Urlaub trotz Krankschreibung

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Urlaub trotz Krankschreibung – das Wichtigste kurz  erklärt

  • Grundsätzlich gilt: Auch wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie in den Urlaub. Voraussetzung ist aber, dass die Art des Urlaubsvergnügens Ihre Genesung nicht beeinträchtigt.
  • Zwar brauchen Sie nicht die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers, um trotz einer Krankschreibung in den Urlaub zu fahren, aber Sie sollten ihm Ihre Pläne dennoch mitteilen. Eventuell ist auch eine ärztliche Bestätigung sinnvoll, die besagt, dass Sie Ihre Genesung durch die Urlaubsreise nicht gefährden.
  • Auch Ihre Krankenkasse müssen Sie nicht informieren, wenn Sie einen Urlaub antreten möchten, obwohl Sie erkrankt sind. Das gilt allerdings nur, wenn Sie nicht länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind und noch kein Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.

Darf man trotz Krankschreibung Urlaub machen?

Was für eine ärgerliche Situation: Zwei Tage vor Ihrem geplanten Urlaubsantritt erkranken Sie und Ihr Arzt stellt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Doch keine Sorge, der Urlaub ist damit nicht automatisch passé. Beeinträchtigt die Reise Ihren Genesungsprozess nicht – oder ist sie ihm sogar förderlich, wie ein Aufenthalt am Meer bei Atemwegserkrankung oder ein Urlaub in der Sonne bei Depression –, dürfen Sie die Koffer packen.

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Urlaub trotz Krankschreibung – was sagt das Arbeitsrecht?

Rechtlich gesehen müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht einmal informieren, wenn Sie trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren. Um aber mögliche Auseinandersetzungen und Vorwürfe zu vermeiden, sollten Sie mit Ihrem Chef ein offenes Gespräch darüber führen und ihm darlegen, weshalb die Reise Ihren Krankheitszustand nicht verschlimmert.
Je nach Situation können Sie auch ein ärztliches Gutachten vorlegen, das Ihren Urlaub unter gesundheitlichen Aspekten gutheißt und besagt, dass die Reise die „Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ nicht gefährdet.
Besteht allerdings die begründete Annahme, dass Ihr Urlaub Ihre Erkrankung verlängert – wenn Sie etwa mit einer Lungenentzündung zum Skifahren aufbrechen wollen –, müssen Sie zu Hause bleiben. Fahren Sie dennoch in den Urlaub, riskieren Sie die fristlose Kündigung.

Die bereits genehmigten Urlaubstage werden bei erfolgter Krankschreibung nicht angerechnet, sondern dem Jahresurlaub wieder zugeschrieben.

Kommt es zu Streitigkeiten bezüglich Ihres Urlaubs trotz Krankschreibung, sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung gut beraten und vor finanziellen Folgen geschützt.

Bekommt man im Urlaub Krankengeld?

Krankengeld erhält, wer länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist. Bis dahin erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Nach diesen 6 Wochen zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.
Wenn Sie nun Krankengeld erhalten und einen Auslandsaufenthalt planen, sind Sie verpflichtet, die Genehmigung Ihrer Krankenkasse einzuholen. Bei Reisen ins EU-Ausland muss die Krankenkasse Ihrem Antrag zustimmen, da hier nach europäischem Recht der „Geldleistungsexport“ in Kraft tritt.
Fordert die Krankenkasse Sie zu einer ärztlichen Untersuchung auf, sollten Sie diese dennoch unbedingt wahrnehmen, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Was ist, wenn man im Urlaub krank wird?

Egal ob durch eine Verletzung oder einen Infekt – wer im Urlaub krank wird und somit als arbeitsunfähig gilt, darf aus den Urlaubstagen Krankheitstage machen.
Allerdings brauchen Sie dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, und zwar von einem Arzt vor Ort. Eine Krankschreibung nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub reicht nicht aus, um sich die Urlaubstage wieder gutschreiben zu lassen.
Zudem müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren, dass Sie im Urlaub krank geworden sind und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt bekommen haben. Erst dann greift die Entgeltfortzahlung und nicht mehr das Urlaubsentgelt – das heißt, Sie sind krankgeschrieben und die entsprechenden Urlaubstage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankheit im Urlaub

Auch wenn es mühsam sein sollte, weil Sie erst einmal herausfinden müssen, wo es in Ihrem Urlaubsort einen Arzt gibt – lassen Sie sich Ihre Erkrankung ärztlich bescheinigen. Ansonsten haben Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub keinen Anspruch, Ihre Urlaubstage im Nachhinein „zurückzugeben“.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes im Ausland ist in Deutschland gleichbedeutend mit der eines hiesigen Mediziners.
Übrigens gilt nicht jede Erkrankung als Grund für eine Arbeitsunfähigkeit.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Urlaub trotz Krankschreibung, digital oder vor Ort.

Haben Sie Fragen zum Thema Urlaub trotz Krankschreibung?

  • Wie weit darf man wegfahren, wenn man krankgeschrieben ist?
    Während der ersten 6 Wochen einer Krankschreibung – wenn also noch die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht – dürfen Sie theoretisch fahren, wohin Sie wollen. Immer vorausgesetzt, Ihre Genesung wird nicht beeinträchtigt. Je weiter das Reiseziel entfernt ist, desto mehr stellt sich natürlich die Frage, ob das für Ihre Genesung förderlich ist.
    Beziehen Sie bereits Krankengeld durch die Krankenkasse, dürfen Sie – mit Zustimmung der Krankenkasse – nur ins EU-Ausland reisen.
  • Kann die Krankenkasse den Urlaub verbieten?
    Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf Ihre Krankenkasse Ihnen einen Auslandsaufenthalt untersagen. Zum einen erst, wenn Sie Krankengeld erhalten – und dann normalerweise nur, wenn Sie ins außereuropäische Ausland reisen wollen. Einem Urlaub in einem EU-Land muss die Krankenkasse zustimmen, sofern kein Verdacht auf Missbrauch der Leistungen besteht.
  • Wie beantragt man Urlaub, während man Krankengeld bezieht?
    Da Ihnen das Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird, müssen Sie bei dieser einen formlosen Antrag einreichen, wenn Sie trotz Krankschreibung verreisen wollen. Unter Umständen müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, das bescheinigt, dass Sie mit der Reise Ihre Genesung nicht beeinträchtigen.
  • Was tun, wenn die Krankenkasse den Urlaub ablehnt?
    Lehnt Ihre Krankenkasse Ihren Antrag auf Urlaub während der Krankschreibung ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
    Lassen Sie sich dazu am besten juristisch beraten. Als Inhaber einer Zurich Rechtsschutzversicherung können Sie sich zum Beispiel an die kostenfreie 24-Stunden-Anwaltshotline wenden. Lieber online? Dann nutzen Sie die unkomplizierte Online-Rechtsberatung mit Uploadmöglichkeit.
  • Habe ich trotz Krankengeld Anspruch auf Urlaub?
    Auch wenn Sie krankgeschrieben sind und Krankengeld erhalten, bleibt Ihr Anspruch auf die in Ihrem Vertrag festgelegte Anzahl an Urlaubstagen bestehen. Fallen Sie langfristig aus, können Sie Ihren Urlaubsanspruch noch bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend machen – also bis zum 31. März des übernächsten Kalenderjahres.

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