Leistung beantragen bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit 

Sie sind infolge einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich stark eingeschränkt und möglicherweise berufsunfähig oder sogar erwerbsunfähig?

Die Leistungsprüfung einfach erklärt:

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Ihr Weg zu unserer Prüfung:

Gerne führen wir mit Ihnen zur ersten Einschätzung Ihrer Situation ein telefonisches Gespräch.

Ihr Vorteil:
Nach dem Erstgespräch kann möglicherweise sogar schon eine direkte Leistungszusage erfolgen.

Sollte eine Leistungszusage (noch) nicht möglich sein, erhalten Sie von uns im Anschluss einen individuell erstellten Antrag auf Versicherungsleistungen per Post.

Wir rufen Sie an:

zur Terminvereinbarung

Leistungsantrag Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit anfordern:

Sie können mit unserem Online-Formular einen Antrag auf Versicherungsleistungen aus Ihrer bei uns bestehenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung anfordern. Wir senden Ihnen den entsprechenden Antrag gerne per Post.

Zum Leistungsantrag

Bei Fragen vor, während und nach unserer Prüfung rufen Sie uns gerne an:

Aus dem In- und Ausland erreichen Sie unser Service-Telefon (Mo-Fr 8-18 Uhr) unter:

+ 49 (0) 221 7715 6711

Wir rufen Sie auch gerne zurück, senden Sie uns einfach einen Rückrufwunsch:

Zum Rückrufformular

Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:

leben@zurich.com

Wir sind für Sie da!

Die wichtigsten Informationen zu unserer Prüfung noch einmal für Sie zusammengefasst:

Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir von Ihnen umfangreiche Unterlagen:

  • zu Ihrer gesundheitlichen Situation
  • zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihrem Einkommen
  • weitere Unterlagen (z.B. Unfallbericht, Korrespondenz mit einem Sozialversicherungsträger, mit der Berufsgenossenschaft, einem Versorgungswerk oder einer Beamtenversorgung)

Die in unseren Checklistenaufgeführten Unterlagen sind erforderlich, um Ihren Anspruch festzustellen zu können. Bitte senden Sie uns alle Auskünfte und Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular schnellstmöglich zu.

Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeit (BU) und Erwerbsunfähigkeit (EU) – Erstprüfung

Wir wissen, wie herausfordernd es sein kann, sich mit gesundheitlichen Veränderungen auseinanderzusetzen – gerade in solchen Momenten möchten wir Ihnen zur Seite stehen. Die nachfolgenden Fragen und Antworten geben Ihnen einen Überblick, wie Ihr Leistungsanspruch aufgrund von Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit bei Zurich bearbeitet wird.

Unser Ziel: Sie bestmöglich begleiten und für Transparenz sorgen. 

Sollte es weitere Fragen geben, die Sie bewegen – rufen Sie uns bitte an. Unser Leistungsservice-Team steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 – 18:00 Uhr unter 0221 7715 6711 zur Verfügung. 

Sie können Ihren Leistungsanspruch auf mehreren Wegen melden:

  • Telefonisches Interview (empfohlen): Termin buchen – wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt an.
  • Telefonisch: Leistungsservice unter 0221 7715 6711
  • Schriftlich:
    Zurich Gruppe Deutschland
    Deutzer Allee 1
    50679 Köln
  • Per E-Mail: leben@zurich.com (bitte im Betreff immer Ihre Versicherungsnummer angeben)
  • Online: über das Kontaktformular auf unserer Website

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und sagen Ihnen transparent, was als Nächstes passiert.

Typischer Ablauf:

  1. Eingang Ihres Antrags: Wir prüfen, ob alle Angaben und Unterlagen vorliegen. Ihren Antrag können Sie entweder per Post oder über unsere digitale Lösung Mein-Leistungsantrag einreichen.
  2. Unterlagenanforderung: Meist bitten wir Sie um bestimmte Nachweise (z. B. ärztliche Berichte, Tätigkeitsbeschreibung).
  3. Prüfung & Rückfragen: Falls etwas unklar ist, melden wir uns bei Ihnen.
  4. Entscheidung: Sobald alle notwendigen Informationen vorliegen, entscheiden wir und informieren Sie schriftlich.

Hinweis zu Arztunterlagen (Patientenrechte):
Sie können bei Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten Kopien Ihrer Patientenakte anfordern.

Welche Unterlagen wir benötigen, hängt von Ihrer Situation ab (z. B. angestellt oder selbstständig). Mit dem Leistungsantrag erhalten Sie eine Checkliste, die genau zu Ihrem Fall passt. Die darin benannten Unterlagen sind erforderlich.

Beachten Sie bitte: Manchmal ergeben sich nach Sichtung Ihrer Unterlagen weitere Fragen. Dann melden wir uns bei Ihnen und teilen Ihnen mit, was wir zusätzlich brauchen.

Fristen: Uns ist bewusst, dass die Beschaffung der Unterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Insofern gibt es generell keine Fristen. Es liegt jedoch in Ihrem eigenen Interesse die Unterlagen möglichst zeitnah einzureichen, damit wir Ihren Antrag zügig prüfen können. Wenn wesentliche Unterlagen dauerhaft fehlen, können wir die Prüfung nicht abschließen und müssen das Verfahren ggf. beenden. Darüber informieren wir Sie schriftlich.

Wir bearbeiten Ihr Anliegen so zügig wie möglich. Wie lange es dauert, hängt vor allem davon ab, wann uns alle Unterlagen vollständig vorliegen und wie umfangreich sie sind.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % nicht in der Lage sind, Ihren zuletzt, in gesunden Tagen, ausgeübten Beruf auszuüben.

Bei älteren Verträgen können abweichende Bedingungen gelten. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung.

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich ununterbrochen außerstande sind, mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Auch Pflegebedürftigkeit kann als Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gelten, wenn für mindestens 6 Monate bei Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem Umfang Hilfe benötigt wird.

Bei älteren Verträgen können abweichende Bedingungen gelten. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.

Ja, es gibt vertragliche Ausschlüsse, z. B. in Zusammenhang mit:

  • bestimmten Kriegsereignissen oder inneren Unruhen (mit Ausnahmen),
  • vorsätzlichen Straftaten,
  • absichtlicher Selbstverletzung/versuchter Selbsttötung (Ausnahme bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit),
  • Kernenergie/Strahlen in bestimmten Zusammenhängen sowie ABC-Waffen.

Zusätzlich kann es individuelle Ausschlüsse geben. Diese stehen in Ihrem Versicherungsschein unter besonderen Bedingungen oder in Nachträgen.

Wir prüfen Ihren Antrag anhand der eingereichten Unterlagen. Falls nötig, ziehen wir zusätzlich unabhängige Gutachten hinzu. Dabei betrachten wir immer Ihre persönliche Situation – inklusive Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und Ihrer beruflichen Tätigkeit.

In einigen Fällen ist eine zusätzliche Untersuchung durch eine unabhängige Gutachterin oder einen unabhängigen Gutachter erforderlich.

  • Die Auswahl erfolgt durch unsere zuständigen Stellen.
  • Die Kosten des Gutachtens sowie Ihre Reisekosten im Rahmen der Anreise übernehmen wir.

Ein Vorschuss ist leider nicht möglich. Sie können aber eine zinslose Beitragsstundung beantragen.

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Vertrag (inkl. ggf. vereinbarter Dynamik/Anpassungen).
Wenn wir Ihren Anspruch anerkennen:

  • zahlen wir die BU-/EU-Rente monatlich im Voraus,
  • und rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit (gemäß Vertrag).
    Beiträge, die seit Beginn der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit zu viel gezahlt wurden, erstatten wir verzinst zurück.

Von uns vorab ausgelegte Attestkosten verrechnen wir im Falle eines Anerkenntnisses mit der Rente.

Während des Rentenbezugs können – je nach Vertrag – Rentensteigerungen gelten. Die Details finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Bitte beachten Sie: Bei älteren Verträgen können zu alten genannten Punkten abweichende Bedingungen gelten. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung.

Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn sich etwas ändert. So können wir gemeinsam klären, welche Auswirkungen das auf Ihren Leistungsanspruch hat und wie es weitergeht.

Sprechen Sie zuerst mit uns – oft lassen sich Fragen durch zusätzliche Unterlagen oder eine Klärung schnell lösen.

Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Wege offen, z. B. der Versicherungsombudsmann, die Aufsichtsbehörde (BaFin) oder der Rechtsweg.

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Überbrückungshilfe

Wenn Sie diese Zusatzoption im Vertrag vereinbart haben, erhalten Sie eine Rente in Höhe der vereinbarten BU-Rente, solange Sie arbeitsunfähig sind – auch wenn (noch) keine Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Das kann Ihnen in der Klärungsphase finanzielle Sicherheit geben.

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht ausüben können.

Ein Anspruch besteht:

  • nach mindestens 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit oder

In älteren Verträgen können abweichende Bedingungen gelten. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. 

Die Leistung wird maximal 24 Monate gezahlt – auch wenn Arbeitsunfähigkeit mehrfach auftritt. Je nachdem welchen Tarif Sie bei uns abgeschlossen haben, sind auch kürzere Leistungsdauern von z. B. 18 Monaten möglich.

Wichtig bei später Meldung:

  • Die Zahlung erfolgt monatlich und rückwirkend.
  • Während Sie die Arbeitsunfähigkeitsrente erhalten, sind Sie von der Beitragszahlungspflicht vollständig befreit.
  • Der Anspruch endet, wenn Sie nicht mehr arbeitsunfähig sind, spätestens nach 24 Monaten, bei Tod oder mit Ablauf der Versicherungsdauer. Wird währenddessen Berufsunfähigkeit anerkannt, rechnen wir bereits gezahlte Arbeitsunfähigkeitsleistungen auf die BU-Leistung an. Der Arbeitsunfähigkeitsschutz steht dann wieder zur Verfügung.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit später als 9 Monate nach Beginn gemeldet wird, beginnt der Anspruch grundsätzlich erst ab dem Monat der Meldung – außer die verspätete Meldung liegt nicht in Ihrem Verschulden.

Wenn Ihr Krankentagegeld (private Krankenversicherung) oder Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung) endet, weil Berufsunfähigkeit oder volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, unterstützen wir Sie mit einer Überbrückungshilfe in Höhe der BU-Rente – vorausgesetzt, Sie haben gleichzeitig BU-Leistungen bei uns beantragt.

Die Überbrückungshilfe endet spätestens:

  • nach 12 Monaten,
  • mit unserer Leistungsentscheidung,
  • bei Tod oder
  • mit dem Ende der Versicherungsdauer.

Sie kann während der gesamten Vertragslaufzeit nur einmal genutzt werden.

Nein. Überbrückungshilfe muss in diesem Fall nicht zurückgezahlt werden. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft werden Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei Zurich nicht angerechnet.

BU-/EU-Nachprüfung

Wir prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für Ihre BU-/EU-Leistungen weiterhin erfüllt sind.

Zu Beginn erhalten Sie von uns:

  • ein Nachprüfungsformular (Fragen zu Ihrer aktuellen gesundheitlichen und beruflichen Situation) und
  • eine Checkliste der benötigten Unterlagen.

Typisch sind:

  • aktuelle ärztliche Berichte,
  • Nachweise zur beruflichen Situation,
  • ggf. Rentenbescheide (gesetzliche Renten- und/oder Unfallversicherung).

Bitte reichen Sie die Unterlagen innerhalb der Frist ein, die wir Ihnen nennen. So können wir die Nachprüfung zügig abschließen.

Wenn Sie eine Frist nicht einhalten können, sagen Sie uns bitte frühzeitig Bescheid. Dann suchen wir gemeinsam eine Lösung. Wenn notwendige Informationen fehlen, kann Zurich die Rentenzahlung beenden und die Versicherung ggf. wieder in den beitragspflichtigen Zustand zurückführen.

  • Sie reichen die angeforderten Unterlagen ein.
  • Falls nötig, bitten wir um ergänzende Informationen oder eine Begutachtung.
  • Danach informieren wir Sie über das Ergebnis.

Ja. Bitte reichen Sie den Vordruck zur Bevollmächtigung und die geforderten Ausweiskopien ein.

Bitte informieren Sie uns unverzüglich über neue Tätigkeiten und Einkünfte. Wir prüfen dann, ob und inwieweit Ihr Leistungsanspruch weiterbesteht. 

Wenn Sie während des Bezugs einer BU-Rente arbeiten und Einkommen erzielen, kann das Ihren Anspruch beeinflussen. Denn die BU-Rente soll einen Einkommensverlust ausgleichen.

Bitte melden Sie uns jeden Hinzuverdienst. Dann prüfen wir gemeinsam transparent, ob und wie sich Ihr Einkommen auf Ihren Leistungsanspruch auswirkt – so vermeiden Sie Rückfragen oder mögliche Überzahlungen.

BU-Leistungen können beendet werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen – wenn:

  • sich Ihr Gesundheitszustand so verbessert hat, dass eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht, und
  • Sie eine neue Tätigkeit ausüben, die mit Ihrer früheren Tätigkeit vergleichbar ist und Ihrer sozialen Lebensstellung entspricht.

In diesem Fall kann Zurich die BU-Leistungen mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang der Mitteilung einstellen. Eine Einkommenseinbuße von bis zu 20 % im Vergleich zu Ihrem Einkommen aus gesunden Tagen gilt dabei als zumutbar (gemäß Vertragsbedingungen).

Endet die Erwerbsunfähigkeit, stellen wir die Leistungen drei Monate nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung ein. Ab diesem Zeitpunkt sind wieder Beiträge zu zahlen.

Umschulung, Reha oder stufenweise Wiedereingliederung können helfen, Ihre Gesundheit zu stabilisieren und berufliche Perspektiven zu verbessern. Solche Maßnahmen wirken sich nicht automatisch auf Ihren Anspruch aus – solange die Voraussetzungen für BU-/EU-Leistungen weiterhin erfüllt sind.

Bitte informieren Sie uns über geplante oder laufende Maßnahmen. So können wir Sie besser begleiten und gemeinsam klären, ob sich dadurch etwas an Ihrer Situation ändert.

Zurich hat ein spezialisiertes Team mit Case Managerinnen und Case Managern, das schwer erkrankte Versicherte bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützt – je nach Bedarf z. B. durch:

  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen,
  • Begleitung zu Terminen (z. B. Jobcenter),
  • Suche nach leidensgerechten Tätigkeiten.

Wenn Sie diese Unterstützung nutzen möchten, kontaktieren Sie uns bitte – wir besprechen dann das passende Vorgehen.

Sofortige Unterstützung

Melden Sie sich frühzeitig bei uns, und wir unterstützen Sie aktiv zum Beispiel mit Integrations- und Rehabilitationsberatung. Ebenso werden im Leistungsfall Ihre Fragen z. B. zur bestmöglichen medizinischen Versorgung fachkompetent beantwortet. Denn die meisten Betroffenen wollen ihre berufliche Tätigkeit gern wieder aufnehmen.

TIPP: Lassen Sie uns wissen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Beitragszahlung fortzusetzen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

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