Mann zeigt auf Whiteboard

Ihr sicheres Hinweisgebersystem

Ihr sicheres Hinweisgebersystem

Mit dem Hinweisgebersystem können Sie uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance-Regeln informieren und bei der Aufklärung von Missständen unterstützen.

Beschwerdeverfahren bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Achtung und der Respekt von Menschenrechten stehen bei Zurich an oberster Stelle: Wir sind der Überzeugung, dass nachhaltiges Wirtschaften nur durch ethisches und integres Handeln möglich ist.

Wir sehen es als unsere unternehmerische Verantwortung, Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen entlang unserer Lieferkette vorzubeugen. Die Zurich Gruppe Deutschland ermutigt daher zur Meldung von Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltschutz.

Denkbar sind Meldungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verstößen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Zurich im eigenen Geschäftsbereich oder eines Zulieferers entstanden sind.

  • Welche Regelungen gelten grundsätzlich?
    • Meldung ist eine Möglichkeit, aber kein Zwang.
    • Über das Beschwerdeverfahren können sich sowohl interne als auch externe Personen an unseren Ansprechpartner wenden.
    • Alle Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
    • Meldungen können anonym erfolgen - allerdings ist eine Meldung unter Angabe des eigenen Namens hilfreich, um den Sachverhalt besser aufklären zu können.
    • Zurich garantiert Meldenden, die in bester Absicht einen Umstand melden, Vertraulichkeit und Schutz.
    • Zurich schützt auch diejenigen, die zur Aufklärung beitragen, bspw. im Laufe einer Untersuchung Informationen und Beweise liefern (z. B. Zeugen, ermittelnde Funktion).
  • Welche Sachverhalte sollten uns gemeldet werden?
    • Kinderarbeit
    • Zwangsarbeit, Sklaverei
    • Missachtung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    • Missachtung der Koalitions- & Meinungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen
    • Ungleichbehandlung in Beschäftigung
    • Vorenthalten angemessener Löhne
    • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigungen
    • Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
    • Einsatz von Sicherheitskräften ohne ausreichende Aufsicht
    • Herstellung und Verwendung von mit Quecksilber versetzten Produkten gem. Minamata-Übereinkommen
    • Widerrechtliche Behandlung von Quecksilberabfällen gem. Minamata-Übereinkommen
    • Widerrechtliche Produktion und Verwendung von persistenten organischen Stoffen gem. Stockholmer Übereinkommen
    • Ein- oder Ausfuhr gefährlicher Abfälle gem. Baseler Übereinkommen
  • Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?

    Hier haben Sie die Möglichkeit, sich detailliert über das Beschwerdeverfahren zu informieren:

    Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren

Wie können Sie Bedenken melden?

Über unser Hinweisgeberportal können Sie Ihre Bedenken melden. Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie bei ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?