Hausratversicherung steuerlich absetzen im Überblick

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Hausratversicherung steuerlich absetzen – das Wichtigste kurz erklärt

  • Bei der Steuererklärung kommt häufig die Frage auf, ob die Beiträge zur Hausratversicherung von der Steuer abgesetzt werden können. Das ist in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn Sie als Selbstständiger ein separates Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung haben.
  • Als Sachversicherung können Sie eine Hausratversicherung nicht pauschal steuerlich absetzen.
  • Ausnahme: Nur wenn Sie in Ihrem Zuhause ein separates Arbeitszimmer besitzen – ob als Mieter oder Eigentümer –, können Sie die Hausratversicherung anteilig steuerlich geltend machen.
  • Dies setzt voraus, dass Sie selbstständig sind, als angestellter Heimarbeiter arbeiten oder zur Vor- und Nachbereitung Ihrer Tätigkeit einen eigenen Arbeitsplatz benötigen.
  • Dem Finanzamt müssen Sie den Versicherungsnachweis vorlegen und die Größe Ihres Arbeitszimmers nachweisen, um die Hausratversicherung steuerlich absetzen zu können.

Kann die Hausratversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Die Beiträge zur Hausratversicherung können Sie nicht steuerlich geltend machen – außer Sie sind selbstständig und besitzen ein eigenes Arbeitszimmer oder können nachweisen, dass Sie zur Vor- und Nachbereitung Ihrer Tätigkeit einen eigenen Arbeitsplatz zu Hause benötigen. In diesen Fällen deckt die Hausratversicherung auch Arbeitsgeräte ab und Sie können die Kosten für die Police anteilig von der Steuer absetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer der Immobilie sind.

Wichtig: Vorsorgeversicherung versus Sachversicherung

Die Hausratversicherung ist wie die Kfz-Versicherung eine Sachversicherung. Das heißt, sie schützt Sachwerte wie eben Ihren Hausrat oder Ihr Auto. Im Gegensatz zu den Sachversicherungen gibt es Vorsorgeversicherungen, die Gesundheit und Vermögen absichern. Gesetzliche Vorsorgeversicherungen sind im Gegensatz zu Sachversicherungen immer absetzbar. Private Vorsorgen können zum Teil steuerlich geltend gemacht werden.

Die Ausnahme: Hausratversicherung für das eigene Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Wenn Sie in Ihrem Zuhause ein separates Arbeitszimmer besitzen, können Sie die Hausratversicherung anteilig steuerlich geltend machen. Die Hausratversicherung wird in diesem Fall nicht als Vorsorgeaufwendung, sondern als Betriebsausgabe und Werbungskosten angegeben.

Um die Nutzung eines Arbeitszimmers nachweisen zu können, muss das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein. Das heißt: Sie arbeiten als Selbstständiger oder angestellter Heimarbeiter und nutzen das Arbeitszimmer zu 90 Prozent beruflich.
Die Nutzung eines Arbeitszimmers können Sie auch geltend machen, wenn Sie zum Beispiel als Lehrer oder Außendienstmitarbeiter einen eigenen Schreibtisch zur Vor- und Nachbereitung Ihrer Tätigkeit benötigen.

Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie in diesen Fällen die folgenden räumlichen Vorgaben dokumentieren:

  1. Ihr Arbeitszimmer ist ein von der restlichen Wohnung abgetrennter Raum. Eine Arbeitsecke im Schlafzimmer oder ein Durchgangszimmer werden nicht akzeptiert.
  2. Das Homeoffice ist Teil einer Privatwohnung.
  3. Möbel wie Schreibtisch, Stuhl, Aktenschrank, die Sie zur Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen, machen den Großteil der Einrichtung aus.

Hausratversicherung für Selbstständige

Selbstständige können Ihre Hausratversicherung zum Teil steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt, Sie besitzen ein Arbeitszimmer das von der restlichen Wohnung abgetrennt ist. Ein Beispiel: Eine selbstständige Journalistin besitzt in ihrer 100 Quadratmeter großen Wohnungen ein 15 Quadratmeter großes Arbeitszimmer. In diesem Fall sind 15 Prozent der jährlichen Prämie für die Hausratsversicherung steuerlich absetzbar.

Die Hausratversicherung in der Steuererklärung eintragen

Wenn Sie als Selbstständiger Ihre Hausratversicherung steuerlich geltend machen können, geben Sie die Kosten in der Anlage „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ unter Betriebsausgaben an. Die Versicherungsgebühren mindern den steuerpflichtigen Teil des Gewinns.

Arbeitnehmer, die zur Ausübung Ihres Berufs ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung benötigen, geben die Kosten für die Hausratversicherung anteilig in Anlage N unter Werbungskosten an.

Zudem benötigen Sie für Ihre Steuererklärung die folgenden Nachweise:

  • Beitragsnachweis von Ihrer Zurich Versicherung
  • Aufführung der Gesamtwohnfläche und der Größe Ihres Arbeitszimmers

Aus dem Verhältnis der Gesamtwohnfläche zur Größe des Arbeitszimmers resultiert die Berechnung des absatzfähigen Versicherungsbetrags.

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Fragen und Antworten zum Thema Hausratversicherung steuerlich absetzen 

  • Kann ich auch als Festangestellter meine Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

    Ja, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    1. Sie haben ein eigenes Arbeitszimmer.
    2. Sie können nachweisen, dass Sie zum Beispiel als Lehrer zur Vor- und Nachbereitung einen Arbeitsplatz zu Hause benötigen.
  • Können auch Studenten die Beiträge für die Hausratversicherung steuerlich geltend machen?
    Ja, wenn sie über den Luxus eines separaten Arbeitszimmers verfügen. Wichtig ist, dass der Raum hauptsächlich zum Lernen verwendet wird. In diesem Fall können Studenten die Ausgaben als Sonderausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
  • Welche Nachweise werden benötigt, um die Hausratversicherung steuerlich abzusetzen?
    Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie die Beitragskosten für Ihre Hausratversicherung wie auch die Größe des Arbeitszimmers nachweisen. Für den Nachweis der Kosten reicht der Versicherungsvertrag oder auch ein Kontoauszug.
    Für den Nachweis der Berechnung des Arbeitszimmers sollten Sie den Mietvertrag sowie eine Skizze vom Grundriss Ihrer Wohnung einreichen. Fügen sie zudem die Berechnungen bei, die zeigen, wie Sie auf den angegebenen Betrag gekommen sind.
  • Welche Versicherungen sind noch steuerlich absetzbar?

    Diese Versicherung sind steuerlich absetzbar:

    • Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
    • Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
    • Privathaftpflicht

    Diese Versicherungen sind teilweise steuerlich absetzbar:

    • Rechtsschutzversicherungen (nur für den Arbeitsrechtsschutz)
    • Kfz-Haftpflicht
    • Hausratversicherung (nur bei häuslichem Arbeitszimmer)

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