Eigenbewegung bei der Unfallversicherung – das sollten Sie wissen!

Zuletzt aktualisiert:01.09.2025
4Minuten
Von:Zurich Redaktion
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Frau schaut nachdenklich auf ihren Laptop

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Als Unfall gilt in der Unfallversicherung ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Verletzungen durch alltägliche Bewegungen (Eigenbewegungen) sind nicht automatisch mitversichert.
  • Verletzungen ohne äußere Einwirkung wie durch Umknicken können bei der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich über den Top-Tarif abgesichert werden.
  • Verletzungen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung, z. B. durch das plötzliche Anheben eines schweren Gegenstands, sind bereits ab dem Basis-Tarif von Zurich enthalten.
  • Bei Schäden an Bandscheiben, Bauch- und Unterleibsbrüchen leistet die Versicherung im Fall von Eigenbewegung nicht. Sollten Erkrankungen oder Vorschäden zur Verletzung beigetragen haben, kann es zur Minderung der Zahlungen kommen.

Was versteht man in der Unfallversicherung unter Eigenbewegung?

Der Versicherungsschutz Ihrer Unfallversicherung greift, wie es der Name schon sagt, wenn Sie einen Unfall erleiden. Der Unfallbegriff wird dabei von Ihrer Versicherung genau definiert:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch

  • ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
  • unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Ein typisches Beispiel für solch ein Unfallereignis mit Gesundheitsschädigung ist, wenn ein unachtsamer Fußgänger beim Überqueren der Straße mit einem Fahrradfahrer zusammenstößt und sich verletzt.

Doch stellen Sie sich vor, Sie knicken beim Wandern um und verletzten sich den Knöchel oder erleiden beim Joggen einen Muskelriss. Solche Verletzungen sind zwar unfreiwillig, aber von außen gab es keine Einwirkung. Versicherungen sprechen in solchen Fällen von Eigenbewegung. Dabei handelt es sich um Bewegungen, die ohne äußeren Einfluss erfolgen, aber dennoch zu Verletzungen führen.

Wichtig zu wissen: Ihre Versicherung unterscheidet im Versicherungsfall zwischen einer Verletzung aufgrund von Eigenbewegung und erhöhter Kraftanstrengung.

  • Eigenbewegung bezeichnet eine normale, alltägliche Bewegung, die ohne äußeren Einfluss zu einer Verletzung führt. Beispielsweise kann ein plötzlicher Richtungswechsel beim Gehen oder Sport zu einer Zerrung oder einem Bänderriss führen.
  • Erhöhte Kraftanstrengung liegt vor, wenn eine Bewegung mit außergewöhnlichem Muskelaufwand erfolgt, der über die normale körperliche Beanspruchung hinausgeht.

Dazu gehört etwa das plötzliche Heben eines schweren Gegenstands oder das intensive Stemmen beim Sport. Je nach gewähltem Tarif besteht in der PrivatSchutz Unfallversicherung bei Verletzungen aufgrund von erhöhter Kraftanstrengung und Eigenbewegung Versicherungsschutz.

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Leistet jede Unfallversicherung bei Eigenbewegung?

Um auch Verletzungen jenseits des klassischen Unfallbegriffs abzudecken, zum Beispiel aufgrund von Eigenbewegung oder erhöhter Kraftanstrengung, hat die PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich ihren Unfallbegriff und damit den Schutz für Versicherte erweitert. Je nachdem, welchen Tarif Sie für Ihre Unfallversicherung wählen, sind Unfälle aufgrund von Eigenbewegung oder erhöhter Kraftanstrengung zusätzlich abgesichert.

Verletzungen aufgrund erhöhter Kraftanstrengung 
Folgende erhöhte Kraftanstrengungen gelten auch als Unfall bzw. nicht als Unfall:

Erhöhte Kraftanstrengung verursacht:PrivatSchutz Basis-TarifPrivatSchutz Top-Tarif
Gelenkverrenkung
Verletzungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln
Meniskuszerrung/-zerreißung-
Knochenbrüche-
Schäden an Bandscheiben- (sofern keine Vorschädigung)
Bauch- und Unterleibsbrüche-

Verletzungen aufgrund von Eigenbewegung 
Folgende Eigenbewegungen gelten auch als Unfall bzw. nicht als Unfall:

Erhöhte Kraftanstrengung verursacht:PrivatSchutz Basis-TarifPrivatSchutz Top-Tarif
Gelenkverrenkung-
Verletzungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln-
Meniskuszerrung/-zerreißung-
Knochenbrüche-
Schäden an Bandscheiben--
Bauch- und Unterleibsbrüche--

Beispiele für Verletzungen durch Eigenbewegung in der Unfallversicherung

Anhand von drei Fällen zeigen wir Ihnen, dass auch alltägliche Bewegungen unerwartete Verletzungen verursachen können – und mit dem PrivatSchutz Top-Tarif in der Zurich Unfallversicherung abgesichert sind.

Gelenkverrenkung beim Yoga
Lisa M., 38 Jahre, Grafikdesignerin, besucht regelmäßig einen Yoga-Kurs. Beim Versuch, sich in die Brückenhaltung zu bringen, rutscht sie leicht ab und verdreht sich dabei unglücklich die Schulter. Die ärztliche Diagnose: Schulterluxation (Gelenkverrenkung). Da Gelenkverrenkungen durch Eigenbewegung im Top-Tarif mitversichert sind, würde Versicherungsschutz für eine evtl. eintretende Invalidität bestehen oder, sofern vereinbart, bei einer Behandlung im Krankenhaus das Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld fällig.

Bänderriss beim Treppensteigen
Klaus B., 55 Jahre, Architekt, ist spät dran für ein Meeting und nimmt die Treppen etwas schneller als gewöhnlich. Als er eine Stufe nicht richtig trifft, knickt er mit dem Fuß um. Dabei reißt ein Außenband am Sprunggelenk. Da Verletzungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln durch Eigenbewegung im PrivatSchutz Top-Tarif versichert sind, gilt dies als Unfall und es besteht Versicherungsschutz für eine evtl. eintretende Invalidität oder, sofern mitversichert, bestimmte Sofortleistungen.

Meniskusschaden beim Aufstehen aus der Hocke
Sophie. K., 29 Jahre, Floristin, arbeitet viel in der Hocke, um Pflanzen zu pflegen. Beim plötzlichen Aufstehen spürt sie einen stechenden Schmerz im Knie – der Arzt stellt einen Meniskusriss fest. Da Meniskusschäden durch Eigenbewegung im Top-Tarif versichert sind, gilt auch hier Versicherungsschutz im Rahmen der Bedingungen.

Das leistet die Unfallversicherung bei Verletzungen durch Eigenbewegung

Die Zurich Unfallversicherung bietet für Verletzungen durch Eigenbewegung im PrivatSchutz Top-Tarif folgende Leistungen:

  • Invaliditätsleistung
    Falls eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zurückbleibt, wird eine Invaliditätsentschädigung gezahlt. Die Entschädigung hängt vom Grad der Invalidität ab und kann durch die Vereinbarung der verbesserten Gliedertaxe im Top-Tarif und/ oder einer Progression erhöht werden.
  • Krankenhaustagegeld
    Falls ein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, wird ein tägliches Krankenhaustagegeld gezahlt, mit anschließendem Genesungsgeld in gleicher Höhe. Auch für die stationäre Behandlung in einer Rehabilitationsklinik im unmittelbaren Anschluss daran gibt es Leistungen.
  • Reha- und Heilbehandlungskosten
    Es werden bis zu 10.000 EUR für medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen übernommen, sofern keine andere Versicherung diese Kosten trägt.
  • Sofortleistung bei Knochenbruch
    Falls ein Knochenbruch, ein Muskel-, Sehnen- oder Bänderriss durch Eigenbewegung entsteht, kann eine einmalige Sofortzahlung von 1.000 EUR erfolgen, sofern diese Deckung im Vertrag vereinbart ist.
  • Such- Rettungs- und Bergungskosten
    Sollte eine Bergung notwendig werden, beispielsweise bei Wanderungen im unwegsamen Gelände, werden die Bergungskosten dafür bis 75.000 EUR im Top-Tarif übernommen, sofern keine andere Versicherung diese Kosten trägt. Der Umfang kann auf bis zu 100.000 EUR erweitert werden (Premium-Tarif).
  • Erstattung für Hilfsmittel
    Bei unfallbedingten Verletzungen können medizinische Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstühle etc. übernommen werden, sofern keine andere Versicherung diese Kosten trägt.
  • Kosmetische Operationen
    Falls durch die Eigenbewegung das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt ist, können Kosten für kosmetische Operationen erstattet werden, sofern keine andere Versicherung diese Kosten trägt.

Verletzungen durch Eigenbewegung sind im Top-Tarif umfangreich mitversichert – insbesondere bei Gelenk-, Muskel- und Knochenverletzungen. Nicht versichert sind jedoch Bandscheibenschäden sowie Bauch- und Unterleibsbrüche.

Fragen und Antworten zur Eigenbewegung in der Unfallversicherung

Die PrivatSchutz Unfallversicherung leistet bei Unfällen durch Eigenbewegung nicht im Basis-Tarif, da Eigenbewegungen dort generell nicht versichert sind. Im Top-Tarif sind hingegen viele Verletzungen durch Eigenbewegung eingeschlossen. Es besteht jedoch kein Schutz, wenn es sich um Schäden an Bandscheiben oder Bauch- und Unterleibsbrüche handelt. Zudem wird nur vermindert oder nicht gezahlt, wenn eine Mitwirkung von Krankheiten oder degenerativen Vorschäden wie Abnutzungserscheinungen vorliegt oder die Verletzung nicht unter die definierten Schäden (z. B. Gelenkverrenkungen, Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Knochenverletzungen) fällt.

Unter dem Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung versteht man den Einfluss von Vorerkrankungen oder Gebrechen auf die Gesundheitsschädigung oder deren Folgen nach einem Unfall. Nehmen wir an, Sie haben Arthrose im Knie und knicken beim Treppensteigen um, sodass Sie einen Innenbandriss erleiden. Da die Arthrose die Verletzung begünstigt hat, kann die Versicherung eine Leistungskürzung vornehmen. Je nach Höhe des Mitwirkungsanteils kann die Versicherungsleistung gekürzt oder ausgeschlossen werden.

Die Mitwirkungsklausel in der Unfallversicherung legt fest, wie sich Vorerkrankungen oder Gebrechen auf die Versicherungsleistung auswirken, wenn sie die Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitverursachen.
Bei der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich bestehen folgende Mitwirkungsklauseln:

  • Basis- Tarif:
    Leistungen werden bei einem Mitwirkungsanteil unter 25 % nicht gekürzt, wenn Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen beteiligt sind. Ab 25 % kann es zu Kürzungen kommen.
  • Top-Tarif:
    Leistungen werden bei einem Mitwirkungsanteil unter 50 % nicht gekürzt, wenn Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen beteiligt sind. Ab 50 % kann es zu Kürzungen kommen.
  • Premium-Tarif:
    Im Premium-Tarif verzichtet Zurich grundsätzlich auf Leistungskürzungen, wenn Vorerkrankungen oder Gebrechen zu den Unfallfolgen beitragen. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Erkrankungen wie Diabetes, HIV, Parkinson oder Alkoholismus. In diesen und weiteren Fällen erfolgt eine Kürzung nur, wenn der Mitwirkungsanteil 50 % oder mehr beträgt – liegt er darunter, bleibt die volle Versicherungsleistung erhalten.
     

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