
Altersvorsorgedepot und weitere geförderte Vorsorgelösungen ab 2027
„Alle wichtigen Informationen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“
- Für wen lohnt sich das Depot?
- Wie funktioniert die Förderung?
- Welche Lösung passt zu Ihrer Vorsorge?
Was ist das Altersvorsorgedepot und ab wann kommt es?
Mit der Altersvorsorgereform wird die private Vorsorge ab Januar 2027 modernisiert und die staatliche Förderung deutlich ausgebaut.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte eröffnen mehr Möglichkeiten bei der Geldanlage: Sie können verstärkt in ETFs, Aktien, Fonds oder professionell gemanagte Anlagestrategien investieren und damit vollständig von den Chancen des Kapitalmarkts profitieren. Für alle, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, werden zusätzlich Altersvorsorgeprodukte mit einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent gefördert.
Profitieren Sie von staatlicher Förderung
Ab 2027 unterstützt der Staat Ihre private Altersvorsorge noch gezielter: Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sie eine attraktive staatliche Zulage – ein zusätzlicher Baustein für Ihren Vermögensaufbau im Alter. Zurich arbeitet an den Produkten der Altersvorsorgereform und wird das Altersvorsorgedepot und alle weiteren staatliche geförderten Altersvorsorgeprodukte ab Januar 2027 anbieten.
In der öffentlichen Diskussion wird der Begriff „Altersvorsorgedepot“ häufig als Sammelbezeichnung für die neuen Formen der geförderten privaten Altersvorsorge verwendet. Auch wir nutzen diesen Begriff vereinfachend für die Altersvorsorgeprodukte, die im Rahmen der Altersvorsorgereform ab 2027 staatlich gefördert werden können.
Das Altersvorsorgedepot und weitere geförderte Altersvorsorgeprodukte
Die neue Altersvorsorgereform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre finanzielle Zukunft noch individueller, chancenorientierter und zugleich gefördert zu gestalten. In Zukunft ermöglicht der Staat das Angebot von verschiedenen förderfähigen Produkten:
| Altersvorsorgedepot | Garantieprodukt |
|---|---|
| Keine Garantie, dafür höhere Renditechancen | 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie als Sicherheitsbaustein |
| Breite Anlageauswahl und Kombination verschiedener Investments (z.B. ETFs, Aktien, Fonds, gemanagte Anlagestrategien) | Zusätzlich chancenorientierter Baustein (bei 80 Prozent Garantie): Breite Anlageauswahl und Kombination verschiedener Investments (z.B. ETFs, Fonds, gemanagte Anlagestrategien) |
Zusätzlich fördert der Staat eine vereinfachte und kostengünstige Form des Altersvorsorgedepots („Standarddepot“). Im Standarddepot ist die Anlageauswahl stark eingeschränkt, weil nur zwei Anlageoptionen (z.B. zwei vorausgewählte ETFs oder Fonds) zur Auswahl stehen.
Bitte beachten Sie, dass die neuen Altersvorsorgeprodukte erst mit Inkrafttreten der Reform ab dem 1. Januar 2027 angeboten und abgeschlossen werden können.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Zurich
Mit über 50 Jahren Expertise in Fondspolicen und mehr als 30 Jahren Erfahrung in gemanagten Anlagestrategien sind wir Ihr verlässlicher Partner.
Unsere kompetenten Beraterinnen und Berater unterstützen Sie gerne dabei, Ihre aktuelle Situation individuell zu betrachten und ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Altersvorsorge zu entwickeln. Dafür müssen Sie nicht bis 2027 warten – schon heute bieten wir Ihnen attraktive und flexible Vorsorgelösungen.
Bereit für die neue staatliche Förderung
Auch auf die Zukunft sind wir bestens vorbereitet: Ab Januar 2027 werden wir das neue Altersvorsorgedepot und weitere staatlich geförderte Produkte in unser Angebot aufnehmen. Denn wir sind überzeugt: Staatlich geförderte Verträge sind ein wichtiger Baustein, um Ihre Vorsorgelücke im Alter zu schließen.
Wir machen es Ihnen leicht, die Renditechancen der Kapitalmärkte für sich zu nutzen. Ob Sie ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Rendite durch Garantien suchen oder lieber auf chancenorientierte Lösungen ohne Garantien setzen: Mit unserer Expertise und persönlichen Beratung finden wir gemeinsam genau die Absicherung, die zu Ihrem Leben passt.
Aktueller Status: Welche Regeln sind bereits festgelegt, was ist noch offen?
Verschaffen Sie sich mit unserer Status-Übersicht einen schnellen und verständlichen Überblick. Wir trennen politische Diskussionen von bestätigten Fakten.
Gesetzesentwurf-Basis
- Anlageuniversum: Im Depot stehen renditeorientierte Anlagen wie kostengünstige Fonds und ETFs im Mittelpunkt.
- Verzicht auf 100% Beitragsgarantie: Eine vollständige Garantie der eingezahlten Beiträge entfällt, um höhere Renditen zu ermöglichen.
- Zulagen-System: Es gibt eine staatliche Grundzulage und Kinderzulagen, um Familien und Geringverdiener zu unterstützen.
In finaler Abstimmung
- Höchstbeträge: Die genauen Förder- und Einzahlungsgrenzen pro Jahr sind fast final, könnten sich aber noch leicht ändern.
- Übertrag von Altverträgen: Ein Wechsel von bestehendem Riester-Guthaben ins neue Depot ist vorgesehen, Details zu Technik und Steuern werden noch definiert.
Noch in Verhandlung
Entnahmebedingungen: Das genaue Mindestalter für die förderunschädliche Entnahme (z.B. 62, 65, 67 Jahre) und die Flexibilität bei der Auszahlung in der Rente sind noch nicht entschieden. Aktueller Stand des Entwurfs sieht den Start der Auszahlphase frühestens ab 65 Jahren bzw. mit Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vor.
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Die Bundesregierung plant eine Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge.
17.12.2025
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Altersvorsorgereform.
26.02.2026
Erste Lesung im Bundestag.
25.03.2026
Finanzausschuss stimmt Reform mit Änderungen zu.
27.03.2026
Beratung und Abstimmung im Bundestag.
08.05.2026
Zustimmung im Bundesrat.
offen (letzter formaler Akt)
Unterzeichnung durch Bundespräsidenten und Verkündung im Gesetzesblatt.
Die Reform wird voraussichtlich am 01. Januar 2027 in Kraft treten.
Förderung und Steuern: Welche staatliche Förderung gibt es für Altersvorsorgedepots?
Für das Altersvorsorgedepot müssen eigene Einzahlungen geleistet werden. Der Staat unterstützt dies dann finanziell durch Zulagen, welche direkt in das Altersvorsorgedepot investiert werden und begünstigt die Einzahlungen ggf. durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Die Zulagenförderung im Überblick
| Höhe der Förderung | Max. Zulage | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 50 % für Eigenbeiträge bis 360 EUR 25 % für Eigenbeitrag von 360,01 EUR bis max. 1.800 EUR | 180 EUR 360 EUR |
| Kinderzulage | 100 % je Kinde für Eigenbeiträge bis 300 EUR (nur für kindergeldberechtige Kinder) | 300 EUR je Kind |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 EUR (bei Abschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres) | 200 EUR einmalig |
Alle neuen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte profitieren ab 2027 von der verbesserten Förderung. Aber auch Kunden mit einer bestehenden Riester-Rente, können ab 2027 in das neue Fördersystem wechseln – der Abschluss eines neuen Produktes ist nicht erforderlich. Ob und wann eine Anpassung sinnvoll sein kann, sollte im Rahmen einer individuellen Beratung geprüft werden.
Fragen, die Kunden sonst noch haben
Im Rentenalter stehen Ihnen verschiedene Auszahlungsformen zur Verfügung:
- Das Vertragsguthaben kann als lebenslange Rentenzahlung oder über einen Auszahlungsplan ausgezahlt werden.
- Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und kann auf Wunsch auch später starten. Spätestens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres muss die Auszahlung begonnen haben.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase ist eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 % des Vertragsguthabens möglich.
Welche Auszahlungsmodelle im Detail zur Verfügung stehen, hängt vom jeweiligen Produkt des Anbieters ab. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben den Spielraum vor, die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch den Anbieter.
Jein. Die neuen Altersvorsorgeprodukte eröffnen mehr Gestaltungsspielräume und ermöglichen insbesondere den Verzicht auf Garantien. Für alle, die auch zukünftig besonderen Wert auf Sicherheit legen, werden zusätzlich Altersvorsorgeprodukte mit einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent gefördert.
Wer schon eine Riester-Rente in der Vergangenheit abgeschlossen hat, erhält auch zukünftig die aktuelle Förderung in unveränderter Form. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in die neue Förderung zu wechseln – alle vertraglichen Regelungen bleiben unverändert. Der Wechsel kann ab 2027 bei dem jeweiligen Vertragspartner beantragt werden.
Für wen lohnt sich das Depot? Drei Praxisbeispiele
Mit unserer neutralen Szenario-Rechnung geben wir Ihnen konkrete Orientierung. Finden Sie sich in einem dieser drei Beispiele wieder?

Szenario: Vorbereiten
Der Berufseinsteiger
Situation: Noah, 21 Jahre alt, 25.000 EUR Vorjahresbrutto, langer Anlagehorizont, sucht renditestarke Altersvorsorge.
Handlungsleitfaden: Vorbereiten. Die neue Förderung ist ideal, um mit Zulagen und Zinseszins Vermögen aufzubauen.
Tipp: Es gibt schon Vorsorgelösungen, die du für den Aufbau einer flexiblen Altersvorsorge nutzen kannst – vor 2027. Lass dich dazu von unseren Ansprechpartnern beraten.
Altersvorsorgedepot vs. Riester vs. ETF-Sparplan
Für einen klaren Handlungsleitfaden müssen Sie wissen, wie sich das neue Depot in die bestehende Finanzwelt einfügt. Als Faustregel gilt: Die neue Förderung ist für viele Kunden vorteilhafter, insbesondere bei höheren Eigenbeiträgen. Für Kunden, die heute mit einem sehr geringen Eigenbeitrag (unter 350 € p.a.) volle Zulagen erhalten (z.B. durch mehrere Kinder), ist die bisherige Zulagenförderung oft zunächst vorteilhafter. Aber bei jedem weiteren Euro mehr lohnt sich die neue Förderung.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (geplant) | Riester-Rente (klassisch) | Privater ETF-Sparplan |
|---|---|---|---|
| Renditechancen | Sehr hoch (Aktienmarkt) | Niedrig (Garantiekosten) | Sehr hoch (Aktienmarkt) |
| Staatliche Förderung | Ja (Zulagen & Steuervorteile) | Ja (Zulagen & Steuervorteile) | Nein |
| Flexibilität / Verfügbarkeit | Gering (Sperrfrist bis zur Rente) | Gering (Zweckgebunden) | Sehr hoch (Jederzeit verfügbar) |
| Besteuerung | Nachgelagerte Besteuerung | Nachgelagerte Besteuerung | Abgeltungssteuer auf Gewinne |

Szenario: Warten & Prüfen
Mutter mit Kindern
Situation: Miriam, 35 Jahre alt, 2 Kinder, 24.000 EUR Vorjahresbrutto, bestehender Riester-Vertrag vorhanden.
Handlungsleitfaden: Warten, entspannt bleiben. Schon heute profitieren Sie von einer attraktiven Förderung.
Tipp: Ermittle gemeinsam mit Deinem Vermittler, welche Förderung für Dich vorteilhafter ist. Ab 2027 hast Du alle Optionen – in der alten Förderung bleiben, oder in die neue wechseln.

Szenario: Alternative prüfen
Kurz vor der Rente
Situation: Dieter, 58 Jahre alt, möchte in 7 Jahren in Rente gehen.
Handlungsleitfaden: Warten, Alternative prüfen. Wegen kurzem Anlagehorizont ist ein Altersvorsorgedepot ggf. nicht die beste Lösung.
Tipp: Die Kapitallebensversicherung von Zurich bietet eine attraktive Anlagemöglichkeit für kurze Zeiträume.
Das Altersvorsorgedepot bietet neue Chancen, macht Beratung aber wichtiger
Der Weg zu einem entspannten Ruhestand beginnt mit einem klaren Plan. Lassen Sie sich beraten und planen Sie Ihre Vorsorge langfristig. Treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen.
Die Fakten im Überblick:
- Expertise: Eine Altersvorsorge mit besseren Renditechancen bedeutet auch höhere Risiken. Zurich bringt über 50 Jahre Erfahrung in Fondspolicen und 30 Jahre Kompetenz in gemanagten Depotmodellen mit, um Sie optimal zu unterstützen.
- Flexibilität: Wenn Sie Ihr Geld vor der Rente entnehmen, müssen Sie wahrscheinlich die staatliche Förderung zurückzahlen (förderschädliche Verwendung). Falls Sie flexibler bleiben möchten, könnte eine zusätzliche ungeförderte Altersvorsorge sinnvoll sein. Attraktive Lösungen dafür gibt es schon heute. Lassen Sie sich dazu beraten.
- Altersvorsorgedepot startet erst ab 2027: Die neuen Produkte sind erst ab 2027 verfügbar. Statt günstiger Online-Angebote und starken Headlines, nutzen sie lieber die Zeit, um Ihre persönliche Situation individuell zu betrachten und ein persönliches Altersvorsorgekonzept für Sie gemeinsam mit Ihrem Berater von Zurich zu entwickeln.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, ihr persönliches Konzept für Sie zu entwickeln - gern auch mit unserer Beratung direkt vor Ort.
Checkliste Altersvorsorgedepot: Was Sie jetzt tun können
Das Altersvorsorgedepot startet am 01.01.2027. So sollten Sie jetzt vorgehen:
- Vorsorgesituation prüfen
Besprechen Sie Ihre Altersvorsorge mit Ihrem Berater von Zurich. So wissen Sie, wie Ihre Vorsorge aufgestellt ist. - Vorhandene Verträge überprüfen
Ihr Berater hilft Ihnen, bestehende Vorsorgeverträge zu prüfen. Ziel ist, Ihre Lösungen sinnvoll fortzusetzen oder zu verbessern. - Vermögen (weiter) aufbauen
Ein frühzeitiger Vermögensaufbau bleibt für die eigene Altersvorsorge unerlässlich. Flexible Lösungen ermöglichen es schon heute, langfristig Kapital zu bilden und für morgen vorzusorgen.
Planen oder Optimieren Sie gemeinsam mit Ihrem Berater ein Altersvorsorgekonzept und bereiten Sie sich damit optimal auf die neuen Rahmenbedingungen ab 2027 vor.
Fazit: Kein Grund zur Eile. Mit einem guten Überblick und persönlicher Beratung sind Sie optimal vorbereitet.
Geplant ist die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Während Sie sparen, wächst das Geld komplett steuerfrei. Erst bei der Auszahlung im Alter zahlen Sie Steuern auf die Beträge - meist zu einem deutlich günstigeren Steuersatz als im Berufsleben.
Wer maximalen Gestaltungsspielraum wünscht, von einer günstigeren nachgelagerten Besteuerung profitieren und jederzeit Flexibel bleiben (z.B. Kapital entnehmen) möchte, für den ist unsere VorsorgeInvest eine ideale Vorsorgelösung – auch ergänzend. Damit können Sie schon heute Vermögen aufbauen und später flexible über das Vermögen verfügen – oder es weiter am Kapitalmarkt für Sie arbeiten lassen.
Auch für Selbständige gilt: Die neue Reform allein reicht nicht aus – die steuerlich geförderte Basisvorsorge bleibt ein zentraler Baustein für den Aufbau der eigenen Altersvorsorge.
Häufige Fragen & Antworten zum Altersvorsorgedepot (FAQ)
Grundsätzliche Fragen
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell. Es ermöglicht den langfristigen Aufbau von Altersvorsorgevermögen über Kapitalmarktanlagen wie Fonds oder ETFs – ohne verpflichtende Beitragsgarantien. Für alle, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, werden zusätzlich Altersvorsorgeprodukte mit einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent gefördert.
Das Altersvorsorgedepot soll zum 01.01.2027 starten. Erst ab diesem Zeitpunkt ist ein Abschluss des Altersvorsorgedepots bzw. der neuen Altersvorsorgeprodukte möglich.
Nein, es besteht kein aktueller Entscheidungs- oder Handlungsdruck. Bestehende Vorsorgelösungen bleiben unverändert bestehen. Eine Entscheidung sollte erst auf Basis der konkreten Produkte der Anbieter erfolgen.
Wer möchte, kann sich jedoch frühzeitig orientieren und vorbereiten. Wir unterstützen Sie gerne dabei- gern auch mit unserer Beratung direkt vor Ort
Staatliche Förderung & Steuern
Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage sowie zusätzlichen Förderungen:
Grundzulage
- Für Eigenbeiträge bis 360 Euro pro Jahr erhalten Sie eine Förderung von 50 %
→ das entspricht 0,50 Euro Förderung je eingezahltem Euro - Für Eigenbeiträge von 361 Euro bis maximal 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 %
→ das entspricht 0,25 Euro Förderung je eingezahltem Euro - Die maximale Förderung aus Eigenbeiträgen liegt damit bei 540 Euro pro Jahr
Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro erhalten Sie somit die volle Grundzulage von 540 Euro.
- Kinderzulage (für kindergeldberechtigte Kinder)
Für Eigenbeiträge bis 300 Euro pro Jahr, erhalten Sie eine Förderung von 100%
-> das entspricht 1,00 Euro Förderung je eingezahltem Euro - Berufseinsteigerbonus
Schließen Sie erstmalig ein Altersvorsorgedepot vor Vollendung des 25. Lebensjahres ab, erhalten Sie einen einmaligen Bonus von 200 Euro. - Steuerliche Vorteile
Zusätzlich können sich steuerliche Vorteile ergeben, abhängig von Ihrer individuellen Situation.
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die bereits bei der Riester‑Rente Anspruch auf Förderung hatten. Dazu zählen vor allem:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die verpflichtend Rentenbeiträge zahlen
- Personen ohne eigenes Einkommen, die – wie bei Riester – mittelbar förderberechtigt sind (z. B. über den Ehe‑ oder Lebenspartner)
Darüber hinaus wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Neu förderberechtigt sind auch:
- Selbstständige und Gewerbetreibende
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Damit steht die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots deutlich mehr Personengruppen offen als bisher.
Bestehende Riester-Verträge
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Das bedeutet: Sie werden auch nach Einführung der Reform ab dem 01.01.2027 weiterhin in unveränderter Höhe und mit der bisherigen Riester‑Förderung staatlich gefördert. Ihr Vertrag kann unverändert weitergeführt werden. Darüber hinaus können Sie ab 2027 auch Ihren bestehenden Vertrag auf die neue Fördersystematik umstellen. Ob und wann eine Anpassung sinnvoll sein kann, sollte im Rahmen einer individuellen Beratung geprüft werden.
Ja, mit einem bestehenden Riester‑Vertrag haben Sie ab dem 01.01.2027 grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr angespartes Riester‑Guthaben förderunschädlich in ein neues gefördertes Produkt zu übertragen. Bereits erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile bleiben dabei erhalten.
Ob und wann eine Übertragung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und sollte im Rahmen einer individuellen Beratung geprüft werden.
Nein, eine Kündigung ist in der Regel nicht sinnvoll, da sie förderschädlich wäre. Das bedeutet, dass bereits erhaltene staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen.
Statt einer Kündigung gibt es häufig bessere Alternativen. Eine individuelle Beratung, um die für Sie beste Lösung zu finden, wird daher dringend empfohlen.
Produkte, Kosten und Risiken
Künftig stehen verschiedene förderfähige Produktvarianten zur Auswahl, die sich an unterschiedlichen Bedürfnissen und Sicherheitsorientierungen ausrichten, zum Beispiel:
- Altersvorsorgedepot und ein vereinfachtes „Standarddepot“ – beide ohne Garantie, mit Fokus auf langfristige Renditechancen
- Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Absicherung der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen
Zurich arbeitet mit höchster Priorität daran, zum Start ein attraktives Produktangebot bereitzustellen. Dabei greift Zurich auf über 50 Jahre Erfahrung mit fondsgebundenen Vorsorgelösungen sowie auf mehr als 30 Jahre Expertise mit gemanagten Depotmodellen zurück – als einer der führenden Anbieter in diesem Bereich.
Für ein staatlich definiertes „Standardprodukt“ gelten strenge Kostenobergrenzen. Daneben können Anbieter weitere Produktlösungen anbieten, deren Kosten abhängig vom jeweiligen Produkt sind.
Im Rentenalter stehen Ihnen verschiedene Auszahlungsformen zur Verfügung:
- Das Vertragsguthaben kann als lebenslange Rentenzahlung oder über einen Auszahlungsplan ausgezahlt werden.
- Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und kann auf Wunsch auch später starten. Spätestens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres muss die Auszahlung begonnen haben.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase ist eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 % des Vertragsguthabens möglich.
Welche Auszahlungsmodelle im Detail zur Verfügung stehen, hängt vom jeweiligen Produkt des Anbieters ab. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben den Spielraum vor, die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch den Anbieter.
