Frau in Warnweste steht an einer ländlichen Straße neben ihrem liegengebliebenen Auto, telefoniert mit dem Mobiltelefon, während die Motorhaube offen ist und ein Warndreieck hinter dem Fahrzeug aufgestellt wurde

Mallorca-Police: Wann sie beim Mietwagen im EU-Ausland nötig ist – und wann nicht

Eine Panne oder ein Unfall mit dem Mietwagen im Ausland sorgt schnell für Unsicherheit. Die Zurich Mallorca-Police schützt Sie vor existenziellen Kosten bei Unfällen im europäischen Ausland. 

Erstellt in Zusammenarbeit mit den Zurich Fachbereichen für Kfz-VersicherungStand: 14. September 2026

Bei einem Mietwagen im EU-Ausland kommt es darauf an, ob die lokale Haftpflichtdeckung ausreicht. Die Mallorca-Police, auch Mallorca-Klausel genannt, stockt die oft zu niedrigen Deckungssummen im Ausland auf Ihr heimisches Niveau auf.

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Die Bezeichnung „Mallorca-Police“ stammt aus einer Zeit, in der deutsche Reisende regelmäßig auf Mallorca Mietwagen nutzten. Dort waren die Haftpflichtsummen für Fahrzeuge besonders niedrig. Sie gilt überall dort, wo die Kfz-Haftpflichtversicherung auch gilt.

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7,5 Mio. EUR Mindestdeckung gelten in Deutschland gesetzlich für Personenschäden als absolutes Minimum.

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Ein Unfall mit einem Mietwagen im Ausland hat in der Regel keinen Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsklasse.

Zurich Kfz-Versicherung
In der Kfz-Versicherung von Zurich ist die Mallorca-Police integriert, ebenso wie im Top-Schutz der Privathaftpflichtversicherung.

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Was versteht man unter der Mallorca-Police?

Von einer Mallorca-Police spricht man, wenn die eigene Versicherung die Deckungssumme eines im europäischen Ausland gemieteten Fahrzeugs auf deutsches Niveau anhebt, um Sie vor den Folgen einer Unterdeckung zu schützen.

Damit die Versicherung den Schutz übernimmt, kommt es auf vier Punkte an:

  • Geltungsbereich: Das Fahrzeug wird im geografischen Europa (EU-Ausland und oft angrenzende Staaten) gemietet.
  • Fahrzeugart: Es handelt sich um ein versichertes Mietfahrzeug (bei Zurich z.B. auch für gemietete Wohnmobile und Motorräder gültig).
  • Deckungslücke: Die gesetzliche Haftpflicht-Deckungssumme des Urlaubslandes reicht für den verursachten Schaden an Dritten nicht aus.
  • Nutzerkreis: Der Fahrer ist im Mietvertrag berechtigt und besitzt eine gültige Fahrerlaubnis.

Wichtige Abgrenzungen:

  • Kratzer oder Dellen am Mietwagen selbst gelten nicht als Haftpflichtfall, sondern fallen unter die Kaskoversicherung.
  • Fahrten mit dem eigenen Auto im Ausland sind über die reguläre Kfz-Haftpflicht und die Grüne Versicherungskarte abgedeckt, hier greift die Mallorca-Police nicht.
Risk Management

Kurz gesagt: Damit die Versicherung bei einem Mietwagen-Unfall im Ausland anfallende Kosten für Dritte übernimmt, muss eine Deckungslücke zur lokalen Police bestehen und es muss sich um einen reinen Haftpflichtschaden handeln.

Welche Versicherung zahlt bei einem Mietwagen-Schaden?

Bei einem Unfall mit dem Mietwagen kommt es darauf an, wem der Schaden zugefügt wurde und ob Sie ein eigenes Auto besitzen, denn je nach Situation sieht die Lösung anders aus:

Kfz-Haftpflichtversicherung (mit Mallorca-Baustein)
Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche von Dritten, wenn Sie mit dem Mietwagen im europäischen Ausland einen Unfall verursachen und die lokale Deckung nicht ausreicht.

Beispiel: Sie übersehen einen Radfahrer in Spanien und es kommt zu einem Unfall. Die Behandlungskosten übersteigen die spanische Mindestdeckung. Die Mallorca-Police der Zurich Kfz-Versicherung übernimmt die Differenz.

Privathaftpflichtversicherung
Sie greift, wenn Sie im Urlaub ein Auto mieten, aber in Deutschland kein eigenes Auto besitzen.

Beispiel: Sie fahren in Deutschland nur Fahrrad, mieten aber auf Kreta einen Wagen und verursachen einen Unfall. Die Zurich Privathaftpflicht übernimmt im Top Schutz die Aufstockung der Deckungssumme.

Vollkaskoversicherung des Vermieters 
Sie zahlt, wenn das gemietete Fahrzeug selbst beschädigt wird.

Beispiel: Sie streifen beim Einparken eine Mauer und zerkratzt den Mietwagen. Die CDW (Collision Damage Waiver) des lokalen Anbieters übernimmt die Reparaturkosten am Mietfahrzeug.

Ob Miet-PKW oder gemietetes Wohnmobil: Mit der passenden Versicherung sind Sie finanziell abgesichert.

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Unterschied Mallorca-Police und Vollkasko (CDW)
Mallorca-Police (Haftpflicht) = Schützt Sie vor Forderungen Dritter. Sie greift, wenn Sie mit dem Mietwagen Personen verletzen oder fremdes Eigentum (z.B. andere Autos, Zäune) beschädigen.
Vollkasko / CDW (Kasko) = Schützt den Mietwagen selbst. Sie greift, wenn Sie Kratzer, Dellen oder Totalschäden am eigenen Mietfahrzeug verursachen.

Leistungen der Zurich Mallorca-Police bei Mietwagen-Unfällen

Die Mallorca-Police der Zurich zahlt bei einem Unfall im EU-Ausland für berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, wenn die Deckungssumme der lokalen Mietwagen-Versicherung nicht ausreicht. Erstattet wird die Differenz, um Sie vor der privaten Haftung zu schützen.

Über die Zurich Mallorca-Police versichert:

  • Aufstockung der Deckungssumme auf Ihre individuell vereinbarte, deutlich höhere Summe (weit über dem gesetzlichen Minimum).
  • Personenschäden (z.B. Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall des Unfallgegners).
  • Sachschäden an fremdem Eigentum (z.B. Reparatur des gegnerischen Autos).
  • Mallorca-Police ohne eigenes Auto: Inklusion in die Zurich Privathaftpflicht (Top-Schutz) für alle, die keinen eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung haben.

Nicht über die Zurich Mallorca-Police versichert:

  • Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst (Kratzer, Diebstahl).
  • Unfälle außerhalb des vertraglich vereinbarten Geltungsbereichs (z.B. in den USA oder Asien).
  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit wie Trunkenheit am Steuer entstehen.
Risk Management

Kurz gesagt: Die Zurich Mallorca-Police umfasst alles, was bei einem Haftpflichtschaden mit dem Mietwagen im EU-Ausland wichtig ist, stockt die Deckungssumme massiv auf und gilt sogar für Wohnmobile und Motorräder. All das sorgt dafür, dass Sie sich teure Upgrades am Schalter sparen können.

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall mit dem Mietwagen?

Bei einem Mietwagen-Unfall im Ausland ist es wichtig, die richtigen Sofortmaßnahmen Schritt für Schritt umzusetzen, um den Schaden zu begrenzen und die Regulierung aus der Ferne zu erleichtern.

1. Sicherheit geht vor
Vermeiden Sie zusätzliche Gefahren im Straßenverkehr.Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anlegen.

  • Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
  • Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen, falls nötig.

2. Polizei einschalten
Verzichten Sie im Ausland niemals auf eine offizielle Aufnahme.

  • Rufen Sie immer die lokale Polizei, auch bei kleinen Blechschäden.
  • Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse in einer fremden Sprache.

3. Schaden dokumentieren
Sichern Sie alle Beweise für den Autovermieter und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Machen Sie detaillierte Fotos von der Unfallstelle und allen Fahrzeugen.
  • Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Versicherungsdaten der Unfallgegner.
  • Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus.

4. Vermieter und Versicherung informieren
Bei eigenmächtigen Reparaturen riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Deshalb:

  • Informieren Sie umgehend die Hotline deines Autovermieters.
  • Melden Sie den Haftpflichtschaden an Dritte Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Mietwagen-Schaden melden: So geht’s

Einen Haftpflichtschaden mit dem Mietwagen sollten Sie möglichst schnell und vollständig melden, damit die Regulierung der Ansprüche zügig starten kann.

Media Library

1. Schaden dokumentieren

  • Beschreiben Sie den Unfallhergang so genau wie möglich.
  • Halten Sie den Europäischen Unfallbericht und den Mietvertrag bereit.
     
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2. Schadenmeldung übermitteln

Nutzen Sie den für Sie passenden Weg:

  • Online melden über das Zurich Kundenportal
  • Telefonisch melden unter der Zurich Auslands-Schadenhotline
  • Rückrufservice der Zurich Experten nutzen

Expertenhinweis von Zurich: Alles, was uns hilft, die Situation im Ausland schnell zu erfassen, beschleunigt die Abwehr unberechtigter Forderungen oder die Zahlung. Reichen Sie den Mietvertrag und das Polizeiprotokoll direkt mit ein, so vermeiden Sie Rückfragen und wir können die Deckungssumme sofort prüfen.

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Häufige Fragen zur Mallorca-Police

Ob die Mallorca-Police enthalten ist, hängt von Ihrem Tarif ab: Im Top-Schutz der Privathaftpflichtversicherung ist die Mallorca-Police integriert.

Nein. Die Mallorca-Police ist eine reine Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schäden an Dritten (Personen, andere Autos, Gebäude). Für Schäden am Mietwagen selbst (Kratzer, Dellen, Diebstahl) sind Sie ausschließlich über die Vollkasko (CDW) des Autovermieters abgesichert.

Ja, in den meisten Fällen ist sie sehr sinnvoll. Zwar muss jeder Mietwagenanbieter in der EU eine gesetzliche Haftpflicht anbieten, die Deckungssummen sind jedoch in Ländern wie Italien, Spanien oder Griechenland oft viel niedriger als in Deutschland.

Die Mallorca-Police schließt genau diese Lücke.

Um den Schutz nachzuweisen, benötigen Sie:

  • Ihren aktuellen Versicherungsvertrag (Kfz oder Privathaftpflicht), in dem der Baustein vermerkt ist.
  • Den Mietvertrag des Fahrzeugs, der Sie als berechtigten Fahrer ausweist.
  • Das polizeiliche Unfallprotokoll aus dem Urlaubsland.

Eine Doppelversicherung entsteht, wenn die Mallorca-Police bereits über Ihre heimische Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, am Mietwagenschalter aber ein teures Haftpflicht-Upgrade (oft als "Supplemental Liability Insurance" oder "SLI" bezeichnet) kaufen. So geben Sie unnötig Geld aus für einen Schutz, den Sie bereits in viel besserer Form (Aufstockung auf individuell vereinbarte, deutlich höhere Deckungssumme) besitzen.

Ja, bei der Zurich gilt die Mallorca-Police nicht nur für klassische Miet-PKW.

Gemietete Motorräder und Wohnmobile im europäischen Ausland sind mitversichert. 

Die klassische Mallorca-Police gilt nur im geografischen Europa (und oft in den Anliegerstaaten des Mittelmeers).

Für weltweite Reisen, insbesondere in die USA oder nach Kanada, benötigen Sie eine sogenannte Traveller-Police, da das amerikanische Haftpflichtsystem und die dortigen Deckungssummen völlig andere Anforderungen stellen.