
Menschenrechte schützen
Veröffentlichung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Der Schutz der Menschenrechte ist ein unentbehrlicher Bestandteil unserer Unternehmenswerte. Wir sehen es als Teil unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und der Gesellschaft, international anerkannte Standards zum Schutz von Menschenrechten zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Hierzu gehören folgende internationale Standards:
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmens der Vereinten Nationen „Schutz, Achtung und Abhilfe“ (Guiding Principles on Business and Human Rights: Implementing the United Nations ‘Protect, Respect and Remedy’ Framework)
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (OECD Guidelines for Multinational Enterprises)
- Global Compact der Vereinten Nationen
Zum Schutz der Menschenrechte gehört für uns auch, dass wir die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllen. Von den Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland fallen die Zurich Holding SE (Deutschland) (ZHSE) und die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) (ZBAG) in den Anwendungsbereich des LkSG und sind damit zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten verpflichtet.
Das LkSG dient dem Schutz der folgenden Rechte:
- Verbot von Kinderarbeit
- Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei
- Arbeitsschutz und Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
- Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
- Schutz vor Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigung
- Schutz vor widerrechtlicher Verletzung von Landrechten
- Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigung führen können
- Verstoß gegen verbotene Herstellung, Einsatz und/oder Entsorgung von Quecksilber
- Verstoß gegen das Verbot der Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholm-Konvention (POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
- Verstoß gegen das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens
Zum Schutz dieser Rechte im eigenen Geschäftsbereich und entlang unserer Lieferkette haben wir gemäß des LkSG ein Risikomanagementsystem zur Überwachung und Wahrung von Menschenrechten eingeführt, das folgende Komponenten umfasst:
- Risikomanagementsystem mit Beschreibung der Prozesse und Verantwortlichkeiten
- Durchführung von Risikoanalysen
- Verankerung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Wirksamkeitsprüfung der eingeführten Maßnahmen
- Beschwerdeverfahren
- Dokumentation
In der Menschenrechtsstrategie der Zurich Holding SE (Deutschland) und der Menschenrechtsstrategie der Zurich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) haben wir die Verantwortlichkeiten, Prozesse und Maßnahmen definiert.
Die Grundsatzerklärungen, die jeweils auf der Menschenrechtsstrategie basieren, finden Sie hier:
- Grundsatzerklärung der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) zu Menschenrechten – deutsch
- Policy Statement Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) on Human Rights – english
- Grundsatzerklärung der Zurich Holding SE (Deutschland) zu Menschenrechten – deutsch
- Policy Statement Zurich Holding SE (Deutschland) on Human Rights – english
Die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) hat bislang folgende Berichte über die Erfüllung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gemäß LkSG veröffentlicht:
Für das Jahr 2024 können Sie den Bericht hier einsehen:
Für das Jahr 2023 können Sie den Bericht hier einsehen:
Meldung von Risiken und Verletzungen von Menschenrechten
Unser Beschwerdeverfahren ermöglicht es, unmittelbar Betroffenen und ebenso denjenigen, die Kenntnis von möglichen oder tatsächlichen Verletzungen haben, auf Risiken oder Verstöße hinzuweisen. Eine Meldung kann jederzeit über die eingerichtete Plattform zur Meldung von Beschwerden vertraulich und anonym eingereicht werden.
Weitere Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren sowie die Verfahrensordnung finden Sie hier.
Unsere Wertebasis
Unsere Wertebasis haben wir in unserem Verhaltenskodex verankert, der die ethische Grundlage für unser Handeln bildet. Mehr Informationen zu unserem Verhaltenskodex finden Sie hier.
Erwartungshaltung an unsere Lieferanten
Die Einhaltung der Menschenrechte entlang unserer Lieferkette erfordert eine Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Menschenrechte respektieren und ihre Verantwortung gewissenhaft wahrnehmen. Unsere Erwartungen an unsere Lieferanten haben wir hier zusammengefasst.
Fragen und Kontakt
Bei Fragen in Bezug auf Menschenrechte, schreiben Sie uns gerne an menschenrechte@zurich.com.
