Nachversicherungsgarantie

Zuletzt aktualisiert:12.12.2025
4Minuten
Von:Zurich Redaktion
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Frau liest entspannt ein Buch in der Hängematte

Das Wichtigste in Kürze

Eine Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ermöglicht es, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn bestimmte Ereignisse im Leben eintreten wie Heirat, Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung.

Ihr Vorteil dabei: Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss bleibt maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz. Wenn sich in Zukunft etwas ändern sollte, können Sie Ihre Absicherung unkompliziert anpassen.

Schließen Sie Ihre BU mit Nachversicherungsgarantie daher am besten frühzeitig ab. Dann sichern Sie sich heute günstige Beiträge und behalten gleichzeitig alle Möglichkeiten für die Zukunft.

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Was ist die Nachversicherungsgarantie?

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Diese Garantie zur Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung gilt bei Zurich

  • Einmalig in den ersten 5 Vertragsjahren unabhängig vom Eintritt des Ereignisses
  • Innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Gehaltssteigerung oder Geburt eines Kindes.

Da sich unser Leben manchmal schneller verändert als gedacht, spielt die Nachversicherungsgarantie in der BU eine wichtige Rolle. Vielleicht haben auch Sie Ihre BU in jungen Jahren abgeschlossen – als Student oder Berufsanfänger – und damals an Ihrem geringen Einkommen ausgerichtet und eine niedrige BU-Rente vereinbart. Später steigen jedoch meist das Gehalt, die Verantwortung sowie der Lebensstandard und der Schutz muss mitwachsen.

Kurz gesagt: Ihre BU von Zurich ist nicht von Anfang an in Stein gemeißelt, sondern flexibel. Prüfen Sie daher regelmäßig, ob die zu erwartende BU-Rente noch zu Ihrem Lebensstandard passt, und erhöhen Sie sie rechtzeitig, bevor Sie wichtige Fristen verpassen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Berufs­unfähigkeits­versicherung

Vorteile der Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen, denn Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsrente schnell und unkompliziert an sich verändernde Lebensumstände und ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen. 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Erhöhung der BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung
    Auch wenn Sie nach Vertragsabschluss krank werden – zum Beispiel Diabetes entwickeln oder einen Bandscheibenvorfall erleiden –, können Sie die Berufsunfähigkeitsrente erhöhen, ohne dass Sie neue Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten oder mit Risikozuschlägen rechnen zu müssen. Es darf jedoch kein Leistungsvorfall vorliegen bzw. Leistungsantrag gestellt worden sein. Die ursprünglich garantierte monatliche Rente kann bei Eintritt eines Ereignisses um 100 %, maximal um 1.000 EUR auf insgesamt maximal 3.000 EUR monatlich erhöht werden.
  • Flexible Anpassung bei Veränderungen
    Beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung um mindestens 10 Prozent, sichern Sie sich eine höhere BU-Rente, um Ihren Lebensstandard zu halten. Bei Familiengründung erhöhen Sie den Schutz, damit Sie im Ernstfall weiterhin Miete, Kinderkleidung und Betreuungskosten der Kinder zahlen können.
  • Schnelle und unkomplizierte Umsetzung Für eine Nachversicherung reichen Sie Dokumente wie Ihre aktuelle Gehaltsabrechnung oder Heiratsurkunde ein. Die Erhöhung wird ohne langen Antrag in wenigen Tagen wirksam.
  • Anpassung aufgrund steigender Verpflichtungen
    Wenn Sie ein Haus kaufen und eine monatliche Kreditrate von beispielsweise 1.500 EUR zahlen, passen Sie die Rente an, damit die Rate auch im Fall einer Berufsunfähigkeit gesichert ist.

Kurz gesagt: Sorgen Sie dafür, dass Sie im Leistungsfall mit der Unterstützung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung immer Ihre aktuellen Ausgaben decken können – vom Hauskredit über die Betreuungskosten der Kinder bis zu den Lebenshaltungskosten Ihrer Familie.

Sie haben noch keine BU und fragen sich, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist? Dann nutzen Sie die persönliche Beratung durch Spezialistinnen und Spezialisten von Zurich. Alternativ können Sie natürlich auch gleich ein Angebot anfordern.

Was sollte man bei der Nachversicherung beachten?

Bei einer Nachversicherung müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, zudem gelten Altersgrenzen und Höchstgrenzen. Für die BU von Zurich gilt Folgendes:

  1. Fristen einhalten – bis 5 Jahre nach Vertragsabschluss, danach 12 Monate ab dem Ereignis
    Zwei Fristen sind für Sie wichtig:
    1. Sie haben maximal 5 Jahre nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, auch ohne bestimmtes Ereignis Ihre BU nachzuversichern.
    2. Innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt eines bestimmten auslösenden Ereignisses (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung) können Sie die Nachversicherung ausüben.
  2. Altersgrenze – maximal bis 50 Jahre
    Die Nachversicherung ist nur möglich, wenn Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Änderungen nach dem 50. Geburtstag – selbst bei relevanten Ereignissen – sind nicht mehr möglich.
  3. Höchstgrenzen beachten – pro Ereignis und insgesamt
    Pro Ereignis (zum Beispiel bei Geburt, Gehaltsanstieg) können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen, jedoch nur, solange die monatliche Gesamtrente nach der Erhöhung 3.000 EUR nicht übersteigt.
  4. Keine erneute Gesundheitsprüfung
    Innerhalb dieser Nachversicherungsoption entfällt die erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Vorgaben (Alter, Frist, Ereignis) erfüllt sind. Zurich behält sich vor, vor jeder Erhöhung die Angemessenheit der Rentenhöhe im Verhältnis zum Einkommen zu überprüfen.

Kurz gesagt: Prüfen Sie bei jeder Veränderung in Ihrem Leben – ob Familienzuwachs, Gehaltssprung oder Immobilienkauf – sofort, ob Sie Ihre BU erhöhen wollen und können. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Absicherung mitwächst, ohne dass Sie Ihre Gesundheit erneut nachweisen müssen.

Ereignisabhängige und ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie

Die ereignisabhängige Nachversicherung erlaubt eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn bestimmte, vertraglich definierte Lebensereignisse eintreten.
Die ereignisunabhängige Nachversicherung kann – sofern wie bei der Zurich BU-Rente vertraglich vorgesehen – innerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsbeginn ohne besonderen Anlass genutzt werden.
Für beide Varianten gelten identische Höchstgrenzen und Bedingungen.

Ereignisabhängige Nachversicherung bei Zurich

Sie können Ihre BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle eintreten:

  • Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
  • Berufseinstieg nach Ausbildung oder Studium
  • Erhöhung des Jahresgehalts um mindestens 10 Prozent
  • Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung
  • Abschluss einer akademischen Ausbildung mit anschließender Berufsaufnahme (zum Beispiel Bachelor, Master, Staatsexamen, Promotion)
  • Tod des Partners oder der Partnerin

Darüber hinaus gibt es weitere Ereignisse, die eine BU-Rentenerhöhung ermöglichen.

Was sind die häufigsten Gründe für eine BU-Erhöhung?

Eine Auswertung der letzten 5 Jahre bei Zurich zeigt die Top-Gründe für eine Nachversicherung:

  1. Gehaltssteigerung von mehr als 10 Prozent
    542 Kunden haben nach einem Gehaltssprung ihre BU-Rente erhöht
  2. Berufseinstieg nach Ausbildung
    442 junge Erwachsene haben den Start ins Berufsleben genutzt, um ihren Schutz auszubauen.
  3. Geburt eines eigenen Kindes
    337 Kunden haben nach Familienzuwachs ihre Absicherung angepasst.
  4. Abschluss einer akademischen Ausbildung mit anschließender Berufsaufnahme
    288 Anträge
  5. Heirat
    283 Anträge
Infografik: Top-5 Gründe für die Nachversicherung  bei Zurich (letzte 5 Jahre)

Kurz gesagt: Aus welchem Grund Sie die Nachversicherungsgarantie in der BU auch nutzen: Ein Plus an Absicherung ganz ohne erneue Gesundheitsprüfung lohnt sich in den meisten Fällen.

Bis zu welcher Höhe greift die Nachversicherungsgarantie in der BU?

Bei Zurich sind Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung im Rahmen der Nachversicherung möglich, bis die gesamte bei Zurich versicherte BU-Rente 3.000 EUR pro Monat (30.000 EUR im Jahr) erreicht. Darüber hinausgehende Erhöhungen sind nur nach regulärer Risikoprüfung (inklusive Gesundheitsfragen, gegebenenfalls Arztberichte/Untersuchungen) realisierbar.

Unabhängig vom Nachversicherungslimit gelten die Angemessenheitsgrenzen von Zurich:

  • Insgesamt höchstens 75 Prozent des Nettoeinkommens oder 60 Prozent des Bruttoeinkommens können als BU-Rente abgesichert werden.

Kurz gesagt: Erst ab einer versicherten BU-Rente von 3.000 EUR im Monat wird der von Zurich geprüft. Ihre bereits bestehende Basisrente bleibt in jedem Fall vollständig und dauerhaft abgesichert.

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Die häufigsten Fragen und Antworten zur Nachversicherungsgarantie

Nachversicherung heißt, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente nachträglich erhöhen. Bei der Nachversicherungsgarantie geschieht das ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn festgelegte Bedingungen erfüllt sind.

Innerhalb der Nachversicherungsgarantie wird keine neue Gesundheitsprüfung verlangt, das heißt Ihr aktueller Gesundheitszustand spielt keine Rolle. Erst wenn Sie die festgelegten Grenzen (zum Beispiel maximale Höhe der Rente, Alters- oder Fristgrenzen) überschreiten, ist eine reguläre Risikoprüfung nötig.

Typische Anlässe sind Gehaltssprünge, Familiengründung, Berufseinstieg oder der Abschluss einer höheren Ausbildung. Bei Zurich sind Gehaltserhöhungen, Berufseinstieg und Geburt eines Kindes die häufigsten Gründe.

Eine Nachversicherungsgarantie in der BU ist sinnvoll, weil Sie Ihre BU-Rente bei steigendem Einkommen oder neuen Verpflichtungen anpassen sollten. Nur so bleibt Ihr Schutz bedarfsgerecht, ohne dass neue Krankheiten zu einer Erhöhung des Beitrags oder einer Ablehnung führen können.

Bei der BU von Zurich müssen Sie die Nachversicherung innerhalb der ersten 5 Jahre ab Vertragsabschluss und ab da innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis beantragen. Zudem dürfen Sie bei Antragstellung das 50. Lebensjahr nicht vollendet haben. Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung sind möglich, solange die gesamte bei Zurich versicherte BU-Rente maximal 3.000 EUR pro Monat (36.000 EUR pro Jahr) bzw. mit Karrieregarantie 5.000 EUR pro Monat beträgt. Zudem muss die neue Rentenhöhe einkommensangemessen sein (Richtwerte: bis 60 Prozent vom Bruttoeinkommen).

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