Begleitetes Fahren ab 17 – Erfahrt alles über BF17 und die Autoversicherung

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Begleitetes Fahren ab 17 – das Wichtigste kurz erklärt

  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht es Jugendlichen, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen und selbst Auto zu fahren.
  • Die Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson zu fahren.
  • Als Begleitperson melden Sie den BF17-Teilnehmer Ihrer Zurich Kfz-Versicherung vor der ersten gemeinsamen Fahrt.
  • Nehmen Sie einen BF17-Fahrer in Ihren Vertrag auf, zahlen Sie bei Zurich keine höheren Beiträge.
  • Schließen junge Fahrer nach dem Begleiteten Fahren ihre erste eigene Kfz-Versicherung ab, steigen sie bei Zurich mit einer niedrigeren Schadenfreiheitsklasse in die Versicherung ein.
  • Wie Begleitetes Fahren funktioniert und was das für Ihre Kfz-Versicherung von Zurich bedeutet, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was ist Begleitetes Fahren ab 17?

Begleitetes Fahren ab 17 – kurz BF17 – ermöglicht es Jugendlichen, bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein zu machen. Die Fahrerlaubnis für die Klasse B (Kfz) und BE (plus Anhänger) ist allerdings an die Auflage gebunden, dass die Führerscheinneulinge nur dann selber fahren dürfen, wenn eine eingetragene Begleitperson mit im Auto sitzt.

Die Regelung Begleitetes Fahren ab 17 wurde 2011 in ganz Deutschland als sogenanntes Dauerrecht eingeführt. Zuvor wurde Begleitetes Fahren in verschiedenen Bundesländern erfolgreich getestet. Als Vorreiter startete Niedersachsen im Jahr 2004 mit einem eigenen Modellversuch.

Welche Vorteile bietet Begleitetes Fahren ab?

Begleitetes Fahren bietet den großen Vorteil, dass Jugendliche, die beim BF17 mitgemacht haben, über 20 Prozent weniger Unfälle verursachen als diejenigen, die darauf verzichtet haben. Außerdem begehen die Teilnehmer am Begleiteten Fahren ab 17 weniger Verkehrsvergehen.

Auch zeitlich ist das Begleitete Fahren ab 17 von Vorteil: Um den 18. Geburtstag sind viele Jugendliche mit Abiturvorbereitungen oder der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz beschäftigt. Wer seinen Führerschein schon mit 17 macht, muss während dieser intensiven Zeit nicht noch Fahrstunden belegen oder für die Fahrprüfung lernen.

Voraussetzungen für Begleitetes Fahren ab 17

  • Fahranfänger müssen bei der Anmeldung zur Ausbildung in der Fahrschule mindestens 16,5 Jahre alt sein.
  • Die Zustimmung der Eltern ist sowohl für die Teilnahme am Begleiteten Fahren als auch für die Benennung der Begleitpersonen notwendig.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegt werden.
  • Nach bestandener Prüfung dürfen Fahranfänger mit Vollendung des 17. Lebensjahrs bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson in Deutschland fahren.

Voraussetzungen für die Begleitperson

Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein
  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen EU-/EWR oder Schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein
  • zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis höchstens mit 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sein
  • beim Begleiteten Fahren die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beachten

Generell können unbegrenzt viele Begleitpersonen angeben werden. In der Regel ist es sogar sinnvoll, mehr als eine Person einzutragen. So können die Fahranfänger sich auch hinters Steuer setzen, wenn zum Beispiel die Eltern einmal keine Zeit haben.

Sinnvoll ist es auch, dass die Begleitperson auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Es ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Begleitpersonen können daher auch auf der Rückbank sitzen, denn sie dürfen nicht aktiv ins Geschehen eingreifen.

Probezeit für Begleitetes Fahren ab 17

Die Probezeit beginnt beim Begleiteten Fahren in dem Moment, in dem der Fahranfänger nach der bestandenen praktischen Prüfung seine Prüfungsbescheinigung erhält. Die Probezeit dauert genau wie bei über 18-Jährigen 2 Jahre und beinhaltet die folgenden Regelungen:

  • Während der Probezeit ist die Grenze von 0,0 Promille Alkohol im Blut vorgeschrieben. Alkohol am Steuer ist innerhalb der gesetzlich festgelegten Promillegrenzen erst dann erlaubt, wenn die Probezeit beendet ist und der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist.
  • Wer in der Probezeit geblitzt wird, dem droht ein Bußgeld. Beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 20 km/h, hat der Verstoß sogar eine kostenpflichtige Nachschulung zur Folge.
  • Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann sich die Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängern.

Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland

Begleitetes Fahren ab 17 ist in Deutschland eine Sonderregelung. Sie ist nicht im Ausland anerkannt. Dementsprechend müssen Fahranfänger abwarten, bis sie 18 Jahre alt sind, wenn sie im Ausland das Steuer übernehmen möchten. Die einzige Ausnahme stellt das Nachbarland Österreich dar. Hier ist ebenfalls Begleitetes Fahren mit 17 erlaubt, da es in Österreich eine vergleichbare Regelung gibt.

Kosten für Begleitetes Fahren ab 17

Die Kosten für den Führerschein mit 17 unterscheiden sich nicht vom Erwerb der regulären Fahrlizenz ohne Begleitphase. Sie hängen vor allem von den benötigten Fahrstunden ab.

Für das Begleitete Fahren kommen jedoch einige Gebühren hinzu, die von Bundesland zu Bundesland leicht variieren können:

  • Kosten für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung: Das reguläre Kartenformat gibt es erst nach dem 18. Geburtstag. Vorher bekommen Fahranfänger ein rosa Dokument, das die bestandene Prüfung bescheinigt und die Begleitpersonen ausweist. Für die Ausstellung der Prüfbescheinigung wird eine Gebühr von ca. 8 Euro erhoben.
  • Begleitpersonen: Für die Überprüfung werden ca. 10 Euro pro Begleitperson in Rechnung gestellt.
  • Mit 18 Jahren: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden ca. 40 Euro für das Ausstellen des regulären Führerscheins fällig.

BF 17 – ab 18 alleine fahren

Der Name sagt es bereits: Begleitetes Fahren ab 17 ist mit einer Begleitperson so lange erforderlich, bis der Fahranfänger das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Mit dem 18. Geburtstag sind Führerscheinneulinge sofort berechtigt, alleine mit der Prüfungsbescheinigung zu fahren. Eine weitere Prüfung ist hierfür nicht nötig.

Die Bescheinigung muss jedoch innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden – denn spätestens dann verliert das rosa Dokument seine Gültigkeit.

So beantragen Sie Begleitetes Fahren ab 17 – Schritt für Schritt

Schritt 1

Für das Begleitete Fahren ab 17 können Minderjährige bereits im Alter von 16 Jahren und 6 Monaten einen Antrag bei der zuständigen Behörde (z. B. beim Bürgeramt, bei der Führerscheinstelle) stellen. Ein Erziehungsberechtigter muss dazu schriftlich sein Einverständnis erklären.

Schritt 2

Der Fahranfänger meldet sich anschließend für die Ausbildung bei der Fahrschule an und belegt dort anschießend ganz regulär die erforderlichen Theorie- und Praxisstunden.

Schritt 3

Die Prüfungen für die Fahrerlaubnis können die Teilnehmer am Begleiteten Fahren zu folgenden Zeitpunkten ablegen: theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Schritt 4

Nach den bestandenen Prüfungen – frühestens aber ab dem 17. Geburtstag – kann das Begleitete Fahren beginnen. Hierfür gilt eine zweijährige Probezeit. Von dieser Regelung ausgenommen sind Jugendliche, die bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erhalten haben – zum Beispiel Roller über 50 ccm und andere Leichtkrafträder Sie müssen die Probezeit nicht von vorne beginnen.

Schritt 5

Ab dem 18. Geburtstag darf der Fahrer ohne Begleitung fahren und kann den regulären Führerschein bei der Behörde beantragen.

Was Fahranfänger wissen sollten

Die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren sollten Fahranfänger immer bei sich haben. Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle, müssen sie ansonsten ein Bußgeld von 10 Euro bezahlen.

Mit weitaus höheren Strafen müssen Jugendliche rechnen, wenn sie ohne Begleitperson fahren. Denn das Fahren unter Aufsicht ist die maßgebliche Voraussetzung der Sonderregelung. Fahren ohne Begleitperson gilt als Ordnungswidrigkeit. In der Regel muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg gerechnet werden.

Sonderfälle für Begleitetes Fahren ab 17

Mit der Fahrerlaubnis für einen Pkw dürfen Fahranfänger auch Traktoren, Quads sowie Kleinkrafträder wie einen Roller steuern. Für diese Fahrzeuge brauchen sie nicht mal eine Begleitperson. Das gilt allerdings nur innerhalb von Deutschland.

Mit der Fahrerlaubnis für BF17 dürfen die Minderjährigen auch mit einem Anhänger mit dem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn eine Begleitperson mitfährt.

Versicherung für Begleitetes Fahren ab 17

Nutzen BF17-Fahranfänger das Auto ihrer Eltern oder anderer Begleitpersonen, benötigen sie keine eigene Kfz-Versicherung. Die Versicherungsnehmer sollten jedoch Ihrer Kfz-Versicherung unbedingt vor der ersten gemeinsamen Fahrt über die Teilnahme am Begleiteten Fahren informieren, damit die Fahranfänger in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden können. Für Begleitetes Fahren bleibt der Beitrag bei Zurich unverändert – zumindest solange die Führerscheinneulinge unter 18 Jahre sind.

Jugendliche, die ihren Führerschein mit 17 gemacht haben, genießen zudem Vorteile bei den Kfz-Versicherungen von Zurich. Denn die Erfahrungen durch Begleitetes Fahren werden von Zurich mit niedrigeren Beiträgen als für andere Führerscheinneulinge belohnt.

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Fragen und Antworten zum Thema Begleitetes Fahren ab 17

  • Kann man eine Begleitperson nachtragen lassen?
    Die Anzahl an Begleitpersonen ist nicht begrenzt und zusätzliche Begleitpersonen können auf Antrag nachgetragen werden. In diesen Fällen muss aber die zuständige Führerscheinstelle eine neue Bescheinigung ausstellen.
  • Wie alt müssen Begleitpersonen sein?
    Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit 5 Jahren durchgehend einen Führerschein der Führerscheinklasse B oder 3 besitzen.
  • Was passiert, wenn man ohne die eingetragene Begleitperson fährt?
    Wer am BF17 teilnimmt und ein Auto ohne eine der eingetragenen Begleitpersonen fährt, begeht einen schweren Verkehrsverstoß. Die Folge ist eine Geldbuße von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg. In der Regel wird zudem die Fahrerlaubnis widerrufen.
  • Läuft die Führerscheinausbildung anders ab als üblich?
    Nein. Wer den Führerschein mit 17 erwerben will, durchläuft die übliche theoretische und praktische Ausbildung mit allen vorgeschriebenen Pflichtstunden. Auch die Prüfungen sind identisch.
  • Darf ein betrunkener eingetragener Begleiter chauffiert werden?
    Nein, denn für offizielle Begleiter gilt die „0,5-Promille-Grenze“.

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