Schäden in der privaten Unfallversicherung
Sie hatten einen Unfall, wir wünschen Ihnen gute Besserung!
Benötigte Unterlagen
Für eine schnelle Schadenbearbeitung benötigen wir von Ihnen sämtliche medizinischen Berichte (z.B. Befund- und Behandlungsunterlagen sowie Entlassungsberichte). Bitte entbinden Sie Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht und stellen Sie uns Kopien dieser Unterlagen zur Verfügung.
Wichtige Fristen im Schadenfall
In der Privaten Unfallversicherung gibt es Leistungsbestandteile, die an bestimmte Anspruchsfristen gebunden sind. Diese Fristen beginnen mit dem Unfalltag und betragen für die Sofortleistung in der Regel 3 Monate, für die Übergangsleistung meist 7 Monate und für die Invaliditätsleistung je nach Vertrag zwischen 15 und 36 Monaten. Die genauen, für Sie gültigen Fristen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsbedingungen.
TIPP: Melden Sie daher Ihren Unfallschaden möglichst umgehend, um alle Leistungsbestandteile fristgerecht erhalten zu können!