Unfall im Haushalt – wer zahlt?

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die meisten Unfälle – auch mit tödlichem Ausgang – passieren im eigenen Zuhause. Rund 3 Millionen Menschen erleiden durchschnittlich pro Jahr einen Haushaltsunfall. Das sind deutlich mehr als im Straßenverkehr. Die Art der Unfälle kann dabei sehr unterschiedlich sein wie Stürze, Schnitte oder Verbrühungen.
  • Je nach Schwere des Unfalls können längerfristige medizinische Maßnahmen notwendig sein, die zu großen finanziellen Belastungen führen können.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Haushaltsunfällen. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich gegen die Folgekosten eines Unfalls zu Hause absichern.

Haushaltsunfälle – die häufigsten Ursachen

Die eigenen vier Wände bergen zahlreiche Stolperfallen und Gefahrenquellen, entsprechend hoch ist hier die Unfallquote. Laut Statistischem Bundesamt endeten 2021 mehr als 13.000 Unfälle im Haushalt sogar tödlich – bei Verkehrsunfällen waren es weniger als halb so viele. Am häufigsten passieren Haushaltsunfälle in der Küche und im Garten.

Doch warum ist das eigene Zuhause ein so gefährlicher Ort? Weil man sich in der gewohnten Umgebung sicher fühlt, unachtsamer ist und schneller leichtsinnig wird. So kann ein Topf mit kochendem Wasser, ein herumliegendes Kabel oder eine übersehene Treppenstufe zu einer ernsten Gefahrenquelle werden.

Diese Unfallursachen sind für die meisten Haushaltsunfälle verantwortlich:

Sturz

Schnell ist es passiert: Die Fliesen im Bad sind nass und rutschig, beim Fensterputzen wackelt die Leiter, auf dem Boden liegen Gegenstände herum, die Sie im Dunkeln nicht sehen – diese Stolperfallen können zu Stürzen mit schweren oder sogar tödlichen Verletzungen führen.

Schnittverletzung

Nur noch eben die Zwiebel klein hacken, dann ist das Essen gleich auf dem Tisch. Doch einen Moment nicht aufgepasst – und mit der scharfen Messerklinge in den Finger geschnitten. Schnittwunden gehören zu den häufigsten Haushaltsunfällen. So können auch beim Aufsammeln von zerbrochenem Glas oder beim Arbeiten mit Gartengeräten ernste Verletzungen entstehen.

Verbrennung

Verbrennungen und Verbrühungen gehören ebenfalls zu den häufigsten und gefährlichsten Unfällen im Haushalt. Wer zum Beispiel beim Abgießen von kochendem Nudelwasser nicht bei der Sache ist oder nicht rechtzeitig bemerkt, dass sich das heiße Öl in der Pfanne entzündet, riskiert schwerwiegende Verletzungen.

Stromschlag

Der Umgang mit Elektrizität birgt viele Gefahren. Reparieren Sie auf eigene Faust Elektrogeräte oder hantieren mit dem Schraubenzieher am Leuchtmittelsockel der Deckenlampe herum, setzen Sie sich der Gefahr eines Stromschlags aus, der tödlich enden kann.

Vergiftung

Im Haushalt finden sich viele giftige Chemikalien, etwa in Putzmitteln, Insektensprays oder Frostschutzmitteln. Besonders Kinder sind gefährdet, wenn sie in ihrem Entdeckungsdrang zum Beispiel bunt gefärbte chemische Mittel für Getränke halten. Doch auch Erwachsene sollten sich vorsehen: Viele Produkte für die Reinigung oder Renovierungsarbeiten enthalten Stoffe, die Haut und Augen verätzen können.
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Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Egal ob im Job, in der Freizeit oder im Haushalt. Mit der leistungsstarken Unfallversicherung von Zurich sind Sie finanziell nach einem Unfall abgesichert.

Welche Versicherung zahlt bei Haushaltsunfällen?

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die am Arbeitsplatz, in Kindergarten oder Schule passieren bzw. auf dem direkten Hin- und Rückweg. Nur wenn Sie eine private Unfallversicherung abschließen, sind Sie auch bei Unfällen im Haushalt vor den möglicherweise hohen finanziellen Kosten geschützt. Diese können entstehen, wenn Sie längerfristige medizinische Maßnahmen benötigen, spezielle Hilfsmittel oder Therapien brauchen oder Umbaumaßnahmen im Haus aufgrund körperlicher Einschränkungen erforderlich sind.

Unfälle im Haushalt vermeiden

Damit es gar nicht erst zu einem Haushaltsunfall kommt, sollten Sie unter anderem folgende Tipps beachten:

  • Halten Sie den Boden sauber und aufgeräumt; achten Sie darauf, dass keine Ge-genstände wie Spielzeug oder Schuhe herumliegen. Auch lose verlaufende Kabel können eine Stolperfalle darstellen. Teppiche sollten flach aufliegen.
  • Um Ausrutschen zu verhindern, Teppiche mit rutschfesten Unterlagen sichern. Auch im Bad können entsprechende Matten vor einem Sturz auf nassen Fliesen schützen.
  • Seien Sie konzentriert bei der Verwendung von Messern und Werkzeugen, lassen Sie sich währenddessen nicht ablenken. Verwahren Sie scharfe und spitze Utensilien in geschützten Behältern und nicht in Reichweite von Kindern.
  • Reparieren Sie kaputte Elektrogeräte nicht selbst, sondern lassen Sie das einen Fachmann erledigen. Überprüfen Sie regelmäßig die elektrischen Kabel im Haushalt, ob sie beschädigt sind. Bei der Wartung eines elektrischen Geräts immer den Stecker ziehen.
  • Verwahren Sie Putzmittel und andere Chemikalien in einem gesicherten Schrank und außerhalb der Reichweite von Kindern. Beachten Sie immer die Hinweise auf den Etiketten.
  • Installieren Sie Rauchmelder in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus und überprüfen Sie regelmäßig, ob diese funktionieren. Halten Sie Feuerlöscher bereit.

Was leistet die Unfallversicherung nach einem Unfall im Haushalt?

Je nach Schwere eines Haushaltsunfalls – sei es durch Sturz, Verbrennung oder Stromschlag – können die gesundheitlichen Folgen und die daraus entstehenden finanziellen Belastungen unterschiedlich ausfallen. Mit der Zurich Unfallversicherung können Sie sicher sein, die für Sie individuell notwendigen Leistungen zu erhalten. Je nach Versicherungsvertrag haben Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen nach einem Unfall im Haushalt Anspruch auf:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Assistance-Leistungen
  • kosmetische Operationen

Fallbeispiel: Frau Schmidt ist alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern. Nachts im Dunkeln stolpert sie über herumliegendes Spielzeug und bricht sich den Knöchel. Mehrere Wochen lang kann sie nicht zum Einkaufen fahren, um sich und ihre Kinder zu versorgen. Die Unfallversicherung mit der vereinbarten Assistance von Frau Schmidt organisiert eine Haushaltshilfe, die die Einkäufe erledigt und die Kinder betreut, solange Frau Schmidt körperlich eingeschränkt ist.

Unfallversicherung: Sind Kinder mitversichert?

Die Unfallversicherung der Eltern schließt nicht automatisch die Kinder mit ein. Bei Zurich können Sie eine Unfallversicherung für Kinder abschließen, um Ihren Nachwuchs gegen mögliche Folgen eines Haushaltsunfalls abzusichern.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Unfall im Haushalt, digital oder vor Ort.

Häufig gestellte Fragen zu Unfällen im Haushalt

  • Was ist ein Unfall im häuslichen Bereich?
    Als Haushaltsunfall gilt ein Unfall, der sich in der Wohnung oder im Wohnhaus ereignet oder in der direkten Umgebung wie im Hof, Garten oder der Garage.
  • Welcher Unfall im Haushalt passiert am häufigsten?
    Stürze sind die Unfallursache Nummer eins im häuslichen Bereich – sei es über eine Treppenstufe, von einer Leiter oder über herumliegende Gegenstände.
  • Ist Stolpern ein Unfall?
    Ein Unfall wird dadurch definiert, dass eine Kräfteeinwirkung von außen stattfindet, die zu einer Gesundheitsschädigung führt. Wenn Sie beim Stolpern auf den Boden stürzen, gilt dies als Unfall, da beim Aufprall Kräfte von außen auf den Körper einwirken.
  • Wer zahlt bei Sturz?
    Das hängt davon ab, wo der Sturz passiert.
    Rutschen Sie etwa im Supermarkt aus, weil der Boden nach der Reinigung noch feucht ist, haftet dafür der Inhaber des Marktes, sollte er nicht z.B. ein Schild mit einer Warnung aufgestellt haben. Gleichzeitig können Sie aber diesen Unfall auch ihrer privaten Unfallversicherung melden, diese prüft dann ob auch von dort eine Leistung erfolgt.
    Stürzen Sie zu Hause über die Teppichkante, kommt die private Unfallversicherung für mögliche Folgekosten auf.
  • Ist eine Schnittverletzung ein Unfall?
    Ja, eine Schnittverletzung gilt als Unfall, wenn sie nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Selbstverstümmelung fällt nicht unter den Versicherungsschutz.

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