Autodiebstahl: Auto gestohlen – was nun?

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Autodiebstahl – das Wichtigste kurz erklärt

  • Über 28.000 gestohlene Autos allein im Jahr 2019: Autodiebstahl ist in Deutschland keine Seltenheiten.
  • Einen Autodiebstahl regelt Ihre Teilkaskoversicherung. Haben Sie eine Vollkasko abgeschlossen, ist der Leistungsumfang der Teilkasko automatisch inbegriffen.
  • Bei Autodiebstahl erstattet die Teilkasko im Normalfall den Wiederbeschaffungswert, der anhand der Preise auf dem Automarkt festgelegt wird.
  • Bei der Vollkasko Top und Top mit Schadenkomfortschutz von Zurich wird im Falle eines Schadens statt des Wiederbeschaffungswerts sogar der Neupreis des Autos erstattet. Diese Regelung gilt, wenn der Schadenfall innerhalb von 12 bzw. 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs eintritt.
  • Voraussetzungen für eine reibungslose Schadensabwicklung sind: Strafanzeige bei der Polizei, Meldung bei der Versicherung sowie das Abmelden des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.

Autodiebstahl – Diebstahlrisiko in Deutschland

Im Jahr 2019 wurden 28.132 kaskoversicherte Autos gestohlen. Der Autodiebstahl in Deutschland verursacht einen wirtschaftlichen Schaden von 280 Millionen Euro pro Jahr. Die mit Abstand höchste Diebstahlrate verzeichnet Berlin. Im vergangenen Jahr wurden hier 3.130 Fahrzeuge gestohlen. Aber auch in Leipzig und Hamburg ist die Diebstahlrate hoch. Deutlich geringer ist die Gefahr in Bayern und Baden-Württemberg.

Die meistgestohlenen Automarken in Deutschland 2019

Bei den Autodieben sind VW, Audi und BMW besonders beliebt.

Volkswagen  2.589
 Audi 1.807
 BMW/Mini 1.676
Mercedes-Benz 1.495
Mazda 987
Ford (Europa) 902
Toyota/Lexus 874
Renault 380
Skoda 375
Opel 370
Porsche 290
Fiat/Alfa Romeo/Lancia 286
Nissan 277
Mitsubishi 210
Peugeot 182
Hyundai 180
Seat 155
Land Rover Group  142
Honda 121
 Citroën 118

Quelle: Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV)

Autodiebstahl in Deutschland 2019 nach Bundesländern

Diebstähle pro 1.000 kaskoversicherte Pkw und effektive Diebstähle

 Berlin 3,3 3.130
 Hamburg 1,4 872
 Brandenburg 1,1 1.241
 Sachsen-Anhalt 0,5 482
Bremen  0,5 117
 Sachsen 0,4 767
Mecklenburg-Vorpommern  0,4  264 
 Nordrhein-Westfalen 0,4 3.296
 Niedersachsen 0,3 1.103
Schleswig-Holstein  0,3 489
 Hessen 0,2 668
 Thüringen 0,2 182
 Baden-Württemberg 0,1 645
Bayern 0,1 560 
Rheinland-Pfalz  0,1 262
 Saarland 0,1 75

Quelle: Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV)

Was tun bei gestohlenem Auto – die ersten Schritte nach einem Autodiebstahl

Ihr Auto ist weg? Nicht immer handelt es sich um einen Diebstahl. Gehen Sie deshalb Schritt für Schritt vor.

  1. Überlegen Sie zuerst, ob Sie Ihr Auto vielleicht an einer anderen Stelle geparkt haben.
  2. Überprüfen Sie den Abstellplatz. Vielleicht wurde das Fahrzeug wegen Falschparkens abgeschleppt.
  3. Sie sind sicher, dass Ihr Auto gestohlen wurde? Dann erstatten Sie bei der  Polizei eine schriftliche Strafanzeige. Dafür benötigen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des gestohlenen Autos und Ihren Personalausweis.
  4. Benachrichtigen Sie Ihre Zurich Versicherung – telefonisch oder schriftlich.
  5. Lassen Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle stilllegen.
  6. Dann senden Sie an Zurich folgende Unterlagen – am besten per Einschreiben:
    • die Bestätigung der Stilllegung
    • das Strafanzeigeprotokoll
    • die Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugschein)
    • sämtliche Autoschlüssel
  7. Zurich prüft nun den Fall und informiert Sie innerhalb von vier Wochen über die Entschädigung.

Sonderfall: Autodiebstahl im Ausland

Wird das Auto im Ausland gestohlen, ist der Schock oft noch größer. Doch auch hier gilt folgendes Vorgehen:

  1. Melden Sie den Diebstahl sofort bei der nächsten Polizeistelle. Wichtig: Lassen Sie sich das Anzeigeprotokoll aushändigen. Dieses Protokoll benötigen Sie, wenn Sie den Schaden nach Ihrer Rückkehr bei der deutschen Polizei anzeigen.
  2. Als Nächstes informieren Sie noch vor Ort Zurich Versicherung über den Schaden, am besten telefonisch.
  3. Nach der Rückkehr wenden Sie sich dann so schnell wie möglich an die deutsche Polizei und melden das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab.
  4. Dann senden Sie die Bestätigung der Stilllegung, das Strafanzeigeprotokoll, die Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugschein) und sämtliche Autoschlüssel an Zurich.
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Autodiebstahl – Versicherungsschutz

Damit der Kfz-Diebstahl nicht im finanziellen Desaster endet, ist es wichtig, dass Ihr Fahrzeug über den richtigen Versicherungsschutz verfügt. Dann kommt im Falle eines Autodiebstahls Ihre Versicherung für den entstandenen Schaden auf.

Autodiebstahl – welche Versicherung ist zuständig?

Wird Ihr Fahrzeug gestohlen, ersetzt die Teilkasko Ihnen den Wert des gestohlenen Fahrzeuges. Haben Sie eine Vollkasko abgeschlossen, ist der Leistungsumfang der Teilkasko automatisch inbegriffen. Je nach Tarif erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert oder den Zeitwert Ihres Wagens abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Mietwagen gestohlen? So sichern Sie Ihren Mietwagen gegen Autodiebstahl ab

Buchen Sie einen Mietwagen, erkundigen Sie sich bei der Autovermietung nach dem Diebstahlschutz. Diesbezüglich hat jeder Vermieter seine eigenen Regeln. Aber in den meisten Fällen sind Mietwagen gegen Diebstahl versichert. Am besten wählen Sie einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbehalt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, falls das Mietauto gestohlen wird.

Wann und was zahlt die Versicherung bei einem Autodiebstahl?

Autodiebstahl: Was wird ersetzt?

Neuwagen

Wird Ihr Neuwagen gestohlen, wird Ihnen der Neu- bzw. Kaufpreis erstattet. Das gilt für die Kraftfahrtversicherung Top für 12 Monate ab Erstzulassung. Mit der Kraftfahrtversicherung Top mit Schadenkomfortschutz erweitern Sie den Diebstahlschutz auf 24 Monate.

Gebrauchtwagen

Handelt es sich bei Ihrem gestohlenen Auto um einen Gebrauchtwagen, setzt Zurich den Wiederbeschaffungswert an. Hierfür wird der Preis ermittelt, der auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Fahrzeug gezahlt werden müsste.

Diebstahl von Autoteilen

Bei Autoeinbruch haben die Diebe fest installierte Teile wie Radio und Navigationssystem gestohlen? Auch in diesem Fall ist der Schaden durch die Kaskoversicherung von Zurich gedeckt.

Wann zahlt die Versicherung bei einem Autodiebstahl?

  • Die Kfz-Teilkasko zahlt vier Wochen nach Eingang der in Textform erfolgten Schadenanzeige bei der Versicherung je nach Tarif den Wiederbeschaffungswert bzw. den Neuwagenpreis.
  • Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet.
  • Nach der Frist von vier Wochen sind Sie nicht mehr zur Rücknahme verpflichtet. Dann ist Zurich Eigentümer des Fahrzeugs.

Autodiebstahlschutz – so können Sie sich vor Autodiebstahl schützen

  • Auto immer komplett abschließen: Auch bei kurzem Parken immer alle Türen, Fenster und das Schiebedach schließen und den Autoschlüssel bei sich tragen.
  • Keine Wertsachen auf dem Autositz liegen lassen: Taschen, Geldbeutel und andere Wertsachen immer mitnehmen. Ist das nicht möglich, dann außer Sichtweite im Kofferraum oder im Handschuhfach verstauen.
  • Ersatzschlüssel nicht am oder im Auto verstecken: Nach der Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit, die die Versicherung von der Leistung befreit.
  • Schlüssel nicht unbeaufsichtigt lassen: Lassen Sie an öffentlichen Garderoben oder in Umkleidekabinen Ihre Autoschlüssel nicht in der Mantel- oder Jackentasche.
  • Parken Sie hochwertige Autos in der Garage: Nach Möglichkeit sollten teure Markenfahrzeuge nicht am Straßenrand oder in ungesicherten Carports stehen. Sind Sie unterwegs, stellen Sie das Auto ins Parkhaus oder auf einen bewachten Parkplatz.
  • Funkschlüssel nicht direkt an der Haus- oder Wohnungstür ablegen: Wenn Sie ein Keyless-Komfort-System haben, können technisch versierte Diebe sonst das Signal der Funkschlüssel abfangen.
  • Abschirmen der Keyless-Schlüssel: Wollen Sie ganz auf Nummer sicher gehen, verwenden Sie eine Keyless-Schutzhülle. Sie schirmt den Schlüssel verlässlich ab und schützt vor unbefugtem Zugriff.
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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema KFZ-Versicherung, digital oder vor Ort.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Autodiebstahl

  • Sind Gegenstände, die sich im gestohlenen Auto befanden, ebenfalls versichert?
    Bei einem Autoeinbruch sind durch die Kasko nur Gegenstände versichert, die fest eingebaut sind. Für ein Radio oder Navigationsgerät kommt demnach die Versicherung auf, aber nicht für lose Gegenstände wie Taschen, Laptops oder Brillen. Hier greift die Außenversicherung der Hausratversicherung von Zurich.
  • Wer haftet bei einem Autodiebstahl?
    Wird Ihr Auto gestohlen, kommt die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Vorausgesetzt Sie haben diesen Versicherungsschutz gewählt. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Kasko nämlich keine Pflichtversicherung.
  • Was zahlt die Versicherung bei einem Autodiebstahl?
    Die Teilkaskoversicherung zahlt den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls, den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Handelt es sich um einen Neuwagen, kann der Besitzer bestenfalls mit einer Erstattung des Neupreises rechnen. Das gilt für die Zurich Kraftfahrtversicherung Top für 12 Monate ab Erstzulassung. Mit der Kraftfahrtversicherung Top mit Schadenkomfortschutz erweitern Sie den Diebstahlschutz auf 24 Monate.

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