Betreuungsverfügung

  • Sie erhalten im Frage-Antwort-Dialog ausführliche Informationen zu Ihrer Betreuungsverfügung
  • Legen Sie die Person fest, die als Ihr Betreuer Ihre Interessen schützen soll
  • Optional können Sie auch bestimmte Personen ausschließen
  • Sichern Sie Ihre Interessen zusätzlich durch die Benennung eines Ersatzbetreuers
  • Sie können regeln, wo und wie Sie im Pflegefall betreut werden wollen
  • Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Pflegeheime auszuschließen
  • Weisen Sie auf eine bestehende Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung hin