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Entscheider RechtsSchutz

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mediationsverfahren
  • Kosten für Gerichtsverfahren

Entscheider RechtsSchutz

Als Leiter eines Unternehmens tragen Sie eine große Verantwortung. Wenn Sie eine falsche Entscheidung treffen, kann dies für Sie zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen haben, die in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden sind. Sichern Sie sich effektiv ab – mit dem Entscheider RechtsSchutz von Zurich.

Versicherungsbedingungen/Verbraucherinformationen

Hier finden Sie unsere Informationen zum Lesen oder Herunterladen. 
Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen/Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Der Anstellungsvertrag für Sie als Geschäftsführer oder Vorstand ist ein zivilrechtlicher Vertrag und nicht über den Arbeits-Rechtsschutz mitversichert. Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind mit hohen Kosten verbunden. Im Streitfall um vertragliche Rechte und Pflichten bieten wir:

  • Übernahme der Kosten für einen spezialisierten Anwalt über die gesetzliche Vergütung hinaus und der Kosten des Gerichtsverfahrens
  • Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Funktionen
  • Übernahme der Kosten für Öffentlichkeitsarbeit zur Wahrung des guten Rufes
  • Übernahme der Kosten für ein Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes

Highlights aus der Top-Deckung

  • Übernahme der Kosten für die rechtliche Prüfung des Anstellungsvertrages bei Nachträgen und Änderungen
  • Übernahme der Kosten für die Beratung bei Aufhebungsangeboten
  • Übernahme der Kosten für präventive Rechtsberatung bei drohender Insolvenz oder Veräußerung des Unternehmens
  • Nachhaftungszeit bei Wegfall der versicherten Funktion aus Alters- und Krankheitsgründen
  • Übernahme der Kosten für psychologische Betreuung

Versicherte Personen

  • Der Entscheider RechtsSchutz schützt die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen, z. B.:
  • Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften
  • Geschäftsführer und Beiratsmitglieder von GmbHs
  • Geschäftsführende Gesellschafter von OHGs und KGs
  • Organe von Vereinen

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