Haftpflichtversicherung kündigen

Das Wichtigste kurz erklärt
- Ihre Haftpflichtversicherung können Sie am Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Es ist wichtig, dass das Kündigungsschreiben spätestens 3 Monate vor Vertragsende bei Zurich eingegangen ist. Andernfalls wird die Versicherungspolice um ein weiteres Jahr verlängert.
- Bei außerordentlichen Kündigungen gilt diese Frist nicht: Nach einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung haben Sie das Recht, unabhängig von der Vertragslaufzeit innerhalb eines Monats Ihre Privathaftpflicht zu kündigen.
- Falls sich Ihre Lebensumstände ändern, ist es nicht zwingend erforderlich, Ihre Haftpflichtversicherung zu kündigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Versicherung auf einen anderen Tarif wie zum Beispiel der Familienhaftpflichtversicherung umzustellen
In diesem Ratgeber
- Wann kann man die Haftpflichtversicherung kündigen?
- Kündigungsfrist bei der Zurich Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung: Was ist eine außerordentliche Kündigung?
- Gründe für die Kündigung der Haftpflichtversicherung
- So läuft die Kündigung der Haftpflichtversicherung ab
- Lohnt es sich, die Haftpflichtversicherung zu wechseln?
- Kündigung der Haftpflichtversicherung durch den Versicherer
- Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „Haftpflichtversicherung kündigen“
Wann kann man die Haftpflichtversicherung kündigen?
Die Kündigungsbedingungen für eine Haftpflichtversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft und individuellen Vertragsbedingungen variieren.
Eine Haftpflichtversicherung läuft in der Regel für ein Jahr. Vor Ablauf dieser Laufzeit ist es nicht möglich, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann die Versicherung mit einer Kündigungsfrist von einigen Wochen oder Monaten gekündigt werden. Die genaue Frist und den Kündigungszeitpunkt entnehmen Sie Ihrem Versicherungsvertrag.

Private Haftpflichtversicherung
Kündigungsfrist bei der Zurich Haftpflichtversicherung
Wie bei allen Versicherungsverträgen gilt auch für die Haftpflichtversicherung eine Kündigungsfrist.
Die Mindestvertragslaufzeit der Zurich Haftpflichtversicherung beträgt 12 Monate. Sie können sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Endet die Laufzeit Ihres aktuellen Vertrags beispielsweise am 31. Juli, muss die Kündigung dementsprechend spätestens am 30. April bei Zurich eingegangen sein.
Kündigen Sie nicht, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Haftpflichtversicherung: Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, die zum Ende der Vertragslaufzeit möglich ist, erlaubt die außerordentliche Kündigung eine vorzeitige Beendigung des Vertrags innerhalb eines Monats.
Typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung können sein:
- Beitragserhöhung
Falls die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erheblich erhöht, ohne die Leistungen anzupassen, kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Die genauen Bedingungen hierfür sind im Versicherungsvertrag festgelegt. - Schadenfall
In einigen Fällen kann eine außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall möglich sein. Insbesondere wenn die Versicherungsgesellschaft den Schaden nicht angemessen reguliert oder sich weigert, für den Schaden aufzukommen. - Kündigen wegen Leistungsanpassung
Ähnlich wie bei den Kosten kann sich der Versicherer dazu entscheiden, die Leistungen anzupassen. Vielleicht sollen neue Risiken eingeschlossen werden, was oft mit einer Beitragserhöhung einhergeht. Wenn Sie der Leistungsanpassung nicht zustimmen, tritt die Möglichkeit zur Sonderkündigung ein.
Gründe für die Kündigung der Haftpflichtversicherung
Es gibt verschiedene Gründe, weswegen Sie eine Haftpflichtversicherung kündigen können. Hier sind einige beispielhafte Situationen:
- Wechsel zu einer anderen Versicherung:
Sie haben möglicherweise ein besseres Angebot von einer anderen Versicherungsgesellschaft erhalten und möchten deshalb zur neuen Versicherung wechseln. - Unzufriedenheit mit dem Versicherungsschutz:
Wenn Sie feststellen, dass der gebotene Versicherungsschutz nicht den eigenen Bedürfnissen entspricht, oder Sie mit den Leistungen oder dem Kundenservice der Versicherungsgesellschaft unzufrieden sind, können Sie eine Kündigung in Betracht ziehen. - Beitragserhöhung:
Wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht und Sie die neuen Konditionen als unangemessen empfinden. - Zusätzliche Leistungen:
Möglicherweise möchten Sie zusätzliche Leistungen in Ihre Privathaftpflicht aufnehmen, wie beispielsweise den Schutz bei Schlüsselverlust oder Internetschäden. Wenn Ihr aktueller Versicherer diese Leistungen nicht anbietet, ist ein Wechsel zu einem Anbieter mit diesen Leistungen und die Kündigung Ihrer aktuellen Versicherung sinnvoll.
So läuft die Kündigung der Haftpflichtversicherung ab
- Schreiben Sie einen Kündigungsbrief mit allen relevanten Daten.
- Verschicken Sie die Kündigung fristgerecht.
- Per E-Mail kündigen:
Senden Sie eine E-Mail an vertrag@zurich.com. - Per Fax kündigen:
Senden Sie ein Fax an +49 228 268 3952. - Per Post kündigen:
Senden Sie einen Brief (am besten per Einschreiben) an
Zurich Gruppe Deutschland
Deutzer Allee 1
50679 Köln
Deutschland
- Per E-Mail kündigen:
- Bestätigung erhalten
Haben Sie Ihre Kündigung verschickt, bekommen Sie elektronisch oder per Post eine Bestätigung mit dem Datum, an dem Ihr Versicherungsschutz endet.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Vertragskündigungen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So können Sie im Zweifelsfall die fristgerechte Kündigung ganz einfach nachweisen.
Lohnt es sich, die Haftpflichtversicherung zu wechseln?
Die Entscheidung, die Haftpflichtversicherung zu wechseln, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei sollten Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen der einzelnen Versicherungen vergleichen. Die Leistungen der Zurich Private Haftpflichtversicherung finden Sie auf zurich.de
Hier sind wichtige Gründe, weshalb es sich lohnen kann, die Versicherung zu wechseln:
Deckungsumfang: Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist entscheidend für eine zuverlässige Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden bis zur vereinbarten Höchstgrenze ab, bei höheren Forderungen haften Sie persönlich.
Eine Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR wird empfohlen. Zurich bietet 5 Mio. EUR bereits im Basis-Schutz und 50 Mio. EUR im Top-Schutz für eine umfassende Absicherung.
Beitragshöhe: Vergleichen Sie die Beitragshöhe zwischen Ihrer aktuellen Haftpflichtversicherung und potenziellen Alternativen. Beachten Sie jedoch, dass der Beitrag nicht der alleinige Faktor sein sollte, um die Qualität und den Wert der Versicherung zu bewerten. Eine günstigere Versicherung könnte möglicherweise weniger umfassenden Schutz bieten.
Zusätzliche Leistungen: Sie wollen bestimmte Leistungen in Ihrer Privathaftpflichtversicherung miteingeschlossen wissen. Hierzu könnte zum Beispiel der Schutz bei Internetschäden, der Einschluss einer Drohnenversicherung und einer Ausfalldeckung zählen. Wenn Ihr aktueller Anbieter diese Extras nicht bereitstellt, sollten Sie einen Wechsel zu einer Versicherung erwägen, die sie anbietet.
Lebenssituation verändert sich: Eine Veränderung in Ihrem Leben, wie Heirat oder Familiengründung, erfordert erweiterten Versicherungsschutz. Sie können eine Privathaftpflicht für Paare oder Familien abschließen, um sich selbst und Ihre Angehörigen bestmöglich abzusichern.
In diesen Fällen können Sie Ihren Tarif anpassen und müssen die Haftpflichtversicherung nicht kündigen.
Kündigung der Haftpflichtversicherung durch den Versicherer
Es kann auch vorkommen, dass der Versicherer die Haftpflichtversicherung kündigt. Einige mögliche Gründe für eine Kündigung durch die Versicherung könnten sein: Nichtzahlung der Beiträge, falsche Angaben bei Vertragsabschluss, aber auch wiederholte Schadenfälle. Denn Schadenversicherungen, wie die Haftpflichtversicherung, haben wie der Kunde nach einem Schadenfall ein Sonderkündigungsrecht. Voraussetzung ist, dass die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem Schadenfall erfolgt. Einen Monat später wird die Kündigung unwirksam.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „Haftpflichtversicherung kündigen“
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