
Gruppenunfallversicherung
- Absicherung in Beruf und Privatleben
- Individuelle Versicherungssumme für jede versicherte Person
- Invaliditätsleistung ab jedem messbaren Invaliditätsgrad
Gruppenunfallversicherung: weltweiter Schutz 24/7
- Rundumschutz: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Berufs- und Wegeunfällen in Form einer Grundabsicherung. Mit der FirmenSchutz Gruppenunfallversicherung sind Ihre Mitarbeiter umfassend bei Unfällen in sämtlichen Bereichen abgesichert, auch in der Freizeit.
- Sicherheit: Sicherung der Existenz für den Betriebsinhaber, der Arbeitnehmer und eventuell mitarbeitende Partner und Abmilderung von finanziellen Folgen längerer Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität der versicherten Personen.
- Unfall-Rente: Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person von mindestens 50%, erhält er diese zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine monatliche Unfall-Rente – sofern vereinbart.
- Flexibilität: Die Versicherungssumme können Sie für jede versicherte Person Ihres Betriebs individuell vereinbaren.
Was ist eine Gruppenunfallversicherung?
Eine Gruppenunfallversicherung bietet einem Betrieb die Möglichkeit, den Inhaber/Geschäftsführer und mehrere Arbeitnehmer gemeinsam gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
- Der Versicherungsschutz gilt je nach Vereinbarung sowohl für Berufs- als auch für Freizeitunfälle.
- Im Schadenfall erhalten die betroffenen Personen oder deren Angehörige finanzielle Leistungen, etwa bei Invalidität oder im Todesfall.
- Die Gruppenunfallversicherung lässt sich an individuelle Bedürfnisse und Unternehmensstrukturen flexibel anpassen.

„Viele unserer Kunden wissen anfangs nicht, dass sie den Versicherungsschutz ganz gezielt auf ihre Betriebsstruktur abstimmen können, etwa durch differenzierte Versicherungssummen. Das spart Kosten und sorgt für passgenauen Schutz.“
Sven Kemper, Teamleiter Produktentwicklung bei Zurich
Kurz gesagt: Als Arbeitgeber stärken Sie mit einer Gruppenunfallversicherung nicht nur ihre eigene, sondern auch die soziale Absicherung Ihrer Mitarbeiter. Sie erhöhen auch die Attraktivität Ihres Unternehmens – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiger Aspekt.
Leistungen der Gruppenunfallversicherung
Die Leistungen der FirmenSchutz Gruppenunfallversicherung bieten finanziellen Schutz für eine Gruppe beliebig vieler Personen bei beruflichen und privaten Unfällen, z. B. Zahlungen im Invaliditäts- oder Todesfall, Krankenhaustagegeld oder Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen.
Die wichtigsten Leistungen der Zurich Gruppenunfallversicherung im Überblick:
- weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr im beruflichen und im privaten Bereich
- verlängerte Fristen von 30 Monaten für den Eintritt, der ärztlichen Feststellung und der Geltendmachung einer Invalidität
- Kapitalzahlung ab jedem messbaren Grad von Invalidität
- zuwählbares Assistance-Paket mit Leistungen im Inland, Ausland, Pflegeleistungen und Reha-Manager
- monatliche Unfallrente ab 50 % Invaliditätsgrad zusätzlich zur Invaliditätsleistung
- keine Leistungskürzung, wenn Krankheiten und Gebrechen bis 50 % an den Unfallfolgen mitgewirkt haben
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auch bei ambulanter/stundenweiser Behandlung in einer Tagesklinik in Höhe von jeweils drei Tagessätzen
- zusätzlich verbesserte Gliedertaxe bei Unfällen im beruflichen/dienstlichen Bereich
- Tagegeld je nach Grad und Dauer der Beeinträchtigung bis zu einem Jahr nach Eintritt des Unfalls
- Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz nach einem Unfall in Höhe von bis zu 100.000 EUR
- Insassen-Unfallversicherung in betriebseigenen oder betriebsbedingt/dienstlich genutzten Kraftfahrzeugen
- Bergungskosten, z. B. für eine Suchaktion oder zur Rettung von Unfallverletzten, bis zu 100.000 EUR
- Mitversicherung unfallbedingter behinderungsbezogener Umbaukosten – auch am Arbeitsplatz
- Umschulungsmaßnahmen infolge unfallbedingter Berufsunfähigkeit
- Übernahme des Krankenhausselbstbehalts bei unfallbedingt medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung
- Übernahme von Beerdigungskosten bis max. 5.000 EUR
Gruppenunfallversicherung: Wer ist versichert?
Bei einer Gruppenunfallversicherung sind in der Regel alle Personen versichert, die vom Versicherungsnehmer – beispielsweise einem Unternehmen – in den Vertrag aufgenommen werden.
Versichert sein können zum Beispiel:
- Firmeninhaber, Geschäftsführer
- Mitarbeiter eines Unternehmens (Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen)
- Auszubildende und Praktikanten
Kurz gesagt: Egal, wie groß Ihr Unternehmen ist – mit der Zurich Gruppenunfallversicherung können Sie den Versicherungsschutz auf alle Ihre Arbeitnehmer ausdehnen.
Unfallzahlen für Deutschland
Unfälle gehören zum Alltag – ob im Haushalt, beim Sport, am Arbeitsplatz oder unterwegs. Allein in Deutschland ereignet sich statistisch gesehen
- alle 4 Sekunden ein Unfall,
- was 8 Millionen Unfälle im Jahr bedeutet.
Viele davon haben nur leichte Folgen, doch in zahlreichen Fällen kommt es zu schweren Verletzungen oder langfristigen Einschränkungen. Ein umfassender Unfallschutz ist daher für Privatpersonen wie für Unternehmen von großer Bedeutung.
Vorsorge ist wichtig! Informieren Sie sich jetzt unverbindlich über eine individuelle Versicherungslösung.
Gruppenunfall ist ideal für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Eine Gruppenunfallversicherung ist für Unternehmen, Angestellte und Inhaber eine sinnvolle Absicherung.
Zuverlässiger Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls für:
- Inhaber, Geschäftsführer
- Angestellte, Arbeitnehmer
- Selbständige, Ein-Personen-Unternehmen, Gewerbetreibende
Der Unfallschutz gilt zum Beispiel bei:
- Unfällen am Arbeitsplatz
- Unfällen auf direkten Wegen zu/von Arbeitsplätzen
- Veranstaltungen des Arbeitgebers
- in der Freizeit, bei einer Deckung von 24 Stunden
- Auf Dienstreise/Geschäftsreise, Messebesuchen
Kurz gesagt: Es ist besonders wichtig, diesem Personenkreis umfassende Sicherheit und Wertschätzung zu bieten. Mit einer Gruppenunfallversicherung zeigen Sie Verantwortung und stärken das Vertrauen in Ihre Organisation. Gleichzeitig profitieren Sie von einem unkomplizierten, kollektiven Versicherungsschutz, den Sie individuell an die Struktur Ihres Betriebes/Unternehmens oder Ihrer Firma anpassen können.
Die Zurich Gruppenunfallversicherung für Beruf und Privatleben.
Ist eine Gruppenunfallversicherung sinnvoll?
Unfälle passieren unerwartet, ob im Alltag, im Beruf oder in der Freizeit. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Berufs- und Wegeunfällen greift, also auf dem Weg zur und von der Arbeit sowie während der Arbeitszeit, bleiben viele Risiken unberücksichtigt.
Mit einer Gruppenunfallversicherung schließen Sie diese Lücke: Sie schützt nicht nur Arbeitnehmer umfassend, sondern bringt auch dem Unternehmen oder Verein klare Vorteile – von steuerlichen Aspekten bis hin zu besserer Personalbindung.
Als verlässlicher Partner mit über 150 Jahren Erfahrung weiß Zurich, worauf es im Ernstfall ankommt. So bietet Zurich maßgeschneiderte Lösungen, die Sicherheit und Vertrauen schaffen.
Die folgenden Punkte zeigen, warum sich eine Gruppenunfallversicherung in mehrfacher Hinsicht lohnt.
Sinnvoll für das Unternehmen
- Schutz vor wirtschaftlichen Folgen: Im Rahmen der Fürsorgepflicht werden die finanziellen Auswirkungen schwerer Unfälle der Arbeitnehmer (zum Beispiel durch Invalidität) freiwillig zusätzlich abgefedert.
- Zusätzliche Sozialleistung: Die Gruppenversicherung stärkt die langfristige Personalpolitik und Mitarbeitendenbindung und stellt auf dem Arbeitsmarkt ein Unterscheidungsmerkmal dar.
- Steuerliche Vorteile: Der Arbeitgeber kann von steuerlichen Begünstigungen profitieren.
- Gesteigertes Zugehörigkeitsgefühl: Die Absicherung vermittelt Fürsorge und steigert die Loyalität der Arbeitnehmer.
- Unterstützung bei Unfällen außerhalb der Arbeitszeit: Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Berufs- und Wegeunfällen – bei Freizeitunfällen besteht kein Schutz.
Sinnvoll für Arbeitnehmer
- Weltweiter Schutz rund um die Uhr – auch in der Freizeit.
- Kapitalzahlung ab jedem messbaren Invaliditätsgrad, bei schweren Fällen mit Verdopplung der Leistung ab 90 % Invalidität.
- Unfallrente ab 50 % Beeinträchtigung, zusätzlich zur Kapitalleistung.
- Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen oder Zahnersatz bis zu 100.000 EUR.
- Tagegeld, Krankenhaustagegeld (auch ambulant), Sofortleistungen und vieles mehr.
- Optional: Assistance-Paket für In- und Ausland, Pflege und Reha-Management.
- Umschulung und Arbeitsplatzumbau bei bleibender unfallbedingter Beeinträchtigung.
- Beerdigungskosten bis zu 5.000 EUR als Todesfallleistung.
- Mitversichert: Insassen in betrieblich genutzten Fahrzeugen.
Kurz gesagt: Mit einer FirmenSchutz Gruppenunfallversicherung sorgen Sie nicht nur für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden, sondern profitieren auch selbst.
Welche Leistungen der Gruppenunfallversicherung für Ihren Betrieb oder Ihre Organisation sinnvoll sind, erfahren Sie durch eine persönliche Beratung.
Was zahlt die Gruppenunfallversicherung und was nicht?
Die Gruppenunfallversicherung zahlt bei Unfällen, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Die Versicherung umfasst:
- Invaliditätsleistungen bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen
- Todesfallleistungen an die Hinterbliebenen
- Unfallrente ab 50 % Invalidität, zusätzlich zur Kapitalleistung
- Tagegeld und Krankenhaustagegeld
- Bergungs- und Rückholkosten
- Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall
Nicht versichert sind:
- Erkrankungen ohne Unfallursache (zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall)
- psychische Erkrankungen ohne körperliche Unfallfolge
- vorsätzlich herbeigeführte Unfälle oder Selbstverletzungen
- Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Unfälle, bei der Durchführung einer Straftat
Was ist bei einer Gruppenunfallversicherung wichtig?
Bei einer Gruppenunfallversicherung ist wichtig, dass der Versicherungsschutz umfassend, flexibel gestaltbar und auf die Bedürfnisse der versicherten Personengruppen abgestimmt ist.
Beim Abschluss einer Gruppenunfallversicherung sollten Sie besonders auf diese Punkte achten:
- Umfang des Versicherungsschutzes
Absicherung von Berufs- und Freizeitunfällen (24-Stunden-Deckung) - Leistungshöhe
Ausreichende Versicherungssummen bei Invalidität, im Todesfall, für Krankenhaustagegeld - Versicherte Personen
Klare Definition, wer versichert ist – zum Beispiel Inhaber, Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Aushilfen, Auszubildende - Einfache Verwaltung
Übersichtliche Handhabung bei Anmeldung, Abmeldung und Änderungen innerhalb der Versichertengruppe - Flexibilität
Möglichkeit, den Versicherungsschutz und die Versicherungssummen bzw. Leistungsarten flexibel auf die Bedürfnisse der zu versichernden Personen abzustimmen

„Durch die Implementierung einer Gruppenunfallversicherung unterstreichen Unternehmen ihre soziale Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden. Dies stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern fördert auch ein positives Betriebsklima und ein gesteigertes Zugehörigkeitsgefühl.“
Pia Gillessen, Underwriterin bei Zurich
Downloads
Fragen und Antworten zur Gruppenunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung greift, wenn eine versicherte Person einen Unfall erleidet, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt. Sie gilt sowohl während der Arbeitszeit als auch in der Freizeit. Sie bietet finanzielle Leistungen bei Invalidität, Tod oder längerer Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls. Voraussetzung ist, dass es sich um ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis handelt und die Schädigung nicht absichtlich herbeigeführt wurde. Dies gilt auch bei erhöhten Kraftanstrengungen und Eigenbewegung.
Für den Abschluss einer Gruppenunfallversicherung ist bei Zurich in der Regel keine Mindestanzahl an Arbeitnehmern vorgeschrieben. Wir informieren Sie gerne über die Konditionen Ihrer Gruppengröße:
Im Kontext der Gruppenunfallversicherung bezeichnet der Begriff „Gruppe“ eine fest definierte Personengruppe, zum Beispiel eine Abteilung oder alle Arbeitnehmer eines Unternehmens, die gemeinsam über einen einzigen Versicherungsvertrag abgesichert sind. Jeder Einzelne dieser Gruppe ist damit bei einem Unfall abgesichert.
Ein Unfall, der mehrere Gruppenmitglieder gleichzeitig betrifft, ist zwar möglich, aber kein zwingendes Merkmal einer Gruppenunfallversicherung. Ein Gruppenunfall im engeren Sinne beschreibt ein Unfallereignis, bei dem mehrere Personen einer bestimmten Gruppe gleichzeitig oder durch dasselbe Unglück betroffen sind.
Ein typisches Beispiel ist ein Verkehrsunfall, bei dem mehrere Mitarbeiter verletzt werden.
Ein solcher Massenunfall wird auch als Kumulereignis bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Ereignis, das viele Versicherte gleichzeitig schädigt und zu einer Häufung von Unfallfolgen innerhalb einer Gruppe führt.
Die Gruppenunfallversicherung von Zurich gilt
- weltweit
- 365 Tage/Jahr
- sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Freizeit
Bei einer Gruppenunfallversicherung ohne Direktanspruch sind die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zunächst kein steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegen bei Zahlung nicht dem Lohnsteuerabzug. Erst im Leistungsfall, also wenn der Arbeitnehmer eine Versicherungsleistung erhält, werden die bis dahin gezahlten Beiträge als Arbeitslohn versteuert – maximal bis zur Höhe der ausgezahlten Versicherungsleistung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall beruflich oder privat passiert ist.
Bereits in der Vergangenheit versteuerte Beiträge sowie Anteile, die der Ertragsanteilbesteuerung unterliegen, bleiben unberücksichtigt. Für die Berechnung werden alle Beiträge des aktuellen Arbeitgebers herangezogen, eine Hochrechnung ist möglich.
Steuerfreie Anteile gibt es für das Unfallrisiko bei Auswärtstätigkeiten:
20 % des Beitrags bei 24-Stunden-Deckung
40 % des Beitrags bei reiner Berufsunfall-Deckung
Beitragsanteile für sonstige berufliche Unfälle können als Werbungskosten, für private Unfälle als Sonderausgaben angesetzt werden.
Bei einer Gruppenunfallversicherung mit Direktanspruch gelten verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Liegt der monatliche Beitrag (ggf. mit weiteren Zuwendungen) unter 50 Euro, sind die Beiträge in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Bei höheren Beiträgen ist eine Pauschalversteuerung (§ 37b EStG oder § 40b EStG) oder eine individuelle Versteuerung als geldwerter Vorteil möglich. Die Beiträge gelten grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn (Sachlohn) und werden zum Zeitpunkt der Zahlung versteuert.
Auch hier sind Beitragsanteile für das Unfallrisiko bei Auswärtstätigkeiten steuerfrei:
20 % des Beitrags bei 24-Stunden-Deckung
40 % des Beitrags bei Berufsunfall-Deckung
Für eine optimale Gestaltung empfiehlt sich eine individuelle Beratung.