Betreuungsverfügung
- Sie erhalten im Frage-Antwort-Dialog ausführliche Informationen zu Ihrer Betreuungsverfügung
- Legen Sie die Person fest, die als Ihr Betreuer Ihre Interessen schützen soll
- Optional können Sie auch bestimmte Personen ausschließen
- Sichern Sie Ihre Interessen zusätzlich durch die Benennung eines Ersatzbetreuers
- Sie können regeln, wo und wie Sie im Pflegefall betreut werden wollen
- Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Pflegeheime auszuschließen
- Weisen Sie auf eine bestehende Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung hin