Verschiedene Regelungen zur gegenseitigen Erbeinsetzung der Ehegatten. Vermachen Sie einzelne Gegenstände, wie etwa Auto, Schmuck oder einen Geldbetrag.
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Service
Erbausschlagung / Anfechtung
Haben Sie die Erbschaft bereits angenommen, können Sie Ihre Erklärung rückgängig machen, in dem Sie diese anfechten. Haben Sie Ihre Erbschaft bereits ausgeschlagen, so können Sie auch diese Erklärung anfechten und Ihr Erbe doch noch antreten.