftpflichtversicherung beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, sind zum Beispiel:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Ärzte
  • Architekten
  • Bewachungsunternehmer
  • Flugplatzbetreiber
  • Schießstättenbetreiber

Für wen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Sowohl Ihnen als auch Ihren Mitarbeitern können Fehler passieren, das ist allzu menschlich. Da aber Schadensersatzforderungen – etwa bei Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden – beträchtliche Höhen erreichen können, ist die Betriebshaftpflichtversicherung grundsätzlich für alle Unternehmer, Gründer und Selbstständigen zu empfehlen. Verfügen Sie über keine solche Versicherung, haften Sie mit Ihrem eigenen Vermögen für sämtliche Schäden, die im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen. Insbesondere bei Personenschäden können Summen bis in den siebenstelligen Bereich zusammenkommen.

Neben den oben genannten Berufsgruppen, für die eine Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist sie besonders sinnvoll für:

  • Unternehmen im medizinischen Bereich
  • Medienbetriebe
  • IT-Unternehmen
  • Gastronomie, Hotellerie
  • Bürobetriebe
  • Einzelhandel

Auch Bauherren sowie Haus- und Grundbesitzer haben besondere Haftungsrisiken – für diese Berufsgruppen bietet die Zurich Betriebshaftpflichtversicherung individuelle Haftpflichtbausteine an.

Betriebshaftpflicht-Beispiele aus der Praxis

Feuer bricht durch Mitarbeiter aus

Durch Fahrlässigkeit eines Lagerverwalters bricht ein Feuer in einer gemieteten Lagerhalle aus. Die Halle brennt vollständig ab. Der Feuerversicherer des Vermieters fordert seine Aufwendungen für den Neubau der Halle vom Betriebshaftpflichtversicherer des Mieters zurück.

Kunde stürzt im Fliesengeschäft

Im Präsentationsraum eines Fliesengeschäfts stürzt ein Kunde über einen im Weg stehenden Karton. Er bricht sich den Arm. Er wendet sich an den Inhaber des Fliesengeschäftes und fordert von ihm die Übernahme der Heilbehandlungskosten (Krankenhaus, Reha) sowie den Ersatz seines Verdienstausfalles als Zahnarzt.

Maler ruiniert Teppichboden

Ein Maler- und Lackiergeschäft hat den Auftrag, die Räume eines Büros zu streichen. Dabei stößt ein Mitarbeiter des Malerunternehmens versehentlich einen Eimer mit Farbe um, diese ruiniert den teuren Teppichboden. Eine Reinigung zur Beseitigung des Schadens ist nicht möglich, daher muss der Teppichboden ersetzt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Malergeschäfts springt ein und übernimmt die Kosten für den Ersatz des Teppichbodens: Dies beinhaltet sowohl das Material als auch die Verlegung. Falls das Büro während der Reparaturarbeiten nicht genutzt werden kann, kommt die Betriebshaftpflicht ebenfalls für den Nutzungsausfall auf.

Bei Wartungsarbeiten in einer Fabrik tritt Öl aus

Mitarbeiter eines Wartungsunternehmen verursachen versehentlich bei der Wartung von Industriemaschinen in einer Fabrik einen Schaden, bei dem eine große Menge an Öl austritt. Dieses gelangt über die Kanalisation in einen Fluss in der Nähe, der stark verunreinigt wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Wartungsfirma übernimmt die Kosten für die Reinigungsmaßnahmen des Flusses und den Schadensersatz für möglicherweise entstandene Umwelt- und Naturschäden.

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung sein?

Die Versicherungssumme oder Deckungssumme ist der höchste Betrag, den die Betriebshaftpflichtversicherung pro Jahr im Schadensfall zahlt. Je nachdem, um welches Gewerbe es sich handelt, kann die Versicherungssumme individuell festgelegt werden, ebenso die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung. Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro.

Bei der Zurich Betriebshaftpflichtversicherung gilt eine Grundversicherungssumme in Höhe von 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Was kostet eine betriebliche Haftpflichtversicherung?

Wie viel Sie für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird immer individuell berechnet. Hier die wichtigsten Aspekte, die die Höhe der Prämie beeinflussen:
  • Unternehmensbranche: Hier spielt eine Rolle, ob Ihr Unternehmen in einer risikoreichen Branche tätig ist – Bauunternehmen etwa zahlen meist mehr für die Betriebshaftpflichtversicherung als ein kleines Architekturbüro.
  • Unternehmensgröße: Je mehr Mitarbeiter Ihr Unternehmen hat und je höher der Jahresumsatz ist, desto höher fällt in der Regel auch die Versicherungsprämie für die Betriebshaftpflichtversicherung aus.
  • Deckungssumme: Von der Versicherungssumme, die Sie gewählt haben, hängt ebenfalls ab, wie hoch Ihre Versicherungsprämie ist. Je höher Sie die Versicherungssumme wählen, desto mehr müssen Sie für die Prämie zahlen.
  • Selbstbeteiligung: Mit der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung können Sie die Prämie beeinflussen. Je mehr Sie im Schadensfall selbst übernehmen, desto weniger zahlen Sie in die Betriebshaftpflichtversicherung ein.
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Häufige Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung

  • Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversiche-rung?

    Beide Versicherungen zielen darauf ab, Haftpflichtschäden, die im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit entstehen, abzudecken.

    Die Berufshaftpflicht ist vor allem für einzelne Berufsgruppen vorgesehen, etwa Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater oder Ingenieure. Für einige dieser Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Hier geht es vor allem um die Absicherung bei Vermögensschäden.

    Die Betriebshaftpflicht sichert vor allem produzierende Unternehmen und Selbstständige sowie deren Mitarbeiter ab – sei es bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

  • Wann greift die Betriebshaftpflichtversicherung nicht?

    In folgenden Fällen ist eine Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen:

    • Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
    • Schäden, die am Eigentum des Versicherungsnehmers selbst entstanden sind
    • Fahrzeugschäden, die von der Kfz-Versicherung übernommen werden
    • reine Vermögensschäden, die etwa durch Gutachten, Beratung oder Prüfung entstehen
    • Nichteinhaltung von Terminen oder Kostenvoranschlägen
  • Kann man die Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen?
    Ja, als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler können Sie die Beitragszahlungen für die Betriebshaftpflichtversicherung in der Steuererklärung bei den Betriebsausgaben angeben und so steuerlich absetzen.

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