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Vorsorge mit staatlicher Förderung

Riester-Rente

Riester-Rente: Das Wichtigste kurz erklärt

Im Alter gut finanziell versorgt sein und in Ruhe den Lebensalltag genießen – die richtige Altersvorsorge kann Ihnen dabei helfen. 2001 kürzte der Gesetzgeber die Höhe der zukünftigen Rentenzahlungen stark. Als Alternative wurde daraufhin die Riester-Rente eingeführt.

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die mit Zulagen und Steuerersparnissen vom Staat gefördert wird. Ab dem vereinbarten Rentenbeginn stehen Ihnen dann die eingezahlten Beiträge sowie die staatliche Zulage zur Verfügung.

Staatliche Riester-Förderungen:

  • Grundzulage: 175 EUR pro Jahr
  • Kinderzulage: 185 EUR bzw. 300 EUR pro Jahr, je nach Altersgruppe
  • 200 EUR einmaliger Berufseinsteiger-Bonus bis 25 Jahre
  • Beiträge bis zu 2.100 EUR werden pro Förderberechtigtem jährlich in der Ansparphase steuerlich begünstigt

Bitte beachten Sie: Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit einer mittelbar förderberechtigten Person sind es max. 2.160 EUR, soweit der Betrag durch Zulagen noch nicht ausgeschöpft ist.

Was ist die Riester-Rente?

Um das Rentenniveau wieder anzuheben, auf den demografischen Wandel zu reagieren und auch einkommensschwächeren Menschen eine Perspektive im Alter zu bieten, entwickelte der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester in den frühen 2000ern die sogenannte Riester-Rente. Sie soll Menschen dabei helfen, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen, sodass sie Einschnitte in der gesetzlichen Versicherung ausgleichen können.

Riester-Sparer erhalten ab Beginn ihres Renteneintritts eine lebenslange Rente. Zusätzlich unterstützt der Staat solche Vorsorgesparer mit staatlichen Förderungen. Diese gibt es unter anderem in Form von Kinderzulagen, einer Grundzulage, einem Berufseinsteiger-Bonus und möglichen Steuervorteilen.

Für die Versicherten steht dabei die finanzielle Sicherheit im Vordergrund: wer stets den Mindestbeitrag zahlt, weiß bereits zu Beginn des Vertrages, wie hoch der Auszahlungsbetrag später mindestens ausfallen wird.

Ausgezahlt wird die Riester-Rente für Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, ab Vollendung des 60. Lebensjahres; Leistungen für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, werden frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt.

Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit wünscht sich jeder im Alter. Doch eine steigende Lebenserwartung und Rentenlücken sind nur einige der Gründe dafür, warum die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft für viele Menschen nicht mehr ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechtzuerhalten.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Wer später gut finanziell abgesichert sein möchte, sollte sich rechtzeitig um seine Altersvorsorge kümmern. Für viele Menschen reicht die gesetzliche Rentenversicherung nicht aus; sie entscheiden sich dafür, ihre Rente privat aufzubauen, um sorgenfrei den Ruhestand genießen zu können. Die Zurich Riester-Rente ist eine dieser privaten Rentenversicherungen, mit der Sie sich finanziell auf das Rentenalter vorbereiten können.

Mit Ihrem Riester-Vertrag zahlen Sie bis zum Rentenbeginn Ihre Beiträge ein. Abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge erhalten Sie staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile. Sowohl die Beitragszahlungen als auch die Auszahlung der Zuschüsse sind dabei garantiert.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie genau diese staatliche Unterstützung aussehen kann:

Staatliche Zulagen

Berufseinsteiger-Bonus
Steuervorteile

Staatliche Zulagen

Der Staat stockt das von Ihnen eingezahlte Geld auf. Das macht er in Form einer jährlichen Grundzulage von jährlich 175 EUR pro Person. Gegebenenfalls kommt eine Kinderzulage von jährlich 300 EUR pro Kind bzw. 185 EUR für Kinder, die vor dem 1.1.2008 geboren wurden, hinzu. Die Kinderzulage erhalten Sie nur, wenn Sie Anspruch auf Kindergeld haben.

Berufseinsteiger-Bonus

Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten zusätzlich zu den anderen Zulagen einen einmaligen Bonus von 200 EUR.

Steuervorteile

Die von Ihnen eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Vom Finanzamt wird mit einer sogenannten „Günstigerprüfung“ überprüft, ob Ihre Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Förderungen. Ein lohnenderer Sonderausgabenabzug kann zu noch mehr Steuerermäßigungen führen.

Als Riester-Sparer können Sie Ihre Beitragszahlungen bis zu einer Summe von 2.100 EUR jährlich in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Von der eingesparten Steuer werden jedoch die erhaltenen staatlichen Zulagen abgezogen.

Riester kann sich lohnen: für Familien und Alleinstehende

Um die volle Zulage zu erhalten sparen Sie 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens für die Vorsorge (max. 2.100 EUR/Jahr, einschließlich Zulagen) Wenn bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Person mittelbar förderberechtigt ist, sind max. 2.160 EUR möglich.

Familie mit zwei Kindern

Bruttovorjahreseinkommen: 35.000 EUR
zu versteuerndes Einkommen: 27.900 EUR

Alleinstehender

Bruttovorjahreseinkommen: 63.500 EUR
zu versteuerndes Einkommen: 52.500 EUR

Wer profitiert von einer Riester-Rente?

Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann riestern. Dazu gehören Angestellte, Beamte und Beamtenanwärter. Wie stark Sie von den Leistungen der Riester-Rente profitieren, hängt sowohl von Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Einkommen als auch von der Anzahl Ihrer Kinder ab.

Für einige Menschen lohnt sich die Riester-Rente besonders, dazu gehören:


Familien mit Kindern

Die staatlichen Zulagen erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen. In einer Familie mit zwei kindergeldberechtigten Kindern, die beide nach dem 31.01.2007 geboren wurden, läge die Zulagenzahlung bei 600 EUR – zusätzlich zu der jährlichen Grundzulage von 175 EUR.

Hausbauer und Eigenheimbesitzer

Mit der Wohn-Riester kann das selbstgenutzte Wohneigentum in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage einbezogen werden. Auch bei der Baufinanzierung kann durch Zulagen in der Ansparphase und/oder Steuervorteilen bei der Darlehenstilgung gespart werden.

Junge Menschen

Je länger Sie sparen, desto höher fällt später auch die Altersrente aus. Zudem erhalten junge Menschen unter 25 Jahren einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR.

Einkommen

Wer gut verdient, kann möglicherweise die Steuervorteile der Riester-Rente nutzen. In der Steuererklärung können jedes Jahr bis zu 2.100 EUR geltend gemacht werden. Die Steuerrückzahlungen erhalten Sie sofort und nicht erst ab Erhalt der Rente.

Lange Zeit hatten Geringverdiener zu befürchten, dass ihnen ihre Riester-Rente auf ihre Altersgrundsicherung angerechnet wird. Somit hätten sie umsonst in ihren Riester-Vertrag eingezahlt. Das hat sich 2018 geändert – Riester-Sparer dürfen auf jeden Fall bis zu 200 EUR ihrer privaten Absicherung behalten.

Frauen profitieren besonders von der Riester Rente

Häufig profitieren Frauen von den Vorteilen der Riester-Rente. 70% der staatlichen Zulagen werden an Frauen ausgeteilt. Das liegt vor allem daran, dass Frauen häufiger berufliche Pausen einlegen oder in Teilzeitarbeit arbeiten. Sie sind deshalb besonders auf flexible Produkte angewiesen, die sich der verändernden Lebenssituation anpassen können.

Was sind die Gründe für die Wertentwicklung in den Jahren 2022 und 2023?

Die folgenden Ausführungen gelten für die Produkte Förder Rente invest DWS Premium und FörderRente Premium:

  • Der Blick zurück: Was ist passiert?

    Die Fondsanlage Ihrer Rentenversicherung erfolgt in einem Garantie-Modell, das das Vertragsguthaben Ihres Vertrages in eine Wertsteigerungskomponente und eine Wertsicherungskomponente aufteilt. Diese Aufteilung ist zum Beispiel abhängig vom aktuellen Vertragsguthaben, der Restlaufzeit sowie der aktuellen Zinssituation. Die Wertsicherungskomponente sorgt für eine Absicherung der zugesagten Garantie. Die Wertsteigerungskomponente ermöglicht dem Vertrag Renditechancen.

    In den Jahren vor 2022 hatte das niedrige Zinsumfeld bei vielen Verträgen zu einer geringen Wertsteigerungskomponente und zu einer fast vollständigen Anlage in Rentenfonds/Anleihen geführt.

    Die niedrigen Zinsen in den Jahren vor 2022 hatten für deutliche Kursgewinne in den Rentenfonds bzw. Anleihen gesorgt. Diese sind in der Wertsicherungskomponente Ihres Vertrages enthalten und daher hatte der Kursanstieg zu Wertzuwächsen in den meisten Verträgen geführt.

    Im Laufe des Jahres 2022 kam es zu einem enormen Zinsanstieg. So stieg zum Beispiel der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) von 0,00 % in mehreren Schritten auf 2,50%. 2023 ist dieser Leitzins weiter auf 4,50% gestiegen. Für deutsche Bundesanleihen hat der Zinsanstieg im Jahr 2023 nachgelassen und sich beispielsweise für Bundesanleihen mit 10jähriger Laufzeit zum Jahresende 2023 auf einem Niveau von ca. 2% eingependelt.

    Zinsentwicklung-2008-2023

    Zinsentwicklung der 10jährigen Bundesanleihe von 2008 bis zum Ende 2023 (entspricht dem Stichtag Ihrer Wertbestätigung)

    Ein Zinsanstieg führt in der Regel dazu, dass die Preise von Rentenfonds bzw. Anleihen sinken.
    Dies hat zu einem teils erheblichen Rückgang der Vertragsguthaben im Jahr 2022 geführt. Je länger die Restlaufzeit Ihres Vertrages, desto stärker ist das Vertragsguthaben gesunken.
    Im Jahr 2023 gab es auf das Jahr gesehen einen leichten Zinsrückgang und somit eine leicht positive Wertentwicklung in den Rentenfonds/Anleihen.
    Diese Kursschwankungen in der Wertsicherungskomponente sind für Ihre Leistung zum Ablauf des Vertrags unerheblich. Zum Ende der Ansparphase wird die Wertsicherungskomponente immer Ihre Garantie erfüllen.

    Rentenfonds-Entwicklung-Riester

    Für die Geschehnisse im Jahr 2022 erläutert das hier eingestellte Video die Auswirkungen auf die Wertentwicklung:

  • Der Status quo: Wie stellt sich die Situation heute dar?
    Das Jahr 2023 hat zu einer positiveren Vertragsentwicklung beigetragen. Weiterhin wichtig für Sie ist, dass durch die eingeschlossene Garantie die eingezahlten Beiträge inkl. gewährter staatlicher Zulagen zu Beginn Ihrer Rente sicher zur Verrentung zur Verfügung stehen (Beitragsgarantie).
    Im Fall eines Rückkaufes zum aktuellen Zeitpunkt würde hingegen nur das derzeit ggf. geringere Guthaben ausgezahlt werden. Außerdem würde hier die sog. „schädliche Verwendung“ greifen. Das bedeutet, dass die durch die staatliche Förderung in den Vertrag eingezahlten Zulagen und ggf. gewährten Steuervorteile in voller Höhe von Ihnen zurückgezahlt werden müssten. Hierdurch würde der Rückkaufswert weiter reduziert werden. Dieses Verfahren ist seitens des Gesetzgebers so vorgesehen und daher nicht abänderbar.
    Das heißt: Eine Kündigung Ihres Riestervertrags zum jetzigen Zeitpunkt birgt erhebliche Nachteile für Sie.
  • Der Blick nach vorne: Welche Chancen bieten sich?

    Das höhere Zinsniveau bietet die Chance, dass von der Wertsicherungskomponente (Rentenfonds/Anleihen) in die Wertsteigerungskomponente umgeschichtet werden kann. Zum Ende des Jahres 2023 ist das Zinsniveau zwar wieder etwas gesunken. Es ist aber immer noch hoch genug, dass neu gezahlte Beiträge einschließlich gewährter Zulagen und damit auch Vertragsguthaben bei längerer Restlaufzeit wieder in renditeorientierte Fonds investiert werden können. Denn nur diese Fonds sorgen für die Wertsteigerung des Vertrages. Je höher deren Anteil und je positiver deren Wertentwicklung ist, desto stärker wird das Vertragsguthaben oberhalb der Garantie anwachsen.
    Diese Guthabenumschichtungen sind langfristige Entwicklungen - eine Erholung der Verträge kann daher noch einige Jahre dauern. Ein anhaltend positives Zinsniveau sowie Ihre zukünftigen Beiträge und Zulagen sind eine wichtige Voraussetzung für die Umschichtungen. Ihr Vertrag kann so neue Renditechancen generieren.

    Hinzu kommen die gewährten staatlichen Zulagen, die dem Vertrag bei weiterer Beitragszahlung ebenfalls gutgeschrieben werden. Auch sie stehen zum Beginn der Rente garantiert zur Verfügung. Welchen positiven Effekt die Zulagen auf einen Riestervertrag haben können, zeigen wir Ihnen einmal anhand eines Beispiels.

    Wertentwicklung-Vergleich-Riester-Familie-Alleinstehend

    Unser Fazit: Die Wertentwicklung im Jahr 2022 sah also insbesondere für Verträge mit langer Restlaufzeit sehr negativ aus. Die Wertentwicklung des Jahres 2023 hat eine bereits kleine Verbesserung gebracht, konnte den Guthabenrückgang aber noch nicht ausgleichen.
    Auf längere Sicht ist ein höheres Zinsniveau positiv für die Verträge, denn nur so haben sie die Chance, insbesondere mit Hilfe neuer Beiträge, zukünftig eine Rendite oberhalb der Garantie zu erreichen. Eine weitere Beitragszahlung hat zum zweiten den positiven Effekt, dass Sie weiterhin von staatlichen Zulagen bzw. Steuerersparnissen profitieren können, die Ihrer Altersvorsorge zusätzlichen Schwung verleihen.

Die folgenden Ausführungen gelten für das Produkt VarioInvest FörderRente:
  • Der Blick zurück: Was ist passiert?

    Die Fondsanlage Ihrer Rentenversicherung erfolgt in einem Garantie-Modell, das das Vertragsguthaben Ihres Vertrages in chancenorientierte Fonds und in Fonds, die zur Sicherstellung der Garantie dienen, aufteilt. Diese Aufteilung ist zum Beispiel abhängig vom aktuellen Vertragsguthaben, der Restlaufzeit sowie der aktuellen Zinssituation.

    In den Jahren vor 2022 hat das niedrige Zinsumfeld bei vielen Verträgen zu einer geringen Investition in chancenorientierte Fonds und zu einer fast vollständigen Anlage in Fonds, die zur Sicherstellung der Garantie dienen, geführt.

    Die niedrigen Zinsen in den Jahren vor 2022 hatten für deutliche Kursgewinne in den Anleihen gesorgt. Diese sind in den Fonds zur Sicherstellung der Garantie enthalten. Daher hatte der Kursanstieg zu Wertzuwächsen in den meisten Verträgen geführt.

    Seit Anfang des Jahres 2022 kam es zu einem enormen Zinsanstieg. So liegt zum Beispiel die Rendite des Zurich Government Bonds Long ESG am 15.12.2023 bei 3,58 %. Zinsentwicklung-2008-2023

    Ein Zinsanstieg führt in der Regel dazu, dass die Preise von Anleihen sinken.
    Dies hat zu einem teils erheblichen Rückgang der Vertragsguthaben im Jahr 2022 geführt. Je länger die Restlaufzeit Ihres Vertrages, desto stärker ist das Vertragsguthaben gesunken.
    Diese Kursschwankungen in den Fonds zur Sicherstellung der Garantie sind für Ihre Leistung zum Ablauf des Vertrags unerheblich. Zum Ende der Ansparphase werden die Fonds zur Sicherstellung der Garantie immer Ihre Garantie erfüllen.

    Der Großteil der Verträge besitzt inzwischen einen hohen Anteil an chancenorientierten Fonds.
    Wichtig sind daher derzeit die Entwicklungen der in den chancenorientierten Fonds enthaltenen Aktien und Unternehmensanleihen. Diese haben im Jahr 2023 über das Jahr gesehen eine deutlich positive Wertentwicklung erfahren.

  • Der Status quo: Wie stellt sich die Situation heute dar?
    Die Entwicklungen am Kapitalmarkt im Jahr 2023 haben zu einer positiveren Vertragsentwicklung beigetragen. Der Rückgang des Vertragsguthabens aus dem Jahr 2022 konnte jedoch in den meisten Fällen noch nicht ausgeglichen werden. Der höhere Anteil an chancenorientierten Fonds ist Voraussetzung für zukünftige Renditechancen und eine nachhaltige Vertragserholung.
    Weiterhin wichtig für Sie ist, dass durch die vereinbarte Garantie die eingezahlten Beiträge inkl. gewährter staatlicher Zulagen zu Beginn Ihrer Rente sicher zur Verrentung zur Verfügung stehen (Beitragsgarantie).
    Im Fall eines Rückkaufes zum aktuellen Zeitpunkt würde hingegen nur das derzeit ggf. geringere Guthaben ausgezahlt werden. Außerdem würde hier die sog. „schädliche Verwendung“ greifen. Das bedeutet, dass die durch die staatliche Förderung in den Vertrag eingezahlten Zulagen und ggf. gewährten Steuervorteile in voller Höhe von Ihnen zurückgezahlt werden müssten. Hierdurch würde der Rückkaufswert weiter reduziert werden. Dieses Verfahren ist seitens des Gesetzgebers so vorgesehen und daher nicht abänderbar.
    Das heißt: Eine Kündigung Ihres Riestervertrags zum jetzigen Zeitpunkt birgt erhebliche Nachteile für Sie.
  • Der Blick nach vorne: Welche Chancen bieten sich?

    Das höhere Zinsniveau hat bereits dafür gesorgt, dass sich der Anteil an chancenorientierten Fonds erhöht hat.
    Zum Ende des Jahres 2023 ist das Zinsniveau zwar wieder etwas gesunken. Es ist aber immer noch hoch genug, dass neu gezahlte Beiträge einschließlich gewährter Zulagen und damit auch Vertragsguthaben weiter in renditeorientierte Fonds investiert werden können. Denn nur diese Fonds sorgen für die Wertsteigerung des Vertrages. Je höher deren Anteil und je positiver deren Wertentwicklung ist, desto stärker wird das Vertragsguthaben oberhalb der Garantie anwachsen.

    Hinzu kommen die gewährten staatlichen Zulagen, die dem Vertrag bei weiterer Beitragszahlung ebenfalls gutgeschrieben werden. Auch sie stehen zum Beginn der Rente garantiert zur Verfügung. Welchen positiven Effekt die Zulagen auf einen Riestervertrag haben können, zeigen wir Ihnen einmal anhand eines Beispiels.

    Wertentwicklung-Vergleich-Riester-Familie-Alleinstehend

    Unser Fazit: Die Wertentwicklung im Jahr 2022 sah also insbesondere für Verträge mit langer Restlaufzeit sehr negativ aus. Die Entwicklung des Jahres 2023 hat hier bereits Verbesserung gebracht und konnte eine gute Ausgangsbasis für weitere Renditechancen schaffen.
    Denn auf längere Sicht ist ein höheres Zinsniveau positiv für die Verträge, da sie nur so die Chance haben, insbesondere mit Hilfe neuer Beiträge, zukünftig eine Rendite oberhalb der Garantie zu erreichen. Eine weitere Beitragszahlung hat zum zweiten den positiven Effekt, dass Sie weiterhin von staatlichen Zulagen bzw. Steuerersparnissen profitieren können, die Ihrer Altersvorsorge zusätzlichen Schwung verleihen.

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

  • Beitragsbescheinigung für Steuererklärung/Sonderausgaben
    Benötige ich für die Steuererklärung eine Beitragsbescheinigung, um den Sonderausgabenabzug geltend zu machen?
    Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung ist der bisherige Nachweis in Papierform bei uns ab dem Beitragsjahr 2011 entfallen. Wir als Anbieter melden die von Ihnen geleisteten Altersvorsorgebeiträge elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA leitet die Daten anschließend an Ihr Finanzamt weiter. Den Sonderausgabenabzug beantragen Sie weiterhin wie gewohnt mit Ihrer Einkommensteuererklärung (Formular Anlage AV).

    Die Höhe Ihrer Altersvorsorgebeiträge können Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen oder bei uns anfragen. Sie finden diese Angabe aber auch in der Bescheinigung nach § 92 EStG für das entsprechende Jahr, die Sie im Frühjahr von uns erhalten.

    Beim Einreichen Ihrer Steuererklärung an das zuständige Finanzamt muss die Bescheinigung nach § 92 EStG nicht beigelegt werden. Sie ist lediglich für Ihre Unterlagen bestimmt.

    Unter dem folgenden Link finden Sie unsere Ausfüllhilfe zur Steuererklärung:

    Ausfüllhilfe Riester-Zulagenantrag
  • Wie sinnvoll ist die Riester-Rente?
    Die Riester-Rente ist eine sinnvolle Form der privaten Altersvorsorge, die für Angestellte und Beamte sowohl staatliche Zulagen als auch Steuervorteile mit sich bringt. Für wen sich ein Riester-Vertrag besonders lohnt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
  • Wie hoch ist der jährlich zu zahlende Mindestbeitrag bei der Riester-Rente?
    Seit 2008 liegt der Mindesteigenbeitrag bei 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Leisten Sie weniger als den Mindestbeitrag, dann werden die staatlichen Zulagen dementsprechend gekürzt.
  • Wie hoch sind die Zulagen?
    Ab dem 1.1.2018 beträgt die Höhe der Grundzulage 175 EUR. Zwischen 2008 und 2017 (einschließlich) lag die Grundlage bei 154 EUR. Die Erhöhung wirkt sich erstmals mit der Zulagenzahlung für das Jahr 2018 aus, die im Jahr 2019 erfolgt. Die Höhe der Kinderzulage beträgt seitdem für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind 185 EUR. Für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind beträgt die Kinderzulage 300 EUR. Beachten Sie bitte, dass die Höhe der Zulage sich nach der Höhe des Eigenbeitrags richtet. Das bedeutet, wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die staatliche Zulage in voller Höhe; ansonsten wird diese von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) anteilig gewährt. Wenn Sie eine Berechnung des Mindesteigenbeitrags wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Außendienstberater/Bankberater.
  • Wann erhalte ich das jährliche Informationspaket (u.a. §92)?
    Wir verschicken das jährliche Informationspaket im 1. Halbjahr. Es handelt sich um einen automatischen Versand; aus diesem Grund kann dieser auf individuelle Anfrage nicht vorgezogen werden.
  • Kündigung und Fristen des Altersvorsorgevertrags
    Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Kündigung des Altersvorsorgevertrages mit Nachteilen verbunden ist. Grundsätzlich ist sie jedoch möglich.

    Eventuell gewährte staatliche Zulagen sowie eventuell gewährte Steuerermäßigungen müssen aus Ihrem Vertragsguthaben an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückerstattet werden, da es sich nach § 93 Abs. 1 EStG bei einer Kündigung um eine schädliche Verwendung des Vertrages handelt. Zusätzlich können unter Umständen Bearbeitungsgebühren entstehen.

    Die Kündigungsfrist kann abhängig vom Tarif bis zu einem Kalendermonat zum Quartalsende betragen.

    Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Versicherung in gleicher oder gegebenenfalls geänderter Form fortführen können. Beispielsweise kann die Beitragszahlung für einen bestimmten Zeitraum ruhen (Beitragsfreistellung) oder der Beitrag reduziert werden.
  • Altersvorsorgevertrag gekündigt, wann erfolgt die Zahlung?
    Aufgrund der Kurswertfeststellung zum Kündigungstermin sowie eventueller Rückforderungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen aus Ihrem Vertragsguthaben erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes ungefähr 21 Tage nach dem Kündigungstermin.
  • Anzeigen von Änderungen (Geburt) für den Zulagenantrag
    Änderungen, die die Zulagenbeantragung betreffen, darunter auch die Beantragung der Kinderzulage für neu geborene Kinder, werden uns mit dem Datenkontrollblatt für das entsprechende Zulagenjahr mitgeteilt. Das Datenkontrollblatt wird mit dem jährlichen Informationspaket im 1. Halbjahr verschickt.

    Für die Beantragung der Kinderzulage sind folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachname des Kindes, Geburtsdatum, Familienkasse (Kindergeldstelle), Kindergeldnummer, Vor- und Nachname des Kindergeldberechtigten. Bei Übertragung der Kinderzulage auf den Ehemann ist die Zustimmung der Ehefrau unbedingt notwendig.
  • Ist eine Ruhendstellung der Beitragszahlung möglich?

    Ja, sie können Ihren Altersvorsorgevertrag beitragsfrei stellen. Schicken Sie uns bitte hierzu eine formlose Mitteilung zu.

    Bitte bedenken Sie, dass Sie durch die Einstellung der Beitragszahlung einen Teil Ihrer künftigen Rentenanwartschaften verlieren. Außerdem können Sie nur dann die volle staatliche Zulage erhalten, wenn Sie den erforderlichen Mindesteigenbeitrag leisten.

  • Kann ich meinen Beitrag reduzieren?
    Sie können den Beitrag jederzeit reduzieren, beachten Sie dabei jedoch bitte den tariflichen Mindestbeitrag.

    Darüber hinaus sollten Sie vor Augen haben, dass sich die Höhe der Zulage nach der Höhe des Eigenbeitrags richtet. Das bedeutet: Wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die staatliche Zulage in voller Höhe; ansonsten wird diese von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nur anteilig gewährt.

    Bitte wenden Sie sich diesbezüglich am besten vorab an Ihren Außendienstmitarbeiter/Bankberater. Anschließend schicken Sie uns bitte hierzu eine formlose Mitteilung zu.
  • Wie kann ich Beitrags- oder Kontoänderungen übermitteln?
    Beitrags- oder Kontoänderungen senden Sie bitte in formloser schriftlicher Form an unsere E-Mail-Adresse leben@zurich.com oder schicken Sie uns ein Fax an die Nummer 0228 268-7777. Bitte denken Sie daran, bei Ihrer Korrespondenz immer die Versicherungsnummer anzugeben.
  • Wer wird gefördert?
    • Arbeitnehmer, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
    • Beamte, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
    • Azubis
    • geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten
    • Selbstständige, wenn sie „kraft Gesetzes“ pflichtversichert sind
    • Bundesfreiwilligendienst- und freiwillig Wehrdienstleistende
    • Mütter oder Väter während der ersten drei Lebensjahre ihres Kindes (die sogenannte „Kindererziehungszeit“)
    • Bezieher von Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld I und II
    • in der LAK pflichtversicherte Landwirte
    • Empfänger von Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Voraussetzungen für die volle Riester-Förderung
    • Sie müssen zum geförderten Personenkreis gehören.
    • Um die Kinderzulage zu erhalten, muss für die Kinder (noch) Kindergeld bezogen werden, sowie als Kindergeldberechtigte Person bei der Familienkasse geschlüsselt sein.
    • Es muss ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen sein.
    • Auf diesen Altersvorsorgevertrag muss der Mindesteigenbetrag eingezahlt sein.
    • Die Zulagen müssen beim Produktanbieter beantragt werden (vereinfachtes Dauerzulagenverfahren möglich).
    • Die Anlage AV muss mit der Steuererklärung eingereicht werden
  • Was passiert bei Unterbrechung der Riester-Beitragszahlung?
    Die Beitragszahlung ruhen zu lassen, ist ein Recht, das Ihnen Ihr Anbieter ausdrücklich einräumen muss. Andernfalls würde das Produkt kein Zertifikat erhalten. Wenn Sie während eines laufenden Kalenderjahres unterbrechen, erhalten Sie unter Umständen nicht die volle staatliche Förderung, weil Ihr Jahresbeitrag eventuell den erforderlichen Mindesteigenbeitrag nicht erreicht. Bereits erhaltene Zulagen müssen aber nicht zurückgezahlt werden.
  • Was passiert im Sterbefall mit meinen privaten Einzahlungen?
    In der Ansparphase:

    • Auszahlung des aktuellen Guthabens, wobei die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss
    • Verrentung des Kapitals (bei einem nach Rückzahlung der staatlichen Förderung (förderschädlich) verbleibenden Vertragsguthaben von mindestens 10.000 EUR) nur auf Anfrage, da tarifabhängig.
    • Anrechnung auf bestehende zertifizierte Altersvorsorgeverträge für kindergeldberechtigte Kinder förderunschädlich, nur auf Anfrage, da tarifabhängig, ansonsten muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden)
    • Umwandlung in eine Waisenrente an das Kind des Versicherungsnehmers (förderunschädlich) nur auf Anfrage, da tarifabhängig
    • Umwandlung in eine lebenslange Hinterbliebenenrente an den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner (förderunschädlich) nur auf Anfrage, da tarifabhängig

    Während der Rentengarantiezeit:

    Personen können das Vertragsguthaben auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Dabei kann es sich auch um einen zu diesem Zweck neu abgeschlossenen Vertrag handeln (Höchsteintrittsalter beachten). Bei unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern entfällt dann die Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Förderung; technisch derzeit bei ZfA und Zurich nicht möglich.

    Das Guthaben kann auch wie folgt in Anspruch genommen werden:

    • als einmalige Kapitalauszahlung (förderschädlich, Abzug der erhaltenen Förderung); Kapitalisierung der bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausstehenden Renten in einer Summe
    • als Anrechnung auf bestehende zertifizierte Altersvorsorgeverträge für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner (förderunschädlich) nur auf Anfrage, da tarifabhängig
    • als lebenslange Hinterbliebenenrente an den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner (förderunschädlich) nur auf Anfrage, da tarifabhängig
    • als abgekürzte Waisenrente bei „Kindergeldkindern“ (förderunschädlich) nur auf Anfrage, da tarifabhängig
    • als lebenslange oder abgekürzte Leibrente für Dritte (förderschädlich, bei einem nach Rückzahlung der staatlichen Förderung verbleibenden Vertragsguthaben von mindestens 10.000 EUR) nur auf Anfrage, da tarifabhängig
  • Ab welchem Einkommen gibt es eine Zulage?
    Um die volle Zulage zu erhalten, ist es notwendig, den Mindesteigenbeitrag zu leisten. Die Einkommenshöhe ist für die Zulage unerheblich, sie wird zur Berechnung des Mindesteigenbeitrags herangezogen.
  • Richtet sich Riesterbeitrag nach dem Brutto- /Nettolohn?
    Der Beitrag, den Sie zu zahlen haben, richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommen des Vorjahres. Zu diesem Einkommen zählen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der AG-Anteil zu den vermögenswirksamen Leistungen.
  • Macht Riester bei Arbeitslosigkeit und Schulden Sinn?
    Ich beziehe Arbeitslosengeld und habe Schulden. Macht eine Riesterrente dann noch Sinn oder wird das Geld gepfändet? Die geförderten Beiträge im Rahmen einer Riesterrente können nicht gepfändet und bei Beantragung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet werden.
  • Ist bei Besserverdienenden eine Steuererstattung möglich?
    Besserverdienende erhalten unter Umständen über die Zulagenförderung hinaus einen Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug. Die Zulage wird der Riesterrente gutgeschrieben. Was passiert mit der Steuererstattung? Die Steuererstattung steht Ihnen zur freien Verfügung.
  • Wie sieht die Förderung bei Zulage und Sonderausgabe aus?
    Nein. Sie können zwar die Summe aus Ihren Eigenbeiträgen plus Zulagen als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Die Steuerrückerstattung wird jedoch um die zu erhaltende Zulage gekürzt.
  • Was passiert mit meinem Zulagenanspruch bei Trennung?
    Sie haben keinen Zulagenanspruch mehr. Es sei denn, Sie nehmen eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung auf und zählen somit zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis oder Sie heiraten wieder. Der neue Partner, sofern unmittelbar förderberechtigt, versetzt Sie mit seinem Riester-Vertrag wieder in den Zustand des „abgeleiteten Zulagenanspruchs“. Wenn Sie einen Minijob aufnehmen, können Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Auch dann wären Sie unmittelbar zulagen- und zum Sonderausgabenabzug berechtigt.
  • Abgeleiteter Zulagenanspruch als Freund/Freundin möglich?
    Nein. Die sogenannte „abgeleitete“ Zulagenberechtigung gilt nur für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner.
  • AV-Anlage bei Einkommenssteuererklärung notwendig?
    Jeder Ehepartner/eingetragene Lebenspartner mit einem eigenen Altersvorsorgevertrag muss eine eigene Anlage AV abgeben. Dies gilt auch dann, wenn einer der Eheleute/eingetragene Lebenspartner nur einen „abgeleiteten“ Zulagenanspruch hat. Das Finanzamt muss wissen, ob zwei Zulagen bei der Günstigerprüfung abzuziehen sind und ob der Mindesteigenbeitrag für den unmittelbar Begünstigten korrekt berechnet ist.
  • Zweimal Grundzulage bei Verheirateten mit einem Einkommen?
    Ja, wenn Ihr/e Frau/Mann einen eigenen, auf ihren/seinen Namen lautenden Riestervertrag abschließt. Für Ihren eigenen Vertrag müssen Sie außerdem den sogenannten Mindesteigenbeitrag bezahlen. Er berechnet sich nach dem Vorjahreseinkommen und dem Prinzip der „Familienbetrachtung“.
  • Wer erhält die Kinderzulage verheiratet/nicht verheiratet?
    Bei verheirateten Eltern erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Es spielt dann keine Rolle, wem das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wird. Auch wenn der Vater das Kindergeld bekommt, geht die Kinderzulage an die Mutter. Nur auf Antrag beider Eltern wird die Kinderzulage dem Vater gewährt. Mittels Dauerzulagenvollmacht gilt dies bis auf Widerruf und ohne Erteilung einer Dauerzulagenvollmacht gilt dies immer nur für ein Jahr. Sind die Eltern nicht verheiratet, leben sie getrennt oder sind geschieden, bekommt der Elternteil die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird, bzw. als Kindergeldberechtigte Person bei der Familienkasse geschlüsselt ist.

    Folgende Fälle sind möglich:
    a) Beide Elternteile leben nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Das Kindergeld wird an denjenigen ausgezahlt und bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigte Person geführt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
    b) Beide Elternteile leben in einem gemeinsamen Haushalt: In diesem Falle müssen die Eltern untereinander festlegen, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt, bzw. als Kindergeldberechtigte Person bei der Familienkasse geschlüsselt ist. Im Streitfall entscheidet das Vormundschaftsgericht.
  • Ein Riestervertrag - Nichtverheiratet und Kind?
    Will nur ein Elternteil einen Riestervertrag abschließen, sollten Sie darauf achten, dass auch dieser Elternteil das Kindergeld ausgezahlt bekommt, bzw. als Kindergeldberechtigte Person bei der Familienkasse geschlüsselt ist. Sonst verschenken Sie die Kinderzulage!
  • Förderberechtigte Personen in den Kindererziehungszeiten
    Die ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes nennt man Kindererziehungszeiten. Während der Kindererziehungszeit ist man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. GRV-Pflichtversicherte sind unmittelbar förderberechtigt.
  • Was ist eigentlich Wohnriester?

    Seit 2008 können Sie die staatliche Riester-Förderung auch für Ihr Wohneigentum einsetzen.

    Die erste Voraussetzung haben Sie bereits erfüllt: Sie haben bei uns einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) abgeschlossen.

    Wann ist eine Wohn-Riester-Entnahme (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) möglich?

    Wenn Ihre eingezahlten Beiträge staatlich gefördert wurden. Diese Beiträge und Zulagen sowie die Erträge hierauf stellen das geförderte Kapital dar. Dieses können Sie bei der Verwendung für Ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie als so genannten Altersvorsorge-Eigenheimbetrag unter bestimmten Voraussetzungen aus Ihrer Riester-Rente entnehmen.

    Das gesamte Guthaben Ihres Vertrages kann zum Zeitpunkt der Entnahme höher sein als das geförderte Kapital, wenn dieses auch ungefördertes Kapital enthält. Das ungeförderte Kapital zahlen wir allerdings bei einer Entnahme zur wohnwirtschaftlichen Verwendung nicht mit aus.

    Wann und wofür können Sie die den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag verwenden?

    Sie können das geförderte Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase für folgende Zwecke im Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie einsetzen:

    • unmittelbar für den Kauf,
    • unmittelbar für den Bau,
    • für den Umbau zur Reduzierung von Barrieren und
    • für den Kauf von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft einer selbst genutzten Immobilie
    • zudem zur Tilgung eines hierfür aufgenommenen Darlehens

    Entnahmebeträge

    Sie können das in Ihrer Riester-Rente gebildete und geförderte Kapital vollständig entnehmen, sofern mindestens 3.000,00 EUR gefördertes Kapital darin vorhanden sind. Benötigen Sie das geförderte Kapital nicht in voller Höhe und es kommt dadurch zu einer Teilentnahme, müssen 3.000,00 EUR gefördertes Kapital im Vertrag verbleiben.

    Bei einer Entnahme innerhalb von 3 Jahren nach dem Kauf/ Bau der Immobilie beträgt die Mindestentnahme für einen Umbau zum Zweck des barrierefreien Wohnens 6.000,00 EUR. Danach beträgt die Mindestentnahme 20.000,00 EUR.

    Beantragung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages

    Wenn Sie an einer Entnahme interessiert sind, können Sie einen schriftlichen Antrag hierfür direkt bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Die Postanschrift der ZfA lautet: Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, 10868 Berlin

    Im Internet unter https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de -> Service -> Formularcenter sind entsprechende Antragsformulare hinterlegt.

    Sollten Sie Fragen zur Beantragung der Kapitalentnahme haben, können Sie sich auch direkt unter 0 33 81-2 16 23 24 telefonisch an die ZfA wenden.

    Was ist bei der Beantragung zu beachten?

    Sie können eine Entnahme für wohnwirtschaftliche Zwecke letztmalig zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase Ihrer Riester-Rente bei der ZfA beantragen.

    Zwischen der Entnahme des geförderten Kapitals und der wohnwirtschaftlichen Verwendung dieses Geldes muss ein unmittelbar zeitlicher Zusammengang bestehen. Beispielweise darf das Eigentum frühestens sechs Monat vor Antragstellung bei der ZfA oder spätestens zwölf Monate nach Auszahlung des Entnahmebetrages begründet werden.

    Einzig die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnung ist ohne unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang möglich.

    Wohnförderkonto und Versteuerung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages

    Nicht nur die monatliche Rente sondern auch der ausgezahlte Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ist nachgelagert zu versteuern. Hierfür wird der ausgezahlte Altersvorsorge-Eigenheimbetrag an die ZfA gemeldet. Dort wird dann ein sogenanntes Wohnförderkonto geführt. Der Wert des Wohnförderkontos wird jährlich mit 2 Prozent bis zum Beginn der Auszahlungsphase verzinst. Dieser Wert bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung.

    Sie können zwischen zwei Möglichkeiten der Besteuerung wählen:

    1. Der Betrag des Wohnförderkontos wird ab dem Beginn der Auszahlungsphase auf den Zeitraum bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres verteilt, so dass Jahr für Jahr ein immer gleicher Betrag mit Ihrem individuellen Steuersatz zu versteuern ist.
    2. Ab dem Beginn der Auszahlungsphase können Sie jederzeit die Auflösung des Wohnförderkontos von der ZfA verlangen und den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wert des Wohnförderkontos mit einem Abschlag von 30% (diese bleiben steuerfrei) auf einmal mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuern.

    Bitte klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche der beiden Möglichkeiten für Sie am günstigsten ist.

    Aufgabe der Selbstnutzung

    Nutzten Sie das geförderte Wohneigentum nicht mehr selbst, hat dies die Auflösung und die sofortige Besteuerung des Wohnförderkontos zur Folge. Die vorzeitige Besteuerung des Wertes im Wohnförderkontos unterbleibt, wenn Sie innerhalb bestimmter Fristen eine Reinvestitionsabsicherung erklären oder ein Ausnahmetatbestand nachweisen können.

    Entnahmegebühr

    Für die Bearbeitung der Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages behalten wir aufgrund der behördlichen Veranlassung durch die ZfA (Bewilligungsbescheid) eine Gebühr ein. Diese ist abhängig von der Höhe des Auszahlungsbetrages und beträgt maximal 150,00 EUR.

  • Wann und wofür können Sie die den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag verwenden?

    Sie können das geförderte Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase für folgende Zwecke im Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie einsetzen:

    • unmittelbar für den Kauf,
    • unmittelbar für den Bau,
    • für den Umbau zur Reduzierung von Barrieren und
    • für den Kauf von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft einer selbst genutzten Immobilie
    • zudem zur Tilgung eines hierfür aufgenommenen Darlehens
    • Ab dem 01.01.2024 haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, das geförderte Kapital für bestimmte energetische Sanierungen Ihrer Immobilie zu verwenden. Von dem durchführenden Fachunternehmen benötigen Sie dafür eine Bestätigung, dass es sich um eine förderbare Sanierung handelt. Folgende energetische Sanierungsmaßnahmen gehören dazu:
      • Wände, Dachflächen und Geschossdecken dämmen
      • Fenster, Außentüren oder Heizungsanlage erneuern
      • Lüftungsanlage erneuern oder einbauen
      • digitale Systeme einbauen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
      • bestehende Heizungsanlage optimieren, wenn diese älter als zwei Jahre ist

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