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Es surrt im deutschen Himmel.

Drohnen-Gesetze in Deutschland

Es surrt an Deutschlands Himmel. Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, gewerblich wie privat. Doch je mehr Propeller sich durch den Luftraum bewegen, umso mehr Risiken tauchen auf. So wurde 2017 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aktiv und setzte die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ in Kraft – die sogenannte Drohnen-Verordnung. Ziel: Zusammenstöße, Abstürze und Unfälle sollen minimiert und die Privatsphäre Dritter geschützt werden.

Welche Drohnengesetze gilt es zu beachten?

Die Drohnen-Gesetze sind das kleine Einmaleins für den Einsatz unbemannter Flugobjekte. Generell gilt: Jede Drohne darf unabhängig von ihrem Gewicht

  • ausschließlich in Sichtweite des Piloten fliegen
  • mit einer maximalen Flughöhe von 100 Metern

Abhängig von der Gewichtsklasse der Drohne gelten laut der Drohnen-Gesetze folgende Pflichten und Nachweisregelungen:

  • Kennzeichnungspflicht
  • Kenntnisnachweis (umgangssprachlich als „Drohnen-Führerschein“ bezeichnet)
  • Erlaubnispflicht
  • Abschluss einer Drohnen-Versicherung

Kennzeichnungspflicht, Drohnen-Führerschein und Erlaubnispflicht

Alle Drohnen ab 250 Gramm müssen zwingend eine feuerfeste Plakette mit eingraviertem Namen und Anschrift des Drohnen-Halters tragen. Es empfiehlt sich, eine möglichst kleine und leichte Plakette zu wählen.

Wiegt eine Drohne 2.000 Gramm oder mehr, muss der Drohnen-Halter Kenntnisse rund um das Thema Drohnen-Flug nachweisen. Dazu gehört unter anderem Wissen in den Bereichen Luftrecht und Meteorologie. Erworben werden kann der fünf Jahre gültige Drohnen-Führerschein bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannten Prüfungsstelle oder auch online.

Das Mindestalter, um den Kenntnisnachweis zu erbringen, beträgt 16 Jahre. Übrigens: Drohnen-Halter mit einer gültigen Pilotenlizenz sind von der Drohnen-Führerschein-Pflicht ausgenommen.

Drohnen mit einem Gewicht von über 5.000 Gramm benötigen außerdem eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Drohnen-Versicherung

Drohnen sind unbemannte Fluggeräte und somit offiziell Luftfahrzeuge. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist deswegen nicht nur ratsam, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für die gewerbliche als auch die private Nutzung von Drohnen. Eine allgemeine private Haftpflichtversicherung bietet in den allermeisten Fällen keinen ausreichenden Schutz. Längst gibt es eine Vielzahl von Zusatzversicherungen.

Drohnen-Versicherung von Zurich

Zurich bietet maßgeschneiderte Drohnen-Versicherungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt werden und maximalen Schutz bei Ansprüchen durch Dritte bieten. Dabei versichert Zurich Drohnen bis zu einem Gesamtgewicht von 25 Kilogramm. Unterschiede bei der Drohnen-Versicherung gibt es bezüglich der Höhe der Deckungssumme, des Geltungsbereichs und der Selbstbeteiligung. Bei gewerblicher Nutzung bietet Zurich außerdem die Möglichkeit einer Multicopter-Kaskoversicherung.  

Oder berechnen Sie doch ganz einfach einmal den Beitrag einer für Ihre Zwecke geeigneten Drohnen-Versicherung über den Tarifrechner.

Flugverbote für Drohnen

Gut informiert, vorbereitet und versichert kann es losgehen mit dem ersten Drohnen-Flug. Doch Sie dürfen Ihr kleines Ufo nicht überall starten und fliegen. Die Drohnen-Gesetze legen fest, wo geflogen werden darf und wo nicht. No-fly-Areas sind beispielsweise:

  • Autobahnen und Bundesstraßen, wichtigen Wasserwegen und Bahnstrecken – also Bereichen mit erhöhten Verkehrsaufkommen – muss mindestens 100 Meter Abstand gehalten werden.
  • Bei Flughäfen und -plätzen gilt sogar ein Mindestabstand von etwa 1,5 Kilometern.
  • Auch über Wohngebieten haben Drohnen, insbesondere Drohnen mit Kameras, nichts verloren. Fliegen im Wohngebiet ist nur mit einer Ausnahmeregelung gestattet. Zum gesundheitlichen Schutz der Anwohner, aber auch aus Respekt vor deren Privatsphäre.
  • Und natürlich sind auch Menschenmengen, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Industrieanlagen, Kraftwerke, Naturschutzgebiete, Militärbereiche und etliche staatliche Einrichtungen, wie etwa der Bundestag, per Drohnen-Verordnung für Drohnen tabu.

Fazit

Das Gute an der doch recht strengen Regulierung ist: Wer sich an die Drohnen-Gesetze hält, reduziert Unfälle und somit Sach- und Personenschäden. Ein Restrisiko lässt sich jedoch nicht gänzlich vermeiden.

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