TÜV fürs Motorrad: Kosten und Termine der Hauptuntersuchung

Zuletzt aktualisiert : 16.04.2024
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Motorräder mit mehr als 50 cm3 und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung fahren.
  • Die Kosten dafür unterscheiden sich je nach Prüfstelle und Bundesland. Sie liegen meist zwischen 87 bis 94 Euro.
  • Werden die Termine um mehr als 2 Monate überschritten, drohen Zusatzkosten, Bußgelder und Punkte in Flensburg.
  • Werden bauliche Maßnahmen am Motorrad vorgenommen, die von der Allgemeinen Betriebserlaubnis abweichen, muss das Motorrad zur Einzelabnahme beim TÜV.
  • Auch bei abgelaufenem TÜV besteht bei der Motorradversicherung grundsätzlich Versicherungsschutz, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Was ist die Hauptuntersuchung beim Motorrad?

Die Hauptuntersuchung (HU) beim Motorrad in Deutschland ist eine technische Überprüfung, die sicherstellt, dass Motorräder den verkehrsrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Diese umgangssprachlich oft als TÜV bezeichnete Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Dabei wird das Fahrzeug durch Sachverständige auf seine Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und den technischen Zustand hin überprüft. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) wird im Rahmen der HU durchgeführt.

Die Hauptuntersuchung wird von autorisierten Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder anderen anerkannten Einrichtungen durchgeführt. Die bestandene HU wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

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Welche Zweiräder benötigen eine Hauptuntersuchung?

In Deutschland benötigen folgende motorisierte Zweiräder eine regelmäßige Hauptuntersuchung:

  • Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • fast alle Trikes und Quads

Ausgenommen von der integrierten Abgasuntersuchung sind lediglich Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren (zum Beispiel Diesel) sowie Krafträder, deren Erstzulassung vor dem 01.01.1989 liegt.

Wie oft muss ein Motorrad zum TÜV?

In Deutschland müssen Motorräder regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU), um ihre Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit nachzuweisen. Die Frequenz dieser Überprüfungen ist gesetzlich festgelegt:

  • Die erste HU ist 24 Monate nach der Erstzulassung des Motorrads fällig.
  • Nach der ersten Untersuchung muss das Motorrad alle 24 Monate zur HU.

Die Termine für die nächste fällige HU (und damit auch AUK) sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter den Ziffern 7.1 (nächste HU) und 7.2 (nächste AU, falls separat vermerkt) nachzulesen.

Wie hoch sind die Kosten beim TÜV für das Motorrad?

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads einschließlich der Abgasuntersuchung (auch AU Motorrad oder AUK genannt) liegen zwischen 87 und 94 Euro. Abhängig vom Bundesland und der gewählten Prüfstelle können die Preise variieren. Beispielhaft finden Sie hier die Kosten unterschiedlicher Prüfstellen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen (Stand 2024).

Prüfstelle Kosten HU Motorrad ohne AUK Kosten HU Motorrad inklusive AUK
TÜV Süd 62 EUR 87 EUR
TÜV Nord 65 EUR 94 EUR
GTÜ auf Anfrage bei der lokalen Prüfstelle auf Anfrage bei der lokalen Prüfstelle
DEKRA auf Anfrage bei der lokalen Prüfstelle auf Anfrage bei der lokalen Prüfstelle

Sollte Ihr Motorrad die Prüfung nicht bestehen, müssen Sie es zu einer Nachuntersuchung anmelden. Eine Nachuntersuchung ist günstiger als die Hauptuntersuchung: Fahrzeughalter entrichten für diese erneute Prüfung, abhängig vom Dienstleister, rund 30 Euro.

Die Nachprüfung muss innerhalb von einem Monat nach der ersten HU erfolgen. Sollten Fahrzeughalter diese Frist überschreiten, wird eine erneute vollständige Hauptuntersuchung notwendig. Außerdem fällt dann ein Verwarnungsgeld von circa 40 Euro an.

Welche Arbeiten sollten vor dem TÜV am Motorrad durchgeführt werden?

Beim Motorrad-TÜV stellen Sachverständige bei mehr als der Hälfte der durchgeführten Untersuchungen Mängel fest. Fahrzeughalter können deshalb in vielen Fällen Zeit und Geld sparen, wenn sie ihr Motorrad schon vor der HU selbst untersuchen und festgestellte Mängel beheben. Auf folgende Punkte achtet beispielsweise der TÜV Süd bei seiner HU vor der Vergabe einer Plakette. Diese sollten Sie vorab checken:

Allgemeines

  •  Fahrzeugpapiere und Kennzeichnung: Halten Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) griffbereit inklusive weiterer Unterlagen wie Reifenfreigaben und der Allgemeine Betriebserlaubnis. Prüfen Sie, ob das Typschild klar erkennbar und die Fahrzeug-Identifikationsnummer mit den Angaben in den Papieren identisch und gut lesbar ist.
  • Sicherheitseinrichtungen: Überprüfen Sie, ob die Rückspiegel sicher und vollständig montiert sind und das Lenkradschloss sowie der Tachometer einwandfrei funktionieren.
  • Fahrzeugidentifikation: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen deutlich lesbar, unbeschädigt und fest am Fahrzeug angebracht ist.

Elektrische Ausrüstung

  •  Beleuchtungskontrolle: Überprüfen Sie die Unversehrtheit der Beleuchtungsgehäuse und Rückstrahler sowie die Funktionsfähigkeit aller Lampen und Kontrollleuchten, einschließlich der Stärke und des flackerfreien Leuchtens.
  • Prüfung der Elektrik: Stellen Sie sicher, dass die elektrischen Komponenten wie Batterie, Hupe und Anschlüsse in tadellosem Zustand sind, fest sitzen und keine Oxidationsschäden aufweisen.
  • Sicherheitscheck: Vergewissern Sie sich, dass die Bremslichtschalter richtig eingestellt, die elektrischen Leitungen korrekt verlegt und unbeschädigt sowie die vorgeschriebenen Zündkerzen und Zündkerzenstecker installiert sind.

Lenkung

  •  Überprüfen Sie die Lenkfunktion Ihres Motorrads, indem Sie sicherstellen, dass die Lenkung reibungslos ohne Spiel oder feste Punkte funktioniert, der Lenker fest und unbeschädigt ist und die Lenkergriffe sicher befestigt sind.

Bremsen

  •  Check der Bremsanlage: Untersuchen Sie die Funktionsfähigkeit aller Bremskomponenten einschließlich Hebel, Leitungen, Schläuchen, Gestänge und Bremsbelägen sowie Scheiben und Trommeln und kontrollieren Sie die Bremsflüssigkeit auf korrekten Füllstand und Verschleiß.
  • Beweglichkeit und Dichtigkeit: Stellen Sie sicher, dass die Bremsen reibungslos agieren, die Anlage ordnungsgemäß entlüftet ist und der Bremshebel oder das Pedal genügend Spiel aufweisen.

Räder und Reifen

  •  Reifenkontrolle: Vergewissern Sie sich, dass die Profiltiefe den Vorgaben entspricht, die Reifen mit der Spezifikation in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen, korrekt montiert sind und keine Schäden aufweisen.
  • Räderüberprüfung: Stellen Sie sicher, dass Felgen und Speichen unbeschädigt sowie Radachsen fest angezogen und gesichert sind.

Antrieb, Fahrwerk, Rahmen und Anbauteile

  •  Überprüfen Sie sorgfältig die Befestigungselemente des Motorrads: Stellen Sie sicher, dass Schrauben, Schutzvorrichtungen wie der Kettenschutz sowie der Tank fest angezogen und gesichert sind.
  • Kontrollieren Sie den Antrieb: Die Kette muss korrekt gespannt, gut geschmiert und ohne Beschädigung sein. Ebenso sollten Ritzel und Kettenrad in gutem Zustand sein.
  • Überprüfen Sie die Dichtigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand aller Bauteile: Dies umfasst Motor und Getriebe, Federbeine, Gabelrohre, Kraftstoffleitungen sowie die Unversehrtheit von Verkleidungen, Windschutzscheiben und Fußrasten. Zudem sollten bewegliche Teile wie Züge und Gelenke gut geschmiert sein.

Abgas und Geräuschverhalten

  • Kontrollieren Sie, ob die Auspuffanlage dicht und richtig befestigt und das Motorrad nicht ungewöhnlich laut ist.

Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung beim Motorrad überfällig ist?

Wenn Fahrzeughalter die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate überschreiten, erheben die Fahrzeugprüfer gemäß der Gebührenordnung für den Straßenverkehr einen Zuschlag von 20 Prozent auf den Standardpreis der Untersuchung, da Ihr Fahrzeug einer gründlicheren Prüfung unterzogen werden muss.

Zudem können die Verkehrsbehörden ab dem zweiten Monat der versäumten Frist abhängig vom Grad des Verstoßes eine Verwarnung aussprechen, ein Bußgeld verhängen oder Punkte ins Verkehrseignungsregister in Flensburg eintragen.

Überziehung Bußgeld/Punkte
von 2 bis 4 Monate 15 EUR
von 4 bis 8 Monate 25 EUR
über 8 Monate 60 EUR + 1 Punkt

Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen (beispielsweise von April bis Oktober), deren Hauptuntersuchung in eine betriebsfreie Zeit fällt (zum Beispiel Januar), verschiebt sich der Termin für die HU gesetzeskonform in den ersten Monat, in dem das Motorrad gefahren werden darf. Folglich haben Sie bis zum Ablauf des Aprils Zeit, einen Termin für die Hauptuntersuchung zu vereinbaren.

Besteht Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV?

Nutzen Sie Ihr Motorrad auch nach dem Ablauf der TÜV-Frist, bleibt der Versicherungsschutz der Motorradversicherung grundsätzlich erhalten.

Sollten allerdings aufgrund technischer Mängel wie defekter Bremsen, die bei einer fristgerechten Hauptuntersuchung hätten erkannt werden können, Unfälle verursacht werden, kann es sein, dass die Kaskoversicherung für Ihr Motorrad entstandene Schäden nicht oder nicht vollständig abdeckt.

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr Motorrad durch Anbau- oder Umbauteile verändern. Dann erlischt in vielen Fällen die Allgemeine Betriebserlaubnis, die erst wieder durch eine Einzelabnahme bei einer Prüfstelle wie dem TÜV neu in Kraft gesetzt werden kann (siehe nächstes Kapitel).
Verliert Ihr Motorrad seine Zulassung, erlischt automatisch auch die Motorradversicherung, denn Fahrzeuge ohne Zulassung dürfen laut Gesetz nicht versichert werden.

Was ist die Einzelabnahme beim TÜV und was kostet sie?

Neben der regelmäßigen Hauptuntersuchung muss Ihr Motorrad auch zum TÜV, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen wurden. Dies regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und verbietet gegebenenfalls den Betrieb. Sollten für die laut StVZO unzulässigen Veränderungen keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ähnliche Genehmigungen existieren, ist eine sogenannte Einzelabnahme erforderlich. Auch diese wird von Prüfinstitutionen wie dem TÜV, der DEKRA und anderen staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt.

Bei der Einzelabnahme wird geprüft, ob Ihr individuell modifiziertes Motorrad alle erforderlichen technischen Bedingungen für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Dies wird in einem Gutachten festgehalten, das der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss, damit Ihnen diese eine offizielle Betriebserlaubnis für Ihr angepasstes Motorrad ausstellen kann.

Die Kosten für die TÜV-Einzelabnahme sind sehr davon abhängig, in welchem Umfang eine Begutachtung notwendig ist. Eine umfangreichere technische Prüfung wegen eines Komplettumbaus ist naturgemäß teurer als das Nachrüsten von Lenkergriffen oder einer neuen Auspuffanlage.

Zu den Kosten der Einzelabnahme kommen noch Gebühren für die Eintragung der Umbauten in die Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief) hinzu.

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema TÜV fürs Motorrad, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Motorrad-TÜV

  • TÜV beim Motorrad abgelaufen: Ist man versichert?
    Fahren Sie mit einem Motorrad ohne gültige Plakette des TÜV, bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen. Verursachen jedoch technische Mängel, die eine rechtzeitige TÜV-Prüfung aufgedeckt hätte, einen Unfall, könnte Ihre Kaskoversicherung die Schadenzahlung teilweise oder gänzlich verweigern.
  • Was kosten TÜV und AU fürs Motorrad?
    Haupt- und Abgasuntersuchung werden meist gemeinsam an einem Motorrad durchgeführt. Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland und Prüfstelle zu Prüfstelle unterschiedlich, liegen aber zwischen 87 und 94 Euro je Kraftrad.
  • Wird der TÜV teurer, wenn er abgelaufen ist?
    Ja. Sobald die HU mehr als 2 Monate abgelaufen ist, erheben die Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder GÜT einen Zuschlag von 20 Prozent auf den Standardpreis, also ca. 17 bis 19 Euro zusätzlich. Hintergrund ist, dass Ihr Fahrzeug gründlicher untersucht werden muss.
  • Was muss man alles zum TÜV mitbringen?
    Neben Ihrem Motorrad müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) vorweisen. Sollten an Ihrem Motorrad An- oder Umbauten vorgenommen worden sein, müssen Sie Unterlagen wie eine Anbaubestätigung, Reifenfreigabe oder die Allgemeine Betriebserlaubnis dabeihaben.
  • Welche Motorräder brauchen keinen TÜV?
    Motorräder müssen nicht zur Hauptuntersuchung, wenn sie weniger als 50 cm3 Hubraum besitzen und/oder nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen. Das trifft auf die meisten Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor zu.
  • Braucht man beim Motorrad eine Abgasuntersuchung?
    Ja. Die Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) ist seit 2006 vorgeschrieben und muss wie die Hauptuntersuchung (HU) alle 24 Monate durchgeführt werden. Sie wird deshalb in der Regel zusammen mit der HU durchgeführt.

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