Glasversicherung von Zurich

Das Wichtigste in Kürze:
Die Glasversicherung von Zurich – auch Glasbruchversicherung genannt – ergänzt Ihre Hausratversicherung sinnvoll und sichert Glasschäden ab, die über die Standardpolice hinausgehen.
Eine Glasversicherung schützt Sie vor möglichen Kosten bei versehentlichen Glasschäden am Gebäude und Mobiliar.
Welche Gläser sind durch die Glasversicherung von Zurich versichert?
- Gebäudeglas: Fenster, Türen, Wintergärten, Glaswände
- Mobiliarverglasung: Glasplatten, Vitrinen, Spiegel, Glastische
- Sonderverglasung: zum Beispiel Cerankochfelder, Aquarien, Gewächshäuser (je nach Tarif);
In diesem Ratgeber
- Wie sinnvoll ist eine Glasversicherung?
- Welche Schäden sind bei der Zurich Glasversicherung abgedeckt?
- Welche Tarife gibt es in der Glasversicherung?
- Was zahlt die Glasversicherung?
- Glasversicherung von Zurich
- Schadenbeispiele für eine Glasversicherung
- Die häufigsten Fragen und Antworten zur Zurich Glasversicherung
Wie sinnvoll ist eine Glasversicherung?
Als Zusatz zur bestehenden Hausratversicherung ist eine Glasversicherung (auch Glasbruchversicherung) sinnvoll, denn sie schützt alle gläsernen Teile Ihres Zuhauses – von Fenstern und Türen bis zu Glastischen, Cerankochfeldern und Aquarien.
Ob Fensterglas, ein Spiegel oder das Ceranfeld am Herd: Die Glasversicherung von Zurich ersetzt den Schaden zum Neuwert und übernimmt auch Handwerker- sowie Reparaturkosten.
So bleibt ein Glasbruch nur ein kurzer Ärger und kein teures Problem.
Kurz gesagt: Glasschäden können schnell hohe Kosten verursachen. Der Austausch einer einzelnen Fensterfront kann leicht über 1.000 EUR kosten, ein neues Cerankochfeld mehrere Hundert Euro.

Welche Schäden sind bei der Zurich Glasversicherung abgedeckt?
Die Zurich Glasversicherung deckt Schäden an fest verbauten und mobilen Glasflächen in Wohnung oder Haus ab – vom Fenster bis zum Glastisch im Wohnzimmer.
Anders als der Grundschutz der Hausratversicherung, der hauptsächlich gegen Gefahren wie Diebstahl, Feuer oder Sturm schützt, deckt die Glasversicherung auch versehentliche und selbst verschuldete Schäden ab.
Welche Glasarten sind versichert?
Gebäudeverglasung
Zu den versicherten Gegenständen in der Gebäudeverglasung zählen die bereits montierten gläsernen Bestandteile des Gebäudes. Dazu gehören:
- Glasscheiben an Fenstern und Türen inklusive Glasbausteine und fest mit der Verglasung verbundene Umrahmungen
- Wintergärten
- optional: Gewächshäuser
Mobiliarverglasung
Zur Mobiliarverglasung gehören mobile, jedoch bereits fest installierte und montierte Gegenstände und Ausstattungen im Innenbereich, zum Beispiel:
- Glaskeramik- und Induktionskochflächen
- Schränke und Vitrinen mit Verglasung
- Aquarien und Terrarien
Besondere Glasarten
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten
Welche Glasarten sind nicht versichert?
- lose oder frei stehende Glasgegenstände wie Trinkgläser, Vasen, Glasteller, Glaskaraffen
- Brillengläser und andere optische Gläser, zum Beispiel Kameralinsen
- Glas in Photovoltaikanlage, sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen
- Displays und Bildschirme von TV, Laptop, Smartphone, Tablet und mehr
Welche Tarife gibt es in der Glasversicherung?
Ihren benötigten Schutz können Sie bei Zurich durch unterschiedliche Tarife an Ihre Bedürfnisse anpassen. Die Zurich Glasversicherung bietet diese Tarife:
Basis-Schutz
- preisgünstige Ergänzung zur Hausratversicherung
- deckt gängige Innen- und Außenglasflächen (Fenster, Türen, Möbelglas)
- versichert Bruch und große Risse
Top-Schutz
- unbegrenzte Erstattung zum Neuwert (keine Summenbegrenzung)
- einschließlich Sonderverglasung wie Wintergärten, großflächige Glasfronten
- keine Abzüge wegen Alter oder Abnutzung
Zusatzoptionen
- Versicherung für Gewächshäuser
- Absicherung von Spezial- oder Dekorverglasung
Kurz gesagt: Die Zurich Glasversicherung bietet Ihnen Tarife, die auf Ihre speziellen Wohnverhältnisse abgestimmt sind: vom kompakten Basis-Schutz bis zum umfassenden Top-Schutz für Häuser mit großen Glasflächen oder Wintergarten.
Was zahlt die Glasversicherung?
Die Glasversicherung von Zurich ist ein Zusatzbaustein zur Hausratversicherung und schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen von Glasbruch, sowohl von fest verbauten als auch von mobilen Glasflächen in Ihrem Zuhause.
In der Glasversicherung von Zurich besteht Versicherungsschutz für:
- Gebäudeverglasung – fest eingebaute Glasflächen am Gebäude
- Mobiliarverglasung – Glasflächen an Einrichtungsgegenständen, Glaskeramik- und Induktionskochfelder, Aquarien und Terrarien
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten
- Glasbruch durch äußere Einwirkung, thermische Risse oder Spannungsrisse
Eingeschlossen sind zudem:
- Sonderkosten laut Vertrag wie Gerüste, Kräne oder Beseitigung von Hindernissen
- Neuwertentschädigung inklusive Ausbau, Entsorgung und Neueinbau
Je nach gewähltem Tarif – PrivatSchutz Basis oder Top – unterscheiden sich bei der Zurich Glasversicherung einzelne Leistungsgrenzen und enthaltene Zusatzleistungen:
| Leistungsbereich | Basis-Schutz | Top-Schutz |
|---|---|---|
| Gebäudeverglasung wie Fenster, Türen, Wintergärten, Glasbausteine, Dächer, Brüstungen | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Mobiliarverglasung wie Glasmöbel, Vitrinen, Kochfelder, Aquarien, Terrarien | unbegrenzt | unbegrenzt |
| künstlerisch bearbeitetes Glas | 300 EUR | unbegrenzt |
| Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Hindernisbeseitigung | 300 EUR | unbegrenzt |
| Gewächshausverglasung | nicht versichert | versichert (laut vereinbarter Summe) |
| thermische Risse / Spannungsrisse | wenn Glasbruch vorliegt, versichert | versichert |
| Versicherungssumme | laut Vertrag | unbegrenzt |
Welcher Tarif ist für Ihren Haushalt sinnvoll? Lassen Sie sich beraten oder holen sie ein unverbindliches Angebot ein:
Kurz gesagt: Wenn Sie besondere Glasflächen haben – etwa künstlerisch gestaltete Scheiben, große Glasfronten oder ein Gewächshaus – lohnt sich oft der Top-Tarif. Hier sind auch Leistungen wie Sonderkosten für Gerüste oder Kräne unbegrenzt abgesichert, sodass Sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen erleben.
Die Glasversicherung in der Zurich Hausratversicherung
Die Glasversicherung von Zurich ist ein Zusatzbaustein, der Ihre Glasflächen zuverlässig absichert und sich in mehrere unserer Versicherungslösungen integrieren lässt. So erhalten Sie umfassenden Schutz für Glasbruchschäden im privaten oder gewerblichen Bereich.
Überblick aller Produkte mit Glasversicherung
| Versicherung | Absicherung von Glas |
|---|---|
| Zurich Hausratversicherung | Schützt Glasflächen in Wohnung und Haus inkl. Cerankochfeldern, Glastüren etc. |
| Zurich Wohngebäudeversicherung | Glasbruch kann als Zusatzbaustein „Glasversicherung“ abgesichert werden. |
| Zurich Wohngebäudeversicherung | Zahlt bei Glasschäden, die Sie Dritten zufügen. |
Die Zurich Hausratversicherung mit zusätzlichem Glasbruchschutz sichert Ihr Zuhause doppelt ab:
- Sie schützt Ihr Eigentum vor Gefahren wie Diebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
- Sie deckt zusätzlich Glasbruch an Gebäude- und Mobiliarverglasung ab – auch bei selbst verursachten Schäden, zum Beispiel kaputte Glastüren, zerbrochene Cerankochfelder, gesprungene Vitrinenscheiben
Ist Glasbruch in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus unbegrenzt gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Überschwemmung – inklusive Übernahme von Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit.
Wichtig: Glasbruch ist hier nicht automatisch enthalten, sondern wird über die Glasversicherung in Verbindung mit einer Hausratversicherung abgedeckt.
Welche Glasschäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Eine private Haftpflichtversicherung ersetzt Glasschäden, die Sie Dritten zufügen, zum Beispiel eine eingeschlagene Fensterscheibe beim Nachbarn. Sie leistet bei berechtigten Schadenersatzforderungen bis zu 50 Mio. EUR (Top-Schutz) oder 5 Mio. EUR (Basis).
Glasversicherung Gewerbe
Im gewerblichen Bereich ist die Glasversicherung Bestandteil der FirmenSchutz-Pakete, zum Beispiel in der Inhalts- oder Gebäudeversicherung. Sie schützt unter anderem Schaufenster, Bürotüren oder gläsernes Mobiliar gegen Bruch wegen Einbruch, Vandalismus, Sturm oder Hagel.
Kurz gesagt: Prüfen Sie, welche Glasflächen oder Geräte Ihnen wichtig sind. Die Glasversicherung von Zurich ergänzt Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, während Handy- und Gewerbelösungen gezielt spezielle Risiken absichern. So ist Ihr Glas – vom Fenster bis zum Display – optimal geschützt.
Schadenbeispiele für eine Glasversicherung
Glas geht im Alltag schnell zu Bruch: Je nach Situation greifen unterschiedliche Versicherungen, wie diese Schadenbeispiele zeigen:
- Beispiel 1
Aquarium geht kaputt
Sie toben mit Ihrem Hund durch die Wohnung und stoßen versehentlich gegen das Aquarium. Die Glasscheiben zerspringen, Wasser läuft aus. Neben dem Ersatz des Aquariums sind auch Renovierungsmaßnahmen nötig, da Boden und Wände durch das Wasser beschädigt wurden.
Diese Versicherung greift
Für das zerbrochene Aquarium kommt die Glasversicherung (Zusatzbaustein zur Hausratversicherung) auf. Schäden am Boden oder an Möbeln übernimmt Ihre Hausratversicherung. - Beispiel 2
Glasfenster des Nachbarn zerspringt
Ihr Kind spielt Fußball im Garten. Nach einem Torschuss landet der Ball aber nicht im Tor, sondern im Fenster des Nachbarn. Oder: Sie mähen Rasen und ein Stein wird gegen den Wintergarten des Nachbarn geschleudert. In beiden Fällen wurde das Eigentum des Nachbarn beschädigt.
Diese Versicherung greift
Hier springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein, da es sich um einen Schaden an fremdem Eigentum handelt. - Beispiel 3
Cerankochfeld geht kaputt
Beim Abschütten von kochendem Nudelwasser rutscht der Topf aus der Hand und fällt direkt auf das hochwertige Glaskeramikkochfeld. Das Kochfeld zerspringt in mehrere Teile.
Diese Versicherung greift
Den Austausch des Kochfelds übernimmt die Glasversicherung (Zusatzbaustein zur Hausratversicherung).
Kurz gesagt: Welche Versicherung den Schaden abdeckt, hängt vom Ort und Eigentümer des Glases ab. Die Glasversicherung schützt Ihre eigenen Glasflächen, die Hausratversicherung übernimmt Folgeschäden und bei Schäden an fremdem Eigentum greift die private Haftpflichtversicherung.
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Zurich Glasversicherung
Die Glasversicherung von Zurich ist nur als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließbar. Die Kosten hängen vom gewählten Tarif ab: Im PrivatSchutz Basis ist sie günstiger, jedoch mit teils begrenzten Leistungen, während der Top-Schutz unbegrenzte Leistungen bietet und entsprechend etwas mehr kostet. Der genaue Beitrag richtet sich zusätzlich nach Wohnort, Wohnfläche und individuellen Risiken.
Eine Glasversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, der Schäden durch Glasbruch an Gebäude- und Mobiliarverglasung absichert. Sie schützt zum Beispiel Fenster, Türen, Glastische, Cerankochfelder, Aquarien oder Vitrinen – auch bei selbst verursachten Schäden.
Eine Glasversicherung ist dann besonders sinnvoll, wenn Sie große Fenster, einen Wintergarten oder andere wertvolle Glasflächen haben. Die Glasversicherung erspart Ihnen im Schadenfall hohe Kosten und viel Ärger.
Versichert sind fest eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasflächen.
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Kunststoffscheiben und -platten, Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff (sofern Bestandteil der versicherten Verglasung).
Mitversichert sind zudem anfallende Kosten für Notverglasungen und Entsorgung sowie:
- Kran- oder Gerüstkosten für Lieferung und Montage
- Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien
- Entfernung und Wiederanbringung von Teilen, die den Scheibenaustausch behindern (zum Beispiel Schutzgitter, Markisen)
- Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarm-einrichtungen
Die Glasversicherung zahlt bei Bruch der Verglasung, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist. Ein Riss oder Sprung, der von der Vorder- bis zur Rückseite reicht, gilt ebenfalls als Bruch. Nicht versichert sind Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer, Schrammen oder Muschelausbrüche sowie Undichtigkeit von Dichtungsrandverbindungen.
Manche Vermieter verlangen beim Einzug, dass Mieter eine Glasversicherung abschließen. Oft ist die Gebäudeverglasung jedoch bereits über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt – dann ist keine zusätzliche Police nötig.
Besitzt der Mieter jedoch hochwertige Glasmöbel wie Vitrinen oder eine Küche mit Cerankochfeld, empfiehlt sich eine Glasversicherung für die Mobiliarverglasung.
In der Glasversicherung sind auch Schäden durch Eigenverschulden mitversichert, beispielsweise, wenn beim Fensterputzen versehentlich der Putzeimer vom Fensterbrett fällt und das Glasvordach des Gebäudes beschädigt. Ausgenommen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Die Beiträge zur Glasversicherung können bei vermieteten Immobilien oft steuerlich abgesetzt werden, oder wenn das versicherte Gebäude gewerblich genutzt wird. Dies ist bei Geschäfts- und Lagerräumen der Fall.
Die Glasversicherung ist üblicherweise eine Zusatzdeckung zur Hausratversicherung, die optional hinzugewählt werden kann.
Nein, der Vermieter darf eine Glasversicherung nicht verpflichtend vorschreiben. Er kann sie aber empfehlen oder in einzelnen Fällen als Bestandteil des Mietvertrags anbieten.
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