Das sagen unsere Kunden
Was ist eine Pferdehaftpflichtversicherung?
Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie finanziell, wenn Ihr Pferd einen Schaden verursacht. Denn als Pferdehalter haften Sie gesetzlich für Schäden, die durch Ihr Tier entstehen, auch ohne eigenes Verschulden. Ihre private Haftpflichtversicherung aber zahlt nicht bei Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht wurden.
Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung sind Sie abgesichert, wenn durch Ihr Pferd etwas passiert. Die Versicherung kümmert sich um Schadenersatzforderungen und steht Ihnen zur Seite, wenn Ansprüche geprüft oder abgewehrt werden müssen. Das gibt Ihnen Sicherheit im Alltag mit Ihrem Pferd: im Stall, beim Training und unterwegs.
Basis-Schutz
Der Basis-Schutz deckt die wichtigsten Haftpflichtrisiken der Pferdehaltung ab:
- Verletzungen von Personen und daraus entstehende finanzielle Folgen
- Schäden an fremdem Eigentum, zum Beispiel an Stallanlagen, Weiden oder gemieteten Bereichen
- Flur- und Weideschäden durch Ihr Pferd
Top-Schutz (optional)
Der Top-Schutz erweitert den Leistungsumfang um zusätzliche Absicherungen:
- Absicherung bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, auch im Urlaub oder im Ausland
- Unterstützung bei Rettungs- oder Bergungseinsätzen für Ihr Pferd
- Schutz, wenn ein Schadenverursacher selbst nicht zahlen kann
Unser Angebot: Schon ab 10,17 EUR im Monat sind Sie zuverlässig geschützt.
Pferdehaftpflicht: Was ist versichert?
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt konkrete Schadenarten ab, die durch Ihr Pferd entstehen können. Je nach Tarif sind zusätzliche Leistungen und höhere Absicherungen enthalten.
1. Basis-Schutz
Der Basis-Schutz übernimmt Schadenersatzforderungen, wenn Ihr Pferd Schäden verursacht – unabhängig davon, ob Sie selbst ein Verschulden trifft. Versichert sind insbesondere:
Schäden an Menschen, Tieren und fremdem Eigentum
Zum Beispiel Verletzungen von Personen, Schäden an anderen Pferden oder Beschädigungen von Stallanlagen, Zäunen oder Fahrzeugen.
Finanzielle Folgen dieser Schäden
Zum Beispiel Behandlungskosten, Verdienstausfall oder weitere Folgekosten.
Schäden rund um Stall, Weide und geliehene Ausstattung
Zum Beispiel Schäden an gemieteten Stallanlagen, landwirtschaftlichen Flächen, Einzäunungen oder geliehenem Zubehör wie Pferdeanhängern.
2. Top-Schutz
Der Top-Schutz erweitert den Versicherungsschutz und erhöht die Deckungssummen. Zusätzlich sind unter anderem abgesichert:
Schutz bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sowie Unterkünften
Zum Beispiel Schäden an Inventar in Ferienunterkünften oder an geliehenem Zubehör rund um die Pferdehaltung, auch auf Reisen im Ausland.
Kostenübernahme bei Notfällen mit Ihrem Pferd
Zum Beispiel Rettungs- oder Bergungskosten nach einem Unfall oder in einer Notsituation.
Wichtig zu wissen: Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter. Tierärztliche Behandlungen, Operationen oder medizinische Versorgung Ihres eigenen Pferdes können Sie dagegen über andere Pferdeversicherungen wie eine Pferdekrankenversicherung oder die OP-Versicherung für Pferde absichern.
Absicherung bei Forderungsausfall
Wenn Sie oder Ihr Pferd geschädigt werden und der Schadenverursacher die Kosten nicht übernehmen kann.
Sofort online abschließen
Was die meisten Kunden noch interessiert.
Eine gesetzliche Pflicht zur Pferdehaftpflichtversicherung besteht in Deutschland aktuell nicht.
Trotzdem ist eine Absicherung sehr empfehlenswert, denn als Pferdehalter haften Sie grundsätzlich unbegrenzt für Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Schon einzelne Schadenfälle können hohe Kosten auslösen, zum Beispiel bei Verletzungen von Personen oder Schäden an fremdem Eigentum.
Zusätzlich verlangen viele Reitställe und Einstellbetriebe vor der Aufnahme eines Pferdes den Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
In der Pferdehaftpflichtversicherung können neben Ihnen als Halter auch weitere Personen mitversichert sein, die Ihr Pferd privat betreuen oder nutzen, zum Beispiel:
- Familie und Kinder
- Freunde und Bekannte und alle privaten Hüter, in deren Obhut sich das Tier befindet
- angemeldete Reitbeteiligungen
Ja, Fohlen sind bis zum 12. Monat mitversichert, wenn sie noch beim Muttertier leben.
Leistungen der Zurich Pferdehaftpflichtversicherung
„Damit Sie Sie finanziell fest im Sattel sitzen“
| Pferdehaftpflichtversicherung Basis-Schutz ab 10,17 EUR/Monat | Pferdehaftpflichtversicherung Top-Schutz ab 12,01 EUR/Monat | |
|---|---|---|
| In beiden Tarifen enthalten (Auszug): | ||
| Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Vorsorgeversicherung, pauschal | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Mietsachschäden z. B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Wohnräumen, Stallungen oder Pferdeboxen | 5 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
| Auslandsaufenthalt in EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra (bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes) | zeitlich unbegrenzt | zeitlich unbegrenzt |
| Auslandsaufenthalt weltweit (bei Beibehaltung des deutschen Erstwohnsitzes) | 3 Jahre | 5 Jahre |
| versicherte Personen: Halter, Mithalter, Eigentümer, Miteigentümer, Familienangehörige, fremde Hüter (sofern nicht gewerblich tätig) | ✓ | ✓ |
| Schäden durch tierische Ausscheidungen | ✓ | ✓ |
| gewollter/ungewollter Deckakt des versicherten Tieres | ✓ | ✓ |
| Fohlen des versicherten Muttertieres, solange sie noch bei der Mutter leben | 12 Monate | 12 Monate |
| Reitbeteiligung (nicht bei Gnadenbrotpferden) | max. 3, namentliche Nennung | max. 3, namentliche Nennung |
| Fremdreiter | ✓ | ✓ |
| Besuch der Reitschule | ✓ | ✓ |
| Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und Rennen | ✓ | ✓ |
| privater Gebrauch eigener und fremder Fuhrwerke ohne Motor (Schlitten, Kutschen) | ✓ | ✓ |
| Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | 6 Monate | 6 Monate |
| Nur im Top-Schutz enthalten (Auszug): | ||
| Forderungsausfalldeckung | - | 50 Mio. EUR |
| Rettungs- und Bergungskosten (für das versicherte Tier) | - | 25.000 EUR |
| Schäden an zur Tierhaltung gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (nicht an Kfz) | - | ✓ |
| Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienimmobilien | - | ✓ |
| Nutzung des versicherten Tieres zu therapeutischen Zwecken | - | ✓ |
| Ansprüche versicherter Personen untereinander (Personenschäden) | - | ✓ |
| Allmählichkeitsschäden | - | ✓ |
| Auslandsaufenthalte: Kautionsleistung in EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra | - | 1 Mio. EUR |
* geringere Selbstbeteiligung bei von Zurich vermitteltem Anwalt/Anwältin
✓ mitversichert
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Pferdehaftpflichtversicherung: Welcher Schutz passt zu Ihnen?

Für den sicheren Grundschutz
Solide abgesichert im Alltag
Deckt typische Schäden ab, die Ihr Pferd verursachen kann.
Der Basis-Schutz übernimmt Schadenersatzforderungen, wenn Ihr Pferd Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Eine passende Wahl, wenn Sie Ihr Pferd überwiegend selbst betreuen und sich auf einen verlässlichen Grundschutz verlassen möchten.

Für erhöhten Sicherheitsbedarf
Erweiterter Schutz für Alltag und Notfälle
Höhere Deckungssummen und zusätzliche Leistungen für mehr Sicherheit.
Der Top-Schutz ergänzt den Basisschutz um zusätzliche Leistungen, zum Beispiel Rettungs- und Bergungskosten für Ihr Pferd oder die Forderungsausfalldeckung. Besonders sinnvoll, wenn Sie finanzielle Risiken umfassender absichern möchten.

Für Turniere und Reisen
Sicher unterwegs mit Ihrem Pferd
Schutz auch außerhalb des Heimatstalls.
Ideal, wenn Sie regelmäßig zu Turnieren oder Lehrgängen fahren oder Ihr Pferd in fremden Ställen unterbringen. Der Top-Schutz bietet Absicherung bei Schäden an gemieteten Unterkünften oder geliehenem Zubehör und schützt Sie auch bei längeren Aufenthalten im Ausland.
Was die meisten Kunden noch interessiert.
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland, die Dauer hängt vom gewählten Tarif ab.
Basis-Schutz
- Länder der EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino, Andorra: zeitlich unbegrenzt
- weltweit: 3 Jahre
Top-Schutz:
- Länder der EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino, Andorra: zeitlich unbegrenzt
- weltweit: 5 Jahre
Ja, der Versicherungsschutz kann direkt zum vereinbarten Starttermin beginnen. Dieser Termin steht in Ihrem Versicherungsschein.
Bitte beachten Sie: Der Schutz besteht nur, wenn der erste Beitrag fristgerecht gezahlt wird.
Ja, jedes Pferd muss separat versichert sein, da der Versicherungsschutz immer für ein konkret benanntes Tier gilt.
So versichern Sie mehrere Ihrer Pferde:
- Geben Sie bei Vertragsabschluss alle Pferde an, die versichert werden sollen.
- Jedes Pferd wird einzeln im Vertrag benannt.
- Kommt ein weiteres Pferd hinzu, können Sie es in der Regel nachträglich einschließen.
Personenschäden & Vermögensschäden: die Fakten
Wird ein Mensch durch Ihr Pferd verletzt, haften Sie als Halterin oder Halter für alle daraus entstehenden Schäden – eine Versicherung spricht in diesem Fall von Personen- und Vermögensschäden. Zwei Begriffe, die auf den ersten Blick abstrakt wirken.
Je nach Verletzung können sich die Kosten über viele Jahre oder sogar lebenslang summieren.
Nach deutschem Schadensrecht (§ 249 BGB) muss der Geschädigte so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert.
Beispielhafte Kosten, die nach einem schweren Personenschaden entstehen können
Das finanzielle Risiko
Schon eine einzige schwere Verletzung kann Kosten im sechsstelligen Bereich verursachen. Besonders hohe und meist auch existenzbedrohende Kosten entstehen, wenn der Geschädigte nicht mehr arbeitsfähig ist und Sie eine lebenslange Rente zahlen müssen.
Aufgrund dieses Risikos sind hohe Deckungssummen bei der Pferdehaftpflichtversicherung (zum Beispiel 50 Mio. EUR im Zurich Top-Schutz) kein Luxus, sondern sinnvoller Schutz für jeden Pferdehalter.

„Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig, zum Beispiel bei einem Stallwechsel, Turnierteilnahmen oder der Betreuung Ihres Pferdes durch weitere Personen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Schutz weiterhin zu Ihrer Nutzung passt.“
Timo Krause, Abteilungsleiter Haftpflicht & Unfall, Zurich Versicherung
Pferdehaftpflichtversicherung: Schadenfall melden
Schaden dokumentieren
Halten Sie den Schaden möglichst genau fest und machen Sie Fotos der beschädigten Gegenstände, idealerweise aus mehreren Blickwinkeln.
Wichtig: Bei Unfällen kontaktieren Sie bitte zusätzlich die Polizei.
Kostenfreie Anwaltshotline oder Anwalts-Chat nutzen
Bitte geben Sie kein Schuldeingeständnis ab und sagen Sie keine Kostenübernahme zu. Warten Sie ab, bis wir die gegen Sie erhobenen Ansprüche geprüft hat.
Schaden online melden
Melden Sie uns jeden Schadenfall bitte unverzüglich, auch dann, wenn noch keine Schadensersatzansprüche gestellt wurden.
- Online-Schadenformular
- Service- und Notfalltelefon:
+49 (0) 221 7715 7780
Prüfung der Schadenmeldung
Wir prüfen den Fall und melden uns bei Bedarf bei Ihnen.
Bitte unterstützen Sie uns bei der Schadenklärung, indem Sie uns zum Beispiel gerichtliche oder behördliche Schritte wie Mahnverfahren oder Klagen umgehend mitteilen.
Schadenregulierung
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erstattung oder wir unterstützen Sie bei der weiteren Schadenregulierung.
Passende Produkte zur Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdekrankenversicherung
Deckt tierärztliche Behandlungen, Operationen und Medikamente bei Erkrankungen oder Unfällen Ihres Pferdes ab.

OP-Versicherung für Pferde

Hundehalterhaftpflicht
Schützt vor Schadenersatzforderungen, wenn Ihr Hund Dritten Personen- oder Sachschäden zufügt.

Tierkrankenversicherung
Erstattet Kosten für tierärztliche Behandlungen und medizinische Versorgung Ihres Haustiers – von Vorsorgeuntersuchungen bis zur Therapie.
Häufige Fragen & Antworten zur Pferdehaftpflichtversicherung
Allgemeine Fragen
Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Eine private Haftpflichtversicherung deckt dagegen nur allgemeine Risiken des täglichen Lebens ab und schließt Schäden durch Pferde in der Regel aus.
Pferdehaftpflichtversicherung
- Schützt Sie als Halter, wenn Ihr Pferd Dritten einen Schaden zufügt
- Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Ihr Pferd ab
Private Haftpflichtversicherung
- Deckt alltägliche Haftungsrisiken im Privatleben
- Schäden durch Pferde sind normalerweise nicht mitversichert
Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung gilt auch für private Reiter und Betreuer, die Ihr Pferd mit Ihrer Zustimmung nutzen oder beaufsichtigen.
Mitversichert sind zum Beispiel:
- Reitbeteiligungen (maximal drei, namentlich genannt)
- Familienmitglieder, die Ihr Pferd reiten
- Personen, die Ihr Pferd betreuen oder versorgen
Pferde gelten rechtlich als sogenanntes Gefährdungsrisiko. Grund dafür ist, dass Pferde als Fluchttiere sehr kraftvoll sind und ihr Verhalten nicht vollständig vorhersehbar ist.
Das bedeutet für Sie als Halter:
- Sie haften für Schäden, die Ihr Pferd verursacht.
- Eine Haftung besteht oft auch ohne eigenes Verschulden.
- Schadenersatzforderungen können sehr hoch ausfallen.
Abschluss & Laufzeit
Schließen Sie die Pferdehaftpflichtversicherung am besten ab, bevor Sie Ihr Pferd erstmals halten, reiten oder auf fremden Anlagen einsetzen, also idealerweise vor dem ersten Einstallen oder Reiten.
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Vertragsstartdatum, das Sie beim Abschluss festlegen.
Die Pferdehaftpflichtversicherung von Zurich wird in der Regel mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen.
- Ihr Vertrag bei Zurich verlängert sich meist automatisch um ein weiteres Jahr.
- Eine Kündigung ist möglich, wenn sie rechtzeitig vor Vertragsende erfolgt.
- Die übliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Vertragsende.
Ja, Sie können Ihre Pferdehaftpflichtversicherung grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit oder in bestimmten Sonderfällen wechseln.
- Sie können zum Vertragsende wechseln, wenn Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
- Eine außerordentliche Kündigung ist zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung möglich.
- Auch nach einem Schaden oder wenn das versicherte Risiko entfällt, z. B. durch den Verkauf eines Pferdes, ist ein Wechsel möglich.
Kosten & Leistungen
Die Kosten für eine Pferdehaftpflicht hängen vor allem vom gewählten Tarif ab. Bei Zurich können Sie zwischen folgenden Varianten wählen:
Basis-Tarif – ab 10,17 EUR pro Monat
- solide Grundabsicherung
- Deckungssumme: 5 Mio. EUR
Top-Tarif – ab 12,01 EUR pro Monat
- erweiterter Leistungsumfang
- Deckungssumme: 50 Mio. EUR
Grundsätzlich zahlt die Pferdehaftpflichtversicherung für Schäden, die Ihr Pferd Dritten zufügt. Eigene Schäden des Halters sind normalerweise nicht versichert.
Im Top-Schutz ist bei Zurich jedoch die sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten. Diese greift, wenn:
- Sie oder Ihr Pferd durch eine andere Person geschädigt werden,
- der Schadenverursacher rechtlich haftet,
- der Verursacher den Schaden nicht bezahlen kann.
In diesem Fall kann die Pferdehaftpflichtversicherung den entstandenen Schaden übernehmen.
Die Deckungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag die Versicherung Schäden übernimmt. Bei schweren Personenschäden können die Kosten schnell sehr hoch ausfallen.
Verbraucherschutzorganisationen empfehlen deshalb grundsätzlich, bei Haftpflichtversicherungen auf ausreichend hohe Versicherungssummen zu achten. Besonders Personenschäden können langfristige Kosten verursachen, etwa durch Verdienstausfall, Pflege oder lebenslange Rentenzahlungen.
Orientierung bei der Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung:
- mindestens 5 Mio. EUR als Grundabsicherung
- höhere Deckungssummen bieten zusätzlichen Schutz bei schweren Personenschäden
- Tarife mit 50 Mio. EUR Deckungssumme wie der Zurich Top-Schutz gelten heute als sehr umfassende Absicherung
Gerade bei der Pferdehaltung ist eine hohe Deckungssumme sinnvoll, da Tierhalter nach deutschem Recht häufig auch ohne eigenes Verschulden haften.
Leistungen im Schadenfall
Ja, auch schwere Personenschäden sind versichert, wenn Sie dafür haften. Die Höhe der Absicherung hängt vom gewählten Tarif ab.
- Im Basis-Schutz sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 5 Mio. EUR abgesichert.
- Im Top-Schutz erhöht sich die Deckungssumme auf bis zu 50 Mio. EUR.
Versichert sind zum Beispiel:
- Behandlungskosten nach einem Unfall (zum Beispiel Krankenhaus oder Reha)
- Schmerzensgeldansprüche
- Verdienstausfall oder langfristige Folgekosten
- lebenslange Rentenzahlungen bei schweren Verletzungen
Gerade bei Personenschäden können sehr hohe Kosten entstehen. Höhere Deckungssummen bieten deshalb zusätzlichen finanziellen Schutz.
Im Schadenfall prüft Ihre Pferdehaftpflichtversicherung, ob eine Schadenersatzforderung berechtigt ist.
Zurich übernimmt dabei für Sie:
- Prüfung von Schadenersatzansprüchen
- Zahlung berechtigter Forderungen
- Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche
Ja, Schäden an Weiden, landwirtschaftlichen Flächen oder Einzäunungen sind in der Pferdehaftpflichtversicherung grundsätzlich mitversichert, wenn Ihr Pferd dafür verantwortlich ist.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Schäden an Zäunen oder Begrenzungspfosten
- Schäden an Weideflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Schäden an Einfriedungen oder Weideanlagen
Voraussetzung ist, dass Sie als Halter für den Schaden haften.
*Der Preis von 10,17 € je Monat für die Pferdehaftpflichtversicherung von Zurich gilt im Basis-Tarif. Es wurden keine Zusatzbausteine miteingeschlossen. Berechnungsdatum ist der 10.04.2026.
Wir sind ausgezeichnet
So bewerteten uns unsere Kunden bei Trusted Shops in den letzten 12 Monaten:

