Das sagen unsere Kunden
Was unterscheidet E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?
E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs unterscheiden sich vor allem bei Motorunterstützung, Geschwindigkeit und Versicherungspflicht. Rechtlich und technisch gibt es klare Unterschiede, die auch für Versicherung, Führerschein oder die Nutzung von Radwegen wichtig sind.
Pedelec bis 25 km/h:
Viele Menschen sprechen von „E-Bike“, meinen damit aber ein Pedelec. Der Motor dieses Fahrrads unterstützt Sie nur, wenn Sie treten, bis maximal 25 km/h. Viele Modelle verfügen zusätzlich über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h.
- keine Versicherungspflicht, eine Pedelec-Versicherung kann zusätzlich sinnvoll sein
- kein Versicherungskennzeichen notwendig
- kein Führerschein notwendig
S-Pedelec (Speed-Pedelec):
S-Pedelecs unterstützen das Treten bis 45 km/h und gelten als Kleinkrafträder.
- Pflicht für eine Haftpflichtversicherung
- Versicherungskennzeichen notwendig
- Führerschein der Klasse AM notwendig
- Helmpflicht
- Radwege dürfen in der Regel nicht genutzt werden
E-Bike bis 25 km/h:
Im Unterschied zu Pedelecs können E-Bikes auch ohne Treten fahren und Geschwindigkeiten bis 25 km/h erreichen. Sie gelten rechtlich meist als Mofas und benötigen deshalb eine Haftpflichtversicherung.
- Pflicht für eine Haftpflichtversicherung
- Pflicht für ein Versicherungskennzeichen
- je nach Fahrzeugklasse gelten Helm- und Führerscheinpflicht
E-Bike bis 45 km/h:
Schnelle E-Bikes mit bis zu 4.000 Watt Motorleistung erreichen 45 km/h ohne Tretunterstützung und gelten als Kleinkrafträder.
- Pflicht für eine Haftpflichtversicherung
- Pflicht für ein Versicherungskennzeichen
- Fahrerlaubnis ab 16 Jahren mit Führerschein der Klasse AM
- Helmpflicht
- Radwege dürfen in der Regel nicht genutzt werden
- Kinder dürfen nur in zugelassenen Sitzen mitfahren
Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike?
Was ist eine E-Bike-Versicherung?
Eine E-Bike-Versicherung schützt Sie vor allem für Ihre versicherungspflichtigen E-Bikes und S-Pedelecs vor den finanziellen Folgen von Schäden, Diebstahl oder Unfällen.
Für E-Bikes und S-Pedelecs mit Versicherungskennzeichen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich kann ein Kaskoschutz sinnvoll sein, um auch Schäden am eigenen Fahrzeug, Akku oder Zubehör abzusichern.
Basis-Schutz (Kfz-Haftpflichtversicherung)
- gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
- Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme von bis 100 Mio. EUR
- Schutz bei Schäden, die anderen durch das Fahrzeug entstehen
- Versicherungsschutz in vielen europäischen Ländern
Top-Schutz (E-MobilSchutz/Kasko)
- Schutz bei Diebstahl, Brand, Explosion und Naturgewalten
- Absicherung von Akku, Elektronik und Verkabelung
- Schutz für Zubehör wie Taschen, Ladekabel oder Wechselakku
- Schutz bei Marderbiss-, Lade- und Feuchtigkeitsschäden
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Schutz bei Verschleiß oder Softwaremanipulationen
- Übernahme von Reparaturkosten oder Neupreisentschädigung bei Totalschaden
Unser Angebot: Mit der Zurich E-Bike-Versicherung sichern Sie Ihr E-Bikes und S-Pedelecs schon ab 49,40 EUR im Jahr ab.
Tipp der Zurich Experten:
Für klassische Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h kann die Fahrradversicherung von Zurich sinnvoll sein.
E-Bike-Versicherung: Was ist versichert?
Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Schäden und Risiken die Zurich E-Bike-Versicherung abdeckt und in welchen Situationen Sie mit einem passenden Schutz abgesichert sind.
1. Schutz bei Schäden an Dritten (Kfz-Haftpflichtversicherung)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für S-Pedelecs und bestimmte E-Bikes mit Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie finanziell, wenn durch Ihr Fahrzeug andere Personen oder Sachen geschädigt werden. Typische Schäden:
Personenschäden:
wenn andere Verkehrsteilnehmer verletzt werden, zum Beispiel bei einem Zusammenstoß oder Unfall.
Sachschäden:
wenn Fahrzeuge, Fahrräder, Gebäude oder andere Gegenstände beschädigt werden, etwa bei einem Zusammenstoß mit einem parkenden Auto.
Vermögensschäden:
wenn durch einen Unfall finanzielle Folgeschäden bei Dritten entstehen.
Schutz im europäischen Ausland:
Versicherungsschutz besteht auch in vielen europäischen Ländern.1
2. Erweiterter Schutz mit Kaskoversicherung
Mit dem E-MobilSchutz sichern Sie zusätzlich Ihr eigenes E-Bike oder S-Pedelec gegen viele Schäden und Verluste ab.
Diebstahl & Vandalismus:
Schutz bei Entwendung oder Beschädigung des Fahrzeugs.
Akku & Elektronik:
Versichert sind unter anderem Kurzschluss-, Lade-, Feuchtigkeits- oder Elektronikschäden.
Naturgewalten & Unfälle:
Absicherung bei Sturm, Hagel, Überschwemmung oder plötzlichen Schäden von außen.
Tier- & Marderbissschäden:
Schutz bei Schäden durch Tiere oder Marderbisse an Kabeln und Elektronik.
3. Zusätzliche Leistungen
Je nach Tarif und Fahrzeug können weitere Leistungen enthalten sein:
- Schutz für fest verbundenes Zubehör
- Absicherung von losem Zubehör unter Verschluss
- Kostenübernahme für Heimfahrt oder Transport
- Unterstützung bei Wiederherstellung der Fahrzeugsoftware
- Entsorgungskosten bei Totalschaden
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Was die meisten Kunden noch interessiert.
Eine E-Bike-Versicherung ist vor allem für E-Bikes und S-Pedelecs mit Versicherungskennzeichen relevant oder gesetzlich vorgeschrieben.
Versicherungspflicht besteht insbesondere für:
- S-Pedelecs bis 45 km/h
- E-Bikes mit Motorunterstützung ohne Treten
- Fahrzeuge, die rechtlich als Mofa oder Kleinkraftrad gelten
Klassische Pedelecs bis 25 km/h benötigen dagegen meist keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Eine freiwillige Pedelec-Versicherung kann aber sinnvoll sein, um Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder Akkudefekte abzusichern.
Die Zurich E-Bike-Versicherung schützt Besitzerinnen und Besitzer versicherungspflichtiger E-Bikes und S-Pedelecs je nach Tarif auch vor den finanziellen Folgen bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus.
Über die Teilkasko- oder Kaskoversicherung können unter anderem abgesichert sein:
- Diebstahl des Fahrzeugs
- Diebstahl von Zubehör unter bestimmten Voraussetzungen
- Schäden durch Vandalismus
- Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs
Je nach Tarif ersetzt Zurich im Schadenfall den Neu- oder Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Wichtig: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist in der Regel, dass das E-Bike oder S-Pedelec mit einem geeigneten Schloss gesichert war.
Ohne gesetzlich vorgeschriebene E-Bike-Versicherung dürfen Sie ein versicherungspflichtiges E-Bike oder S-Pedelec nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
- besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden an Dritten
- haften Fahrerinnen und Fahrer persönlich für verursachte Schäden
- drohen Bußgelder oder strafrechtliche Folgen
- darf kein Versicherungskennzeichen genutzt werden
Gerade bei Personen- oder Sachschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
Leistungen der Zurich E-Bike-Versicherung
„Weil moderne Mobilität Sicherheit braucht“
Gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht und optionaler Kaskoschutz
In der folgenden Übersicht sehen Sie die wichtigsten Leistungen der Zurich E-Bike-Versicherung für versicherungspflichtige E-Bikes und S-Pedelecs im Vergleich.
| Versicherungspflicht erfüllen: Kfz-Haftpflichtversicherung | zusätzlich das eigene E-Bike absichern: E-MobilSchutz (Kasko) | |
|---|---|---|
| Deckungssumme je Schadenfall | bis 100 Mio. EUR | - |
| Höchstentschädigung je verletzte Person | bis 12 Mio. EUR | - |
| Selbstbeteiligung | - | 150 EUR je Schadenfall |
| Neupreisentschädigung | - | ✓ |
| Wiederbeschaffungswert | - | ✓ |
| Mitversicherung von Zubehör unter bestimmten Voraussetzungen | - | ✓ |
| Mitversicherung von Akku und Elektronik | - | ✓ |
| Heimfahrt- und Transportkosten | - | bis 250 EUR |
| Wiederherstellung von Softwaredaten | - | ✓ |
| Entsorgungskosten | - | bis 600 EUR |
| Versicherungsschutz in Europa | ✓ | ✓ |
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
E-Bike-Versicherung: Welcher Schutz passt zu Ihnen?

Der Basis-Schutz
Gesetzlich abgesichert unterwegs
Verpflichtend, wenn Ihr E-Bike oder S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen benötigt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für versicherungspflichtige E-Bikes und S-Pedelecs vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen oder Fahrzeugen zufügen. Ideal als gesetzlicher Basisschutz für den Straßenverkehr.

Das eigene E-Bike absichern
Sinnvoll bei hohem Fahrzeugwert
Empfehlenswert, wenn Ihr E-Bike hochwertig ist oder Sie hohe Reparatur- und Ersatzkosten absichern möchten.
Der E-MobilSchutz von Zurich ergänzt die Haftpflichtversicherung um den Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug. Versichert sein können unter anderem Diebstahl, Akku- und Elektronikschäden, Vandalismus oder Schäden durch Unfall und Sturz. Besonders sinnvoll bei hochwertigen oder neuen E-Bikes.

Für Vielfahrer
Mehr Schutz im täglichen Einsatz
Sinnvoll, wenn Ihr E-Bike häufig draußen steht oder täglich genutzt wird.
Wer sein E-Bike regelmäßig im Alltag nutzt, hat oft ein höheres Risiko für Diebstahl, Vandalismus oder Schäden an Akku und Elektronik. Der E-MobilSchutz kann zusätzlich bei Marderbiss-, Lade- oder Transportschäden sowie mit Mobilitätsleistungen nach einem Schadenfall unterstützen.
Was die meisten Kunden noch interessiert.
Ihr E-Bike benötigt ein Versicherungskennzeichen, wenn es rechtlich als Kraftfahrzeug gilt.
Das betrifft insbesondere:
- S-Pedelecs bis 45 km/h
- E-Bikes mit Motorunterstützung ohne Treten
- Fahrzeuge, die wie Mofas oder Kleinkrafträder eingestuft werden
Klassische Pedelecs bis 25 km/h benötigen dagegen meist kein Kennzeichen.
Viele Kunden fragen sich, ob ihre Hausratversicherung bereits ausreichenden Schutz für ein E-Bike bietet.
Versicherungspflichtige E-Bikes und S-Pedelecs sind nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Für diese Fahrzeuge benötigen Sie eine spezielle E-Bike-Versicherung:
- gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung
- optionaler Kaskoschutz für Diebstahl, Akku oder Vandalismus
- Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug
Über die Zurich Hausratversicherung können dagegen mitversichert werden:
- Fahrräder
- nicht versicherungspflichtige E-Bikes
- Pedelecs bis 25 km/h
Akkuschäden können Sie über den Zurich E-MobilSchutz mitversichern.
Damit sichern Sie Ihr E-Bike unter anderem finanziell ab bei:
- Kurzschluss- und Elektronikschäden
- Feuchtigkeits- und Ladeschäden
- Schäden durch Überspannung
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Akkuverschleiß
Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel bei unsachgemäßer Nutzung oder vorsätzlicher Beschädigung.
Bei der Zurich E-Bike-Versicherung können Sie den Diebstahl versicherungspflichtiger E-Bikes und S-Pedelecs über den optionalen E-MobilSchutz finanziell absichern. Je nach Tarif sind unter anderem versichert:
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
- Diebstahl von Zubehör unter bestimmten Voraussetzungen
Zusätzlich kann Zurich bei einem Totalschaden oder Verlust Ihres E-Bikes den Neu- oder Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzen.
Wichtig für den Versicherungsschutz: Das E-Bike oder S-Pedelec muss mit einem geeigneten, eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Zubehör oder Akkus müssen je nach Situation zusätzlich gesichert oder mitgenommen werden.
E-Bike-Kennzeichen 2026/2027
Versicherungspflichtige E-Bikes und S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr erneuert werden muss.
Das Kennzeichen erhalten Sie automatisch von Zurich zugeschickt, wenn Sie eine Versicherung für Ihr E-Bike abschließen. Es muss am E-Bike montiert werden und dient im Straßenverkehr als Nachweis dafür, dass für Ihr E-Bike eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Wenn Sie ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs sind, müssen Sie mit Bußgeldern oder weiteren rechtlichen Folgen rechnen.
Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich.
- 2026/2027: Schwarz
- 2027/2028: Blau
- 2028/2029: Grün
E-Bikes & Pedelecs: Fakten zum Thema Diebstahl
E-Bikes und Pedelecs werden in Deutschland immer beliebter. Gleichzeitig steigen auch die Schäden durch Fahrraddiebstähle deutlich an. Vor allem hochwertige Zweiräder geraten zunehmend ins Visier von Dieben. Allein 2024 entstand dadurch ein versicherter Schaden von rund 160 Mio. EUR.
Unsere Grafik zeigt die wichtigsten Zahlen rund um Pedelecs, E-Bikes und Fahrraddiebstähle in Deutschland:
- 21 % aller Haushalte besitzen mindestens ein Pedelec.
- Ca. 135.000 versicherte Fahrräder wurden 2024 gestohlen.
- 160 Mio. EUR Schaden entstanden durch Fahrraddiebstähle in nur einem Jahr.
- Der durchschnittlicher Schaden pro Diebstahl beträgt rund 1.190 EUR.
Mit steigenden Anschaffungspreisen und immer mehr hochwertigen Pedelecs und E-Bikes wächst auch der Bedarf an passendem Versicherungsschutz – insbesondere gegen Diebstahl, Akku- oder Vandalismusschäden.

„Hochwertige E-Bikes und S-Pedelecs mit Versicherungskennzeichen sind nicht nur bei Diebstahl gefährdet, auch Akku-, Elektronik-, Transport- oder Vandalismusschäden können schnell teuer werden. Eine Kombination aus gesetzlicher Haftpflichtversicherung und optionalem Kaskoschutz bietet hier den umfassendsten Schutz.“
Frank Edelmeier, Bereichsleiter Motor, Zurich Versicherung
E-Bike-Versicherung: Schadenfall melden
Schaden sichern und festhalten
Dokumentieren Sie den Vorfall möglichst direkt nach dem Schaden:
- Fotos von Ihrem E-Bike und den beschädigten Teilen
- Fotos von Schäden an beteiligten Fahrzeugen, fremden Sachen oder am Eigentum Dritter
- Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Ablauf
- Kontaktdaten beteiligter Personen oder möglicher Zeugen
Bei Unfällen mit Personen-, Sach- oder Verkehrsschäden sowie bei Diebstahl oder Vandalismus sollten Sie zusätzlich die Polizei informieren.
Wichtig: Bitte übernehmen Sie keine Schuld und sagen Sie keine Zahlungen oder Kostenübernahmen zu. Zurich prüft den Schadenfall und unterstützt Sie bei den weiteren Schritten
Schaden zeitnah melden
Melden Sie den Schaden möglichst schnell, auch dann, wenn die genaue Schadenhöhe noch nicht feststeht.
Telefonische Schadenmeldung: Tel. +49 (0)221 7715-7780
Unterlagen und Informationen einreichen
Im Schadenfall hilft eine schnelle und vollständige Meldung dabei, die Regulierung zu beschleunigen:
- Kaufbeleg oder Rechnung des E-Bikes
- Fotos des Schadens
- polizeiliche Anzeige bei Diebstahl
- Informationen zu beschädigtem Zubehör oder Akkus
Erstattung des E-Scooters oder Reparatur.
Nach Prüfung erhalten Sie die Erstattung oder Unterstützung bei der Reparatur Ihres E-Scooters.
Passende Ratgeber zur E-Bike Versicherung

Ratgeber Fahrzeuge
Tipps zu Pedelecs und E-Bikes
Der Ratgeber zeigt, worauf Sie bei Pedelecs und E-Bikes achten sollten: von Sicherheitsaspekten und Ausstattung bis hin zu Akku, Pflege und Diebstahlschutz.

Ratgeber Fahrzeuge
Rechtliches rund um Pedelecs und E-Bikes
Der Ratgeber erklärt die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für Pedelecs und E-Bikes, etwa zu Versicherung, Helmpflicht, Führerschein oder Nutzung im Straßenverkehr.
Was kostet eine E-Bike Versicherung?
Passende Produkte zur E-Bike-Versicherung

Hausratversicherung
Schützt Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec auch zu Hause, beispielsweise bei Einbruchdiebstahl aus Keller, Garage oder Wohnung. Je nach Tarif kann auch einfacher Fahrraddiebstahl mitversichert werden.

E-Scooter-Versicherung
Schützt Sie finanziell bei Schäden, die mit Ihrem E-Scooter verursacht werden, und erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge.

Rollerversicherung
Bietet Versicherungsschutz für Motorroller und Mopeds – von der gesetzlichen Haftpflicht bis hin zu Teilkaskoleistungen bei Diebstahl oder Schäden am Fahrzeug.

Fahrradversicherung
Schützt Ihr Fahrrad, Pedelec oder E-Bike umfassend vor finanziellen Folgen – zum Beispiel bei Diebstahl, Unfallschäden, Vandalismus oder Schäden am Akku. Auch Reparaturkosten können je nach Tarif mitversichert sein.
Häufige Fragen & Antworten zur E-Bike Versicherung
1. Gesetzliche Vorschriften & Voraussetzungen
Ob für ein E-Bike eine Versicherungspflicht besteht, hängt von der Fahrzeugart und Geschwindigkeit ab.
Pedelecs bis 25 km/h
Diese Modelle gelten rechtlich als Fahrräder.
- keine gesetzliche Haftpflichtversicherung vorgeschrieben
- kein Versicherungskennzeichen notwendig
Eine freiwillige Versicherung kann trotzdem sinnvoll sein, zum Beispiel wegen Diebstahl, Unfallschäden oder Schäden am Akku.
S-Pedelecs und E-Bikes
Diese Fahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge. Für sie gibt es zusätzliche Vorschriften:
- Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben
- Versicherungskennzeichen notwendig
Für S-Pedelecs und viele E-Bikes benötigen Sie in der Regel beides: Führerschein und Versicherungskennzeichen.
- S-Pedelecs unterstützen das Treten bis 45 km/h
- E-Bikes können auch ohne Treten fahren
Diese Fahrzeuge gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder oder Mofas. Deshalb benötigen Sie meist:
- eine Kfz-Haftpflichtversicherung
- ein Versicherungskennzeichen
- mindestens einen Führerschein der Klasse AM
Außerdem gilt häufig Helmpflicht. Radwege dürfen mit diesen Fahrzeugen meist nicht genutzt werden.
2. Abschluss & Laufzeit
Bei E-Bikes und S-Pedelecs ist eine Haftpflichtversicherung vor der ersten Fahrt gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültigen Versicherungsschutz und Versicherungskennzeichen dürfen diese Fahrzeuge nicht im Straßenverkehr genutzt werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für E-Bikes läuft ein Versicherungsjahr vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Danach endet die Versicherung automatisch und muss gegebenenfalls für das Folgejahr neu abgeschlossen werden. Für das neue Versicherungsjahr wird auch ein aktuelles Versicherungskennzeichen benötigt.
Der Versicherungsschutz bei der E-Bike Versicherung gilt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der Vertrag abgeschlossen und der erste Beitrag bezahlt wurde. Den genauen Starttermin finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
3. Kosten & Leistungen
Die Kosten der E-Bike-Versicherung hängen davon ab, welchen Schutz Sie für Ihr E-Bike oder S-Pedelec wählen.
Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für schnelle E-Bikes und S-Pedelecs gibt es bei Zurich schon ab 49,90 EUR pro Versicherungsjahr.
Haftpflicht + Kasko
Der erweiterte Schutz aus Haftpflicht- und Kaskoversicherung ist von Zurich ab 140,40 EUR pro Jahr erhältlich.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem E-Bike bei anderen verursachen wie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Ja, Vandalismusschäden können über die Zurich E-MobilSchutz Kaskoversicherung abgesichert sein. Versichert sind dabei zum Beispiel mutwillige Beschädigungen durch Dritte, etwa beschädigte Rahmen, zerstörte Displays oder aufgeschlitzte Reifen.
Die Kombination aus Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Zurich E-MobilSchutz schützt Sie sowohl bei Schäden, die Sie mit Ihrem E-Bike bei anderen verursachen, als auch bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
Haftpflichtversicherung: übernimmt Schäden an Dritten wie
- Personenschäden
- Schäden an fremden Fahrzeugen
- Sach- und Vermögensschäden
Kaskoversicherung: übernimmt den finanziellen Schaden an Ihrem eigenen E-Bike, unter anderem bei:
- Diebstahl
- Unfallschäden
- Akkuschäden
- Vandalismus
4. Leistungen im Schadenfall
Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten oder fremdem Eigentum. Schäden an Ihrem eigenen E-Bike können über die Kaskoversicherung abgesichert sein.
Bei Alkohol- oder Drogeneinfluss kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder entfallen. Das gilt insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte.
Für die Schadenmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Fotos vom Schaden
- Angaben zum Unfallhergang
- Kaufbeleg oder Rechnung des E-Bikes
- polizeiliche Anzeige bei Diebstahl oder Vandalismus
- Kontaktdaten beteiligter Personen oder Zeugen
Normale Abnutzung und Verschleiß sind nicht mit der E-Bike-Versicherung abgesichert. Dazu zählen zum Beispiel abgefahrene Reifen oder der altersbedingte Leistungsabfall des Akkus. Entscheidend sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
*Der Preis von 49,40 EUR/Jahr für die E-Bike Versicherung gilt, wenn alle versicherten Fahrer über 23 Jahre alt sind. Das Verkehrsjahr geht jeweils vom 01.03. bis Ende
Februar des Folgejahres. Bei Abschluss in einem laufenden Verkehrsjahr fällt eine anteilige Jahresprämie (z.B. ab 01.07. KH ab 23 Jahren nur 31,90 EUR) an.
1 Ihr Kfz-Haftpflichtschutz gilt in allen Ländern Europas und in außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören. Der Schutz entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen im jeweiligen Land, jedoch mindestens den Leistungen Ihres Vertrags.
Einige der abgebildeten Bilder wurden ganz oder teilweise mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) generiert.
Wir sind ausgezeichnet
So bewerteten uns unsere Kunden bei Trusted Shops in den letzten 12 Monaten:




