Das sagen unsere Kunden
Was ist eine Drohnenversicherung?
Eine Drohnenversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen und Multicopter, die Schäden übernimmt, die Ihr Fluggerät bei anderen verursacht.
In Deutschland ist eine solche Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, ob Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich nutzen.
Die Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt Sie finanziell, wenn beim Betrieb Ihrer Drohne Schäden entstehen, zum Beispiel beim Start, während des Flugs oder bei der Landung.
Basis-Schutz (Drohnen-Haftpflichtversicherung)
Deckt typische Schäden ab, die durch eine Drohne entstehen können, zum Beispiel:
- Verletzungen von Personen
- Beschädigung fremder Sachen
- finanzielle Folgekosten aus diesen Schäden
- Schutz in Europa inklusive Mittelmeeranrainerstaaten
Erweiterter Schutz
Je nach Tarif kann der Schutz erweitert werden, unter anderem um:
- gewerbliche Nutzung der Drohne
- höhere Deckungssummen
- weltweiter Versicherungsschutz (ohne USA und Kanada)
- Absicherung verschiedener Drohnenmodelle
- optionaler Kaskoschutz für Ihre gewerbliche genutzte Drohne
Tipp der Zurich Experten: Drohnen bis 500 g können bereits über Ihre Privathaftpflicht abgesichert sein. Im Top-Schutz der Privaten Haftpflichtversicherung von Zurich sind solche Drohnen mitversichert.
Unser Angebot: Mit der Drohnenversicherung von Zurich sind Sie bei privaten und gewerblichen Drohnenflügen abgesichert
Personenschäden
Wenn Menschen durch Ihre Drohne verletzt werden, übernimmt die Versicherung zum Beispiel Kosten für Behandlung, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Sachschäden
Wenn Ihre Drohne fremde Dinge beschädigt, etwa Autos, Gebäude oder technische Anlagen, werden Reparatur oder Ersatz bezahlt.
Vermögensfolgeschäden
Wenn durch einen Personen- oder Sachschaden weitere finanzielle Schäden entstehen, zum Beispiel durch Nutzungsausfall oder Verdienstausfall, übernimmt die Versicherung diese Kosten.
Sofort online abschließen
Was die meisten Kunden noch interessiert.
Ja, in Deutschland ist für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, sobald Ihre Drohne geschlossene Räume verlässt.
Schon kleine Drohnen können erhebliche Schäden verursachen, zum Beispiel, wenn sie abstürzen oder mit Personen, Fahrzeugen oder Gebäuden kollidieren. Deshalb schreibt das Gesetz eine Haftpflichtversicherung vor. Die Versicherungspflicht besteht unabhängig davon
- ob Sie die Drohne privat oder gewerblich nutzen
- wie groß oder schwer die Drohne ist
Die Pflicht ergibt sich aus dem Luftverkehrsgesetz. Als Drohnenhalter unterliegen Sie der sogenannten Gefährdungshaftung, das bedeutet:
- Sie haften für Schäden, die Ihre Drohne verursacht auch dann, wenn Sie den Schaden nicht direkt verschuldet haben oder jemand anders die Drohne gesteuert hat.
Wichtig zu wissen: Sie müssen die Drohne bereits vor dem ersten Flug haftpflichtversichert haben.
Abhängig vom Anwendungsbereich und Zweck gibt es viele verschiedene Drohnenarten, sowohl für den privaten, den gewerblichen als auch den militärischen Einsatz. Die gängigsten Typen von Drohnen sind die folgenden.
- Quadrocopter sind die häufigste Drohnenart für den Einsatz in der Freizeit und der Fotografie. Er besitzt vier senkrecht angeordnete Rotoren, die für Stabilität in der Luft sorgen. Da der Quadrocopter leicht zu steuern ist, ist er für Anfänger gut geeignet.
- Hexacopter und Octocopter punkten mit sechs bzw. acht Rotoren, die zusätzliche Stabilität bieten.
- Fixed-Wing-Drohnen zählen nicht zu den Multicoptern, sondern zeichnen sich durch eine starre Flügelstruktur aus – damit ähneln sie einem herkömmlichen Flugzeug. Diese Drohnenart ist vor allem für längere Strecken konzipiert. Im Gegensatz zu den Multicoptern, die vertikal starten, brauchen Fixed-Wing-Drohnen eine Start- und Landebahn.
- VTOL-Drohnen (Vertical Take-off and Landing) sind sogenannte Hybriddrohnen: Sie kombinieren die Vorteile von Multicoptern mit denen von Fixed-Wing-Drohnen, das heißt, sie starten und landen vertikal, können aber dennoch längere Strecken zurücklegen, da sie weniger Energie verbrauchen.
Die Drohnengesetze in Deutschland werden seit 2021 durch die EU-Drohnenverordnung geregelt. Diese gilt einheitlich in der Europäischen Union. Die EU-Verordnung teilt Drohnenflüge nach ihrem Risiko in drei Betriebskategorien ein:
Offen (Open)
Für die meisten Freizeit- und Kameradrohnen. Für diese Kategorie ist in der Regel keine Betriebsgenehmigung nötig.
Typische Regeln:
- maximale Flughöhe 120 m
- Flug nur in Sichtweite des Piloten
- keine Flüge über Menschenansammlungen
- kein Transport gefährlicher Stoffe
Speziell (Specific)
Einsätze mit höherem Risiko, für die eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde erforderlich ist.
Dazu zählen unter anderem:
- Flüge außerhalb der Sichtweite
- komplexe gewerbliche Einsätze
Zulassungspflichtig / Zertifiziert (Certified)
Für besonders riskante Einsätze. Hierfür gelten neben der Zulassungspflicht zusätzlich Flugverbote und Einschränkungen, etwa über Menschenansammlungen oder über sensiblen Bereichen.
Zu den Einsatzgebieten gehören:
- Transport von Personen
- Transport gefährlicher Güter
Leistungen der Zurich Drohnenversicherung
„Wenn Technik abhebt, muss Schutz mitfliegen“
| Drohnenversicherung Basis-Schutz ab 71,40 EUR/Jahr | |
|---|---|
| Personenschäden: Kosten z. B. für medizinische Behandlung, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall | ✓ |
| Sachschäden: Reparatur oder Ersatz beschädigter Gegenstände wie Fahrzeuge, Gebäude oder technische Anlagen | ✓ |
| Vermögensfolgeschäden: finanzielle Folgen eines Personen- oder Sachschadens, z. B. Nutzungsausfall oder Einkommensverluste | ✓ |
| Prüfung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
| Abwehr unberechtigter Forderungen | ✓ |
| Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten | ✓ |
| Versicherungssumme/Deckung | 3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio. EUR |
| Selbstbehalt | keiner |
| Geltungsbereich | Weltweit ohne USA/Kanada |
Optional: Kaskoschutz für gewerblich genutzte Multicopter
| Multicopter-Kaskoversicherung | |
|---|---|
| Versicherungsschutz | Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Drohne |
| Absturz oder Anprall | ✓ |
| Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub | ✓ |
| Vandalismus durch Dritte | ✓ |
| Transportschäden | ✓ |
| Versicherungssumme | Listenpreis der Drohne inklusive Zubehör |
| Selbstbehalt | 10%, mindestens 250 EUR |
| Geltungsbereich | weltweit |
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Drohnenversicherung: Welcher Schutz passt zu Ihnen?
Gesetzliche Haftpflichtversicherung
Für private Drohnenpiloten
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für private Drohnenflüge deckt typische Schäden ab, die beim Betrieb einer Drohne entstehen können, etwa wenn Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Der Schutz erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für Drohnenhalter und eignet sich für Freizeitflüge, Foto- und Videoaufnahmen sowie private Nutzung.
Schutz für berufliche Drohnenflüge
Für professionelle Nutzung
Wenn Sie Ihre Drohne beruflich einsetzen, etwa für Foto- und Videoaufnahmen, Drohnenhhows, Inspektionen oder Vermessungen. Der Schutz kann gewerbliche Nutzung einschließen und optional um eine Kaskoversicherung ergänzt werden, die Ihre Drohne selbst gegen Absturz, Diebstahl oder Beschädigung absichert.
Was die meisten Kunden noch interessiert.
Als Besitzer einer Drohne brauchen Sie in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung für Drohnen und Multicopter, es sei denn, Ihre private Haftpflichtversicherung beinhaltet bereits diesen Versicherungsschutz.
Gut zu Wissen: Bei Zurich sind im Top-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung Drohnen mit einem Startgewicht bis 500 Gramm für den rein privaten Gebrauch automatisch mitversichert.
Eine eigenständige Drohnen-Haftpflichtversicherung richtet sich vor allem an:
- Besitzer von Drohnen mit einem Startgewicht von über 500 Gramm
- Nutzer von gewerblich eingesetzten Drohnen oder Multicoptern
- Drohnenpiloten, die sich umfassend gegen Schadenersatzansprüche Dritter absichern möchten
Sie können bei Zurich zwischen zwei Varianten wählen:
- private Drohnen-Haftpflichtversicherung
- gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung
Optionaler Kaskoschutz:
- Multicopter-Kaskoversicherung – schützt Ihre eigene Drohne bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Die Kaskoversicherung kann unabhängig von einer Haftpflichtversicherung bei Zurich abgeschlossen werden.
Ja, die Haftpflichtversicherungspflicht gilt für sämtliche Drohnen ohne Ausnahme, unabhängig von Größe, Gewicht und Nutzung, auch für Spielzeugdrohnen und Drohnen unter 250 Gramm.
Achten Sie bei einer Drohnenversicherung vor allem auf Deckungssumme, Geltungsbereich, Nutzung und versicherte Personen.
- Deckungssumme
Sie sollte ausreichend hoch sein, da bei Drohnenunfällen schnell hohe Kosten entstehen können. Bei Zurich sind Deckungssummen von 3, 5 oder 10 Millionen EUR möglich. - Versicherte Drohnen
Gerade bei gewerblicher Nutzung sollte der Vertrag alle eingesetzten Drohnenmodelle abdecken. - Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz sollte auch außerhalb Deutschlands gelten, zum Beispiel europaweit oder weltweit. - Nutzungsart
Für private und gewerbliche Drohnenflüge gelten unterschiedliche Tarife. Wählen Sie den passenden Schutz für Ihre Nutzung. - Weitere Piloten
Alle Personen, die die Drohne mit Zustimmung und Wissen steuern oder fliegen, sind automatisch mitversichert. Eine namentliche Erwähnung ist nicht notwendig.
Drohnen in Deutschland: die Fakten
In Deutschland fliegen laut Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) über 400.000 Drohnen. Der überwiegende Großteil wird privat genutzt. Für Drohnenhalter gilt ein wichtiger Grundsatz: Sie haften unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihre Drohne verursacht. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben.
Nutzung von Drohnen in Deutschland
Unsere Grafik zeigt, dass in Deutschland 9 von 10 Drohnen privat genutzt werden.
Der gewerbliche Einsatz von Drohnen wächst besonders stark. Seit 2019 hat sich die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen fast verdreifacht (+ 197 Prozent), während der private Markt zunehmend gesättigt ist.

„Gerade bei gewerblicher Nutzung sind auch Schäden an der eigenen Drohne durch Absturz, Anprall oder Diebstahl ein Thema. In solchen Fällen kann sich eine Kaskoversicherung zusätzlich zur Drohnen-Haftpflichtversicherung lohnen. Sie schützt Ihre eigene Drohne und übernimmt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.“
Sabine Wacker, Teamleiterin Luftfahrt, Zurich Versicherung
Drohnenversicherung: Schadenfall melden
1. Vorfall dokumentieren
Halten Sie den Schaden möglichst genau fest. Hilfreich sind zum Beispiel:
- Fotos vom Schadenort und von der Drohne
- Namen und Kontaktdaten beteiligter Personen
- Ort, Datum und Ablauf des Vorfalls
- wenn vorhanden: Flugprotokolle, Videoaufnahmen oder App-Daten der Drohne
- bei Personenschäden oder Vorfällen im Straßenverkehr zusätzlich die Polizei informieren
2. Keine Schuldanerkenntnisse abgeben
Treffen Sie keine Aussagen zur Schuldfrage und sagen Sie keine Kostenübernahme zu. Die Prüfung übernimmt die Versicherung.
3. Schaden zeitnah melden
Melden Sie den Vorfall möglichst schnell, auch dann, wenn noch keine Forderungen gestellt wurden.
- Online-Schadenformular
- 24/7-Servicetelefon: +49 (0)221 7715-7780
4. Prüfung des Schadenfalls
Zurich prüft den Vorgang und meldet sich bei Rückfragen. Unterstützen Sie uns, indem Sie relevante Informationen oder Schreiben – etwa Forderungen, Anwaltsschreiben oder behördliche Bescheide – zeitnah weiterleiten.
5. Regulierung des Schadens
Ist der Anspruch berechtigt, übernimmt Zurich die Schadenregulierung im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und unterstützt Sie bei der weiteren Abwicklung.
Passende Ratgeber zur Drohnenversicherung

Ratgeber Firmenwissen
Drohnen-Gesetze in Deutschland
Welche Regeln gelten für Drohnenpiloten? Der Ratgeber erklärt die wichtigsten Vorschriften der EU-Drohnenverordnung, etwa zu Flughöhen, Flugverbotszonen und Versicherungspflicht.

Ratgeber Haftpflicht & Recht
Wann ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzforderungen im Alltag, etwa wenn Sie versehentlich fremdes Eigentum beschädigen oder jemanden verletzen. Im Top-Schutz der Zurich Privathaftpflicht sind auch privat genutzte Drohnen bis 500 Gramm automatisch mitversichert.
Passende Produkte zur Drohnenversicherung

Privathaftpflichtversicherung
Schützt Sie vor Schadenersatzforderungen im Alltag, wenn Sie anderen versehentlich einen Personen- oder Sachschaden zufügen. Im Top-Schutz der Zurich Privathaftpflicht sind auch privat genutzte Drohnen bis 500 Gramm automatisch mitversichert.

Luftfahrtversicherungen
Versicherungslösungen für Luftfahrtrisiken – von Drohnen- und Multicopter-Schutz bis zu Versicherungen für Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge.

Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Schützt Veranstalter vor Schadenersatzforderungen, wenn bei Events Personen zu Schaden kommen oder Sachen beschädigt werden, etwa bei Veranstaltungen mit Drohneneinsatz.

Firmenrechtsschutzversicherung
Unterstützt Unternehmen bei rechtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel bei Vertragsstreitigkeiten oder Schadenersatzforderungen im geschäftlichen Alltag.
Häufige Fragen & Antworten zur Drohnenversicherung
1. Gesetzliche Vorschriften & Voraussetzungen
Wenn Sie eine Drohne kaufen, müssen Sie vor allem die gesetzlichen Vorschriften, Flugregeln und Sicherheitsanforderungen beachten. Dazu gehören:
- gesetzliche Bestimmungen zur Registrierung, Kennzeichnung und Versicherungspflicht
- Beschränkungen bezüglich Höhe und Abstand zu Personen und Gebäuden sowie Flugverbotszonen
- Sichtflugregel (die Drohne muss jederzeit ohne technische Hilfsmittel wie Fernglas oder Monitor sichtbar sein)
- Wetterbedingungen (bei schlechtem Wetter besteht eine größere Unfallgefahr)
Drohnen unter 250 Gramm müssen nur dann nicht registriert werden, wenn sie
- keine Kamera haben
- keine Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten besitzen.
Für alle anderen Drohnenmodelle – auch für Drohnen bis 250 Gramm – gilt die Registrierungspflicht.
Wenn Ihre Drohne einen Schaden verursacht, können unterschiedliche Versicherungen zuständig sein.
- Private Haftpflichtversicherung
Wenn Ihre Drohne in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist (im Top-Tarif von Zurich sind privat genutzte Drohnen bis 500 Gramm automatisch mitversichert), übernimmt diese Schäden, die Ihr Fluggerät bei anderen verursacht.
Wie sich Haftpflicht- und Hausratversicherung grundsätzlich unterscheiden, erklärt unser Ratgeber: „Haftpflicht oder Hausrat – welche Versicherung zahlt?“ - Drohnen-Haftpflichtversicherung
Ist die Drohne nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, greift eine separate Drohnenversicherung. Sie übernimmt Schäden, die Ihr Fluggerät bei anderen verursacht - Multicopter-Kaskoversicherung
Für Schäden an Ihrer eigenen Drohne – etwa durch Absturz oder Anprall – können gewerbliche Drohnenpiloten zusätzlich eine Multicopter-Kaskoversicherung von Zurich abschließen.
Für die genaue Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags sowohl für die Drohnen-Haftpflichtversicherung als auch die Multicopter-Kaskoversicherung können Sie unseren Drohnen-Tarifrechner nutzen.
2. Abschluss & Laufzeit
Eine Drohnenversicherung sollten Sie vor dem ersten Flug abschließen. In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Versicherung dürfen Sie Ihre Drohne daher nicht im Freien betreiben.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt ist. Wichtig ist dabei das Folgende.
- Gesetzliche Pflicht: In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben.
- Versicherung vor dem ersten Flug: Ihre Drohne muss bereits versichert sein, bevor Sie sie im Freien fliegen lassen.
- Vertragsbeginn beachten: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, der im Versicherungsvertrag als Beginn des Versicherungsschutzes angegeben ist.
Ja, die Drohnenversicherung von Zurich können Sie online abschließen und den Versicherungsbeginn dort selbst festlegen. Der Versicherungsschutz gilt ab dem gewählten Vertragsbeginn – auch am selben Tag, wenn Sie dieses Datum auswählen.
Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz vor dem ersten Drohnenflug besteht.
3. Kosten & Leistungen
Die Kosten einer Drohnenversicherung hängen von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel:
- Gewicht der Drohne (Gesamtmasse)
- Nutzungsart – privat oder gewerblich
- Geltungsbereich – zum Beispiel europa- oder weltweit
- gewählte Deckungssumme
- optionale Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kostet bei Zurich
- für privat genutzte Drohnen ab 71,40 EUR/Jahr
- für gewerblich genutzte Drohnen ab 142,80 EUR/Jahr
Um Ihren individuellen Beitrag zu bestimmen, können Sie den Drohnen-Tarifrechner von Zurich nutzen. Dort lassen sich sowohl die Drohnen-Haftpflichtversicherung als auch eine Multicopter-Kaskoversicherung berechnen.
Ja. Für gewerblich genutzte Drohnen benötigen Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für gewerbliche Einsätze. Sie deckt auch Tätigkeiten ab, bei denen die Drohne beruflich eingesetzt wird, zum Beispiel für Foto- und Videoaufnahmen, Drohnenshows, Inspektionen oder Vermessungen.
Wichtige Unterschiede:
- Nutzung: Gewerbliche Tarife erlauben den beruflichen Einsatz der Drohne.
- Deckungssummen: Häufig werden höhere Versicherungssummen gewählt, zum Beispiel bis zu 10 Mio. EUR.
- Erweiterungen: Für gewerblich genutzte Drohnen kann zusätzlich eine Multicopter-Kaskoversicherung abgeschlossen werden, die Schäden an der eigenen Drohne absichert.
Private Drohnenversicherungen dagegen gelten nur für Freizeit- und Hobbyflüge.
Die Drohnenversicherung kann die Leistung verweigern, wenn bestimmte Ausschlüsse vorliegen, zum Beispiel:
- unbefugte Nutzung
- grobe Fahrlässigkeit
- vorsätzliche Beschädigung
- technische Mängel, zum Beispiel wegen mangelnder Wartung
- Naturkatastrophen
- unzureichende Sicherung, zum Beispiel Diebstahl aus einem ungesicherten Fahrzeug
4. Leistungen im Schadenfall
Stürzt Ihre Drohne ab, kommt es darauf an, wer dabei einen Schaden erleidet.
- Schäden bei anderen: Ja, wenn Ihre Drohne abstürzt und dabei Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden, übernimmt die Drohnen-Haftpflichtversicherung diese Kosten.
- Schäden an der eigenen Drohne: Nein, Schäden an Ihrer eigenen Drohne durch Absturz oder Anprall sind in der Haftpflichtversicherung nicht versichert.
- Ausnahme: Für gewerblich genutzte Drohnen können Sie zusätzlich eine Multicopter-Kaskoversicherung abschließen. Diese übernimmt auch Schäden an der eigenen Drohne, zum Beispiel nach einem Absturz.
Ja, wenn ein Schaden durch einen Bedienungsfehler entsteht, übernimmt die Drohnenversicherung von Zurich in der Regel die Kosten für Schäden, die Ihre Drohne bei anderen verursacht.
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn eine andere Person Ihre Drohne mit Ihrer Erlaubnis steuert und dabei einen Schaden verursacht. Entscheidend ist, dass
- die Nutzung mit Ihrem Einverständnis erfolgt und
- die Drohne im Rahmen der versicherten Nutzung eingesetzt wird.
*Der Preis von 71,40 EUR pro Jahr für die Drohnenversicherung von Zurich gilt für Multicopter/Flugmodelle mit einem maximalen Abfluggewicht bis 25 kg zur privaten Nutzung und einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR, ohne Selbstbehalt. Berechnungsdatum war der 04.05.2026.

