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Vermögensschadenhaftpflicht

  • Streichung der Sozienklausel
  • Anderkontendeckung
  • Financial Planning mitversichert

Ihre Sicherheit ist unser Ziel

Ihr Geschäftsalltag steckt voller Risiken, schnell ist eine falsche Entscheidung getroffen oder ein Mitarbeiter verursacht einen Schaden. Wir wissen das, und haben speziell für freie Berufe und die IT-Branche perfekte Versicherungspakete geschnürt.

  • Haftpflicht für Freie Berufe
  • Haftpflicht für IT Unternehmen

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- und Patentanwälte oder vereidigte Buchprüfer beraten andere oder handeln in deren Namen. Eine zu spät eingelegte Berufung oder eine übersehene neue Steuerrichtlinie kann erheblichen Schaden verursachen. Zurich bietet Ihnen hier den richtigen Schutz – auch bei echtem Vermögensschaden.

  • speziell auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechts- und Pantentanwälte zugeschnittene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Streichung der Sozienklausel
  • Anderkontendeckung
  • Financial Planning mitversichert
  • zusätzlicher Versicherungsschutz über eine Bürohaftpflicht* möglich

* Wir versichern Sie im Rahmen einer Betriebsstättenrisikoversicherung gegen Schäden, die sich aus dem allgemeinen Betrieb Ihres Unternehmens ergeben, sowie gegen alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken. Nähere Informationen dazu unter Unser Leistungsangebot.

  • Unser Leistungsangebot

    Versicherung von echtem Vermögensschaden

    Versicherungsschutz besteht beispielsweise für:

    Sachverständige bei

    • Verwechslung von Proben
    • Bewertungsfehlern
    • Schätzungsfehlern
    • Falschen Analysen
    • Unrichtigen Messungen
    • Verlust von Unterlagen

    Unternehmensberater bei

    • fehlerhafter Erstellung von Bewertungsgutachten und darauf basierenden unzutreffenden Vorschlägen
    • fehlerhafter Personalplanung
    • unwirtschaftlichen Konzepten zur Lagerorganisation
    • Vorschlag untauglicher PR-Maßnahmen
    • fehlerhaften Vorschlägen zur Neuorganisation der EDV

    Rechtsanwälte bei

    • unrichtiger Rechtsauskunft
    • unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels
    • fehlerhaft abgefassten Verträgen
    • Frist- und Terminversäumnis
    • Veranlassen von Forderungen

    Wirtschaftsprüfer bei

    • Nichterkennen der Überbewertung von Forderungen bei einer Jahresabschlussprüfung
    • Nichterkennen der Bilanzierung nicht vorhandener Wirtschaftsgüter
    • fehlerhaftem Gutachten über Einbringungswerte von Sachanlagen
    • Nichterkennen von Bilanzmanipulation der Geschäftsleitung

    Steuerberater bei

    • Versäumen von Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfristen
    • verspäteter Antragsstellung, beispielsweise bei Einkommenssteuerausgleich
    • fehlerhafter Auskunft oder Beratung in Steuersachen
    • Verlust von Unterlagen
  • Deckungssummen und Selbstbeteiligung

    Deckungssummen

    Vermögensschäden sind bis 5 Mio. EUR mitversichert Darüber hinausgehende Versicherungssummen können Sie individuell vereinbaren.

    Personen- und Sachschäden sind bis 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden prämienfrei im Rahmen der Bürohaftpflichtversicherung von Zurich mitversichert.

     

     

Durch einen kleinen Fehler bei einem IT- oder Softwareprojekt können schnell hohe Schäden entstehen. Die ITSafeCare2.0-Police schützt IT- und Telekommunikationsunternehmen vor den finanziellen Folgen der Risiken aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, insbesondere auch bei Vermögensschäden.

  • Einzigartiges Konzept auf dem deutschen Versicherungsmarkt
  • Spezialisierte Versicherungskombination für IT- und Telekommunikationsunternehmen
  • Inklusive Betriebs-, Umwelt- und Vermögensschadenhaftpflicht
  • Leistungen der Zurich ITSafeCare2.0-Police

    Die sichere Kombination für IT- und Telekommunikationsunternehmen

    Die Zurich ITSafeCare2.0-Police versichert:

    • alle ITK-Leistungs- und Tätigkeitsbereiche
    • weltweit, soweit rechtlich zulässig (auch Exporte in die USA)
    • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
    • Verzögerungsschäden, wenn diese nicht auf einer fehlerhaften Einschätzung vorhandener Kapazitäten beruhen
    • Haftpflichtansprüche mitversicherter Tochterunternehmen untereinander
    • Erfüllungsfolgeschäden, insbesondere Produktions- und Umsatzausfall
    • Kosten, die im Zusammenhang mit einer Datenschutzverletzung entstehen
    • Kosten für behördliche Verfahren und strafrechtliche Verteidigung
    • Eigenschäden bei Rücktritt des Auftraggebers (Return of Project Costs)
    • Kosten der Wiederherstellung der eigenen Website bei Beschädigung oder Zerstörung
    • Implementierungs-, Integrations- und Tätigkeitsschäden
    • Umweltschäden inkl. Umweltschadengesetz nach EU-Normen
    • Mietsachschäden
    • Belegschafts-, Besucherhabe und Schlüssel-/Codekartenverlust
    • Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation, inkl. eigener Aufwendungen des Versicherungsnehmers
    • Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften
    • Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre
    • Übernahme von Altschäden bis zu einer Nachmeldefrist von 10 Jahren
    • Schiedsgerichtsverfahren
    • Reputationsschäden
    • Unterlassungsklagen und einstweiliger Verfügung gegen den Versicherungsnehmer
    • Schäden durch beauftragte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen
    • Händlerkettenklausel
    • Abweichung von vereinbarter Beschaffenheit der Sachen, Lieferung oder Leistung (z. B. aufgrund von Service Level Agreements)

    Die ITSafeCare2.0-Police versichert außerdem:

    • Schäden durch Übertragung schädlicher Computerprogramme (Malware) oder von Viren an Dritte
    • Vereinbarungen von pauschaliertem Schadenersatz

    Individuelle Deckungserweiterungen

    Nach Vereinbarung können die folgenden Risiken mitversichert werden:

    • weitere rechtlich selbstständige Unternehmen im Ausland
    • Projektexcedent (projektbezogene Anhebung der Versicherungssumme)
    • Anlagen nach Wasserhaushaltsgesetz oder Bundes-Immissionsschutzgesetz (über eine separate Police)
    • private Haftpflichtversicherungen
  • Deckungssummen und Selbstbeteiligung

    Deckungssumme

    Schadenart Deckung
    IT-Haftpflichtversicherung
    Personenschäden 5 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall, begrenzt auf jeweils das Doppelte je Versicherungsjahr
    Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall, begrenzt auf jeweils das Doppelte je Versicherungsjahr
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Personen- und Sachschäden 5 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall, begrenzt auf jeweils das Doppelte je Versicherungsjah

    Selbstbehalt

    Schadenart Selbstbehalt
    Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung 1.000 EUR

    Änderungen vorbehalten. Die Produktbeschreibungen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen.