Balkonkraftwerk-Versicherung

Zuletzt aktualisiert : 14.09.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Ein Balkonkraftwerk ist eine Minisolaranlage, die Sie ganz unkompliziert mit einem Stromkabel an eine Steckdose auf Ihrer Terrasse oder Ihren Balkon anschließen können.
  • Die Anlagen sind nicht genehmigungspflichtig. Sie müssen aber aktuell bei der Bundesnetzagentur und Ihren Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Ein Balkonkraftwerk kann ca. 10 bis 15 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines 2-Personen-Haushalts abdecken und somit Ihre jährliche Stromrechnung deutlich reduzieren.
  • Balkonkraftwerke sind seit Ende August 2023 bei Zurich über die Hausratversicherung gegen Schäden mitversichert, die zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser sowie einfachen Diebstahl und Elementargefahren entstehen.
  • Für Ihre bestehende Zurich Hausratversicherung Top-Schutz gilt dieser Versicherungsschutz in der Regel automatisch. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zurich Versicherung, ob Balkonkraftwerke in Ihrer Hausratversicherung mitversichert sind.

Was kostet ein Balkonkraftwerk?

Die Preise für Balkonkraftwerke variieren je nach Größe und Leistung der Solarmodule. Im Allgemeinen bewegen sie sich zwischen 500 EUR und 1.400 EUR.

Nach der Installation kann ein durchschnittliches Balkonkraftwerk normalerweise bis zu 25 Jahre lang genutzt werden. Die Einsparungen bei den Stromkosten ermöglichen es in der Regel, die Anschaffungskosten innerhalb von 2 bis 3 Jahren wieder hereinzuholen.

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Bitte sprechen Sie als Bestandskunde Ihre Versicherungsagentur an, um zu prüfen ob auch in Ihrem aktullen Vertrag Balkonkraftwerke mitversichert sind.

Was kostet ein Balkonkraftwerk?

Die Preise für Balkonkraftwerke variieren je nach Größe und Leistung der Solarmodule. Im Allgemeinen bewegen sie sich zwischen 500 EUR und 1.400 EUR.

Nach der Installation kann ein durchschnittliches Balkonkraftwerk normalerweise bis zu 25 Jahre lang genutzt werden. Die Einsparungen bei den Stromkosten ermöglichen es in der Regel, die Anschaffungskosten innerhalb von 2 bis 3 Jahren wieder hereinzuholen.

Stromerzeugung mit Balkonkraftwerken: So funktioniert’s

Die Funktionsweise eines Balkonkraftwerks gleicht der einer Photovoltaikanlage: Sonnenstrahlen treffen auf das Solarpanel (Modul). Das Modul erzeugt Gleichstrom, der vom Wechselrichter (ist meistens im Lieferumfang enthalten) in Wechselstrom umgewandelt wird. Anschließend wird der erzeugte Strom per Anschlusskabel in den Haushaltsstromkreislauf eingespeist.

Da der Strom immer den Weg des geringsten Widerstandes geht, wird der hier erzeugte Strom ohne lange Umwege direkt zu 100 Prozent selbst verbraucht. Der Stromzähler läuft entsprechend langsamer, da kein Strom aus dem Netz bezogen wird.

Balkonkraftwerk: So problemlos ist die Installation

Die Installation eines Balkonkraftwerks ist im Allgemeinen recht einfach und erfordert keine umfangreichen Bauarbeiten wie bei größeren Solaranlagen auf Dächern. Hier sind die grundlegenden Schritte für die Installation eines Balkonkraftwerks:

  1. Vorbereitung und Planung: Zunächst sollten Sie den Standort auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse sorgfältig auswählen. Die Ausrichtung in Richtung Süden bietet nicht immer die beste Energieausbeute, denn die meisten Haushalte haben nicht zur Mittagszeit, sondern in der Früh und am Abend den höchsten Energieverbrauch. Die Ost- und West-Ausrichtung sorgt somit in der Regel für eine optimale Ausnutzung des Ertrags.
  2. Montage der Solarpaneele: Die Solarmodule werden auf speziellen Halterungen montiert, die meistens mitgeliefert werden.
  3. Verkabelung: Die Solarpaneele werden durch Kabel miteinander und mit einem Wechselrichter verbunden, der den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom umwandelt.
  4. Anschluss an das Stromnetz: Der Wechselrichter wird an eine nahegelegene Steckdose oder an das Stromnetz angeschlossen. Dadurch kann der erzeugte Strom direkt im Haushalt genutzt werden.

Wichtig: Wenn Sie das Balkonkraftwerk über eine feste Verkabelung anschließen oder über eine Wieland-Steckdose, die sich dadurch auszeichnet, dass ihre Pins von einem robusten Kunststoff umhüllt sind und nicht frei liegen wie beim Schuko-Stecker, müssen Sie hierfür einen Elektriker beauftragen.

Balkonkraftwerk: Genehmigung und Anmeldung

In Deutschland sind aktuell Balkonkraftwerke bis 600 Watt ohne Genehmigung erlaubt. Überschreitet das Balkonkraftwerk die Leistung von 600 Watt, muss es wie eine Photovoltaikanlage angemeldet werden. Diese Regelung will die Regierung jedoch ab 2024 im Rahmen des sogenannten Solarpakts auf 800 Watt erweitern.

Aktuell müssen Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur im sogenannten Marktstammdatenregister registriert werden. Die Registrierung können Sie in wenigen Schritten über den Online-Assistenten der Bundesnetzagentur vornehmen Die Anmeldung kann Vorteile bringen, denn einige Bundesländer zahlen Zuschüsse bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken.

Ihre Minisolaranlage müssen Sie zudem bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Onlineformulare hierfür finden Sie auf der Homepage der Betreiber.

Wichtig zu wissen: Ab 2024 will die Regierung die oft von regionalen Unterschieden betroffene Netzbetreiberanmeldung streichen, sodass eine kurze Registrierung im Marktstammdatenregister genügt.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk liefert im Durchschnitt bis zu 300 Kilowattstunden Strom im Jahr, zwei Module liefern entsprechend die doppelte Strommenge.
Bei einer Leistung von 600 Watt und einem Strompreis von ca. 45 Cent pro kWh lassen sich so 270 Euro in einem Jahr sparen.
Mit der Miniphotovoltaikanlage deckt man somit immerhin bis zu 15 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines 2-Personen-Haushalts.

Fazit: Vor allem für die Bewohner von Miet- und Eigentumswohnungen ist ein Balkonkraftwerk eine unkomplizierte und relativ preiswerte Möglichkeit, Stromkosten zu sparen. Die Anschaffungskosten werden sich bereits nach zwei bis drei Jahren amortisiert haben.

Welche Versicherung brauche ich für ein Balkonkraftwerk?

Zurich sichert seit dem August 2023 Balkonkraftwerke über die Hausratversicherung mit ab, wenn Ihr Balkonkraftwerk am Balkongeländer ,der Terrasse oder außen am Gebäude befestigt ist. In diesem Fall zählt ein Balkonkraftwerk zu den versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung.

Der erweiterte Versicherungsschutz der Hausratversicherung im Top-Schutz umfasst Schäden, die durch einfachen Diebstahl, Sturm/Hagel und erweiterte Elementargefahren, sofern Elementar vereinbart wurde, an Ihrem Balkonkraftwerk verursacht werden können.

Gegen die versicherten Gefahren Feuer und Leitungswasser besteht bedingungsgemäß innerhalb des Versicherungsortes bereits Versicherungsschutz.

Die Erweiterung zum Schutz von Balkonkraftwerken gilt auch für Ihre bereits bestehende Zurich Hausratsversicherung im Top-Schutz. Das heißt: Sie müssen keinen neuen Vertrag abschließen. Generell ist der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll.
In bestimmten Fällen ist die Hausratversicherung von der Steuer absetzbar.

Gut zu wissen: Sind die Minisolaranlagen fest mit dem Dach oder dem Gebäude verbunden, sind sie über die Wohngebäudeversicherung mitversichert.

Ist eine Balkonkraftwerk-Versicherung sinnvoll?

Hagel, Sturmschäden, Tornados, Überschwemmungen: Wetterextreme sorgen in Deutschland vermehrt zu Schäden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Balkonkraftwerke während eines heftigen Unwetters beschädigt oder zerstört werden.

Eine Balkonkraftwerk-Versicherung ist deshalb auf jeden Fall sinnvoll. Wenngleich Minisolaranlagen deutlich kostengünstiger sind als größere Photovoltaikanlagen, belaufen sich ihre Anschaffungskosten oft auf etwa 1.000 EUR.

Um im Schadenfall nicht selbst die Kosten übernehmen zu müssen, empfiehlt sich eine Balkonkraftwerk-Versicherung. Von besonderem Nutzen ist dabei, dass Schäden an Ihrem Balkonkraftwerk durch die Hausratversicherung von Zurich bereits abgedeckt werden.

Welche Förderung gibt es für Balkonkraftwerke?

Aktuell gibt es keine bundesweiten Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Einige Bundesländer bezuschussen aber die Anschaffung von Balkonkraftwerken.

Um den Ausbau voranzutreiben, hat die Bundesregierung zudem die Mehrwertsteuer für Solaranlagen abgeschafft – was auch für Balkonkraftwerke gilt. Somit sparen sich Kunden 19 Prozent des Kaufpreises.

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Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Balkonkraftwerke

  • Welche Versicherung zahlt bei Schäden am Balkonkraftwerk?
    Balkonkraftwerke sind bei Zurich über die Hausratversicherung mitversichert, wenn Sie am Balkongeländer, der Terrasse oder außen am Gebäude befestigt sind. Sind sie fest mit dem Dach oder dem Gebäude verbunden, können Sie über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.
  • Sind Balkonkraftwerke hagelsicher?
    Generell sind Balkonkraftwerke hagelsicher. Sind die Hagelkörner jedoch besonders groß, können Schäden an den Minisolaranlagen entstehen. In diesem Fall übernimmt die Hausratversicherung von Zurich die Kosten.
  • Wer haftet für das Balkonkraftwerk?
    Fällt Ihr Balkonkraftwerk bei einem Sturm vom Balkon und beschädigt einen Pkw oder verletzt eine Person, haften Sie als Eigentümer. Diese Risiken können Sie über die private Haftpflichtversicherung absichern, die nicht nur bei einem Personen- oder Sachschaden leistet, sondern auch, wenn das Balkonkraftwerk Vermögensschäden verursacht. Generell ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sinnvoll und sehr ratsam.
  • Werden Ertragsausfälle von der Balkonkraftwerk-Versicherung übernommen?
    Aufgrund der fehlenden Vergütung für die Einspeisung von Balkonkraftwerken in das Stromnetz ergibt sich auch kein Einkommensverlust für die Betreiber, der erstattungsfähig wäre. Für Minisolaranlagen werden daher keine Ertragsausfälle erstattet.

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