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Verhaltenskodex für den Vertrieb

Verhaltenskodex für den Vertrieb

Über die Verhaltensgrundsätze des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Wir beraten Sie fair und lösungsorientiert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat mit dem Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Verhaltensgrundsätze mit dem Ziel des Verbraucherschutzes aufgestellt, zu deren Einhaltung wir uns durch unseren Beitritt verpflichtet haben. Diese Grundsätze entsprechen vollständig unserem Selbstverständnis.

Versicherungen sind in hohem Maße erklärungsbedürftig. Wie zufrieden Kunden mit ihrer Versicherung sind, entscheidet sich nicht nur durch die Qualität der Produkte. Auch die Beratungsleistung ist ein wichtiges Kriterium. Versicherungsunternehmen und Vermittler, als Bindeglied zwischen Produktanbietern und Kunden, tragen damit eine große Verantwortung. Unser Ziel ist es daher, eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen. Eine faire und lösungsorientierte Kundenberatung und -betreuung hat für Zurich eine besondere Bedeutung. Unsere Unternehmenswerte basieren auf den „Zurich Basics“ und Kundenorientierung nimmt darin eine zentrale Rolle ein. Wir arbeiten daher ausschließlich mit qualifizierten und zuverlässigen Vertriebspartnern zusammen.

Durch unser Compliance-Management-System werden die Regeln des GDV-Verhaltenskodexes in unserer Kultur und Strategie fest verankert. Dies dient dazu, allen Mitarbeitenden im Vertrieb Leitlinien an die Hand zu geben, an denen sie ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden ausrichten sollen. Die Angemessenheit dieses Systems wurde durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert.

Die 11 Ziffern des Kodex

  1. Klare und verständliche Versicherungsprodukte
  2. Das Kundenbedürfnis steht im Mittelpunkt bei der Beratung und Vermittlung.
  3. Die Versicherungsunternehmen geben sich für ihre Mitarbeiter und Vermittler Compliance-Vorschriften.
  4. Ordnungsgemäße Beratungsdokumentation bei Vertragsabschluss
  5. Beratung des Kunden auch nach Vertragsschluss
  6. Bei Abwerbung bzw. Umdeckung von Versicherungsverträgen ist das Kundeninteresse zu beachten.
  7. Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden
  8. Hoher Stellenwert der Vermittlerqualifikation
  9. Zusatzvergütungen mit Versicherungsmaklern beeinträchtigen nicht die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse.
  10. Hinweis auf das bestehende Ombudsmannsystem für Versicherungen
  11. Verbindlichkeit des Kodex und Evaluierung

Verhaltenskodex für den Vertrieb auf der Website des GDV

Verhaltenskodex zum Download, teilnehmende Unternehmen, Prüfberichte – mehr erfahren Sie auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Compliance-Management-Systeme bei Zurich

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