Verkehrsrechtsschutzversicherung

Verkehrsrechtsschutz

"Weil Ihr gutes Recht mitfährt"

  • Hilfe bei Bußgeld & Streit
  • Anwälte & Gericht abgedeckt
  • Fahrverbot & Führerschein geschütz

Das sagen unsere Kunden:

  • Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert Sie vor den finanziellen Kosten ab, die entstehen können, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall oder Verkehrsverstoß Ihr Recht mithilfe eines Anwalts oder im Gericht durchsetzen möchten.
  • Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind.
  • Ihr Versicherungsschutz gilt nicht nur beim Fahren oder Mitfahren im eigenen Auto, sondern auch in fremden Fahrzeugen zum Beispiel ein Mietwagen.
  • Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur KFZ-Versicherung. Während die KFZ-Versicherung nach einem Unfall die Regulierung eines Haftpflichtschadens übernimmt, können Sie mit dem Verkehrsrechtsschutz selbst Schadensersatz fordern.

Verkehrsrechtsschutz: Was ist versichert?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift bei rechtlichen Konflikten im Straßenverkehr, etwa bei Unfällen, Bußgeldverfahren oder behördlichen Maßnahmen. Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Streitfälle im Straßenverkehr durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

Egal, ob Sie mit dem Fahrrad, dem Auto oder aber zu Fuß unterwegs sind – als Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs besteht immer das Risiko einer Auseinandersetzung. Die Verkehrsrechtsschutz von Zurich bietet bei Konflikten rund um Ihre Mobilität einen zuverlässigen Schutz.
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  • die Schuldfrage ungeklärt ist
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  • Sie als Fahrer, Mitfahrer oder Fußgänger betroffen sind
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  • Sie als Unfallopfer Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen
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  • Bußgeldbescheid wegen Verkehrsverstößen
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  • drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug

Leistungen der Zurich Verkehrsrechtsschutz

„Weil Ihr gutes Recht mitfährt“

Versicherungsschutz Basis-Schutz Top-Schutz
Geltungsbereich
Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira, mit unbegrenzter Aufenthaltsdauer, je Versicherungsfall bis 1 Mio. EUR unbegrenzt
Weltweit je Versicherungsfall bis 100.000 EUR max. 6 Wochen privater Aufenthalt 1 Mio. EUR max. 2 Jahre privater oder beruflicher Aufenthalt
Selbstbeteiligung
Je Versicherungsfall (*bei von uns vermitteltem Anwalt gilt geringere Selbstbeteiligung) 150 EUR
250 (150*) EUR
500 (250*) EUR
150 (0*) EUR
250 (150*) EUR
500 (250*) EUR
Versicherte Personen
Sie
Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner1,2
Ihr nicht ehelicher/nicht eingetragener Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz)1,2
Ihre Kinder, die unverheiratet sind/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben*…
... bis Beendigung deren ununterbrochenen Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung, bisher nicht berufstätig bis zum 30. Lebensjahr ohne Altersbegrenzung
... nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz) und berufstätig sind ohne Altersbegrenzung
Ihre Stief-, Adoptiv-, Enkel- (in Obhut) oder Pflegekinder den leiblichen Kindern entsprechend1,2
Ihre nicht berufstätigen Eltern, Großeltern und Geschwister, in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz)*
Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge auf privaten Fahrten
Versichert sind alle auf Sie und die mitversicherten Personen zugelassenen privat genutzten Kraftfahrzeuge, welche zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen bestimmt sind, sowie zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Fahrzeuge. Mitgeführte Anhänger sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Leistungserweiterungen
Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung, Bußgeldcheck, Vertrags-/ Dokumentencheck, Mediation, zentrale Mandatsbearbeitung) kostenfrei ohne Selbstbeteiligung kostenfrei ohne Selbstbeteiligung
Anwalts-Chat kostenfrei ohne Selbstbeteiligung kostenfrei ohne Selbstbeteiligung
Erhöhte Erstberatungskosten für einen „Anwalt auf Rädern“ vor Ort, wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind und ein eintrittspflichtiger Versicherungsfall eingetreten ist
Weltweiter Internet-Vertrags-RS im privaten Bereich 100.000 EUR 1 Mio. EUR
Verzicht auf die 3-monatige Wartezeit bei Kauf- oder Leasingverträgen eines Kfz bei fabrikneuem Kfz bei fabrikneuem Kfz und Jahreswagen (Kfz-Alter bis 12 Monate)
RS für Opfer von Gewaltstraftaten
Vorsorgeversicherungsschutz für aus dem Vertrag ausscheidende Kinder 3 Monate
Verzicht auf Anrechnung der vereinbarten Selbstbeteiligung bei Abschluss der Rechtsangelegenheit nach
- telefonischer Erstberatung
- anwaltlicher Erstberatung
- durchgeführtem Mediationsverfahren

 

1 nicht in der Single-Deckung mitversichert
2 nicht in der Single mit Kind/er-Deckung mitversichert

✓ mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

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Für wen ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Laut dem Statistischen Bundesamt kommt es in Deutschland jährlich zu mehr als drei Millionen Gerichtsverfahren. Vor allem im öffentlichen Straßenverkehr oder beim Kauf eines Autos ist das Risiko, dass es zu einem Konflikt kommt, nicht gering. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schnell zu einem Unfall führen und die finanziellen Folgen einer juristischen Auseinandersetzung sind nicht zu unterschätzen.
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Für Vielfahrer & Pendler

Ärger mit Behörden & Fahrverbot

Schutz bei Bußgeld, Punkten und Maßnahmen im Straßenverkehr

Vielfahrer haben häufiger Probleme mit Bußgeldern, Punkten, drohenden Fahrverboten oder Streit bei Mess- und Kontrollverfahren. Der Verkehrsrechtsschutz hilft, diese Fälle rechtlich zu klären, und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
 

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Für alle Verkehrsteilnehmer

Unfall, Bußgeld & Schuldfrage

Typische Streitfälle im Straßenverkehr – rechtlich abgesichert

Konflikte im Straßenverkehr entstehen schnell: nach einem Unfall, bei ungeklärter Schuldfrage oder bei einem Bußgeldbescheid. Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – ob als Autofahrer, Mitfahrer, Radfahrer, Fußgänger oder Unfallopfer.

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Für Urlaub & Ausland

Mietwagen, Behörden & Auslandsfälle

Leistungen bei Streitfällen im Ausland – je nach Tarif auch erweitert

Im Ausland kommt es schnell zu komplexen Situationen: Mietwagenunfälle, Streit mit Behörden oder Sprachbarrieren. Der Verkehrsrechtsschutz hilft bei der rechtlichen Klärung und bietet erweiterten Schutz bei längeren Aufenthalten oder Mietwagen.

Was zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung im Schadenfall?

Folgende Schäden sind mitversichert je nach gewählten Tarif und Baustein:

  • Unbegrenzte Versicherungssumme je Versicherungsfall in Europa im Top-Tarif
  • Weltweite Deckung je Versicherungsfall bis 1 Mio. EUR im Top-Tarif
  • Basis- oder Top-Tarif – stimmen Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab
  • Kostenlose telefonische Rechtsberatung oder Anwalts-Chat durch unabhängige Rechtsanwälte
  • Kostenlose Mediatoren- und Anwaltsempfehlung – es steht Ihnen jedoch frei, Ihren Anwalt selbst auszuwählen
  • Weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz ist mit abgedeckt – bis 1 Mio. EUR im Top-Tarif
  • Selbstbeteiligung von 150 EUR, 250 EUR oder 500 EUR; Bei Wahl eines von uns vermittelten Rechtsanwalts kann diese sich, je nach gewählter Selbstbeteiligung, bis auf 0 Euro reduzieren
  • Ein Versicherungsbeitrag für alle versicherten Kraftfahrzeuge
  • Sofortschutz zum Schließen von Lücken beim Wechsel des Versicherers

Was zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert:

  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen – dies wird in der Regel von der Kfz-Haftpflicht abgedeckt
  • Vorsätzliche begangene Straftaten, wie z.B. illegale Autorennen oder Trunkenheit am Steuer
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes

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Extras für Ihren Verkehrsrechtsschutz

Fahrzeuge zu Wasser & Luft

Im Top-Tarif können drei ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge zu Wasser mit einem max. Neuwert von 150.000 EUR und drei ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge in der Luft mit einem max. Neuwert von 150.000 EUR mitversichert werden. Der Tarif erhöht sich beispielweise um 14,08 EUR, wenn man ein Fahrzeug zu Wasser oder in der Luft mit einem Neuwert von 1.000 EUR hinzufügt.

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Häufige Fragen & Antworten zum Verkehrsrechtsschutz

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei rechtlichen Streitfällen im Straßenverkehr und kann die dafür entstehenden Kosten übernehmen.

In folgenden Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein:

  • Verkehrsunfälle und Streit um die Schuldfrage
  • Bußgeldbescheide, Punkte oder Fahrverbot
  • Streit mit Behörden wie Führerschein- oder Zulassungsstelle
  • Konflikte rund um Mobilität wie Mietwagen oder Fahrradunfall

Bei einem Bußgeldverfahren entstehen Kosten für Bußgeld, Anwalt und Verfahren – wer sie trägt, hängt in der Regel vom Ausgang des Verfahrens ab:

  • Bußgeld: zahlt immer der Betroffene.
  • Gerichtskosten: trägt in der Regel der Betroffene, wenn der Einspruch erfolglos bleibt.
  • Anwaltskosten: zahlt der Betroffene selbst, wenn er einen Anwalt beauftragt.
  • Verfahrenskosten bei Erfolg: können reduziert oder dem Staat auferlegt werden, wenn der Einspruch erfolgreich ist.
  • bei vorsätzlichem Handeln: zahlt der Betroffene die Kosten in der Regel vollständig.
  • kein Kläger/Beklagter im Zivilrechtssinn: Bußgeldverfahren sind Verwaltungs- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Hinweis der Zurich Experten: Haben Sie keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, müssen Sie die Gerichtskosten und Anwaltskosten, die Ihnen auferlegt werden, bei einem Bußgeldverfahren selbst tragen.

Der Verkehrsrechtsschutz gilt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn – in der Regel besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Schutz greift. Für bestimmte Fälle entfällt diese Wartezeit, zum Beispiel bei fabrikneuen Fahrzeugen oder im Top-Schutz bei Jahreswagen bei einem Alter von bis zu 12 Monaten.

Das bedeutet: 

  • Versichert sind Streitfälle, deren Ursache nach Ablauf der Wartezeit entsteht.
  • Nicht versichert sind laufende Verfahren oder Streitfälle.
  • Für bestimmte Fälle (zum Beispiel beim Fahrzeugkauf) können je nach Tarif Ausnahmen gelten.

Die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz hängen davon ab, wie umfangreich der Schutz ist und für wen er gelten soll.

Verkehrsrechtsschutz von Zurich

  • grundlegend abgesichert (Basis-Schutz): ab 4,31 EUR im Monat
  • rundum abgesichert (Top-Schutz): ab ??? EUR im Monat

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von 1 bis 3 Jahren und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Für die Verkehrsrechtsschutz von Zurich gilt:

  • Mindestvertragslaufzeit: 1 oder 3 Jahre (je nach gewählter Option)
  • Vertragsbeginn: ab vereinbartem Versicherungsbeginn
  • automatische Verlängerung: jeweils um 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres
  • Sonderkündigung: möglich nach einem Leistungsfall

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*Der Preis von 4,31 EUR je Monat für die Verkehrsrechtsschutzversicherung von Zurich gilt für einen Single im Basis-Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR. Die gewünschte Versicherungsdauer beträgt 5 Jahre. Es wurden keine Zusatzbausteine mit eingeschlossen. Berechnungszeitraum ist der 14.10.2024.

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