Ansprüche wegen Verlustes einer versicherten Grundfähigkeit
Sie haben infolge einer Krankheit oder eines Unfalls eine versicherte Grundfähigkeit verloren? Sie sind auf andere versicherte Weise außerordentlich eingeschränkt?
Schnelle Hilfe
Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände oder die eigenständige Entscheidungskompetenz sind für uns selbstverständlich. Umso wichtiger ist es bei Verlust, Ihnen schnellstmöglich zumindest die finanzielle Hilfe zu gewähren, die Sie bei uns abgesichert haben.
Melden Sie sich daher bei uns über einen der ausgewiesenen Kontaktwege. Wir lassen Ihnen umgehend alle erforderlichen Unterlagen zukommen, die wir für die Prüfung benötigen.
Mit Ihrer Hilfe werden wir dann schnell zu einer verlässlichen Entscheidung kommen können.
Benötigte Unterlagen
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir von Ihnen umfangreiche medizinische Berichte (z. B. Befund- und Behandlungsunterlagen, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Reha-Berichte). Auch ein Rentenbescheid oder ein Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), können gegebenenfalls dabei helfen, Ihren Anspruch festzustellen.
Sie erhalten von uns unverzüglich nach Ihrer Meldung ein detailliertes Antragsformular übersandt. Besonders wichtig: Für Auskünfte zu Ihrer Gesundheit benötigen wir Ihre Schweigepflicht-Entbindungserklärung. Sie liegt den Unterlagen zur Unterzeichnung bei.
Service-Telefon bei Ansprüchen aus der Grundfähigkeits-Absicherung
Aus dem In- und Ausland erreichen Sie uns:(Mo-Fr 8-18 Uhr)
E-Mail:
Sofortige Unterstützung
Melden Sie sich frühzeitig bei uns, und wir unterstützen Sie aktiv zum Beispiel mit Integrations- und Rehabilitationsberatung. Ebenso werden im Leistungsfall Ihre Fragen z. B. zur bestmöglichen medizinischen Versorgung fachkompetent beantwortet.
TIPP: Lassen Sie uns wissen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Beitragszahlung fortzusetzen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Leistungsantrag Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Grundfähigkeit
Sie können mit unserem Online-Formular einen Antrag auf Versicherungsleistungen aus Ihrer bei uns bestehenden Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsabsicherung stellen.
Fragen und Antworten zur Leistungsprüfung der Grundfähigkeitsvorsorge
Sie können Ihren Leistungsanspruch so melden:
- Telefonisch: Leistungsservice unter 0221 7715 6711
- Schriftlich:
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
Deutzer Allee 1
50679 Köln - Per E-Mail: leben@zurich.com (bitte im Betreff immer Ihre Versicherungsnummer angeben)
Wir starten mit einem Schnellcheck, der telefonisch oder schriftlich erfolgen kann. Dabei erfassen wir die wichtigsten Angaben und geben Ihnen eine erste Rückmeldung, ob ein vertraglich definierter Leistungsauslöser vorliegen kann.
In der Regel bitten wir Sie, die Unterlagen bereitzustellen. Sie können bei Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten Kopien Ihrer Patientenakte anfordern.
Ja. Sie können z. B. Angehörige, Ihre Partnerin/Ihren Partner oder eine andere Person bevollmächtigen.
Bitte reichen Sie dafür ein:
- den Vordruck zur Bevollmächtigung, und
- die geforderten Ausweiskopien.
Typischerweise benötigen wir:
- Ihre eigene Schilderung der Beeinträchtigung (z. B. „Was geht seit wann nicht mehr?“)
- ausführliche Berichte Ihrer behandelnden Ärztinnen/Ärzte (Ursache, Beginn, Verlauf, aktueller Stand, Prognose)
- je nach Fall weitere Nachweise, z. B.:
- bei Pflegebedürftigkeit: entsprechende Unterlagen/Nachweise
- bei Betreuung: gerichtliche Unterlagen
- bei Verlust der Eignung ein Auto zu führen: Nachweis über Entzug der Fahrerlaubnis
- bei weiteren in den Bedingungen definierten Auslösern: die jeweils genannten Belege
Fristen:
In der Regel setzen wir keine starre Frist. Damit wir Ihren Anspruch prüfen können, brauchen wir aber die erforderlichen Informationen.
Wenn wesentliche Unterlagen dauerhaft fehlen, können wir die Leistungsprüfung nicht abschließen und müssen das Verfahren ggf. beenden. Darüber informieren wir Sie schriftlich.
Wir bearbeiten Ihr Anliegen so zügig wie möglich. Die Dauer hängt vor allem davon ab,
- wie schnell uns alle erforderlichen Informationen vorliegen und
- wie umfangreich die Unterlagen sind.
Ein Leistungsfall liegt vor, wenn eine in den Bedingungen definierte Voraussetzung erfüllt ist, z. B.:
- der Verlust einer Grundfähigkeit (z. B. Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände, Treppensteigen) oder
- Pflegebedürftigkeit (mindestens 3 von 6 definierten Verrichtungen) oder
- eine gerichtlich angeordnete Betreuung.
Zusätzlich gilt:
- Die Beeinträchtigung muss medizinisch erklärbar sein (z. B. durch Krankheit, Unfall/Körperverletzung oder Kräfteverfall) und
- sie muss voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen andauern – oder bereits seit 6 Monaten ununterbrochen bestehen.
Ja, es gibt Ausschlüsse, z. B. bei:
- Kriegsereignissen,
- aktiver Teilnahme an inneren Unruhen,
- vorsätzlichen Straftaten,
- absichtlicher Herbeiführung von Krankheiten oder Selbstverletzung (mit Einschränkungen),
- Schäden durch Kernenergie.
Außerdem können bei einzelnen Grundfähigkeiten besondere Einschränkungen gelten – z. B. je nach Definition, wenn bestimmte Einschränkungen auf Alkohol-/Drogen-/Medikamentenmissbrauch oder psychische Erkrankungen zurückzuführen sind. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.
In manchen Fällen ist eine zusätzliche Untersuchung durch eine unabhängige Gutachterin oder einen unabhängigen Gutachter erforderlich.
- Die Auswahl erfolgt durch unsere zuständigen Stellen.
- Die Kosten des Gutachtens sowie Ihre Reisekosten im Rahmen der Anreise übernehmen wir.
Ein Vorschuss ist leider nicht möglich.
Sollten Sie eine zinslose Stundung Ihrer Beiträge benötigen, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir prüfen diese Möglichkeit individuell.
Die Höhe Ihrer Rente finden Sie in Ihrem Versicherungsschein bzw. in der Vertrags-/Policenübersicht (meist als „(monatliche) Grundfähigkeitsrente“). Je nach Vertrag kann sich die Auszahlung durch Überschüsse oder einen Grundfähigkeits-Bonus erhöhen.
Zur Auszahlung:
- Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt.
- Der Anspruch entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem die Beeinträchtigung eingetreten ist.
Karenzzeit (falls vereinbart):
Dann zahlen wir die Rente erst nach Ablauf der Karenzzeit. Eine Beitragsbefreiung greift – wenn Leistungspflicht besteht – ab der nächsten Beitragsfälligkeit, auch wenn eine Karenzzeit vereinbart ist.
Wartezeit (falls vereinbart):
Während der Wartezeit gibt es Leistungen grundsätzlich nur, wenn die Ursache ein Unfall ist, der nach Vertragsbeginn eingetreten ist.
Die Auszahlung startet, sobald die Leistungsprüfung abgeschlossen ist. Wenn wir Ihren Anspruch bestätigen, zahlen wir ab Leistungsbeginn entsprechend nach.
Wir zahlen, solange die Voraussetzungen für den Leistungsfall erfüllt sind – höchstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer (und solange Sie leben). Wenn die Beeinträchtigung im definierten Umfang endet, endet auch die Leistung.
Melden Sie sich bitte zuerst bei uns – oft lassen sich Fragen durch eine Klärung oder zusätzliche Unterlagen schnell lösen.
Darüber hinaus können Sie sich z. B. wenden an:
- den Versicherungsombudsmann,
- die BaFin (Aufsichtsbehörde), oder
- den Rechtsweg nutzen.
Ja. Wir dürfen nachprüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Wenn geeignete Hilfsmittel zur Verbesserung beitragen, sollen sie genutzt werden (z. B. Hilfsmittel, die Sie bereits verwenden oder sinnvoll verwenden könnten).
Zumutbare Heilbehandlungen sollten nicht ohne Grund abgelehnt werden, wenn sie
- gefahrlos sind,
- keine besonderen Schmerzen verursachen und
- eine klare Aussicht auf Besserung besteht.
Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn sich die Beeinträchtigung mindert oder wegfällt. Das ist wichtig, damit alles korrekt und transparent bleibt.
Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, informieren wir Sie in Textform zu welchem Termin wir die Leistungen einstellen.
