Teilkaskoversicherung im Überblick

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Teilkaskoversicherung – das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Teilkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung.
  • Die Teilkasko sichert Ihr Auto gegen Diebstahl ab und reguliert Schäden durch Elementarereignisse wie Sturm, Hagel und Überschwemmung
  • Glasbruchschäden oder durch Brände verursachte Schadenereignisse sind ebenfalls Bestandteil der Teilkaskoversicherung.
  • Auch bei Wildunfall und Marderbiss kommt die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf.
  • Die Beiträge der Teilkasko beeinflussen unter anderem Typ- und Regionalklassen sowie die Höhe der Selbstbeteiligung.

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko ist eine freiwillige Versicherung, die Sie neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abschließen können. Während die Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die Sie anderen Personen, deren Vermögen oder Gegenständen zufügen, springt die Teilkasko bei Schäden ein, die durch äußere Einflüsse am Auto entstehen.

Zum Leistungsumfang der Teilkasko zählen zum Beispiel Schäden durch Diebstahl und Brand sowie Elementarschäden durch Hagel, Sturm und Überschwemmung. Außerdem sind Glasbruchschäden in der Teilkasko mitversichert.

Einen noch umfassenderen Versicherungsschutz bietet die Vollkaskoversicherung. Die Vollkasko übernimmt Schäden, die der Fahrer selbst am eigenen Auto durch Unfälle verursacht sowie Schäden durch Vandalismus.

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Kosten einer Teilkaskoversicherung

Wie hoch die Kosten Ihrer Teilkaskoversicherung sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Der Beitrag muss individuell berechnet werden, denn er ist von vielen Faktoren abhängig. Hierzu gehören:

  • Typklasse Ihres Fahrzeugs: Sie gibt an, wie häufig bestimmte Fahrzeugmodelle in Unfälle verwickelt sind und wie hoch die Reparaturkosten nach einem Schadenereignis durchschnittlich ausfallen.
  • Regionalklasse: Sturm, Hagel, Wildunfälle, Diebstähle – die Regionalklasse spiegelt die Schadensbilanz der Region wider, in der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
  • Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrer: Junge Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 24 stellen laut Statistik ein höheres Unfallrisiko dar. Aus diesem Grund gelten für sie höhere Jahresbeiträge. Spar-Tipps für die KFZ-Versicherung für Fahranfänger finden Sie in unserem Ratgeber.

Die Beiträge für Ihre Teilkaskoversicherung können Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal im Jahr bezahlen.

Selbstbeteiligung Teilkasko

Die Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung ist der Anteil, den Sie als Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens selbst zu zahlen haben. Der Vorteil der Selbstbeteiligung ist, dass Sie individuell die Möglichkeit haben, Ihren Teilkasko-Beitrag günstiger zu gestalten. Hierbei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird Ihr persönlicher Teilkasko-Beitrag.

Wie hoch sollte Ihre Selbstbeteiligung sein?

Viele Versicherungsnehmer wählen eine Teilkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 150 Euro. Dieser Beitrag lohnt sich statistisch gesehen bei den meisten Autofahrern.

Im Schadenfall bedeutet das: Sie zahlen Ihre Selbstbeteiligung von 150 Euro. Der Schaden beläuft sich allerdings auf 800 Euro. Den Restbetrag von 650 Euro übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung.

Wie hoch Sie die Selbstbeteiligung wählen, hängt letztendlich vom Wert Ihres Autos, Ihrem Schadensrisiko und von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Können Sie bei einem Schaden einen hohen Eigenanteil mühelos bezahlen, werden Sie mit einer günstigen Prämie belohnt.

Ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll und für wen lohnt sie sich?

Die Teilkasko ist sinnvoll für Halter, die ein Auto fahren, das einen Wert von mehr als 4.000 Euro hat. Ist der Wert des Autos niedriger, verzichten viele auf den Teilkaskoschutz. In diesem Fall genügt oftmals eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ob sich die Teilkasko lohnt, hängt letztendlich von der individuellen Situation des Versicherungsnehmers ab. Informieren Sie sich, wie hoch der Beitrag für eine Teilkasko in Ihrem Fall ist. Rechnen Sie sich dann aus, ob Sie sich die Reparatur nach einem Hagelschaden leisten oder im Fall eines Diebstahls ein neues Auto kaufen können. Danach wägen Sie ab, ob die Teilkaskoversicherung für Sie sinnvoll ist.

Unterschied Teilkasko und Vollkasko

Der Unterschied zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung liegt im Leistungsumfang.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Kosten, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Brand, Entwendung, Naturgewalten oder Glasbruch entstanden sind.

Die Vollkasko reguliert zusätzlich Schäden, die der Fahrer selbst durch einen Unfall am eigenen Auto verursacht oder die durch Vandalismus entstehen.

Leistungsumfang einer Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt die Leistungen bei folgenden Unfällen ab: 

  • Elementarschäden: Die Teilkaskoversicherung von Zurich übernimmt alle Reparaturkosten, die Ihnen durch sogenannte Elementarschäden entstehen. Das heißt: Sie kommt unter anderem bei Schäden durch Hagel, Sturm, Wasser, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Blitzschlag auf.
  • Überschwemmung: Die Teilkaskoversicherung von Zurich springt ein, wenn zum Beispiel Ihr geparktes Auto durch Hochwasser oder Überschwemmung zu Schaden kommt.
  • Brand und Explosion: Alle Schäden, die durch einen Brand oder eine Explosion am Fahrzeug entstehen, sind im Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung enthalten.
  • Kurzschlussschäden: Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
  • Tierbiss: Ein Marder beißt die Schläuche und Kabel Ihres Autos durch. Die Zurich Teilkasko übernimmt die Kosten für den Marderschaden. Je nach gewähltem Tarif ist darüber hinaus auch eine Beschädigung an Schläuchen oder Kabeln, die durch Tiere aller Art entstanden ist, versichert.
  • Steinschlag: Ein Stein zerstört die Windschutzscheibe. Die Teilkasko zahlt die neue Windschutzscheibe sowie eventuell beschädigte Seitenfenster.
  • Ladeschäden: Versichert sind Ladeschäden am Akkumulator (Akku) Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs.
  • Wildunfall: Durch den Zusammenstoß mit einem Reh erleidet Ihr Auto einen Schaden. Die Teilkasko kommt für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug auf, die durch den Zusammenstoß mit Haarwild wie Rehen, Wildschweinen oder Füchsen entstanden sind. Darüber hinaus sind auch Unfälle mit anderen Tieren wie Pferden, Katzen und Hunde versichert.
  • Autodiebstahl: Wurde das Auto gestohlen, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Handelt es sich um einen Neuwagen, ersetzt die Teilkasko bei bestimmten Tarifen nach Diebstahl den Neupreis. Detaillierte Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen. Bei Diebstahl eines Gebrauchtwagens kommt Zurich für den Wiederbeschaffungswert auf.

Fazit: Die Teilkaskoversicherung deckt bereits eine Reihe von Schadenfällen ab. Möchten Sie einen umfassenderen Versicherungsschutz in Ihrer Kaskoversicherung, der beispielsweise auch selbst verschuldete Unfälle abdeckt, sollten Sie über eine Vollkaskoversicherung nachdenken.

Leihwagen im Teilkasko-Fall

Wenn Sie nach einem Kaskoschaden Ihren Wagen in einer der Zurich Partnerwerkstätten reparieren lassen, bekommen Sie für die Dauer der Reparatur ein kleines Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Personenschäden

Die Teilkaskoversicherung übernimmt keine Personenschäden.

Teilkaskoversicherung: auch im Ausland gut versichert

Ob Diebstahl, Hagelschaden oder Wildunfall: Die Zurich Teilkaskoversicherung kommt auch für Schäden auf, die im Ausland entstehen. Achten Sie aber darauf, dass der Teilkasko-Schutz nur in Ländern besteht, die laut Versicherungsvertrag eingeschlossen sind. Dazu zählen alle Länder der EU und Gebiete, die politisch zur EU gehören, wie zum Beispiel die Kanarischen Inseln.

Lohnt sich ein Auslandsschadenschutz?

Der Ausland-Schadenschutz kann ergänzend zur Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz greift dann, wenn Sie im europäischen Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Der Auslandsschutz gleicht die Deckungssumme aus, wenn die Versicherungssumme des Unfallgegners zur Deckung Ihrer Sach- oder Personenschäden nicht ausreicht. Der Schaden wird dann so behandelt, als ob Ihr Unfallgegner bei Zurich versichert wäre.

Teilkaskoversicherungen für Fahrzeugarten

Neben der Teilkasko für Pkws bietet Zurich auch für diese Fahrzeugarten einen Teilkaskoschutz:

  • Teilkaskoversicherung für E-Autos: Die Zurich Elektroauto Teilkaskoversicherung können Sie für alle elektrischen Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von über 45 km/h abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein E-Auto oder aber eine E-Motorrad, einen E-Lkw oder ein Hybridauto besitzen.
  • Teilkaskoversicherung für Pedelecs: Mit der Pedelec-Versicherung können Sie Ihr Pedelec inklusive Akku und Zubehör ab einem Neuwert von 500 Euro gegen unterschiedliche Gefahren und Schäden versichern, solange es sich um ein Zweirad ohne Versicherungskennzeichen handelt.
  • Teilkaskoversicherung für ein Fahrrad: Generell ist Ihr Fahrrad in der Hausratsversicherung abgesichert. Wünschen Sie jedoch einen umfassenderen Schutz, zum Beispiel im Falle eines Unfalls, können Sie bei Zurich für Fahrräder ab einem Neuwert von 500 Euro eine spezielle Fahrradversicherung abschließen.
  • Teilkaskoversicherung für Oldtimer: Sie können auch für Ihren Oldtimer eine freiwillige Teilkaskoversicherung abschließen.
  • Teilkaskoversicherung für Wohnmobile: Auch die Wohnmobilversicherung von Zurich enthält neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, eine freiwillige Teilkaskoversicherung abzuschließen.
  • Teilkaskoversicherung für Motorräder: Wie für alle anderen Fahrzeuge können Sie bei Zurich auch eine Teilkaskoversicherung für Ihr Motorrad abschließen.

Teilkaskoversicherung wechseln

Sie wollen die Teilkaskoversicherung für Ihr Auto wechseln? Überprüfen Sie zunächst in den Versicherungsunterlagen den Kündigungszeitraum Ihrer alten Versicherung. Dann recherchieren Sie die passenden Tarife und fordern den neuen Antrag an.

Wichtig: Haben Sie den Antrag abgeschickt, sollten Sie auf die Bestätigung warten. In sehr seltenen Fällen kann die Versicherung den Antrag ablehnen.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema KFZ-Versicherung, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Teilkaskoversicherung

  • Schaden entstanden – was ist zu tun?

    Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie von Ihrer Zurich Teilkaskoversicherung regulieren lassen möchten, sollten Sie uns umgehend melden. Bei Zurich können Sie die Schadensmeldung schnell und unkompliziert durchführen.

    Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. Aus dem In- und Ausland: 

    +49 (0) 221 7715-7780

    Oder Sie nutzen unsere Online-Schadensmeldung

    Wenn Sie uns einen Schaden melden, sollten Sie folgende Angaben parat haben:

    • Versicherungsvertrag
    • Versichertes Fahrzeug
    • Schadenereignis: Schadenzeitpunkt, Unfallort, Schadenhergang, Art und Umfang des Schadens
    • eventuell Fotos zur besseren Dokumentation
     
  • Teilkaskoversicherung kündigen

    Sie möchten Ihre Teilkaskoversicherung kündigen: Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags bei der Versicherung eingehen. Bei vielen Versicherungen ist die Frist der 30. November. Möglicherweise können Sie aber auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen – zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung.

    Wichtig: Um Versicherungslücken zu vermeiden, sollten Sie erst Ihre Teilkasko kündigen, wenn Sie einen neuen Versicherungsschutz für Ihr Auto abgeschlossen haben.

  • Was zahlt die Teilkasko bei Eigenverschulden?
    Haben Sie einen Unfall selbst verschuldet, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht den eigenen Schaden. Die Teilkasko kommt nur für Schäden auf, die durch äußere Einflüsse wie Diebstahl oder Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Tierbiss entstehen.
  • Ist eine Teilkaskoversicherung Pflicht?
    Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Teilkasko wie die Vollkasko eine freiwillige Versicherung.
  • Warum gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkasko?
    Weil die versicherten Teilkasko-Risiken wie Brand, Blitzschlag, Hagel oder Diebstahl von den Autofahrerinnen und Autofahrern nicht beeinflusst werden können – während sie den Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkasko durch unfallfreies Fahren selbst „steuern“.
  • Wann lohnt sich der Wechsel in eine Vollkaskoversicherung?
    Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich, wenn Sie einen Neuwagen fahren, der nicht älter als drei bis fünf Jahre ist. Über den Wechsel in die Vollkaskoversicherung können Sie auch nachdenken, wenn Sie Fahranfänger sind oder wenn ein Fahranfänger in den versicherten Fahrerkreis eines Autos neu aufgenommen wird.

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