Gartenversicherung - Die ideale Absicherung für Ihren Garten

Zuletzt aktualisiert : 24.07.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Gartenversicherung – das Wichtigste kurz erklärt

  • Feuer, Sturm und Hagel, aber auch Diebe und Randalierer können schwere Schäden in Ihrem Garten anrichten: Hier erfahren Sie, wie Sie Gartenmöbel, Rasenroboter, Grillgeräte sowie Schuppen und Laube für den Ernstfall versichern können.
  • Eine Versicherung für den Garten schützt Möbel, Laube & Co. bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.
  • Welche Versicherung leistet, hängt davon ab, wo sich Ihr Garten befindet.
  • Ist der Garten Teil Ihres Grundstücks, können Sie ihn durch die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung von Zurich mitabsichern.

Was ist eine Gartenversicherung?

Wenn Sie Schäden an Ihren Gartenmöbeln, teuren Gartengeräten wie dem Rasenroboter, aber auch an einem Schuppen oder einer Laube finanziell absichern wollen, bietet eine Gartenversicherung Schutz. Ist Ihr Garten Teil des Grundstücks, auf dem auch Ihr Haus steht, übernehmen bestimmte Tarife der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die Leistungen der Gartenversicherung. Nur wenn Sie einen Garten abseits Ihres Hauses haben, zum Beispiel in einer Schrebergartenanlage, müssen Sie im Bedarfsfall eine extra Gartenversicherung abschließen.

Wann ist eine Gartenversicherung sinnvoll?

  • Eine Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung mit Schutz des Gartens lohnt sich für Sie, wenn Sie Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses mit Garten sind und diesen finanziell zum Beispiel gegen Unwetterschäden absichern möchten.
  • Zudem lohnen sich eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit Absicherung des Gartens, wenn Sie exklusive Gartenmöbel, eine Laube oder auch einen Geräteschuppen haben in dem Sie teures Gartenequipment wie einen Rasenroboter oder einen exklusiven Grill aufbewahren.
  • Eine spezielle Gartenversicherung ist sinnvoll, wenn Sie einen Schrebergarten in einer Kleingartenanlage besitzen.

Was zahlt eine Gartenversicherung?

Ist der Garten Teil Ihres Grundstücks, können Sie ihn über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung von Zurich mit absichern. Im Folgenden sagen wir Ihnen, welche Leistungen im Schadenfall erbracht werden.
Für Schrebergärten bieten einige Versicherer spezielle Kleingarten- und Laubenversicherungen. Diese Versicherungen sind in der Regel ebenfalls eine Kombination aus Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

Was fällt unter die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt Garteninventar, das sich in einem Garten direkt am Haus befindet. Voraussetzung ist, dass Gartenmöbel, Grillgeräte, Rasenmäher und andere Gartengeräte über die Gartendeckung der Police explizit mitversichert sind.

Zurich deckt im Top-Schutz der Hausratversicherung Gartenschäden ab, die durch Feuer, Überspannung, Sturm, Hagel und austretendes Leitungswasser entstehen. Sturmschäden an Gartenmöbeln sind bis 10.000 EUR versichert.
Abgesichert sind im Top-Schutz auch Schäden, die durch Einbruchdiebstahl verursacht werden. Wenn Diebe zum Beispiel Ihr Gartenhaus ausräumen, bezahlt Zurich die Wiederbeschaffung von Gartenmöbeln und -geräten, Rasenmähern und -robotern, Poolrobotern und Grillgeräten in unbegrenzter Höhe.


Was fällt unter die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung von Zurich schließt Nebengebäude bis zu einer Grundfläche von 25 Quadratmetern in den Versicherungsschutz mit ein. Voraussetzung ist, dass sich das Nebengebäude auf demselben Grundstück oder im selben Garten wie das versicherte Wohnhaus befindet, ausschließlich privat genutzt wird und zu maximal 50 Prozent aus Glas oder Kunststoff besteht.

Zu den Nebengebäuden zählen Gartenhäuser, Gartenlauben, Geräteschuppen und Gewächshäuser, für die sich auch eine ergänzende Glasversicherung empfiehlt.

Mit der Wohngebäudeversicherung sind Schäden an diesen Gebäuden in unbegrenzter Höhe versichert, die durch Feuer, Überspannung, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel entstehen.
Erweitern Sie die Wohngebäudeversicherung um Elementargefahren, sind auch Schäden abgedeckt, die durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen entstehen.

Was kostet eine Gartenversicherung?

Die Kosten für die Versicherung Ihres Gartens über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind von folgenden Faktoren abhängig:

  • Wert des Hausrats und Wert des Gebäudes
  • Bauweise der Laube bzw. des Gartenhauses: Holzhaus oder Massivhaus
  • Größe des Grundstücks
  • versicherte Gefahren: Sturm, Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl etc.
  • Laufzeit und Zahlungsweise

Wie schützt man seinen Garten am besten?

Mit diesen Vorkehrungen können Sie Ihre Gartenmöbel, Gartenequipment und Gartenlauben vor Dieben schützen:

  • Sichern Sie Gartenmöbel, Sonnenschirm und Grill mit Kette und Schloss.
  • Versehen Sie Gartenlaube und Geräteschuppen mit einer stabilen Tür und einem Zylinderschloss.
  • Auch Sicherheitsbleche schützen vor dem Aufbrechen von Gartentüren.
  • Fenster können Sie mit abschließbaren Fensterschlössern ausstatten.
  • Schließen Sie Türen und Fenster immer ab.
  • Lassen Sie Hacken, Beile, Spaten und andere Geräte, die eine Hebelwirkung haben, nicht ungesichert herumliegen. Einbrecher könnten sie als Einstiegshilfe nutzen.
  • Verstecken Sie auf keinen Fall sogenannte Notfallschlüssel in der Nähe Ihres Gartenhauses oder Ihrer Laube: Dachrinnen, Fußabtreter und Blumenkästen sind Klassiker, die jeder Einbrecher kennt.
  • Einbrecher abschrecken: Durch eine Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder kann ein Einbruchsversuch verhindert werden.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Hausratversicherung, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Gartenversicherung

  • In welcher Höhe kann ich meine Gartenmöbel gegen Sturmschäden versichern?
    Im Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung können Sie Gartentisch, Bänke und Stühle bis zu einer Höhe von 10.000 EUR gegen Sturmschäden schützen.
  • Wie kann ich mich gegen Diebstahl meiner Gartenmöbel und meines teuren Gartenequipments versichern?
    Im Top-Schutz der Zurich Hausratversicherung sind Gartenmöbel, Gartengeräte, Rasenmähroboter, Poolroboter und Grillgeräte auf dem zum Haus gehörenden Grundstück in unbegrenzter Höhe gegen Diebstahl mitversichert.
  • Können nachträglich Leistungen in den Vertrag eingeschlossen werden?
    Selbstverständlich. Gerade im Garten ergeben sich im Laufe der Zeit durch den Bau einer Laube oder der Anschaffung teurer Gartenmöbel, Rasenroboter oder eines Grills Veränderungen. In diesen Fällen sollten Sie die Versicherungssumme anpassen.
  • Ist der Gartenzaun mitversichert?
    Ja, der Top-Schutz der Zurich Wohngebäudeversicherung versichert nicht nur Gartenhäuser, sondern alle mit dem Grundstück fest verbundenen Bestandteile. Hierzu zählen auch Zäune, Pergolen oder Markisen.
  • Übernimmt meine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auch Schäden an meinem Schrebergarten?
    Nein, eine bereits bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung haftet nicht für Schäden in der Gartenanlage! Beide sind auf Ihr Wohnhaus und das dazugehörige Grundstück beschränkt. Deshalb ist es in jedem Falle sinnvoll, eine separate Wohngebäude- oder Hausratversicherung abzuschließen, damit Sie im Ernstfall die Kosten nicht selbst tragen müssen.

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