
Grobe Fahrlässigkeit: Wann zahlt die Versicherung?
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können teuer werden. Der Top-Tarif der Hausratversicherung von Zurich schützt Sie im Schadenfall.
Manchmal entsteht ein Schaden, weil wichtige Vorsichtsregeln übersehen wurden. Versicherungen sprechen in solchen Fällen von grober Fahrlässigkeit. Das kann je nach Versicherungsbedingungen Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Alltag:
Kerzen unbeaufsichtigt lassen
Eine allein gelassene Kerze verursacht einen Brand.
Wohnungsschlüssel verlieren
Der Verlust des Schlüssels kann den Austausch der Schließanlage nötig machen.
Pfanne mit Fett unbeaufsichtigt lassen
Eine mit Fett erhitzte Pfanne mit Fett verbleibt auf dem Herd und führt zu einem Brand.
Bügeleisen vergessen auszuschalten
Ein eingeschaltetes Gerät verursacht einen Sengschaden
Zurich Hausratversicherung
Bereits ab 7,36 EUR im Monat sind Sie im PrivatSchutz Top-Tarif der Zurich Hausratversicherung bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe abgesichert.
Oder lassen Sie sich persönlich von unseren Expertinnen und Experten beraten.
Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit?
Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn offensichtliche Vorsichtsregeln missachtet werden und dadurch ein Schaden entsteht. Vereinfacht gesagt: Das Risiko war erkennbar und trotzdem wurde nicht entsprechend gehandelt.
Ob ein Schaden als grob fahrlässig gilt, hängt immer vom Einzelfall ab. Für die Bewertung spielen unter anderem diese Punkte eine Rolle:
- Sorgfalt: Haben Sie die nötige Vorsicht deutlich missachtet?
- Unachtsamkeit: War das Risiko offensichtlich vermeidbar?
- Schadenfall: Ist durch Ihr Verhalten tatsächlich ein Schaden entstanden
- Versicherungsbedingungen: Ist grobe Fahrlässigkeit in Ihrem Vertrag mitversichert oder kann es zu einer Leistungskürzung kommen?
Nicht jede kleine Nachlässigkeit gilt automatisch als grobe Fahrlässigkeit. Viele Missgeschicke im Alltag werden nur als einfache Fahrlässigkeit eingestuft.
Kurz gesagt: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Schaden durch besonders schwerwiegende Unachtsamkeit entsteht. Je nach Versicherungsschutz und Vertrag kann die Versicherung ihre Leistung im Schadenfall kürzen.
Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung?
Im Haushalt gibt es viele Gefahrenquellen, bei denen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entstehen können, zum Beispiel Wasserschäden, Feuer, Sengschäden oder Einbruchdiebstahl. In der Hausratversicherung ist grobe Fahrlässigkeit vor allem dann relevant, wenn ein Schaden durch die deutliche Missachtung von Sorgfaltspflichten verursacht wird.
Anders als bei einfacher Fahrlässigkeit kann das Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. Im PrivatSchutz Top der Zurich Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit bestehen.

Grobe Fahrlässigkeit: Weil im Alltag nicht immer alles perfekt läuft.
Ein Moment reicht manchmal aus. Mit dem PrivatSchutz Top der Zurich Hausratversicherung sind auch viele Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgesichert.
Wie kann grobe Fahrlässigkeit vermieden werden?
Grobe Fahrlässigkeit lässt sich oft durch einfache Vorsichtsmaßnahmen vermeiden. Wichtig ist vor allem: Risiken erkennen und Schäden nicht unnötig entstehen lassen.
Haus sicher verlassen
- Fenster schließen, nicht gekippt lassen
- Haus- und Wohnungstüren abschließen
- Herd und Elektrogeräte kontrollieren
Brandrisiken vermeiden
- Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen
- Grill und heiße Asche nicht unbeaufsichtigt lassen
- Fett niemals ohne Aufsicht erhitzen
Wasserschäden vermeiden
- Waschmaschine läuft unbeaufsichtigt im Urlaub
Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit
Einfache Fahrlässigkeit
Die notwendige Sorgfalt wurde nicht eingehalten, aber ohne schweres Fehlverhalten. Es handelt sich meist um kleine Missgeschicke oder alltägliche Nachlässigkeiten.
Beispiel: Beim Putzen läuft der Wasserhahn kurz über und verursacht einen Wasserschaden.
Grobe Fahrlässigkeit
Offensichtliche Vorsichtsregeln wurden deutlich missachtet, obwohl das Risiko erkennbar war. Je nach Versicherungsbedingungen kann das zu einer Kürzung der Versicherungsleistung führen.
Beispiel: Sie verlassen die Wohnung, obwohl eine Kerze noch brennt. Dadurch entsteht ein Brand.
Expertenhinweis von Zurich: Ob Schäden durch grobe Fahrlässigkeit versichert sind, hängt vom Vertrag und den Versicherungsbedingungen ab. Ein Blick in den Versicherungsschutz lohnt sich. Bei der Zurich Hausratversicherung ist grobe Fahrlässigkeit im PrivatSchutz Top mitversichert.
Leistungen der Zurich Hausratversicherung bei grober Fahrlässigkeit
Die Hausratversicherung von Zurich schützt Sie im PrivatSchutz Top-Tarif auch bei vielen Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Derartige Schadenfälle sind in unbegrenzter Höhe abgesichert.
Diese Leistungen sind bei grober Fahrlässigkeit im PrivatSchutz Top u. a. enthalten:
- Absicherung Ihres Hausrats, zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Teppiche
- Versicherung von Wertsachen im Rahmen der vereinbarten Grenzen
- Erstattung zum Neuwert, also in der Höhe, die für eine Neuanschaffung heute nötig ist
- Übernahme von Reparaturkosten bei beschädigten Gegenständen
- Kostenübernahme für ein Hotel, wenn Ihre Wohnung zeitweise nicht nutzbar ist
- Erstattung weiterer Kosten, etwa für Aufräumarbeiten, Transport oder Lagerung
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- mit Vorsatz verursachte Schäden
- Wertsachen oberhalb der vereinbarten Entschädigungsgrenzen
- Kosten ohne direkten Bezug zum eigentlichen Schaden
- Schäden oder Leistungen, die laut Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind
Was ist der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz?
Fahrlässigkeit = Ein Schaden passiert, weil im entscheidenden Moment nicht vorsichtig genug gehandelt wurde oder etwas übersehen wurde. Der Schaden wird dabei nicht absichtlich verursacht.
Vorsatz = Ein Schaden wird bewusst und absichtlich verursacht oder zumindest billigend in Kauf genommen. In solchen Fällen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
Grobe Fahrlässigkeit bei anderen Versicherungen
Unbedachtes oder selbst verschuldetes Handeln spielen nicht nur im Haushalt eine Rolle, daher sollten Sie auch Ihre anderen Versicherungen auf den Schutz bei grober Fahrlässigkeit überprüfen:
- Grobe Fahrlässigkeit in der Haftpflichtversicherung: In der Privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, automatisch mitversichert. Anders verhält es sich, wenn ein Schaden vorsätzlich verursacht wird.
- Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung: Wer das Fett in der Pfanne unbeaufsichtigt erhitzt, riskiert einen Brandschaden im Haus und handelt grob fahrlässig. Vor den finanziellen Folgen sind Sie im PrivatSchutz Top der Zurich Wohngebäudeversicherung geschützt. Dieser Tarif schließt grobe Fahrlässigkeit ein.
Grobe Fahrlässigkeit – Rechenbeispiel
Sie verlassen die Wohnung, obwohl auf dem Herd noch ein Topf steht. Es entsteht ein Küchenbrand mit 10.000 EUR Hausratschaden. Die Versicherung stuft den Schaden als grob fahrlässig ein und kürzt die Leistung um 45 Prozent.
Das Rechenbeispiel zeigt, wie sich eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit auf die Entschädigung auswirken kann:
| PrivatSchutz Basis-Tarif: kein Schutz bei grober Fahrlässigkeit | PrivatSchutz Top-Tarif: mit Schutz bei grober Fahrlässigkeit | |
|---|---|---|
| Gesamtschaden | 10.000 EUR | 10.000 EUR |
| Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit | 45% | 0% |
| Auszahlung der Versicherung | 5.500 EUR | 10.000 EUR |
| Eigenanteil des Versicherten | 4.500 EUR | 0 EUR |
Mit dem Tarif PrivatSchutz Top von Zurich profitieren Sie auch bei grober Fahrlässigkeit von einem vollen Versicherungsschutz ohne Leistungskürzung in unbegrenzter Höhe.
Was ist eine vertragliche Obliegenheitsverletzung?
Eine vertragliche Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nicht eingehalten werden. Diese Pflichten helfen dabei, Schäden zu vermeiden, zu begrenzen und den Schadenfall korrekt zu prüfen.
Typische Beispiele für eine Obliegenheitsverletzung:
- Ein Schaden wird nicht rechtzeitig gemeldet.
- Vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen werden nicht eingehalten.
- Maßnahmen zur Schadenminderung werden unterlassen.
Je nach Einzelfall kann das Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben
Expertenhinweis von Zurich: Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit im PrivatSchutz Top gilt nicht automatisch für Obliegenheitsverletzungen. Deshalb sollten die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auch im Schadenfall eingehalten werden.
Schaden in der Hausratversicherung melden – so geht’s
Damit Zurich Ihren Schaden schnell prüfen und bearbeiten kann, sollten Sie diesen möglichst zeitnah melden und die wichtigsten Informationen bereithalten.
1. Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie die Schäden und betroffenen Gegenstände.
Notieren Sie, wann und wodurch der Schaden entstanden ist.
Erfassen Sie möglichst genau, welche Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden.
2. Schaden an Zurich melden
Wählen Sie den Meldeweg, der für Sie am besten passt:
- Online über das Schadenformular von Zurich
- Telefonische unter +49 (0)221 7715-7780
- Über den Zurich Rückrufservice
Expertenhinweis von Zurich: Je genauer Ihre Angaben zum Schaden sind, desto schneller können wir den Fall prüfen. Fotos, Rechnungen oder andere Nachweise helfen uns dabei, Rückfragen zu vermeiden und die Schadenregulierung zu beschleunigen.
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Häufige Fragen & Antworten zur groben Fahrlässigkeit
Ja, bei der Privathaftpflichtversicherung von Zurich sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in der Regel mitversichert.
Ja, der Einschluss grober Fahrlässigkeit ist sinnvoll, da er Sie vor finanziellen Nachteilen schützt, wenn ein Schaden durch eine schwerwiegende Unachtsamkeit verursacht wird.
Ohne diesen Schutz, den Sie im PrivatSchutz Top-Tarif erhalten, kann die Hausratversicherung ihre Leistungen je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Dann müssen Sie einen Teil des Schadens selbst tragen.
Typische Situationen sind beispielsweise:
- ein eingeschalteter Herd, der unbeaufsichtigt bleibt
- eine vergessene Kerze
- ein offen stehendes Fenster bei längerer Abwesenheit
Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Ihnen eine alltägliche Unachtsamkeit unterläuft, während grobe Fahrlässigkeit eine besonders schwerwiegende Verletzung der erforderlichen Sorgfalt bedeutet.
Beispiele für einfache Fahrlässigkeit
- Beim Rauchen auf dem Sofa fällt etwas glühende Asche auf das Polster und es kommt zu einem Sengschaden.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit
- Sie vergessen einen Topf auf dem eingeschalteten Herd.
- Sie lassen Fenster während einer längeren Abwesenheit offen stehen.
Ob ein Verhalten als grob fahrlässig eingestuft wird, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist, wie schwer die erforderliche Sorgfalt verletzt wurde.
Bei grober Fahrlässigkeit verursachen Sie einen Schaden durch eine schwerwiegende Unachtsamkeit, während ein Schaden bei Vorsatz bewusst und absichtlich herbeigeführt wird.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit
- Sie schließen die Wohnungstür beim Verlassen nicht ab und Einbrecher gelangen in die Wohnung.
- Sie drehen vor einer längeren Abwesenheit den Wasserhahn nicht zu, wodurch ein Wasserschaden entsteht.
Beispiele für Vorsatz
- Ein Brand wird absichtlich gelegt, um eine Versicherungsleistung zu erhalten.
Für vorsätzlich verursachte Schäden besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Grob fahrlässig verursachte Schäden können dagegen versichert sein, wenn der Tarif einen entsprechenden Schutz vorsieht. Bei der Zurich Hausratversicherung PrivatSchutz Top besteht auch bei grober Fahrlässigkeit voller Versicherungsschutz.
Ja, das kann als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden, wenn dadurch ein Schaden wie ein Einbruchdiebstahl entsteht, und das Risiko für Sie erkennbar war. Ob tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei können unter anderem folgende Faktoren eine Rolle spielen:
- Wie lange waren Sie abwesend?
- War die Wohnung oder das Haus unbeaufsichtigt?
- Hat das gekippte Fenster den Einbruchdiebstahl erleichtert?
- Welche Sicherheitsvorkehrungen waren vorhanden?
Nein, allein wegen grober Fahrlässigkeit kann Ihre Hausratversicherung den Vertrag in der Regel nicht kündigen.
Nach einem regulierten Schadenfall kann jedoch – abhängig von den gesetzlichen Regelungen und den Versicherungsbedingungen – sowohl für Sie als auch für den Versicherer ein Kündigungsrecht bestehen. Dieses Kündigungsrecht besteht unabhängig davon, ob der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist oder nicht.
